teuto bauelemente Fenster und Türen GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Türen und Fenstern aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Schwetje seit 22.1.2025 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 18.00% | |
| 11.00% | |
| 11.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
5 Gesellschafter
GmbH-Struktur
4 von 5 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
eBZ GmbHBielefeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2022 bis zum 31.05.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022/23I. Geschäftstätigkeit und Grundlagen des Unternehmens Die eBZ GmbH ist ein mittelständisches Unternehmen mit Sitz in Bielefeld, welches elektronische Stromzähler für deutsche Messstellen- und Netzbetreiber entwickelt und produziert. Neben hochqualitativen, modernen Messeinrichtungen (mME) fokussiert sich die eBZ GmbH auch auf Lösungen zur Datenkommunikation. Die Produkte sind optimierte elektronische Basiszähler mit offenen Schnittstellen, die leicht in intelligente Systeme eingebunden werden können. An hochmodernen Maschinen entstehen digitale Stromzähler mit dem Qualitätssiegel "Made in Germany". Auch deshalb setzt die eBZ GmbH auf eine höchstmögliche Wertschöpfung innerhalb Deutschlands. Das Geschäftsjahr der eBZ GmbH weicht vom Kalenderjahr ab. Es beginnt am 1. Juni eines Jahres und endet am 31. Mai des Folgejahres. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliches Umfeld Gegenüber dem Jahr 2021 ist die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im Jahr 2022 um 1,8 % gestiegen. Die Erholung nach dem Einbruch durch den Beginn der Corona-Pandemie hat sich also weiter fortgesetzt, allerdings in leicht vermindertem Ausmaß. Im Jahr 2022 exportierte die deutsche Wirtschaft preisbereinigt 3,2 % mehr Waren und Dienstleistungen als noch im Jahr 2021. Die preisbereinigten Importe sind um 6,7 % angestiegen. Das BIP-Wachstum wurde folglich durch den Außenhandel gehemmt. Die preisbereinigten Bauinvestitionen haben 2022 um 1,6 % abgenommen. Ursächlich dafür war ein Mangel sowohl an Baumaterialien als auch an entsprechenden Fachkräften sowie eine ungünstige Preis- und Zinsentwicklung. Die preisbereinigten Ausrüstungsinvestitionen sind dagegen um 2,5 % angestiegen. Die Zahl der Erwerbstätigen rangierte 2022 auf einem Allzeithoch - ein Anstieg um 1,3 % zum Vorjahr. Den hauptsächlichen Beitrag zum Wachstum liefern die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie die Dienstleistungsbereiche. Bis zum Bilanzstichtag 31. Mai 2023 gab es einen geringfügigen Rückgang der Wirtschaftsleistung - so sank das BIP im ersten Quartal um 0,3 % zum Vorquartal (preis-, saison- und kalenderbereinigt). Im zweiten Quartal erfolgte eine Seitwärtsentwicklung. Produktion und Exportentwicklung stagnieren - unter anderem wegen instabiler außenwirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Sowohl die Weltkonjunktur als auch Kennzahlen zu Auftragseingängen und Geschäftsklima geben keine Anzeichen zu einer nachhaltigen Wirtschaftsbelebung in Deutschland. 