fs Verlag GmbHLiquidiert

53604 Bad Honnef, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Siegburg HRB 12917
Eingetragen
9.2.1994
Branche
Verlegen von BüchernDruck- und MedienvorstufeVerlegen von Zeitschriften
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von Druckwerken und anderen audiovisuellen Medien

Historie

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Management

NameRolle
Jan Philipp Thenée
seit 28.2.2023
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Erbengemeinschaft
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Erbengemeinschaft
Germany
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

FS Verlag GmbH

Bonn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 297.085,34 251.082,89
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 4,00
II. Sachanlagen 1,00 716,00
III. Finanzanlagen 297.083,34 250.362,89
B. Umlaufvermögen 61.698,86 151.013,84
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 33.037,68 33.313,08
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 28.661,18 117.700,76
Bilanzsumme, Summe Aktiva 358.784,20 402.096,73

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 342.813,46 354.199,83
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 328.635,24 248.841,10
III. Jahresfehlbetrag 11.386,37 -79.794,14
B. Rückstellungen 15.091,10 47.596,00
C. Verbindlichkeiten 879,64 300,90
Bilanzsumme, Summe Passiva 358.784,20 402.096,73

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die sonstigen Ausleihungen sind zum Nennwert bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen sind zum Barwert angesetzt.

Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Finanzanlagen

Es bestehen Finanzinstrumente des Finanzanlagevermögens die über ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet sind, da eine außerplanmäßige Abschreibung unterblieben ist. Es handelt sich um sonstige Ausleihungen.

Es bestehen Ausleihungen an Gesellschafter in Höhe von € 112.988,13.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 33.037,68 € 28.866,04 € 33.313,08 € 32.366,17 €

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.564,59 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren bewertet.

Im Geschäftsjahr wurde Planvermögen (Anschaffungskosten € 56.408,90) mit einem beizulegenden Zeitwert von € 56.408,90 mit dem Erfüllungsbetrag für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen von € 67.484,00 verrechnet. Ebenfalls verrechnet wurden Aufwendungen und Erträge aus solchen Vermögensgegenständen und Schulden.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Jahres-

abschlusskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr davon mit Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 879,64 € 879,64 €  
  Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr davon mit Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 300,90 € 300,90 €  

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Florian Thenée.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.11.2011.

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