A. V. Huber
GmbH
Prien am
Chiemsee
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
91.101,00 |
121.663,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
937,00 |
| II.
Sachanlagen |
91.097,00 |
120.726,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
554.820,98 |
579.693,41 |
| I.
Vorräte |
90.085,60 |
70.799,63 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
114.071,91 |
97.725,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
52.000,00 |
64.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
350.663,47 |
411.168,44 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.331,00 |
6.816,30 |
| Summe
Aktiva |
650.252,98 |
708.172,71 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
524.491,39 |
590.420,67 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
498.926,80 |
564.856,08 |
| B.
Rückstellungen |
37.366,83 |
46.971,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
88.394,76 |
70.781,04 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
88.394,76 |
70.781,04 |
| Summe
Passiva |
650.252,98 |
708.172,71 |
Anhang
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden mit den
Anschaffungskosten angesetzt. Soweit eine Nutzung zeitlich
begrenzt ist, wurden die Anschaffungskosten bei der
Folgebewertung um planmäßige lineare
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer vermindert. Die Abschreibungen erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer
angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode
wurde der tatsächliche Wertverzehr des
Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Geringwertige
Wirtschaftsgüter jeweils bis zu 800,00 Euro
Anschaffungskosten wurden sofort in voller Höhe
abgeschrieben.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
sowie für bezogene Waren erfolgte zu den
Anschaffungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein
niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser
angesetzt. Die Bewertung der halbfertigen Arbeiten erfolgte
zu den Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein
niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser
angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit der
Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das Vorjahr.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 53.524,46
Euro enthalten. Darin enthaltene sonstige
Vermögensgegenstände in Höhe von 52.000,00
Euro haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe
von 434.856,08 Euro enthalten.
In den Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
enthalten.
Aus Miet- und Pachtverträgen bestehen
finanzielle Verpflichtungen mit einem Jahresbetrag von
70.830,00 Euro. Der bestehende Leasingvertrag hat eine
Laufzeit bis Januar 2023, die Zahlungsverpflichtung
beläuft sich auf 1.350,17 Euro.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Die Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen
Geschäftsjahr durchschnittlich 7 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift:
Prien a. Chiemsee, 07.11.2023
Alina Huber
Geschäftsführerin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2023
festgestellt.
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