Stammdaten

Register
Amtsgericht Friedberg HRB 1586
Eingetragen
13.4.1995
Branche
Großhandel mit Obst, Gemüse und KartoffelnGroßhandel mit GetränkenEinzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
Gegenstand
Der Im- und Export, der Groß- und Einzelhandel mit Obst, sowie der Betrieb eines Fuhrunternehmens.

Historie

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Management

NameRolle
René Delboi
seit 4.12.2009
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Delboi GmbH

Rosbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

83.502,00

95.423,00

II. Finanzanlagen

334.603,73

241.281,94

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

22.731,47

189.149,33

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

431.700,12

1.012.665,08

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

179.380,71

132.816,77

C. Rechnungsabgrenzungsposten

3.983,98

15.038,22

Summe Aktiva

1.055.902,01

1.686.374,34



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

492.113,46

515.243,40

B. Rückstellungen

356.422,00

480.237,90

C. Verbindlichkeiten

207.366,55

690.893,04

Summe Passiva

1.055.902,01

1.686.374,34


ANHANG


ALLGEMEINE ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Einordnung in die handelsrechtlichen Vorschriften

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Sie nimmt die für kleine Kapital­gesellschaften kodifizierten Erleichterungen bei

- der Bilanzierung (§ 266 HGB)
- der Aufstellung des Anhangs (§ 288 HGB)
- der Offenlegung (§ 326 HGB)

in Anspruch.

Bilanzierungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Die Bilanz wird in der für kleine Kapitalgesellschaften zulässigen Form des § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB erstellt.

Die Bilanz wird unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses gemäß § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB aufgestellt; dabei wird vom Vorschlag der Geschäftsführung über die Verwendung des Ergebnisses ausge­gangen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Die gesetzliche Verpflichtung nach § 265 Abs. 6 HGB, die Bezeichnung der Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu ändern, wenn dies zu einer klaren und übersichtlichen Darstellung des Jahresabschlusses erforderlich ist, wird beachtet.

Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Die Bewertung erfolgt nach den für alle Kaufleute geltenden Vorschriften der §§ 252 bis 256 HGB und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 279 bis 283 HGB.

Sachanlagen

Sachanlagegüter werden angemietet. Lediglich geringwertige Vermögensgegenstände und die Wirtschaftsgüter, die in der Frima genutzt werden, werden angeschafft.

Geringwertige Vermögensgegenstände

Die Vollabschreibung geringwertiger Vermögensgegenstände nach § 254 HGB im Zugangsjahr ist keine spezielle steuerrechtliche Abschreibungsregel, sondern eine handelsrechtlich zulässige Vereinfachungsregelung (ADS § 254 HGB Anm. 32, Harms, Jens E.; Küting, Karlheinz, in: Küting: Handbuch der Rechnungslegung, Stuttgart 1986, S. 659).

§ 6 Abs. 2 EStG legt für die Vollabschreibung geringwertiger Vermögensgegenstände im Zugangsjahr eine Wertober­grenze von 410,00 € fest.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Bewertungsfreiheit ist nach § 6 Abs. 2 EStG, dass die geringwertigen Vermögensgegenstände, soweit ihre Anschaffungskosten mehr als 60,00 € betragen, unter Angabe

- des Tages der Anschaffung und
- der Anschaffungskosten

in einem besonderen, laufend zu führenden Verzeichnis aufgeführt sind.


Das Verzeichnis braucht nicht geführt zu werden, wenn sich die erforderlichen Angaben aus der Buchhaltung ergeben und die geringwertigen Vermögensgegenstände auf einem besonderen Konto verbucht werden (R 5.4 Abs. 3 EStR).

Finanzanlagen

Der Genossenschaftsanteil wurde zu Anschaffungskosten, die Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt.

Vorräte

Die Vorräte werden mit den letzten Einstandspreisen zu Anschaffungskosten zuzüglich Nebenkosten abzüglich Skonti bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

werden gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit dem Nennwert angesetzt. Einzel- und Pauschalwertberichtigungen sind berücksichtigt.

Guthaben bei Kreditinstituten

werden mit dem Nennwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten

werden nicht bewertet; ihre Höhe ergibt sich unmittelbar aus dem Abgrenzungsvorgang.

Der Umfang der in künftigen Jahren anrechenbaren Vorleistungen bildet den Maßstab für die Bemessung der am Bilanzstichtag zu bildenden aktiven Rechnungsabgrenzungsposten.

Gezeichnete s Kapital

wird mit dem Nennwert angesetzt.

Rückstellungen

für ungewisse Verbindlichkeiten werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt, Pensions­rückstellungen mit dem Teilwert bewertet.

Verbindlichkeiten

sind zum Rückzahlungswert angesetzt.


WEITERE DATEN


NAMEN DER ORGANMITGLIEDER § 285 NR. 10 HGB

Geschäftsführung:
Horst Günther Delboi
René Delboi
Frank Delboi

Rosbach, 30. Juni 2008


Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn von 466.548,87 € auf neue Rechnung vorzutragen.


Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten

2007

2006




Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

431.700,12

1.012.665,08

Davon Forderungen gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG)


0,00


0,00

Verbindlichkeiten

207.366,55

690.893,04

Davon Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)


0,00


0,00

Restlaufzeiten



Verbindlichkeiten bis 1 Jahr

207.366,55

690.893,04

1 bis 5 Jahre

0,00

0,00

über 5 Jahre

0,00

0,00


Bei den Lieferantenverbindlichkeiten bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.

 

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