Sonstige Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen
Kult GmbH
Bockstraße 3, 06484 Quedlinburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ullrich Schmidt seit 3.2.2009 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kult GmbHQuedlinburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben zu Bilanzierung, Bewertung,Währungsumrechnung und KonsolidierungDie Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die dem Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2011 zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden unverändert fortgeführt. Die Vorjahreszahlen wurden im Hinblick auf die Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz mit Ausnahme des Ausweises der nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen nicht angepasst. Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar. Die Gesellschaft ist buchmäßig überschuldet. Gleichwohl kann von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen werden, da im Unternehmen stille Reserven vorhanden sind, die den Betrag der buchmäßigen Überschuldung übersteigen. In Höhe von EUR liegt eine Rangrücktrittsvereinbarung mit den Gesellschaftern vor, auf Grund derer die buchmäßige Überschuldung beseitigt ist. Informationen zur BilanzDie Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen sind planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden. Die Nutzungsdauer wurde anhand der von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen ermittelt. Soweit erforderlich sind die niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 410,00 EUR wurde auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt. Die Grundsätze der Poolbewertung nach § 6 Abs. 2a EStG bei Wirtschaftsgütern mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR wurden auch für die Handelsbilanz angewandt. Geringstwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 150,00 EUR wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bei der Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden in die Herstellungskosten einbezogen: Materialeinzel- und Materialgemeinkosten, Fertigungseinzel- und Fertigungsgemeinkosten sowie die Sonderkosten der Fertigung. Die Warenbestände wurden zu Anschaffungskosten [nach dem Lifo - Verfahren] bewertet. Soweit erforderlich sind die niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden. Forderungen / Verbindlichkeiten in fremder Währung wurden mit dem Kurs zum Anschaffungszeitpunkt umgerechnet. Bank- und Kassenbestände in fremder Währung wurden mit dem Kurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR wurden zu % einzelwertberichtigt. Für die übrigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine Pauschalwertberichtigung vorgenommen. In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von enthalten. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten in Höhe von EUR solche, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen. Bei der Bewertung der Pensionsverpflichtung wurden folgende Angaben verwandt:
Bei der zur Sicherung der Pensionsverpflichtung abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung handelt es sich um Planvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB. Der Rückstellungssollwert betrug per 31.12.2012 EUR. Die Bewertung des Anspruchs aus der Rückdeckungsversicherung erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungskosten i. H. v. EUR. Erträge aus der Rückdeckungsversicherung wurden nicht in Höhe von EUR mit Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung verrechnet. In Folge der Umstellung der Bewertung auf die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz geänderten Vorschriften ergibt sich bei der Bewertung der Altersvorsorgeverpflichtung eine Unter/Überdeckung in Höhe von EUR. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Soweit Rückstellungen eine Restlaufzeit von über einem Jahr ausweisen, wurden sie mit einem Zinssatz in Höhe von % abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie sind alle innerhalb eines Jahres fällig. In den Verbindlichkeiten sind solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von enthalten. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 3.362,93 EUR. Sicherheiten wurden nicht gestellt. [In Höhe von EUR wurden Verbindlichkeiten durch gesichert.] Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen besteht der übliche Eigentumsvorbehalt. Sonstige Angaben
Zum Abschlussstichtag bestanden folgende in der Bilanz nicht ausgewiesene Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB:
Sicherheiten hierfür wurden nicht geleistet.
Beispielerläuterung zu den
Haftungsverhältnissen:
Das Unternehmen hält Anteile im Sinne des § 285 Nr. 11 HGB. Detailangaben werden unter Verweis auf § 286 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Alternativ: [Nr. 2] HGB unterlassen. Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt: Ullrich Schmidt, Einzelhandelskaufmann Angaben zu gewährten Vorschüssen und Darlehen
an die Geschäftsführer:
Die Gesellschaft hat dem Gesellschafter ein Darlehen in Höhe von EUR gewährt. Das Darlehen wird jährlich/monatlich mit v.H. verzinst. Das Darlehen wird nach druchschnittlichen monatlichen Endbeständen mit dem Leitzins der Europäischen Zentralbank (Zinssatz für Einlagefazilitäten) unter Berücksichtigung eines Zuschlages von v.H. verzinst. Unterschrift der Geschäftsleitung
Quedlinburg, den
gez. Ullrich Schmidt
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung
Die Veröffentlichung erfolgt zur Wahrung der gesetzlichen Vorschrift zur Offenlegungsfrist vor der Festellung des Jahresabschlusses. |
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