STO Handels GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Textilien
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thanh Que Phan seit 23.11.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hikari Dresden GmbHDresden(vormals: Leipzig)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 21.10.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGErläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 284 HGB Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf die Posten der Handelsbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach § 284 (2) Nr. 1 HGB Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den gesetzlichen Gliederungsvorschriften gem. §§ 266 und 275 HGB. Die Unternehmung beachtet bei der Aufstellung des Jahresabschlusses hinsichtlich der Bilanzierung, der Bewertung und der Gliederung an die Vorschriften des Handels- gesetzbuches. Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wer- den nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Bei Anschaffungen bis zum 31.12.2009 wurden ergänzende steuerliche Vorschrif- ten in Bezug auf die Abschreibungsart (linear / degressiv) beachtet. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Nettoanschaffungs- / Herstellungskosten 150,00 Euro nicht überschreiten, sind vollständig abgeschrieben worden, da dieses den tatsächlichen Nutzungsverlauf im Wesentlichen widerspiegelt. Für abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Nettoanschaffungs- bzw. Herstellungskosten mehr als 150,00 Euro betragen, aber 1.000,00 Euro nicht übersteigen, ist steuerlich im Jahr der Anschaffung oder Herstellung ein jahresbezogener Sammelposten zu bilden, der im Jahr der Bildung und den vier folgenden Wirtschaftsjahren gewinnmindernd mit jeweils einem Fünftel aufzulösen ist (Regelung erstmals ab dem Jahr 2008). Scheidet ein Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert (§ 6 Abs. 2 a EStG). Für handelsrechtliche Zwecke werden diese Vorschriften aus Gründen der nicht wesentlichen Einflussnahme auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage analog angewendet. Abschreibungen werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer für die einzelnen Positionen des Anlagevermögens wie folgt vorgenommen:
Entwicklung des Anlagevermögens Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, ge- minderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden laut Auskunft durch die Unternehmensleitung durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko bewertet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt worden. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Disagien für aufgenommene Darlehen werden ggf. aktiv abgegrenzt. Angaben zu Verbindlichkeiten nach § 285 Nr. 1a, 1b, Nr. 2 HGB Verbindlichkeiten in Höhe von 489,14 Euro weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf. Eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren liegt in Höhe von 0,00 Euro vor. Verbindlichkeiten in Höhe von 0,00 Euro sind gegenüber Kreditinstituten durch Sicherungsübereignungen besichert. Gewährte Gesamtbezüge an die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans nach § 285 Nr. 9a HGB Auf die Angabe der im Geschäftsjahr den Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans gewährten Gesamtbezüge incl. Sozialabgaben wird gemäß § 288 HGB verzichtet, da es sich bei der Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB handelt. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans nach § 285 Nr. 10 HGB Mitglieder des Geschäftsführungsorgans sind:
Rückstellungsspiegel der sonstigen Rückstellung nach § 285 Nr. 12 HGB Auf den Rückstellungsspiegel der sonstigen Rückstellungen nach § 285 Nr. 12 HGB wird gemäß § 288 HGB verzichtet, da es sich bei der Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB handelt. 04109 Leipzig, 13.06.2012 Thanh Que Phan (Geschäftsführer)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13.06.2012 |
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