SSW Energy Trading GmbH
Selbe AdresseWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
| Geschäftsführer | |
Jonas Höflich seit 6.6.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SSW Market Making GmbHOststeinbekJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019der SSW Market Making GmbHI. Grundlagen der Gesellschaft Die SSW Market Making GmbH (nachfolgend kurz SSWMM) betreibt den vollautomatisierten Handel mit Finanzinstrumenten für eigene Rechnung und verfügt über eine Erlaubnis für die Erbringung von Finanzdienstleistungen nach § 1 Abs. la Satz 2 Nr. 4 (a)-(d) KWG. Die Gesellschaft ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der SSW-Trading GmbH (nachfolgend kurz SSWHH). SSWMM führt das Geschäft vollautomatisiert mittels algorithmischer Handelsstrategien durch und war zum Bilanzstichtag als direktes Mitglied an diversen Börsen und MTFs in Europa angeschlossen sowie über direkte Brokeranbindungen (DMA) aktiv. In der Unternehmensgruppe übernimmt SSWMM sämtliche erlaubnispflichtigen Handelsaktivitäten innerhalb der europäischen Union (EU). Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Systematischer Internalisierer stellt SSWMM institutionellen Kunden Liquidität im außerbörslichen Handel zur Verfügung. Infrastruktur, Softwarekomponenten und weitere Services wie Compliance, Risikocontrolling und Accounting werden auf dem Wege der Geschäftsbesorgung von SSWHH übernommen. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im vergangenen Geschäftsjahr waren schwieriger als im Vorjahr. Die Volatilität an den Aktienmärkten verharrte auf niedrigem Niveau und auch die Handelsvolumina sind gegenüber dem Vorjahr stark gesunken; in Europa um 14% und in Asien (ex China) um 16% 1. Nachdem MiFID II im Vorjahr in Kraft getreten ist, lag der regulatorische Fokus der SSW-Gruppe im zurückliegenden Geschäftsjahr vor allem auf den unsicheren Umständen rund um den drohenden Brexit. Ein harter Brexit zu Ende Januar 2020 konnte verhindert werden, aber spätestens mit Ablauf der Übergangsfrist zu Ende des Jahres sind neue politische Entscheidungen notwendig, an denen sich dann der gesamte Finanzmarkt ausrichten muss. Auch in Zukunft wird sich die Finanzindustrie und damit auch SSWMM weiterhin mit unterschiedlichsten Regulierungsvorhaben auseinandersetzen müssen. So wurde im November 2019 die "Investment Firm Regulation" verabschiedet, die im Juni 2021 in Kraft tritt. Des Weiteren wird die "Securities Financing Transactions Regulation" ebenfalls Umsetzungsaufwände verursachen. Jenseits der Regulierungsthemen bleibt der automatisierte Börsenhandel durch eine hohe Wettbewerbsintensität gekennzeichnet, welche in den vergangenen Jahren tendenziell zugenommen hat. Dies führte unter anderem zu Zusammenschlüssen von Handelsteilnehmern, aber auch zum Einstellen bestimmter Geschäftsaktivitäten größerer Handelshäuser. Als hundertprozentige Tochtergesellschaft des einzigen deutschen Unternehmens im Verband der EUR opäischen Eigenhändler (FIA EPTA) unter der Dachorganisation Futures Industry Association (FIA) wird sich SSWMM auch zukünftig indirekt engagieren, Rahmenbedingungen für einen transparenten und sicheren Handel aktiv mitzugestalten.
1 Quelle: Bank of America Research
2. Geschäftsverlauf Der Handelsschwerpunkt von SSWMM lag auch im Geschäftsjahr 2019 auf den Anlageklassen Aktien und Exchange Traded Products. Aber auch der europäische Bond-Handel generiert inzwischen nennenswerte Erlöse und soll daher weiter ausgebaut werden. Die im Vorjahr aufgenommene Tätigkeit als Systematischer Internalisierer wurde im zurückliegenden Geschäftsjahr weiterverfolgt und konstant ausgebaut, auch wenn die Erträge diesbezüglich zwar stabil aber noch überschaubar sind. Darüber hinaus hat SSWMM erstmals an einer Börse den Handel mittels "Request for Quote"-Funktion aufgenommen, um auch diesbezüglich für mögliche zukünftige Entwicklungen gut aufgestellt zu sein. Neben diesen Neuerungen wurde fortlaufend an der Optimierung der Handelsaktivitäten und -bedingungen sowie der entsprechenden Infrastrukturen gearbeitet. Ein strategisches Beteiligungsverhältnis besteht an der im Jahr 2018 gegründeten SSWCC, die sich speziell dem Handel mit Kryptowährungen und Kryptoderivaten widmet. Trotz der in den letzten zwei Jahren unternommenen Anstrengungen war es in Deutschland nicht möglich, einen rechtlichen Rahmen zu finden, der die notwenige Rechtsicherheit, insbesondere hinsichtlich der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Kryptowährungen, bietet. Da SSWMM stets einen konservativen Risikoansatz verfolgt, konnte aufgrund der Rechtsunsicherheit der Geschäftsausbau im Handel mit Kryptowährungen nicht wie geplant in Deutschland umgesetzt werden. Als Konsequenz hieraus wurde das operative Geschäft von SSWCC Ende 2019 eingestellt. SSWMM versteht die immer schneller stattfindenden Veränderungsprozesse, sowohl von politischer Seite als auch aus technischer Sicht als Chance und greift die unterschiedlichen Impulse im Rahmen der internen Veränderungsprozesse bewusst auf. Für eine erfolgreiche Zukunft werden neben Automatisierung und Digitalisierung diverse weitere Optimierungsmaßnahmen verfolgt. Hierbei