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ProjectLine GmbH & Co. KGDreieichJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Inhaltsverzeichnis
ANLAGEN
A. Auftrag und AuftragsdurchführungDie Geschäftsführung der ProjectLine GmbH & Co. KG beauftragte mich, den Jahresabschluss aufgrund der von der Gesellschaft gefertigten Buchführung unter Berücksichtigung von Plausibilitätsbeurteilungen zu erstellen und zu erläutern. Die Prüfung der Unterlagen und der Wertansätze war nicht Gegenstand des Auftrages. Für die Auftragsdurchführung und meiner Verantwortlichkeit sind die als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01. Januar 2002 maßgebend. Im Rahmen des bestehenden Auftragsverhältnisses übernehme ich die Haftung lediglich gegenüber dem Auftraggeber unter Ausschluss der Haftung gegenüber Dritten. Ich habe den Auftrag in der Zeit von Juni bis August 2016 in meinen Geschäftsräumen in Dreieich durchgeführt. Grundlagen meiner Tätigkeit waren der von mir erstellte Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2014 und die von der Gesellschaft vorbereiteten Abschlussunterlagen zum 31. Dezember 2015. Die Rechnungslegung erfolgte nach den Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften & Co. KG. Ein Lagebericht wurde dementsprechend nicht aufgestellt. Von den Aufstellungserleichterungen gemäß § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Bei der Auftragsdurchführung habe ich die einschlägigen Verlautbarungen der Fachausschüsse des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) berücksichtigt. Besondere Beachtung im Rahmen der Abschlusserstellung findet der Standard "Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen" des IDW (IDW S7), in dem die Grundsätze, nach denen Wirtschaftsprüfer Jahresabschlüsse erstellen, festgelegt sind. B. Rechtliche und wirtschaftliche VerhältnisseDie Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter der Firma ProjectLine GmbH & Co. KG mit Sitz in Dreieich unter HRA 32021 eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft sind Dienstleistungen im Industrieprojektmanagement, vornehmlich für Bauprojekte, dabei insbesondere in den Bereichen Zeichnungs- und Dokumentenmanagement. Die Gesellschaft plant, erstellt und archiviert maßgefertigte Lösungen zur Sicherstellung termin- und qualitätsgerechter Dienstleistungen und Produkte; sie entwirft Marketinginformationen und Vertriebsunterstützendes Material. Das Gesellschaftskapital beträgt insgesamt € 107.371,29. Das Kapital der Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr gehalten von:
Zur Geschäftsführung und Vertretung ist die Komplementärin berechtigt und verpflichtet. Sie selbst und ihre Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Project Line Verwaltungs- GmbH, Dreieich, wird vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Uwe Siegmann, Dreieich. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gesellschafterversammlung vom 02. Juli 2015 hat folgende Beschlüsse gefasst:
Für jeden Gesellschafter wird ein Kapitalkonto, ein Darlehenskonto und ein Verlustvortragskonto geführt. Daneben kann für alle Gesellschafter zusammen ein gemeinschaftliches Rücklagenkonto geführt werden, an dem jeder einzelne Gesellschafter entsprechend seiner Kapitalbeteiligung beteiligt ist. Auf dem Kapitalkonto wird der Kapitalanteil des Gesellschafters gebucht. Es ist unverzinslich. Auf dem Darlehenskonto wird der Zahlungsverkehr zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter gebucht. Das Darlehenskonto wird im Soll und Haben nach der Staffelmethode mit 2 % über dem Basiszinssatz verzinst. Bei der Ermittlung des zu verzinsenden Betrages ist ein bestehendes Verlustvortragskonto sowie ein bestehendes Rücklagenkonto rechnerisch anteilig einzubeziehen. Die Zinsen gelten im Verhältnis der Gesellschafter zueinander als Aufwand bzw. als Ertrag. Auf dem Verlustvortragskonto wird der anteilsmäßig auf jeden Gesellschafter entfallende etwaige Verlust der Gesellschaft gebucht. Auf dem Rücklagenkonto werden die von der Gesellschafterversammlung beschlossenen Gewinnrücklagen verbucht. Solange die Komplementärin ausschließlich für die Gesellschaft tätig ist, werden ihr von dieser sämtliche Ausgaben und Aufwendungen für die Geschäftsführung erstattet, sobald sie entstehen. Die Komplementärin erhält ferner eine jährliche, jeweils zum Ende eines jeden Geschäftsjahres zu bezahlende Vorabvergütung in Höhe von 8 % ihres eingezahlten Stammkapitals, das zu Beginn des Geschäftsjahres in ihrer Bilanz ausgewiesen ist. Der nach Abzug von Gesellschafterzinsen, Aufwandsersatz und Vorabvergütung verbleibende Gewinn/Verlust wird zwischen den Gesellschaftern entsprechend ihrer festen Kapitalbeteiligung verteilt (§ 11 des Gesellschaftsvertrages). An einem Verlust ist die Komplementärin nicht beteiligt. Die Gewinnanteile sind den Darlehenskonten der Gesellschafter zuzuschreiben, soweit nicht ein Verlustvortrag besteht, der vorrangig auszugleichen ist. Darüber hinaus können die Gesellschafter mit einfacher Stimmenmehrheit beschließen, dass bis zu 50 % des nach einem eventuellen Verlustausgleichs verbleibenden Gewinns eines Jahres in die Rücklagen eingestellt werden. Mit gleicher Mehrheit können die Rücklagen wieder aufgelöst bzw. die Umbuchung vom Rücklagenkonto auf ein Verlustvortragskonto beschlossen werden. C. Gegenstand, Art und Umfang der JahresabschlusserstellungGegenstand meines Auftrags war die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 mit Plausibilitätsbeurteilungen. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages, liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Ausgangspunkt des Auftrags war der von meinem Büro mit Plausibilitätsbeurteilungen erstellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014. Art und Umfang meiner Erstellungshandlungen richten sich auftragsgemäß nach den Vorschriften §§ 242 ff und § 264 HGB sowie den "Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen" des IDW (IDW S7), hier nach der Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen. Mein Auftrag zur Erstellung des Abschlusses umfasst danach sämtliche Tätigkeiten, die erforderlich sind, um auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen die gesetzlich vorgeschriebene Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang zu erstellen. Über die eigentliche Erstellungstätigkeit hinaus habe ich die mir vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise durch Befragungen und analytische Beurteilungen (IDW PS 312) auf ihre Plausibilität hin beurteilt, um mit einer gewissen Sicherheit ausschließen zu können, dass diese nicht ordnungsmäßig sind. