München Licht GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Lampen und Leuchten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sascha Brandl seit 16.1.2024 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Brandl IT Services GmbHMünchenJahresabschluss zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010AKTIVA
AnhangA. Allgemeine AngabenDie Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den §§ 266 und 275 HGB und den ergänzenden Vorschriften des GmbHG. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Abschreibung der EDV- und Geschäftsausstattung basiert auf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die für die einzelnen Gegenstände zwischen 3 und 13 Jahren liegt. Die Abschreibungsmethode ist linear. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Die Forderungen und "sonstige Vermögensgegenstände" sind zum Nennwert bewertet. Die Bildung der Rückstellung erfolgt in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. C. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungI. Bilanz Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig und ungesichert. In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern enthalten. In den Forderungen sind Forderungen gegenüber dem Gesellschaftern in Höhe von EUR 14.304,75 enthalten. D. Sonstige AngabenI. Organe Im Berichtsjahr war Herr Sascha Brandl, Kaufmann, München, zum Geschäftsführer bestellt. Die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird mit Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB unterlassen. E. VerwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 1.106,52 auf neue Rechnung vorzutragen.
München, den 07.12.2011 Geschäftsführung |
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