2. Branchenspezifisches Umfeld Als Hersteller digitaler Stromzähler ist die eBZ GmbH grundsätzlich der Elektroindustrie zuzuordnen. Im Bereich der elektronischen Messgeräte unterliegt die eBZ GmbH mit ihren Produkten den Besonderheiten eines regulierten Marktes für Messstellenbetriebe innerhalb des Energiesektors und den mess- und eichrechtlichen Vorschriften. Seit 2016 regelt das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Änderungen im Messstellenbetriebsgesetz - MsbG) und den Rollout intelligenter Gerätetechnik in Deutschland. Seit Inkrafttreten des Gesetzes bietet die eBZ GmbH bereits Messsysteme an, die den Anforderungen des Gesetzes entsprechen und darüber hinaus durch Zusatzprodukte zu modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen erweitert bzw. direkt als moderne Messeinrichtung genutzt werden können. Mehrkosten für moderne Messeinrichtungen dürfen vom Energieversorger nicht auf den Endkunden umgelegt werden. Dazu wurde die staatlich festgelegte Preisobergrenze für den Betrieb der Stromzähler um ca. 3 € auf 20 € erhöht. Dadurch hat sich die Situation hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit für die Energieversorger zu Gunsten des elektronischen Zählers gegenüber dem elektromechanischen Ferraris Zähler verändert. Derzeit (2023) sind immer noch ca. 30 Mio. elektromechanische Ferraris Zähler im Einsatz. Bis 2032 müssen diese gemäß dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende durch moderne Messeinrichtungen ersetzt werden. Dieses erzeugt einen durchschnittlichen Gesamtbedarf von 2,5 bis 3 Mio. Geräten pro Jahr. Ziel der eBZ GmbH ist es einerseits, durch eine hohe Kundenbindung über Qualität und Liefersicherheit in der Hochlaufphase der Bestandskunden ihre Position am Markt zu halten, aber auch, über innovative Produktideen Neukunden zu gewinnen. Andere Hersteller, unter anderem in Fernost, haben die Veränderungen am deutschen Markt registriert. Zum einen gibt es "Joint Ventures" zwischen deutschen Vertriebsorganisationen und chinesischen Herstellern, zum anderen haben ausländische Firmen die durch die oben genannten Gesetze losgetretene Entwicklung im deutschen Markt "entdeckt". Es wird versucht, mit extrem niedrigen Preisen in den deutschen Markt einzudringen. Dies ist ein kurzfristiger Unsicherheitsfaktor, gegen die sich die eBZ GmbH durch Termintreue und hohe Qualität behauptet. 3. Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2022/2023 wurden unter weiterhin widrigen Rahmenbedingungen wie Pandemie, Inflation, Halbleiterkrise und außenwirtschaftlicher Unsicherheiten die insgesamt positiven internen Entwicklungen der Vorjahre weiter vorangetrieben. Insoweit wurden die Auswirkungen der negativen exogenen Effekte vermindert. Die Inbetriebnahme weiterer Anlagen zur Sicherstellung der Produktqualität trägt dazu bei, die hohen Qualitätsansprüche an die Verkaufsprodukte der eBZ GmbH zu sichern und die Kundenbindung zu stärken. Auch in einer Zeit unsicherer Lieferketten und zahlreicher Krisensituationen internationaler Tragweite ist der Kundenzuspruch ungebrochen. Die Nachwirkung der corona-bedingten Lieferengpässe im Halbleiter-Segment führte zu einer reduzierten Produktionsfähigkeit der eBZ GmbH. Ab November 2022 konnten die diversen Lieferengpässe vollständig beseitigt werden und die Produktion in geplantem Umfang erfolgen. 4. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Bilanzsumme beträgt zum Bilanzstichtag 9.596 TEUR (Vorjahr: 9.377 TEUR). Technische Anlagen und Maschinen betragen 15,5 % des Vermögens der eBZ GmbH (Vorjahr: 16,9 %). Die Forderungen aus Lieferung und Leistungen betragen 16,7 % der Bilanzsumme (Vorjahr: 9,4 %). Die liquiden Mittel betragen zum Bilanzstichtag am 31. Mai 2023 396 TEUR (Vorjahr: 1.532 TEUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen zum Ende des Berichtsjahres 2.553 TEUR (Vorjahr: 2.555 TEUR). Die Gesellschaft war und ist stets in der Lage, ihren Verbindlichkeiten fristgerecht nachzukommen. Die Finanzierung ist strategisch und langfristig aufgestellt. Die Bilanzierung erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Die Eigenkapitalquote