folgt SSWMM als Teil der SSW-Gruppe dem agilen Ansatz bspw. beim Projektmanagement sowie der Umstrukturierung einzelner Unternehmensbereiche, weg von der klassischen Linienorganisation hin zu Rollenmodellen. Das interne Reporting wurde im Jahr 2019 qualitativ sowie quantitativ deutlich erweitert und eine Reihe von neuen KPl's eingeführt, welche dem Management laufend standardisiert zur Verfügung gestellt werden. Das Netto-Handelsergebnis ist um 12,3 % gesunken, da einige Hedge-Positionen gegenläufige Marktbewegungen nicht vollends ausgeglichen haben. Insbesondere die begonnenen Umstrukturierungsmaßnahmen führten zu einem Anstieg des Verwaltungsaufwands um 7,3 %. Daraus resultiert ein gegenüber dem Vorjahr um 73,9 % auf TEUR 976 vermindertes Ergebnis vor Steuern und vor Zuführung zum Sonderposten (siehe hierzu die nachfolgenden Ausführungen zur Ertragslage). Die Optimierung interner Prozesse führte zu einer Reduzierung der Beschäftigtenanzahl, so dass zum Bilanzstichtag 30 (Vorjahr: 34) vollzeitäquivalente Mitarbeiter (FTE) ohne Auszubildende bei SSWMM beschäftigt waren. Der operative Betrieb ist durch Geschäftsbesorgungsverträge mit SSWHH sichergestellt. Die Ordnungsmäßigkeit der Geschäfte und die Steuerungsmöglichkeiten der Geschäftsleitung gemäß den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) waren in 2019 jederzeit gegeben. 3. Ertragslage Die Ertragslage hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
Das Handelsergebnis, welches den Erfolg der operativen Tätigkeit von SSWMM darstellt, verschlechterte sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.803 und liegt mit TEUR 12.873 unter den Erwartungen. Der Rückgang ist im Wesentlichen dadurch begründet, dass die eingegangenen Hedge-Positionen die Verluste bei gegenläufigen Marktbewegungen nicht vollständig ausgleichen konnten. Der Anstieg des Verwaltungsaufwands liegt im Wesentlichen in einmaligen Effekten aus Personalveränderungen begründet. Die im Verwaltungsaufwand enthaltenden Personalkosten belaufen sich auf TEUR 3.782 (Vorjahr: TEUR 3.358). Die abgerechneten Serviceleistungen von SSWHH sind leicht um TEUR 113 auf TEUR 6.130 gestiegen. Das sonstige Ergebnis ist neben den Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 35 (Vorjahr: TEUR 129) insbesondere auf Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 180 (Vorjahr: TEUR 145) zurückzuführen. Aufgrund des positiven Nettoertrags des Handelsbestandes ist eine Zuführung zum Sonderposten "Fonds für allgemeine Bankrisiken" erfolgt, die jedoch auf die Höhe des Ergebnisses vor Steuern beschränkt ist. Daher wird für das Geschäftsjahr 2019 keine Ergebnisabführung an SSWHH im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags geleistet. Durch die ertragsteuerliche Organschaft fallen auf Ebene des Einzelunternehmens SSWMM keine Ertragsteuern an. 4. Finanzlage Durch eine bilanzielle Eigenkapitalausstattung in Höhe von TEUR 1.000, den um TEUR 976 auf TEUR 2.956 gestiegenen "Fonds für allgemeine Bankrisiken" sowie das seit dem Geschäftsjahr 2018 vorhandene Nachrangdarlehen stehen SSWMM angemessene Eigenmittel zur Verfügung. Für die Finanzierung des Handelsbestands werden im branchenüblichen Rahmen kurzfristige Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten aufgenommen. Weitere Maßnahmen der Außen- oder Fremdfinanzierung sind nicht erfolgt. Es bestehen zum Bilanzstichtag Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen. Dabei stehen diese fast ausschließlich im direkten Bezug zu entsprechenden Handelsbeständen in gleicher Währung. Mögliche Fremdwährungsrisiken werden durch ein Währungsrisikomanagement gesteuert und überwacht. Generell verfolgt SSWMM einen risikoaversen Finanzierungsansatz, was sich in der Liquiditätskennzahl gemäß Liquiditätsverordnung (LiqV) niederschlägt, die zum Bilanzstichtag 1,33 beträgt. Die Liquidität war jederzeit gewährleistet und SSWMM konnte ihre Zahlungsverpflichtungen immer fristgerecht erfüllen. Die künftige finanzielle Leistungsfähigkeit wird zusätzlich durch die abgegebene harte Patronatserklärung der Muttergesellschaft SSWHH sichergestellt. 5. Vermögenslage Die Bilanzposten haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
* inkl. Sonderposten und Nachrangdarlehen
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.652 auf TEUR 48.067 erhöht. Die Forderungen an Kreditinstitute (43,6 % der Aktivseite) sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (21,2 % der Passivseite) spiegeln zusammen mit den aktiven und passiven Handelsbeständen (56,1 % der Aktivseite,56,7 % der Passivseite) die operative Tätigkeit von SSWMM wider und stehen im direkten Zusammenhang zueinander. Die teilweise direkte Refinanzierung der Handelsgeschäfte über die Clearer/Broker führte zu stichtagsbezogenen Schwankungen der Forderungen an /Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, da hier die Forderungen/Verbindlichkeiten aus noch nicht vollständig abgerechneten Wertpapiergeschäften enthalten sind. Der Rückgang des Anlagevermögens ist auf die vollständige Abschreibung der Beteiligung an SSWCC zurückzuführen. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen die von der Muttergesellschaft SSWHH aufgenommenen Darlehen enthalten. Der Rückgang der sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber dem Vorjahr geht auf das Fehlen eines abzuführenden Gewinns an SSWHH zurück, für den im Geschäftsjahr 2019 insofern keine Verbindlichkeiten zu bilden waren. Der auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesene Fonds für allgemeine Bankrisiken dient ausschließlich der Sicherung gegen allgemeine Bankrisiken und hat Eigenkapitalcharakter, weswegen er wie auch das aufgenommene Nachrangdarlehen in der Darstellung dem wirtschaftlichen Eigenkapital hinzugerechnet wurde. Das unter Einbeziehung des Sonderpostens um TEUR 976 gestiegene wirtschaftliche Eigenkapital dient der Finanzierung der Handelsaktivitäten von SSWMM. III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Prognosebericht Auch in 2020 wird SSWMM zukunftsweisende Projekte vorantreiben und sich der Optimierung sowie Skalierung des bestehenden Handels widmen. Bedeutendere Einschränkungen aufgrund des aktuellen Niedrig- bzw. Negativ-Zinsumfeldes sind nicht zu erwarten, weil SSWMM zum einen keine größeren Netto-Cash-Bestände hält und zum anderen handelsseitig tagesendfällige Kredite in Anspruch genommen werden, um den Handelsbestand zu finanzieren, so dass sich das aktuelle Zinsumfeld sogar positiv auswirkt. Für das kommende Jahr wird mit keiner gravierenden Zinserhöhung gerechnet, welche wesentliche negative Auswirkungen auf die Finanzierungskosten von SSWMM hätte. Bei SSWMM ergeben sich aufgrund der Regulierung finanzielle Belastungen durch Gebühren, Beiträge sowie zusätzliche interne Verwaltungsaufwendungen, die zukünftig weiter ansteigen könnten. In diesem Zusammenhang sind u.a. die BaFin-Umlage zu nennen, die Beiträge zum Restrukturierungsfonds (Bankenabgabe) sowie die Beiträge für die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Von den im Lagebericht des Vorjahres aufgestellten Zukunftsszenarien kommt das erzielte Ergebnis dem damaligen Szenario 2 am nächsten. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 975 blieb um rund TEUR 1.200 unter den Erwartungen. Nachfolgend werden folgende Szenarien für das Geschäftsjahr 2020 dargestellt: Szenario 1 unterstellt ceteris paribus günstige Marktbedingungen, so dass es aufgrund fortlaufender Optimierung der Handelsstrategien sowie einer möglichen Ausweitung des Geschäfts in neue Märkte zu einem positiven Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit im hohen siebenstelligen Bereich kommen kann. Szenario 2 sieht für das Jahr 2020 ceteris paribus eine leichte Verschlechterung der Marktbedingungen vor. Dennoch erwartet die SSW-Gruppe in diesem Szenario aufgrund der auf verschiedene Regionen diversifizierten Handelsaktivitäten Netto-Handelserträge, die über der Kostenbasis liegen und zu einem positiven Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit im niedrigen siebenstelligen Bereich führen können. Szenario 3 geht von sich deutlich verschlechternden Marktbedingungen und einer weiteren Verschärfung des Wettbewerbs aus. Externe Einflussfaktoren wie z. B. die Einführung einer EU-Finanztransaktionssteuer oder die Folgen des Brexit können aufgrund der großen Unsicherheit aktuell nicht ausgeschlossen werden. Je nach Ausmaß können erhebliche negative Implikationen auf das Geschäftsergebnis von SSWMM entstehen, so dass auch ein negatives Geschäftsergebnis, trotz aller Sorgfalt Geschäftsrisiken zu managen, nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Eine Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeiten der skizzierten Szenarien ist nur eingeschränkt möglich, da nicht vorhersehbare externe Faktoren zu einer Abweichung von den genannten Prognosen führen können. SSWMM sieht sich jedoch auch bei hoher Wettbewerbsintensität gut aufgestellt, um im Folgejahr mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein positives Ergebnis gemäß Szenario 2 zu erzielen, welches über dem Ergebnis von 2019 liegt. 2. Risikobericht Risikomanagementsystem Das Risikomanagementsystem von SSWMM ist aus einheitlichen, ineinandergreifenden, risikopolitischen Grundsätzen, Regelungen und Risikomessmethoden zusammengesetzt und basiert auf dem Rahmenkonzept der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Dabei ist in Übereinstimmung mit § 25a Abs. 3 KWG bzw. Abschnitt AT 4.5 der MaRisk das Risikomanagementsystem der SSWMM auf Gruppenebene implementiert. SSWMM ist als Tochtergesellschaft von SSWHH und als übergeordnetes Unternehmen im Sinne von § 10a Abs. 1 Satz 2 KWG in die SSW-Gruppe eingebunden. Vor diesem Hintergrund hat SSWMM Gebrauch von der sogenannten Waiver-Regelung gemäß § 2a Abs. 2 KWG in Verbindung mit Artikel 7 CRR gemacht. Mit Bescheid der BaFin vom 20. Juli 2017 ist SSWMM von der Anwendung der in § 25a Abs 1 Satz 3 Nummer 1, 2 und 3 Buschstabe b und c KWG bezüglich der Risikocontrolling-Funktion festgelegten Aufsichtsanforderung auf Einzelbasis freigestellt. Mit dem Waiver wurde das Management von Risiken im Wesentlichen auf Gruppenebene umgestellt. Die Risikocontrolling-Funktion gemäß Abschnitt AT 4.4.1 MaRisk wird im Wege der Geschäftsbesorgung durch die Abteilung Risk Controlling von SSWHH übernommen. Die Abteilung Risk