Faißt
Innenausbau GmbH
Pfalzgrafenweiler
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
267.271,33 |
272.234,33 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
267.267,33 |
272.232,33 |
| B.
Umlaufvermögen |
362.819,76 |
426.312,19 |
| I.
Vorräte |
239.572,17 |
293.919,27 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
121.679,72 |
130.961,73 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.567,87 |
1.431,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.578,50 |
1.897,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
631.669,59 |
700.444,35 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.024,46 |
88.967,23 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
50.000,00 |
0,00 |
| III.
Bilanzverlust |
74.975,54 |
-62.967,23 |
| B.
Rückstellungen |
100.656,00 |
100.990,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
525.989,13 |
510.487,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
631.669,59 |
700.444,35 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2010
der Firma Faißt Innenausbau GmbH,
Pfalzgrafenweiler-Bösingen
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der § 264 und § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs.
1, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2
EGHGB nicht angepasst.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung und Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte unter
der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB) und wurde an den handelsrechtlichen
Bestimmungen ausgerichtet. Sie wurden grundsätzlich
unverändert zum Vorjahr angewendet.
Anlagevermögen
Die Bewertung der Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, und soweit abnutzbar, vermindert um
planmäßige und außerplanmäßige
Abschreibungen. Soweit notwendig, erfolgt eine Abschreibung
auf den am Abschlussstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert.
Die beweglichen Anlagegüter werden
grundsätzlich nach der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer linear oder degressiv abgeschrieben. Die
Zugänge an beweglichen Anlagegegenständen des
Geschäftsjahres werden zeitanteilig (pro rata
temporis) abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis EUR 150,00 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2a
EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von EUR 150,01 bis EUR 1.000,00 mit
20 %, abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der Vorräte an Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und der Handelsgüter erfolgte zu
Anschaffungskosten.
Die Forderungen und Sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag
angesetzt. Risiken im Forderungsbestand wurden durch
Pauschalwertberichtigungen angemessen berücksichtigt.
Einzelwertberichtigungen waren nicht geboten.
Passivposten
Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte
nach den anerkannten Grundsätzen der
Versicherungsmathematik mittels der sog.
"Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode). Der
Rückstellungsbetrag gemäß der PUC-Methode
ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert
der Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis
zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und
Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der
Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden
ist. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die
"Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet.
Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde
zum 31.12.2010 ein Rechnungszinssatz von 5,15 %
berücksichtigt. Für diese Rückstellung wurde
der Rententrend mit 0 % angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen werden mit dem
voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt. Alle bis
zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag der
Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken sind
berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit
dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Aufgrund von unterschiedlichen Wertansätzen im
Bereich Pensionsrückstellung ergeben sich aktive
latente Steuern. Auf einen Ansatz in der Bilanz wird
gemäß § 274 Abs. 1 HGB verzichtet
(Wahlrecht).
III. Angaben zur Bilanz
Der Jahresabschluss ist unter Berücksichtigung
der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt worden. Der ausgewiesene Bilanzverlust
enthält einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von EUR
62.967,23. Der ausgewiesene Bilanzverlust entspricht in
voller Höhe dem Verlustvortrag auf neue Rechnung.
Gegenüber Gesellschafter bestehen Forderungen
von insgesamt EUR 52.929,82.
Von den Verbindlichkeiten in Höhe von EUR
525.989,13 haben EUR 352.487,28 eine Restlaufzeit bis zu
einem Jahr und EUR 75.866,02 eine Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren.
Ein Betrag von EUR 330.575,47 der Verbindlichkeiten
ist durch Grundpfandrechte, Verpfändung des von
Bankguthaben, Sicherungsübereignung des Warenlagers
und eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, Abtretung aller
Forderungen und Bürgschaften abgesichert.
Für die Verbindlichkeiten aus der Lieferung von
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen bestehen die üblichen
Lieferanteneigentumsvorbehalte.
Gegenüber Gesellschafter bestehen
Verbindlichkeiten von insgesamt EUR 5.634,45.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Die Angabe der dem Geschäftsführer
gewährten Gesamtbezüge ist gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB unterlassen.
Der Geschäftsführung gehörten zum
31.12.2010 an:
Herr Bernd Faißt,
Pfalzgrafenweiler-Bösingen.
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Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Pfalzgrafenweiler-Bösingen, 18. Juli 2011
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Faißt
Innenausbau GmbH
.............................................................
( Bernd Faißt )
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.07.2011 festgestellt.
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