liegt am Bilanzstichtag bei 3,5 % (Vorjahr: 2,1 %). Die Umsatzerlöse betragen im Geschäftsjahr 2022/2023 16.101 TEUR (Vorjahr: 13.663 TEUR, Wachstum: 17,8 %). Durch die Verfolgung einer kunden- und qualitätsorientierten Strategie, verbunden mit einer hohen Wertschöpfung in Deutschland, gelang es der eBZ GmbH, den erschwerten Bedingungen des Wettbewerbs und den Auswirkungen der COVID19-Pandemie entgegenzutreten und die Absatzmenge gegenüber dem Vorjahr zu steigern. Insbesondere in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres konnten Engpässe bei der Materialversorgung nachhaltig beseitigt und für eine kontinuierliche Auslastung der Anlagekapazitäten gesorgt werden. Die Bestandsveränderung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse liegt bei +130 TEUR (Vorjahr: +10 TEUR). Sonstige betriebliche Erträge liegen in Höhe von 73 TEUR (Vorjahr: 97 TEUR) vor und setzen sich hauptsächlich aus Rückstellungsauflösungen, Investitionszuschüssen sowie der Verrechnung sonstiger Kfz-Sachbezüge zusammen. Der Materialaufwand beträgt 11.978 TEUR (Vorjahr: 10.403 TEUR). Der Anstieg spiegelt einerseits das Bild der Umsatzseite wider, andererseits zeigt sich durch den Anstieg gleichfalls eine leichte Entspannung hinsichtlich des Preisdrucks durch Produktions- und Lieferengpässe bei den Lieferanten. Deshalb vermindert sich die Materialaufwandsquote am Umsatz von 76,1 % im Geschäftsjahr 2021/2022 auf 74,4 % im Geschäftsjahr 2022/2023. Der Personalaufwand ist im Geschäftsjahr 2022/2023 auf 2.333 TEUR (Vorjahr: 2.030 TEUR) leicht angestiegen. Neben der Besetzung neu geschaffener Stellen erklärt sich der Anstieg durch eine größere Kurzarbeitsmaßnahme im vorherigen Geschäftsjahr, die in 2022/2023 nicht ergriffen werden musste. Die Abschreibungen sind durch weitere Investitionen auf 428 TEUR (Vorjahr: 400 TEUR) gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 1.159 TEUR (Vorjahr: 1.444 TEUR). Der Zinsaufwand hat sich auf 263 TEUR (Vorjahr: 163 TEUR) erhöht. Als wichtige Investitionen im Geschäftsjahr sind zum einen die Anschaffung eines Burn-In-Systems zur Qualitätssicherung (49 TEUR) sowie die Erneuerung von Spritzgusswerkzeug (66 TEUR) anzuführen. Für die Finanzierung mussten keine zusätzlichen Fremdmittel beschafft werden. Nach Steuern ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 142 TEUR (Vorjahr: Fehlbetrag von 363 TEUR). 5. Leistungsindikatoren Die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren sind die Umsatzerlöse, der Wareneinsatz und das Jahresergebnis. Überwiegend aufgrund einer gestiegenen Absatzmenge und moderater Preisanpassungen sind die Umsatzerlöse von 13.663 TEUR auf 16.101 TEUR angestiegen. Das Umsatzwachstum konnte in einen leichten Jahresüberschuss von 142 TEUR übersetzt werden (Vorjahr: Fehlbetrag von 363 TEUR). Der Materialaufwand beträgt 11.978 TEUR (Vorjahr: 10.403 TEUR). Der Anstieg spiegelt einerseits eine erhöhte Absatzmenge wider, andererseits eine leichte Entspannung hinsichtlich des Preisdrucks durch Produktions- und Lieferengpässe bei den Lieferanten. Wesentliche nicht finanzielle Leistungsindikatoren werden derzeit nicht genutzt. III. Chancen- und Risikobericht 1. Chancen Wie bereits in den Vorjahren liegt der Fokus auf Flexibilität und Schnelligkeit. Ziel der eBZ GmbH ist es, den Kunden Lösungen und Produkte dann zur Verfügung zu stellen, wenn sie benötigt werden. Die eBZ GmbH stellt für Ihre Kunden einen loyalen und vor allem zuverlässigen Partner über Jahre dar. Eine weitere Erhöhung der Fertigungskapazitäten durch Optimierung der Anlagen ist bis zum Ende des Jahres 2023 