Controlling ist vom Geschäftsbereich Markt hierarchisch und funktionell unabhängig. Die Abteilung Risk Controlling stellt die Überwachungseinheit für alle Risikoarten dar und berichtet regelmäßig an den Geschäftsleiter Marktfolge. Sie übernimmt das operative Risikocontrolling und bestimmt die anzuwendenden Methoden und Verfahren zur Identifikation, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation der Risiken und ist für die Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems verantwortlich. Das Risikomanagementsystem besteht im Wesentlichen aus der Geschäfts- und Risikostrategie, der Risikomanagementrichtlinie und dem Risikotragfähigkeitskonzept der SSW-Gruppe. Als übergeordnete Regelung legt die gruppenweite Geschäftsstrategie die strategischen Leitlinien für die Geschäftsaktivitäten fest. Die Risikostrategie stellt die Risiken dar, die aus der Geschäftsstrategie resultieren, und definiert hierzu Risikotoleranzen. Sie gewährleistet, dass das kontrollierte Eingehen von Risiken elementarer Bestandteil des Handels mit Finanzinstrumenten ist und dass die eingegangenen Risiken nicht die Substanz der SSW-Gruppe und der einzelnen Unternehmen der Gruppe gefährden. Darauf aufbauend definiert die Risikomanagementrichtlinie die Risikomessmethoden unter Berücksichtigung der Vorgaben der Risikostrategie. Sie wird ergänzt um das Risikotragfähigkeitskonzept, welches das zur Deckung potenzieller Verluste verfügbare Risikodeckungspotenzial und die entsprechenden Limite für die einzelnen Risikoarten bestimmt. Die Risikomanagementrichtlinie der SSW-Gruppe schließt SSWMM ein und definiert Verantwortlichkeiten sowie die Rahmenbedingungen für das operative Risikocontrolling und das interne Kontrollverfahren. Das interne Kontrollverfahren orientiert sich in Form und Umfang an dem Risikoprofil der SSW-Gruppe, der Komplexität der Geschäftsprozesse, deren Wirtschaftlichkeit und der am Markt gängigen und erprobten Methoden. Die gruppeneinheitlich verwendeten Methoden des Risikocontrollings sorgen dafür, dass alle Risiken transparent und messbar sind. Neben dem Risikotragfähigkeitskonzept gibt es diverse darüberhinausgehende Verfahren, um Risiken zu steuern und zu überwachen, welche in der Risikomanagementrichtlinie definiert werden. Das Risikoprofil wird im Rahmen der jährlichen Festlegung der Geschäfts- und Risikostrategie und der dazugehörigen Risikotragfähigkeit sowie des Neue-Produkte-Prozesses für alle Unternehmen der SSW-Gruppe relevanten Risikoarten durch eine Risikoinventur neu beurteilt. Das Risikomanagementsystem beinhaltet sowohl Risikoauswertungen nach den aufsichtsrechtlichen Vorgaben als auch eine Risikobetrachtung aus ökonomischer Sicht. Das Risikotragfähigkeitskonzept berücksichtigt dabei die ökonomische Sichtweise. Es legt das Maß fest, in welchem Umfang die SSW-Gruppe bzw. SSWMM Risiken verkraften kann. Alle wesentlichen Risiken müssen laufend durch das Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden. Dabei wird eine der Risikobereitschaft entsprechende Risikodeckungsmasse in Form einer Verlustobergrenze je Risikoart zur Verfügung gestellt. Die Bestimmung der Risikotragfähigkeit erfolgt nach regulatorischer und handelsrechtlicher bzw. periodenorientierter Sichtweise. Nach der regulatorischen Sichtweise werden die jeweiligen Verlustrisiken zu einem Betrag der risikogewichteten Aktiva nach der Methodik der Kapitaladäquanzverordnung (CRR) zusammengeführt. Zur Bestimmung der Risikotragfähigkeit wird das Verlustrisiko mittels der regulatorischen Sichtweise ermittelt und dem freien Risikodeckungspotenzial gegenübergestellt. Hierbei wird zur Steuerung der Risikotragfähigkeit ein periodenorientierter Fortführungsansatz (Going-Concern) zur Herleitung des freien Risikodeckungspotenzials verwendet, welches sich aus dem maximalen Risikodeckungspotenzial abzüglich eines Going-Concern-Puffers für die dauerhafte Gewährleistung der Mindesteigenmittelanforderungen und der Mindest-Margin-Anforderungen der Broker/Clearer ergibt, auch wenn sich die betrachteten Risiken realisieren würden. Nach der periodenorientierten Sichtweise wird das Risikodeckungspotenzial auf Basis der Kennzahlen des letzten Jahresabschlusses unter Hinzurechnung der im aktuellen Kalenderjahr bereits realisierten Gewinne sowie der zu erwartenden Gewinne (Planzahlen) über die kommende rollierende 12-Monats-Betrachtung ermittelt. Das Liquiditätsrisiko und das Geschäftsrisiko werden explizit nicht in die Risikotragfähigkeitsberechnung einbezogen, da sie aufgrund ihrer Eigenarten nicht sinnvoll durch Risikodeckungspotenzial begrenzt werden können. Sie werden aber angemessen in den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen in quantitativer Hinsicht berücksichtigt. Ebenso wird das Konzentrationsrisiko nicht in die Risikotragfähigkeitsberechnung einbezogen, da dies nach Maßgabe der Obergrenzen für Großkredite nach der CRR beobachtet und begrenzt wird. Dabei ist anzumerken, dass die SSW-Gruppe aufsichtsrechtlich die Eigenmittelanforderungen nach Artikel 96 Abs. 2 CRR berechnet und somit von den Großkreditvorschriften nach Artikel 388 CRR befreit ist, da SSWMM als übergeordnetes Unternehmen im Sinne von § 10a Abs. 1 Satz 2 KWG die Anforderungen nach Artikel 96 Abs. 1 (b) CRR erfüllt. Neben der vergangenheitsorientierten Risikosteuerung auf Basis von Limitauslastungen sind Stressszenarien ein wesentlicher Baustein der Risikoabschätzung. Sie analysieren die Wirkung zukünftig möglicher krisenhafter Marktentwicklungen daraufhin, ob die SSW-Gruppe auch für Extremsituationen gerüstet ist. Stresstests sind daher ein integraler Bestandteil des Risikomanagements der SSW-Gruppe. Die Stressszenarien werden so ausgestaltet, dass die Auswirkungen von außergewöhnlichen, aber plausiblen Ereignissen unterschiedlicher Schweregrade auf die ökonomische und regulatorische Kapitalausstattung berücksichtigt werden. Dazu wird eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Auch wird regelmäßig ein sog. inverses Stresstesting durchgeführt, um zu untersuchen, welche Szenarien zu einer existenziellen Gefährdung der SSW-Gruppe führen könnten. Ebenso wie die Interne Revision beurteilt auch der Abschlussprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung regelmäßig das Risikomanagementsystem. Die Interne Revision ist wesentlicher Bestandteil des unternehmensinternen und prozessunabhängigen Überwachungssystems. Dies beinhaltet für alle Risikoarten eine regelmäßige Prüfung und Bewertung der Risikomanagementprozesse. Sie ist organisatorisch der Geschäftsleitung Marktfolge unterstellt und berichtet unabhängig an die Gesamtgeschäftsleitung. Die Gesamtgeschäftsleitung trägt die Verantwortung für das Risikoprofil, die Risikostrategie, das Risikotragfähigkeitskonzept inklusive der Verteilung des Risikopotenzials, der Definition eines Risikopuffers und der Limite, der ordnungsgemäßen Organisation des Risikomanagements, der Überwachung des Risikos aller Geschäfte sowie der Risikosteuerung. Die Gesellschafter werden regelmäßig durch die Geschäftsleitung über das gesamte Risiko- und Kapitalprofil unterrichtet. Das Risikomanagement wird im Zuge der aktuellen Veränderungen in der SSW-Gruppe optimiert und weiterentwickelt. Die bereits im abgelaufenen Geschäftsjahr begonnenen Maßnahmen beinhalten eine grundlegende Überarbeitung des Anweisungswesens im Risikomanagement sowie der daraus folgenden Abläufe. Im Fokus stehen dabei eine noch transparentere und präzisere Risikosteuerung verbunden mit effizienten Abläufen. Risiken Basierend auf der internen Risikoanalyse unterliegt SSWMM zum Bilanzstichtag den folgenden wesentlichen Risiken:
Gegenüber dem Vorjahr gab es keine wesentliche Veränderung der Risikostruktur. Die Auslastung der Handelslimite zeigte im Geschäftsjahr 2019 gegenüber 2018 keine signifikante Zunahme. SSWMM hat sich umfangreich auf die möglichen Auswirkungen eines harten Brexit vorbereitet und sieht daher das, aus einem EU-Austritt der Briten ohne Abkommen resultierende, potentielle Geschäftsrisiko aus heutiger Sicht als nicht bestandsgefährdend an. Die Ermittlung bzw. die Risikosteuerung vom operationellen Risiko, Marktpreisrisiko, Adressenausfallrisiko, Konzentrationsrisiko und Abwicklungsrisiko erfolgt nach der Methodik der CRR. Dabei ist anzumerken, dass das operationelle Risiko aufgrund der Anwendung von Artikel 96 Abs. 2 CRR auf Grundlage der fixen Gemeinkosten nach Artikel 97 CRR berechnet wird. Die Ermittlung des Liquiditätsrisikos erfolgt über die Methodik der Liquiditätskennziffer nach der Liquiditätsverordnung. Für weitere Informationen zur Darstellung der Risiken von SSWMM wird auf den Offenlegungsbericht nach CRR verwiesen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger publiziert wird. Zusammengefasst unterliegt SSWMM zukünftig weiterhin am stärksten dem operationellen Risiko und dem Marktpreisrisiko. Grundsätzlich sieht sich SSWMM aufgrund der gruppeninternen Organisationsstruktur und Kontrollsysteme sowie gruppeninternen, unternehmensübergreifenden Investitionen in Personal und Hardware gut positioniert, um möglichen Risiken entgegenzuwirken. Die etablierten Verfahren, Methoden und Systeme des Risikomanagementsystems haben sich im Berichtsjahr bewährt und SSWMM jederzeit in die Lage versetzt, angemessene Maßnahmen zur Risikosteuerung abzuleiten und umzusetzen. 3. Chancenbericht SSWMM sieht sich auch für das kommende Geschäftsjahr, trotz der zunehmend schwierigeren Marktbedingungen, grundsätzlich gut aufgestellt. Die in der SSW-Gruppe im Jahr 2019 begonnenen Umstrukturierungsmaßnahmen werden planmäßig erste wesentlichen Effizienzsteigerungseffekte im Laufe des nächsten Geschäftsjahres bei SSWMM entfalten und auch zur einer Kostenkonsolidierung beitragen. Vor allem mit der weiteren Optimierung der Parametrisierung der Handelsstrategien wird ein hohes Geschäftspotenzial verbunden. Durch Anwendung neuer Analysemethodiken mit Hilfe von Techniken aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz entsteht die Chance, die Handelsqualität auf den angeschlossenen Märkten deutlich zu heben. Unabhängig davon wird die Skalierung der Handelsstrategien auf bisher nicht angebundene Märkte oder bisher nicht gehandelter Produkte weiter betrieben. Neben Märkten und Assetklassen rücken auch mehr und mehr die Partizipation an weiteren Matching Verfahren der Börsen in den Vordergrund. Durch