In- & Outdoor Stracho GmbHLiquidiert
92318 Neumarkt in der Oberpfalz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Claus Strachowitz seit 19.4.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
In- & Outdoor Stracho GmbHNeumarktJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008BILANZ
Anhang und Lagebericht zum 31. Dezember 2008- 12 - der Firma In- & Outdoor Stracho GmbH Wegscheid 1 92334 Berching - 13 - I. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft wurde mit notarieller Urkunde Nr. 0899/2000 vom 25.05.2000, Notar Dr. Walter Grafberger errichtet und nahm ihren Geschäftsbetrieb zum 25.05.2000 auf. Im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg erfolgte die Eintragung unter HRB 17597. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den §§ 256, 266, 268, 275 und 277 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren angewendet worden. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB und der §§ 252 bis 256 HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang ein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses, der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt, wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Neben den allgemeinen Angaben besteht der Anhang aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze unter Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen. Erläuterungen zur Bilanz Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Angaben zur Betriebsgröße Ergänzende Angaben - 1 4 - 11.Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze und Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses: Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nachfolgend ist u. a. berichtet, wenn Angaben zu folgenden Bilanzierungsgrundsätzen gemäß § 284 Abs. 2HGB und § 285 HGB zu machen sind: Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei Abweichungen von früheren Methoden und Darstellungen des Einflusses auf das Jahresergebnis. Angaben über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB. Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten Angewandte Abschreibungsmethoden Vorrätebewertung Angaben zu Aufwendungen für Forschung und Entwicklung und den Grundlagen für Wahrungsumrechnungen Sonstige Pflichtangaben - 15 - Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte werden daher überwiegend im Anhang dargestellt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber den Vorjahren unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar. um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerrechtlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,- € wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Soweit eine Abweichung zwischen steuerlichen und handelrechtlichen Bestimmungen Bezüglich der Bewertung des Vermögens zu verzeichnen waren, ist dies im Folgenden erläutert. Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 Abs. 1 HGB wurde nicht abgewichen. Die Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten. - 16 - 11I.Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen. 2. Vorräte Die Bewertung der Vorräte wurde vom Geschäftsführer vorgenommen. 3 . Forderungen Über die ausgewiesenen Forderungen liegt eine namentliche Einzelaufstellung bei der Gesellschaft. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr lagen zum Bilanzstichtag nicht vor. 4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stimmen mit den Kontoauszügen bzw. den Saldenbestätigungen zum Bilanzstichtag überein. Über die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie über die sonstigen Verbindlichkeiten liegen namentliche Einzelaufstellungen bei der Gesellschaft. - 17 - IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse sind gem. § 285 Nr. 4 HGB nach Tätigkeitsbereichen getrennt wiederzugeben, soweit diesbezüglich signifikante Unterschiede bestehen. Eine zusätzliche Differenzierung über die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Konten ist nicht erforderlich. 2. Außerordentliche und periodenfremde Erträge und Aufwendungen Im Berichtszeitraum ergaben sich keine außerordentlichen und periodenfremde Erträge und Aufwendungen. 3. Abschreibungen aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften Im Berichtsjahr wurden keine Sonderabschreibungen vorgenommen. Die Vorschriften Nach § 6 b EStG wurden nicht in Anspruch genommen. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen. V. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane Geschäftsführer der Kapitalgesellschaft ist: Herr Claus Strachowitz Gesellschafter der Kapitalgesellschaft sind: Herr Claus Strachowitz 90% Herr Thomas St rachowitz 10% Ein Aufsichtsrat wurde nicht gebildet. Auf die Angaben über die Gesamtbezüge der Mitglieder des Geschäftsführungsorganes wird aufgrund der Bestimmungen des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Gegenüber dem Gesellschafter Claus Strachowitz besteht zum Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit in Höhe von 37.555,52 €. Diese Verbindlichkeit wurde banküblich verzinst. Entsprechende Vereinbarungen liegen vor. Die Zinsen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. - 18 - VI. Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des Jahresergebnisses vor: Der Jahresüberschuss beträgt EUR 6.073,39 Der Verlustvortrag beträgt EUR 115.205,51- Der zu verwendende Betrag EUR 109.132,12- Eine freie Rücklage wird nicht eingestellt. Auf neue Rechnung wird vorgetragen EUR 109.132,12- VII. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Verrnöqens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. VIII. Angaben zur Betriebsgröße Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft beschäftigt im Jahresdurchschnitt keine Arbeitnehmer. Die Umsatzerlöse betrugen im Berichtszeitraum 34.305,66 €. Die Bilanzsumme, nach Abzug des ausgewiesenen Fehlbetrages, betrug 17.638,26 €. Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. - 19- IX. Ergänzende Angaben Wesentliche finanzielle Verpflichtungen aus Mieten bzw. Leasinggeschäften bestanden nur in der Höhe, wie sie aus der Gewinn- und Verlustrechnung ersichtlich sind. Die Kapitalgesellschaft war im Geschäftsjahr nicht an anderen Kapitalgesellschaften beteiligt bzw. mit anderen verbunden. Die Kapitalgesellschaft war nicht unbeschränkt haftender Gesellschafter einer anderen Unternehmung. - 20- Lagebericht Zum Geschäftsverlauf und zur Lage der Gesellschaft wird durch einen separaten Lagebericht durch das Unternehmen informiert. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, wird das Unternehmen gegebenenfalls im separaten Lagebericht unterrichten. Im Einzelnen sind zum Bereich Forschung und Entwicklung keine Erläuterungen zu geben. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
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