geplant. Bei gleichem Personaleinsatz soll die Fertigungskapazität noch einmal gesteigert werden. In der Flexibilität und Qualität sieht die eBZ GmbH einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil. Durch weitere Optimierung in den Prozessstufen können zudem auch kleinere Losgrößen pro Auftrag bedient werden, was dem Geschäftsmodell der eBZ GmbH zugutekommt, da den Kunden Lösungen angeboten werden können, welche für Wettbewerber nicht rentabel sind. Durch Weiterbildung, Qualifizierungsmaßnahmen und Rekrutierung neuer Mitarbeiter wird auch die Entwicklung des Humankapitals über die kommenden Jahre gepflegt. Der politische Wille und der Trend zur Elektromobilität und der damit verbundenen Notwendigkeit des Ausbaus einer Ladeinfrastruktur birgt eine Chance für die eBZ GmbH in sich. Die eBZ GmbH wird die eigenen Produkte weiterentwickeln und neue Lösungen in den Markt bringen. Als Beispiel seien hier Stromzähler für Funkverbindungen genannt. Mehrere Kommunen/Stadtwerke bauen derzeit solche Netze auf und die eBZ GmbH bietet dafür Lösungen an. Hohe Qualität und kurze Lieferzeiten werden auch in Zukunft die Chance für die eBZ GmbH sein. Empfehlungen zu eigenen Qualitätsuntersuchungen werden von verschiedenen Kunden mehr und mehr befolgt. 2. Risiken Branchenspezifische Risiken Die unter dem Punkt des branchenspezifischen Umfelds aufgezeigten Aktivitäten der Wettbewerber (Eindringen mit Dumpingpreisen in den deutschen Markt), stellen ein gewisses Risiko für das Wachstum der eBZ GmbH dar. Derzeit scheinen Bestandskunden, die sich in den letzten Jahren von der Qualität der eBZ GmbH überzeugt haben, gegenüber diesen Konkurrenzangeboten immun. Aber die Gewinnung von Neukunden wird schwieriger. Ferner bildet der Fachkräftemangel die Herausforderung für die nächsten Jahre. Durch interne Ausbildung, Qualifizierungsmaßnahmen und neue externe Mitarbeiter wird intern dem demografischen Wandel vorgebeugt. Dennoch wird es zukünftig schwierig sein, junge Menschen für ein kleines mittelständisches Unternehmen zu begeistern und die Vorteile gegenüber großen Strukturen hervorzuheben. Ertragsorientierte Risiken Die Wettbewerbssituation ist unverändert. Marktbegleiter verlagern Standorte in osteuropäische Nachbarländer oder nach Asien und reduzieren ihre Produktionskosten. Aufgrund des nicht lohnintensiven Produktionsprozesses wird am Standort Ostwestfalen festgehalten und das Risiko als gering erachtet. Der Start in das Geschäftsjahr 2023/2024 gestaltet sich durchwachsen. Zwar wirken sich der russische Überfall auf die Ukraine und andere akute exogene Schockereignisse momentan weniger stark auf die Beschaffungstätigkeit aus, absatzseitig war der branchenspezifische Rückgang der Auftragsmengen im Sommer jedoch stärker als erwartet. Zu Beginn der 2. Hälfte des letzten Geschäftsjahres (Anfang des Kalenderjahres 2023) wurden sehr viele Bestellungen getätigt, auch aufgrund des durch die Pandemie stark gewachsenen Sicherheitsbedürfnisses der Kunden. Die Lagerhaltung wurde intensiviert. Damit kam es im Laufe des Sommers 2023 zu einem Rückgang der Nachfrage, da häufig erst die Lagervorräte wieder abgebaut werden. Finanzwirtschaftliche Risiken Die finanzwirtschaftliche Situation wird aktuell als stabil bewertet, da eine solide Bonitätszertifizierung vorliegt. Liquiditätsrisiken werden durch eine enge Zusammenarbeit mit den Eigentümern und Fremdkapitalgebern stets überwacht und gemeinsam minimiert. Das allgemein vorherrschende niedrige Zinsniveau konnte langfristig gesichert werden und wirkt risikominimierend, trotz Signalen der Zinssteigerung in den letzten Wochen und Monaten. Im kurzfristigen Bereich finanziert sich die eBZ GmbH zum Teil über Kreditlinien der Gesellschafter. Ferner kann auf Geldmarktkredite der Hausbanken zurückgegriffen werden. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen ausgeglichen. Das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Im Geschäftsjahr 2022/2023 war die eBZ GmbH stets in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Die eBZ GmbH verfügt über einen solventen Kundenstamm. Es besteht inzwischen eine langjährige Zusammenarbeit mit einem Großteil der Kunden. Forderungsausfälle wurden im Geschäftsjahr 2022/2023 nicht verzeichnet. Der Kundenstamm weist fast ausschließlich Stadtwerke und Netzbetreiber (zum Teil in kommunaler Hand) in Deutschland auf. Das Ausfallrisiko wird als sehr gering eingestuft. 3. Zusammenfassende Bewertung Die beschriebenen Risiken wurden identifiziert, bewertet und priorisiert, sodass geeignete strategische Maßnahmen getroffen und umgesetzt wurden. Die Geschäftsführung sieht sich sehr gut vorbereitet, den Risiken adäquat zu begegnen und sogar als Chance zu nutzen, das Geschäftsmodell stetig zu optimieren. Mittelfristig hat die Geschäftsführung das weitere Wachstum und den Fortbestand der Unternehmung durch Alleinstellungsmerkmale wie Flexibilität, Qualität und Service sowie Entwicklung neuer innovativer Produkte gesichert. Dies schafft eine stabile Planungsmöglichkeit über das gesamte Jahr. IV. Prognosebericht Nach weniger erfolgreichen Geschäftsjahren 2020/2021 und 2021/2022 unter dem Eindruck der Corona-Pandemie konnte im Geschäftsjahr 2022/2023 wieder ein positives Ergebnis erzielt werden. Der andauernde Ausnahmezustand hat dazu beigetragen, das unternehmerische Handeln der eBZ GmbH so auszurichten, dass auch unter widrigen und unvorhergesehenen Entwicklungen ein profitables und erfolgreiches Wirtschaften möglich ist. Die Geschäftsführung erwartet, dass im Geschäftsjahr 2023/2024 bei leicht steigenden Umsatzerlösen und sich stabilisierenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein Normalisierungszustand erreicht werden kann. Durch die Zusammenarbeit mit langjährigen Partnern (Kunden, Lieferanten, Banken, Gesellschafter, Mitarbeiter, Berater), die größtenteils vertraglich langfristig abgesichert wird, kann die eBZ unter stabilen Rahmenbedingungen wirtschaften und eine konstante Auslastung der Produktionskapazitäten sicherstellen. Vorbehaltlich möglicher exogener Störereignisse, etwa erneuter restriktiver Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung, weiterer Eskalationen kriegerischer Auseinandersetzungen, Handelsstreitigkeiten, Cyberangriffen, Naturkatastrophen, erhöhter Inflation etc., wird die eBZ GmbH in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahrs 2023/2024 hochproduktiv und rentabel wirtschaften. Eine Überarbeitung (Redesign) der Stromzähler zur Senkung der Materialkosten wird derzeit durchgeführt und sollte helfen, die angestrebten kommerziellen Ziele zu erreichen. Durch diese Entwicklungen kann ein Teil der in Sommer und Herbst 2023 nicht gefertigten und fakturierten Erzeugnisse wieder aufgeholt werden, was zu einem erfolgreichen Geschäftsjahr 2023/2024 beiträgt. Trotz zweier Krisenjahre ist die Mitarbeiterzahl nicht reduziert worden, sondern rangierte in etwa auf dem gleichen Niveau (35 Köpfe zu Vorjahr 36, Geschäftsführung inbegriffen). Stattdessen wurden interne Abläufe optimiert, was dazu führt, dass in Kombination mit dem hohen Automatisierungsgrad eine erhöhte Ausbringungsmenge produzierbar ist, ohne den Personalstamm signifikant zu erhöhen.