die Teilnahme an RFQ oder MidPoint Matching Verfahren sowie Periodic Auctions werden weitere Erlöse möglich. Bei dem börslichen Handel sieht sich SSWMM auch im kommenden Geschäftsjahr gut aufgestellt, um die Profitabilität weiter zu steigern und insbesondere bei sich verbessernden Marktbedingungen überproportional zu profitieren. Dies gilt sowohl für die Assetklasse der Aktien als auch der ETFs. Auch der börsliche Handel der Bonds wird kontinuierlich weiterentwickelt. Bisher konnte das Geschäftsfeld der Systematischen Internalisierung noch keine nennenswerten Ergebnisbeiträge erwirtschaften und wird hinsichtlich seiner Nachhaltigkeit und dem langfristigem Ertragspotenzial im Jahr 2020 bewertet und über eine mögliche weitere Ausdifferenzierung entschieden. Grundsätzlich wird hier u.a. der Aufbau eigener Kundenbeziehungen als Chance gesehen, um auf Basis dieser noch weitere Geschäftspotenziale zu heben. Da darüber hinaus dem Geschäftsfeld des Kryptohandels ein steigendes Ertragspotenzial zugetraut wird, wird trotz der Einstellung der Aktivitäten von SSWCC nach neuen Möglichkeiten des rechtssicheren Handels mit Kryptowährungen gesucht. SSWMM verfolgt regulatorische Veränderungen und entsprechende Anpassungen der Marktmikrostrukturen in enger Zusammenarbeit mit den einzelnen Handelsplätzen. Daraus potenziell resultierende Chancen werden intern fortlaufend analysiert und auf die Umsetzbarkeit hin geprüft. Als wesentliches Mitglied der SSW-Gruppe sieht sich SSWMM mit den geschaffenen Strukturen, den zur Verfügung stehenden Ressourcen sowie den eingeleiteten Umstrukturierungsmaßnahmen auch für die anstehenden Herausforderungen strategisch gut aufgestellt und blickt optimistisch in die Zukunft.
Oststeinbek, den 14. Februar 2020 SSW Market Making GmbH Jonas Höflich Dr. Reto Gregory-Petersen Bilanz zum 31. Dezember 2019Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019der SSW Market Making GmbHI. Allgemeine Angaben Die SSW Market Making GmbH (nachfolgend kurz SSWMM oder Gesellschaft), mit Sitz in Oststeinbek, ist am Registergericht Lübeck, in Schleswig-Holstein, unter der Handelsregisternummer HRB 14978 HL eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 von SSWMM wurde nach den allgemeinen und den für Institute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes, dem Kreditwesengesetz (KWG) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend § 2 RechKredV nach Formblatt 1 und 3. Vom Wahlrecht des § 265 Abs. 8 HGB wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit Gebrauch gemacht. Dieses Wahlrecht wurde analog auf die in den Formblättern vorgesehenen "davon-Vermerke" angewandt. Die Gesellschaft ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von der SSW-Trading GmbH (nachfolgend kurz SSWHH), Oststeinbek, und verfügt über die Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut zur Erbringung von Finanzdienstleistungen nach §1 Abs. la Satz 2 Nr. 4 (a)-(d) KWG. In der Unternehmensgruppe übernimmt SSWMM sämtliche erlaubnispflichtigen Handelsaktivitäten innerhalb der europäischen Union (EU). II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Vermögensgegenstände und Schulden sind nach den Vorschriften der §§ 252 ff. HGB in Verbindung mit den Vorschriften der §§ 340 ff. HGB bewertet. Die Abschreibungen werden unter Beachtung der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes linear vorgenommen. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren, beweglichen und selbständig nutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Aufwand erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut EUR 800 nicht übersteigen. Die Forderungen an Kreditinstitute werden zu Nennwerten angesetzt. Die Wertpapiere des Handelsbestands werden in der Bilanz im Posten Handelsbestand auf der jeweiligen Seite der Bilanz ausgewiesen. Finanzinstrumente des Handelsbestands werden nach den Regeln des § 340e Abs. 3 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags bewertet. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Marktpreis. Soweit kein aktiver Markt besteht, anhand dessen sich der Marktpreis ermitteln lässt, ist der beizulegende Zeitwert mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zu bestimmen. Lässt sich der beizulegende Zeitwert weder an einem aktiven Markt noch nach einer anerkannten Bewertungsmethode ermitteln, sind die Anschaffungskosten fortzuführen. Die Gesellschaft hat die Wertpapiere des Handelsbestands zum Bilanzstichtag fast ausschließlich anhand von Marktpreisen bewertet. Individuelle Bewertungsmethoden wurden nicht angewandt. In Einzelfällen existierte für einzelne Wertpapiere zum Bilanzstichtag kein aktiver Markt mehr. Diese Wertpapiere wurden in der Regel mit einem beizulegenden Wert am Abschlussstichtag in Höhe von Null bewertet, so dass diese vollständig abgeschrieben wurden. Der zu bildende Risikoabschlag wird auf Basis des Portfolioansatzes ermittelt. Die Höhe des Risikoabschlags berechnet sich dabei aus der Differenz zwischen den nicht realisierten Gewinnen und den nicht realisierten Verlusten aller im Portfolio enthaltenen Finanzinstrumente (vgl. IDW RS BFA 2 Tz. 55). Der vorgenommene Risikoabschlag trägt damit den Ausfallwahrscheinlichkeiten der realisierbaren Gewinne Rechnung. Sowohl das Bewertungsergebnis als auch der Risikoabschlag werden bei den Bilanzposten entsprechend berücksichtigt. Die Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht in Einzelfällen ein niedrigerer Wertansatz geboten ist. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten aus Leerverkaufspositionen werden unter dem Posten Handelsbestand auf der Passivseite ausgewiesen. In den Rückstellungen sind alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und ungewisse Verbindlichkeiten mit dem nach vernünftiger kaufmännischer BEUR teilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden nicht abgezinst. Die Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung wurden zu Devisenkassamittelkursen des Bilanzstichtags umgerechnet. Auf die Bilanzposten entfallende Zinsabgrenzungen werden ebenfalls in diesen Posten ausgewiesen. Stückzinsen sind mit der entsprechenden Position, jedoch nicht als Bestandteil der Anschaffungskosten zu erfassen. Negative Zinsen auf Bankguthaben werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. III. Erläuterungen zur Bilanz Zum 31. Dezember 2019 ist der aktive Handelsbestand wie folgt aufzugliedern:
Der Handelsbestand besteht aus börsenfähigen und börslich gehandelten Aktien, Schuldverschreibungen, Exchange Traded Products, Futures sowie Optionen. Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB wurden nicht gebildet. Im Handelsbestand auf der Aktivseite werden zum Bilanzstichtag Zinsforderungen aus Schuldverschreibungen in Höhe von TEUR 11 (Vorjahr: TEUR 35) ausgewiesen. In den Beteiligungen wurde die 49%ige Beteiligung an der SSW Crypto Currency GmbH (nachfolgend kurz SSWCC), Hamburg, aufgrund einer dauernden Wertminderung vollständig abgeschrieben. Trotz hoher Ertragspotenziale konnte aufgrund der weiterhin bestehenden Rechtsunsicherheit im Bezug auf die umsatzsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen der geplante Geschäftsausbau nicht erfolgen. Die Gesellschaft hat ihr operatives Geschäft Ende 2019 endgültig eingestellt und wird mit Wirkung zum 31. Januar 2020 aufgelöst. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen. Jedoch sind in diesem Posten Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, von TEUR 88 (Vorjahr: TEUR 100) enthalten. Hierbei handelt es sich um den noch werthaltigen Teil des im Geschäftsjahr 2018 an SSWCC gewährten nachrangigen Darlehens in Höhe von TEUR 84 (Vorjahr: TEUR 98) sowie den zum Bilanzstichtag entstandenen Zinsanspruch von TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 2) In den täglich fälligen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 10.179 (Vorjahr: TEUR 16.000) sind mit TEUR 1.634 (Vorjahr: TEUR 1.303) Verbindlichkeiten aus noch nicht vollständig abgerechneten Wertpapiergeschäften enthalten. Zum Bilanzstichtag ist der passive Handelsbestand wie folgt aufzugliedern:
Im Handelsbestand auf der Passivseite werden zum Bilanzstichtag Zinsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 10) aus Schuldverschreibungen ausgewiesen. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen mit einem Betrag von TEUR 4.224 (Vorjahr: TEUR 6.463) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Hierbei handelt es sich um ein von der Muttergesellschaft SSWHH gewährtes kurzfristiges Darlehen über TEUR 3.500, den bis zum Bilanzstichtag daraus entstandenen Zinsanspruch (TEUR 140) sowie offenen Verbindlichkeiten aus Dienstleistungsverträgen (TEUR 584). Des Weiteren sind in den sonstigen Verbindlichkeiten mit TEUR 328 (Vorjahr: TEUR 257) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, mit TEUR 56 (Vorjahr: TEUR 64) aus Lohn- und Kirchensteuer sowie mit TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 9) aus Sozialversicherungsbeiträgen enthalten. Die Entwicklung der anderen Rückstellungen ist der folgenden Aufstellung zu entnehmen:
Das von den Gesellschaftern der SSWHH im Geschäftsjahr 2018 gewährte Nachrangdarlehen in Höhe von TEUR 1.000, welches als separater Posten in der Bilanz ausgewiesen wird und die bankaufsichtlichen Eigenmittel in voller Höhe stärkt, besteht weiterhin. Das Nachrangdarlehen hat eine Laufzeit von 10 Jahren mit einem festen Zinssatz von 4 % pro Jahr. Der entstandene Zinsanspruch von TEUR 40 (Vorjahr: TEUR 5) wird ebenfalls unter Nachrangige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Gesellschaft ist gemäß § 340e Abs. 4 HGB verpflichtet, dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB jährlich 10,0% der Nettoerträge des Handelsbestands zuzuführen. Der Posten darf zum Ausgleich von Nettoaufwendungen des Handelsbestands, eines Jahresfehlbetrages oder eines Verlustvortrages aufgelöst werden oder soweit er 50,0 % des Durchschnitts der letzten fünf jährlichen Nettoerträge des Handelsbestands übersteigt. Dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB wurde zum 31. Dezember 2019 das vollständige Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 976 zugeführt (Zuführung im Vorjahr: TEUR 1.468). IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Von den Zinsaufwendungen entfallen TEUR 140 (Vorjahr: TEUR 140) auf verbundene Unternehmen