Metallbau
Staus GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
56.877,00 |
67.049,00 |
| I.
Sachanlagen |
56.877,00 |
67.049,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.002.254,85 |
883.759,32 |
| I.
Vorräte |
935.867,00 |
785.767,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
25.921,34 |
17.439,60 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
40.466,51 |
80.552,72 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
94,00 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
130.911,98 |
119.201,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.190.137,83 |
1.070.009,73 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
144.766,00 |
110.695,80 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
11.710,57 |
34.070,20 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
130.911,98 |
119.201,41 |
| B.
Rückstellungen |
5.940,00 |
5.859,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.184.197,83 |
1.064.150,73 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
973.197,83 |
895.900,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.190.137,83 |
1.070.009,73 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Die
Firma Metallbau STAUS GmbH ist nach den in §
267 HGB bestimmten Größenmerkmalen als kleine
Kapitalgesellschaft einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
vertraglichen und gesetzlichen Vor- schriften erstellt
(Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer und des
Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V. und § 264
Abs. 1 HGB). Vorgänge im Sinne des § 264 Abs. 2
Satz 2 HGB waren im Berichtsjahr nicht angefallen.
Die vorliegende Gliederung des Jahresabschlusses
entspricht der Gliederung nach den Vorschriften des §
265 Abs. 1 i.V.m. § 266 HGB.
Anpassungen der Vorjahreszahlen und Beträge zur
Verbesserung der Vergleichbarkeit wurden im
Berichtsjahr nicht vorgenommen. Die Erläuterungen in
der Bilanz entsprechen den Vorschriften des § 264 Abs.
2 HGB.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen
den Vorschriften des HGB. Diese sind im Wesentlichen und
soweit zulässig an den steuerlichen Vorschriften aus-
gerichtet, soweit sie nicht nachfolgend dargestellt werden.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Das Sachanlagevermögen und die immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögens-
gegenstände und entsprechend steuerlicher Vorschriften
linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des
§ 6 Abs. 2 EStG mit Anschaffungs- und
Herstellungskosten bis 410 EURO wurden vollumfänglich
abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- und Herstellungskosten von mehr als 150 EURO
bis 1.000 EURO wurden gemäß § 6 Abs. 2a
EStG zu einem Sammelposten zusammen-gefasst und über
einen Zeitraum von fünf Jahren gleichmäßig
abgeschrieben.
Das Vorratsvermögen wurde durch körperliche
Inventur aufgenommen und mit den Anschaffungskosten gem.
§ 255 Abs. 1 HGB bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert
und innerhalb eines Jahres fällig. Es bestehen keine
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Die Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzins- sätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag/Erfüllungsbetrag gem. §
253
Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbH: Gegenüber
dem Gesellschafter bestehen die nachfolgenden Rechte und
Pflichten:
III.
Sonstige Angaben
Der Jahresabschluss stellt unter Beachtung der
gesetzlichen Vorschriften ein entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dar.
Im Wirtschaftsjahr 2011 waren durchschnittlich 2
Personen beschäftigt.
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer war
Gregor Staus
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 211.000,00 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 10.809,84
EUR.
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 217.151,41 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 9.623,87
EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2012 festgestellt.
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