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften des Handelsrechts einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Als Erstellungsunterlagen dienten mir die Buchhaltungsunterlagen, die vollständigen Belege sowie das Akten- und Schriftgut der Gesellschaft. Alle von mir erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise sind mir von der Geschäftsführung und den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitwillig erbracht worden. Ergänzend hierzu hat mir die Geschäftsführung in der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung schriftlich bestätigt, dass in der Buchführung und in dem Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten und alle erforderlichen Angaben gemacht und mir die bestehenden Haftungsverhältnisse bekannt gegeben worden sind. Zur Beurteilung der Plausibilität habe ich insbesondere folgende Maßnahmen durchgeführt:
Der Umfang der vorzunehmenden Plausibilitätsbeurteilungen bestimmte sich nach dem Grad der Wesentlichkeit und dem Fehlerrisiko der betreffenden Abschlussaussage. Durch Befragungen habe ich mich über das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem informiert. Art, Umfang und Ergebnis der von mir durchgeführten Arbeiten sind, soweit nicht in diesem Erstellungsbericht dokumentiert, in meinen Arbeitspapieren festgehalten. Die Abschlussunterlagen über das Zustandekommen des Jahresabschlusses habe ich dem Auftraggeber ausgehändigt. Mit der Führung des Inventars und sonstiger Bestandsnachweise wurde ich nicht betraut. D. Sonstige Feststellungen1. Rechnungswesen Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden von der Gesellschaft mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung (Software: sage KHK Classic Line) erfasst. Der Kontenrahmen ist für die Erfordernisse der Gesellschaft ausreichend gegliedert. Die Organisation der Buchhaltung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. 2. Steuerliche Verhältnisse Die Gesellschaft wird beim Finanzamt Offenbach am Main II unter der Steuernummer 044 357 60562 geführt. 3. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige Haftungsverhältnisse Angabegemäß bestanden am Bilanzstichtag keine weiteren in der Bilanz zu vermerkenden oder im Anhang anzugebenden bzw. aus Bilanz und Anhang nicht ersichtlichen Haftungsverhältnisse. Dem entgegenstehende Feststellungen habe ich nicht getroffen. E. BescheinigungNach Abschluss des Auftrages erteile ich folgende Bescheinigung: Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers über die Erstellung mit PlausibilitätsbeurteilungenAn die Project Line GmbH & Co. KG: Ich habe auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der ProjectLine GmbH & Co. KG, Dreieich, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die mir vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise, die ich auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität beurteilt habe, sowie die mir erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Ich habe meinen Auftrag unter Beachtung des IDW Standards: "Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen" (IDW S 7) durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Zur Beurteilung der Plausibilität der mir vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise habe ich Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit ausschließen zu können, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind mir keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der mir vorgelegten Unterlagen und des auf dieser Grundlage von mir erstellten Jahresabschlusses sprechen.
Dreieich, 24. August 2016 gez. Klonk, vereidigter Buchprüfer Steuerberater Anhang zum Jahresabschluß zum 31. Dezember 2015der Project Line GmbH & Co. KGI. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In der Bilanz und in der GuV ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten". Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze werden beibehalten. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. II. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenA . Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Rückstellungen werden nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgt nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. Rechnungsabgrenzungsposten werden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7HGB im Anhang angegeben. B. Bewertungsmethoden Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein (Nullwerte der Vorgesellschaft). Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind einzeln bewertet worden. Sie sind vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wird von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wird ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 4 % und 25 % Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert bis EUR 150,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und nicht im Anlagenspiegel dargestellt. Vermögensgegenstände die den Einzelwert von EUR 150,00 übersteigen und nicht mehr als EUR 1.000,00 betragen, werden als Sammelposten zusammengefasst und planmäßig auf fünf Jahre verteilt. Die Sammelposten GWG werden im Anlagenspiegel dargestellt. Die Leistungsforderungen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen werden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die auf den Jahresabschluss anzuwendenden Bewertungsmethoden werden beibehalten. C. Ergänzende AngabenGeschäftsführer Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin Project Line Verwaltungs- GmbH, Dreieich, vertreten durch ihren Geschäftsführer:
Komplementärin Komplementärin der Gesellschaft ist die ProjectLine Verwaltungs GmbH. Das gezeichnete Kapital der Komplementärin beträgt € 25.000,00.
Dreieich, im August 2016 Die Geschäftsführung BILANZ zum 31. Dezember 2015AKTIVA
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