Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 30616
Eingetragen
10.3.2011
Branche
Sonstige Caterer und Erbringung sonstiger VerpflegungsdienstleistungenEinzelhandel mit Fleisch und FleischwarenHerstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a. n. g.
Gegenstand
Gastronomie.

Historie

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Management

NameRolle
Thanh Que Phan
seit 23.11.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Dresden
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hikari Dresden GmbH

Dresden

(vormals: Leipzig)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 21.10.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

0,00

0,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

0,00

0,00

II. Sachanlagen

0,00

0,00

III. Finanzanlagen

0,00

0,00

B. Umlaufvermögen

25.073,19

0,00

I. Vorräte

0,00

0,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

25.073,19

0,00

III. Wertpapiere

0,00

0,00

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

0,00

0,00

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

0,00

Summe Aktiva

25.073,19

0,00



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

23.584,05

0,00

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

0,00

II. Kapitalrücklage

0,00

0,00

III. Gewinnrücklagen

0,00

0,00

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

0,00

0,00

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-1.415,95

0,00

B. Rückstellungen

1.000,00

0,00

C. Verbindlichkeiten

489,14

0,00

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

0,00

Summe Passiva

25.073,19

0,00

ANHANG

Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 284 HGB

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf die Posten der Handelsbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach § 284 (2) Nr. 1 HGB

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher

angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB).

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den gesetzlichen Gliederungsvorschriften gem. §§ 266 und 275 HGB.

Die Unternehmung beachtet bei der Aufstellung des Jahresabschlusses hinsichtlich der Bilanzierung, der Bewertung und der Gliederung an die Vorschriften des Handels-

gesetzbuches.

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wer-

den nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Bei Anschaffungen bis zum 31.12.2009 wurden ergänzende steuerliche Vorschrif-

ten in Bezug auf die Abschreibungsart (linear / degressiv) beachtet.

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Nettoanschaffungs- / Herstellungskosten 150,00 Euro nicht überschreiten, sind vollständig abgeschrieben worden, da

dieses den tatsächlichen Nutzungsverlauf im Wesentlichen widerspiegelt.

Für abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Nettoanschaffungs- bzw. Herstellungskosten mehr als 150,00 Euro betragen, aber

1.000,00 Euro nicht übersteigen, ist steuerlich im Jahr der Anschaffung oder Herstellung ein

jahresbezogener Sammelposten zu bilden, der im Jahr der Bildung und den vier folgenden Wirtschaftsjahren gewinnmindernd mit jeweils einem Fünftel aufzulösen ist

(Regelung erstmals ab dem Jahr 2008).

Scheidet ein Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert (§ 6 Abs. 2 a EStG).

Für handelsrechtliche Zwecke werden diese Vorschriften aus Gründen der nicht wesentlichen Einflussnahme auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage analog angewendet.

Abschreibungen werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer für die einzelnen Positionen des Anlagevermögens wie folgt vorgenommen:

Abschreibungsmethode

Nutzungsdauer

Immaterielle Vermögensgegenstände

- Fehlanzeige -

Grundstücke, grundstücksgleiche

Rechte und Bauten einschließlich

der Bauten auf fremden Grundstücken

- Fehlanzeige -

technische Anlagen und Maschinen

- Fehlanzeige -

andere Anlagen, Betriebs- und

Geschäftsausstattung

- Fehlanzeige -

Entwicklung des Anlagevermögens

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, ge-

minderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden laut Auskunft durch die Unternehmensleitung durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko bewertet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt worden.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Disagien für aufgenommene Darlehen werden ggf. aktiv abgegrenzt.

Angaben zu Verbindlichkeiten nach § 285 Nr. 1a, 1b, Nr. 2 HGB

Verbindlichkeiten in Höhe von 489,14 Euro weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf.

Eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren liegt in Höhe von 0,00 Euro vor.

Verbindlichkeiten in Höhe von 0,00 Euro sind gegenüber Kreditinstituten durch Sicherungsübereignungen besichert.

Gewährte Gesamtbezüge an die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans nach § 285 Nr. 9a HGB

Auf die Angabe der im Geschäftsjahr den Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans gewährten Gesamtbezüge incl. Sozialabgaben wird gemäß § 288 HGB verzichtet, da es sich bei der Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB handelt.

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans nach § 285 Nr. 10 HGB

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans sind:

Name

Beruf

Ngoc Tuan Pham

Geschäftsführer

Rückstellungsspiegel der sonstigen Rückstellung nach § 285 Nr. 12 HGB

Auf den Rückstellungsspiegel der sonstigen Rückstellungen nach § 285 Nr. 12 HGB wird gemäß § 288 HGB verzichtet, da es sich bei der Gesellschaft um eine kleine

Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB handelt.

04109 Leipzig, 13.06.2012

Thanh Que Phan

(Geschäftsführer)

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13.06.2012

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