Bielefeld, 29. September 2023 Dr. Uwe Schöneberg Christoph Bujak Bilanz zum 31. Mai 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022/23
Anhang für das Geschäftsjahr 2022/23I. Allgemeine Angaben Die eBZ GmbH (eBZ) mit Sitz in Bielefeld ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 41514 eingetragen. Die eBZ erfüllt die Größenkriterien einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss der eBZ wurde nach den geltenden für mittelgroße Kapitalgesellschaften maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend der Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB teilweise in Anspruch. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Das Geschäftsjahr erstreckt sich von dem 1. Juni eines Kalenderjahres bis zum 31. Mai des folgenden Kalenderjahres. Gesetzlich geforderte Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung werden grundsätzlich im Anhang erläutert. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert fortgeführt. Die Gesellschaft beachtet die verpflichtend anzuwendenden gesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus ist Folgendes anzumerken: Die entgeltlich von Dritten erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, Sachanlagen ebenfalls zu Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibungen auf angeschaffte immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgen linear in Anlehnung an die steuerlich zulässigen Höchstsätze, insoweit diese die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern hinreichend abbilden. Die Nutzungsdauer beträgt bei immateriellen Vermögensgegenständen 2 bis 5 Jahre, bei Maschinen und technischen Anlagen 4 bis 14 Jahre und bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 20 Jahre. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Geringwertige Anlagengüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 EUR werden im Zugangsjahr teils voll, teils ratierlich abgeschrieben. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen erfolgt anhand der sogenannten FIFO-Methode (first in - first out). Unfertige und fertige Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten unter Einbeziehung von Einzelkosten und angemessenen Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie dem Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung des Postens erfolgt entsprechend dem Zeitablauf. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt. Der Anlagenspiegel ist dem Anhang beigefügt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände weisen in Höhe von 19 TEUR (Vorjahr: 19 TEUR) Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr aus. Alle weiteren Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (1.619 TEUR, Vorjahr 1.037 TEUR). 2. Rechnungsabgrenzungsposten Im Geschäftsjahr 2022/2023 wurden diverse aktive Rechnungsabgrenzungsposten neu gebildet. Nennenswerte Posten sind durch den Versicherungsschutz eines erhöhten Lagerbestands sowie umfassendere Wartungsverträge eines EDV-Dienstleisters gebildet worden. 3. Rückstellungen Erheblich sind die Rückstellungen für Gewährleistungen in Höhe von 213 TEUR (Vorjahr: 213 TEUR) sowie für nicht genommenen Urlaub in Höhe von 148 TEUR (Vorjahr: 138 TEUR). 4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben in Höhe von 200 TEUR (Vorjahr: 202 TEUR) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe von 2.353 TEUR (Vorjahr: 2.547 TEUR) eine Restlaufzeit von über einem Jahr, davon 2.186 TEUR über fünf Jahre (Vorjahr: 1.188 TEUR). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben in Höhe von 942 TEUR (Vorjahr: 1.159 TEUR) eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben in Höhe von 255 TEUR (Vorjahr: 607 TEUR) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe von 4.996 TEUR (Vorjahr: 4.424 TEUR) eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten entfallen mit 4.996 TEUR (Vorjahr 4.996 TEUR) auf die Gesellschafter. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die im Inland erzielten Umsatzerlöse gliedern sich nach Tätigkeitsbereichen wie folgt auf:
2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Investitionszuschüsse (37 TEUR), Erträge aus Sachbezügen (17 TEUR) und periodenfremde Erträge (8 TEUR). 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen:
V. Ergänzende Angaben 1. Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer Die Zahl der Mitarbeiter im Sinne des § 267 Abs. 5 HGB betrug im Geschäftsjahr 2022/2023 im Vorjahresvergleich durchschnittlich:
Im Vergleich zum vorherigen Jahresabschluss ist die Mitarbeiterzahl für 2021/2022 verändert worden, weil zunächst fälschlicherweise die Geschäftsführer in der Personalaufstellung inbegriffen waren. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 352 TEUR (Vorjahr: 387 TEUR) auf, davon für das Geschäftsjahr 2022/2023 in Höhe von 176 TEUR. 3. Geschäftsführung Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2022/2023: Dr. Schöneberg, Uwe, Dipl.-Ing., Bielefeld: Vorsitzender der Geschäftsführung, Technische Leitung, Sonderprojekte Bujak, Christoph, Dipl.-Ing., Heiligenhaus: Vertriebsleitung, Marketing, Beratung Elges, Ralf, Dipl.-Wirt.-Ing., Bielefeld: Kaufmännische Leitung, Administration Gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird auf eine Angabe der Bezüge der Geschäftsführung verzichtet. Ergänzend ist zu erwähnen, dass nach Ende des Geschäftsjahres, per Eintragung vom 04.09.2023, der Geschäftsführer Ralf Elges aus dem Handelsregister ausgetragen wurde. 4. Angaben zur Unternehmensfortführung Nachdem die Gesellschaft zum 31.05.2022 einen Verlust in Höhe von 363 TEUR ausgewiesen hatte, ergibt sich zum 31.05.2023 ein Jahresüberschuss von 142 TEUR. Laut den Planungen der Gesellschaft werden für das Geschäftsjahr 2023/2024 steigende Umsatzerlöse und ein verbessertes Ergebnis nach Steuern erwartet. Es wird unverändert von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. 5. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzverlust von 2.229 TEUR, der sich aus dem Jahresüberschuss von 142 TEUR und dem Verlustvortrag von 2.371 TEUR ergibt, auf neue Rechnung vorzutragen. 6. Nachtragsbericht Der Start in das Geschäftsjahr 2023/2024 gestaltet sich durchwachsen. Zwar wirken sich der russische Überfall auf die Ukraine und andere akute exogene Schockereignisse momentan weniger stark auf die Beschaffungstätigkeit aus, absatzseitig war der branchenspezifische Rückgang der Auftragsmengen im Sommer jedoch stärker als erwartet. Zu Beginn der 2. Hälfte des letzten Geschäftsjahres (Anfang des Kalenderjahres 2023) wurden sehr viele Bestellungen getätigt, auch aufgrund des durch die Pandemie stark gewachsenen Sicherheitsbedürfnisses der Kunden. Die Lagerhaltung wurde intensiviert. Damit kam es im Laufe des Sommers 2023 zu einem Rückgang der Nachfrage, da häufig erst die Lagervorräte wieder abgebaut werden. Darüber hinaus sind nach dem Bilanzstichtag keine Ereignisse eingetreten, die als wesentlich einzustufen sind.
Bielefeld, 29. September 2023 Dr. Uwe Schöneberg Christoph Bujak
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die eBZ GmbH VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGE-BERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der eBZ GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Mai 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2022 bis zum 31. Mai 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der eBZ GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2022 bis zum 31. Mai 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Mai 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2022 bis zum 31. Mai 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsamen Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Duisburg, den 29. September 2023 PKF
Fasselt Partnerschaft
gez. Jahn, Wirtschaftsprüfer gez. Franke, Wirtschaftsprüfer An dieser Stelle endet der Bestätigungsvermerk Der Jahresabschluss wurde am 25. Oktober 2023 festgestellt. |
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