Faißt Innenausbau GmbHLiquidiert

72285 Pfalzgrafenweiler, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 430359
Eingetragen
27.12.1979
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von BüromöbelnHerstellung von Ladenmöbeln und sonstigen Objektmöbeln
Gegenstand
1. Die Ausführung von Innenausbauten und die Herstellung von Möbeln. 2. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen.

Historie

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Management

NameRolle
Martina Faißt
seit 16.1.2009
Prokura
Bernd Faißt
seit 4.1.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

65.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
65.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

30.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Faißt Innenausbau GmbH

Pfalzgrafenweiler

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 267.271,33 272.234,33
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4,00 2,00
II. Sachanlagen 267.267,33 272.232,33
B. Umlaufvermögen 362.819,76 426.312,19
I. Vorräte 239.572,17 293.919,27
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 121.679,72 130.961,73
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.567,87 1.431,19
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.578,50 1.897,83
Bilanzsumme, Summe Aktiva 631.669,59 700.444,35

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 5.024,46 88.967,23
I. gezeichnetes Kapital 30.000,00 26.000,00
II. Kapitalrücklage 50.000,00 0,00
III. Bilanzverlust 74.975,54 -62.967,23
B. Rückstellungen 100.656,00 100.990,00
C. Verbindlichkeiten 525.989,13 510.487,12
Bilanzsumme, Summe Passiva 631.669,59 700.444,35

Anhang


für das Geschäftsjahr 2010
der Firma Faißt Innenausbau GmbH, Pfalzgrafenweiler-Bösingen



I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der § 264 und § 267 Abs. 1 HGB auf.


Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1, 266 ff. HGB).


Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.


II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Die Bilanzierung und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) und wurde an den handelsrechtlichen Bestimmungen ausgerichtet. Sie wurden grundsätzlich unverändert zum Vorjahr angewendet.


Anlagevermögen


Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, und soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen. Soweit notwendig, erfolgt eine Abschreibung auf den am Abschlussstichtag beizulegenden niedrigeren Wert.


Die beweglichen Anlagegüter werden grundsätzlich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear oder degressiv abgeschrieben. Die Zugänge an beweglichen Anlagegegenständen des Geschäftsjahres werden zeitanteilig (pro rata temporis) abgeschrieben.
 

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 150,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2a EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 150,01 bis EUR 1.000,00 mit 20 %, abgeschrieben.


Umlaufvermögen


Die Bewertung der Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und der Handelsgüter erfolgte zu Anschaffungskosten.


Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Risiken im Forderungsbestand wurden durch Pauschalwertberichtigungen angemessen berücksichtigt. Einzelwertberichtigungen waren nicht geboten.

Passivposten


Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode). Der Rückstellungsbetrag gemäß der PUC-Methode ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden ist. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde zum 31.12.2010 ein Rechnungszinssatz von 5,15 % berücksichtigt. Für diese Rückstellung wurde der Rententrend mit 0 % angesetzt.


Die sonstigen Rückstellungen werden mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken sind berücksichtigt.


Die Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.


Aufgrund von unterschiedlichen Wertansätzen im Bereich Pensionsrückstellung ergeben sich aktive latente Steuern. Auf einen Ansatz in der Bilanz wird gemäß § 274 Abs. 1 HGB verzichtet (Wahlrecht).


III. Angaben zur Bilanz


Der Jahresabschluss ist unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden. Der ausgewiesene Bilanzverlust enthält einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von EUR 62.967,23. Der ausgewiesene Bilanzverlust entspricht in voller Höhe dem Verlustvortrag auf neue Rechnung.


Gegenüber Gesellschafter bestehen Forderungen von insgesamt EUR 52.929,82.


Von den Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 525.989,13 haben EUR 352.487,28 eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und EUR 75.866,02 eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.


Ein Betrag von EUR 330.575,47 der Verbindlichkeiten ist durch Grundpfandrechte, Verpfändung des von Bankguthaben, Sicherungsübereignung des Warenlagers und eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, Abtretung aller Forderungen und Bürgschaften abgesichert.


Für die Verbindlichkeiten aus der Lieferung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen bestehen die üblichen Lieferanteneigentumsvorbehalte.


Gegenüber Gesellschafter bestehen Verbindlichkeiten von insgesamt EUR 5.634,45.


IV. Sonstige Pflichtangaben


Die Angabe der dem Geschäftsführer gewährten Gesamtbezüge ist gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterlassen.


Der Geschäftsführung gehörten zum 31.12.2010 an:
 

Herr Bernd Faißt, Pfalzgrafenweiler-Bösingen.
 
 



Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.


 

Pfalzgrafenweiler-Bösingen, 18. Juli 2011
Faißt Innenausbau GmbH

.............................................................
( Bernd Faißt )
 

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.07.2011 festgestellt.

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