und TEUR 40 (Vorjahr: TEUR 5) auf nahestehende Personen. Die Summe aus Ertrag des Handelsbestands und Aufwand des Handelsbestands in Höhe von TEUR 12.873 (Vorjahr: TEUR 14.676) wurde im Wesentlichen durch realisierte Kursgewinne erwirtschaftet. Als direkt zuordenbare Handelskosten fließen mit TEUR -958 (Vorjahr: TEUR -667) Zinsaufwände, welche die direkten Refinanzierungsaufwendungen der Handelsaktivitäten und Aufwendungen aus Wertpapierleihen darstellen, in das Handelsergebnis ein. Für das Geschäftsjahr wird ein negatives Handelsergebnis aus derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von TEUR -3.733 (Vorjahr: Gewinn in Höhe von TEUR 1.831) verzeichnet. Sonstige betriebliche Erträge enthalten periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen von TEUR 34 (Vorjahr: TEUR 129) sowie Erträge aus Währungsumrechnung von TEUR 9 (Vorjahr: TEUR 5). Im Wesentlichen betreffen die anderen Verwaltungsaufwendungen mit TEUR 6.130 (Vorjahr: TEUR 6.017) Kosten für Serviceleistungen von der Muttergesellschaft SSWHH. In den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind mit TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 2) negative Zinsen auf Bankguthaben sowie mit TEUR 6 (Vorjahr: TEUR 3) Verluste aus Währungsumrechnung enthalten. Steuern fallen aufgrund der steuerlichen Organschaft mit der Konzernmutter SSWHH auf Ebene von SSWMM nicht an. V. Sonstige Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag ergeben sich aus laufenden Verträgen insgesamt sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 1.767 (Vorjahr: TEUR 1.720), davon TEUR 1.330 (Vorjahr: TEUR 1.334) aus Dienstleistungsverträgen mit dem verbundenen Unternehmen SSWHH. 2. Vermögensgegenstände und Schulden in Fremdwährung Der Gesamtbetrag aller auf Fremdwährung lautenden Vermögensgegenstände und Schulden stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
3. Derivative Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente werden von SSWMM als Absicherungsgeschäfte (Futures und Optionen) der Handelsbestände sowie zur kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs (Futures) eingesetzt und sind vollständig dem Handelsbuch zugeordnet. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wird der Marktpreis herangezogen. Zum Bilanzstichtag gliedern sich die derivativen Finanzinstrumente nach Art und Umfang wie folgt auf:
Der positive bzw. negative Marktwert spiegelt den Buchwert zum Bilanzstichtag wider und wurde entsprechend im Handelsbestand passiviert bzw. aktiviert. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme dieser Derivate hinsichtlich Höhe, Zeitpunkt und Sicherheit beeinträchtigt sind. 4. Mitarbeiter Durchschnittlich beschäftigte SSWMM im Berichtsjahr 32 (Vorjahr: 31) Arbeitnehmer, davon 2 Abteilungsleiter. 5. Abschlussprüferhonorar Für die Angabe des von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechneten Honorars wird auf den Konzernabschluss verwiesen. 6. Mitglieder der Geschäftsführung Die Geschäftsführung erfolgt durch:
Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine Geschäftsführerbezüge von der Gesellschaft gezahlt. Alle Geschäftsführer waren gleichzeitig Geschäftsführer der Muttergesellschaft SSWHH. 7. Angabe zu Ereignissen nach dem Stichtag Es sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten. 8. Sonstiges Gemäß § 290 Abs. 1 HGB ist SSWMM ein Tochterunternehmen von SSWHH und wird im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss von SSWHH einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Zusätzlich zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen SSWHH und SSWMM wurde gegenüber SSWMM eine harte Patronatserklärung von SSWHH abgegeben, mit der sich SSWHH verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft in einer Weise geleitet und finanziell so ausgestattet wird, dass sie jederzeit in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Diese Pflicht umfasst insbesondere die unverzügliche Übertragung von Eigenmitteln an SSWMM. Märkte, die sich aus organisatorischer Sicht wesentlich voneinander unterscheiden und daher nach § 34 Abs. 2 RechKredV getrennt darzustellen wären, liegen nicht vor. Hinsichtlich der Offenlegungspflichten nach Teil 8 der EU Verordnung Nr. 575/2013 (CRR), die nicht im Jahresabschluss enthalten sind, wird auf den separaten Offenlegungsbericht verwiesen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger publiziert wird.
Oststeinbek, den 14. Februar 2020 SSW Market Making GmbH Jonas Höflich Dr. Reto Gregory-Petersen Anlagenspiegel
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die SSW Market Making GmbH, Oststeinbek: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SSW Market Making GmbH, Oststeinbek - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SSW Market Making GmbH, Oststeinbek, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 14. Februar 2020 NPP
Niethammer, Posewang & Partner GmbH
Stephan Buchert, Wirtschaftsprüfer Holger Martens, Wirtschaftsprüfer Datum der Feststellung In der Gesellschafterversammlung am 24. März 2020 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 festgestellt. |
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