Herstellung von Fahrrädern sowie von Behindertenfahrzeugen
Pohl Electronic GmbH
Eduard-Maurer-Straße 11A, 16761 Hennigsdorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Stein seit 13.1.2015 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Pohl Electronic GmbHHennigsdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023Aktiva
Passiva
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Pohl Electronic GmbH in 16761 Hennigsdorf auf den 31.12.2023 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss enthält keine Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind. Die Bilanzwerte des Vorjahresabschlusses sind korrekt als Bilanzeröffnungswerte vorgetragen. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen (ggf. außerplanmäßigen) Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. Nominalwert angesetzt. Eine Wertminderung ist nicht bekannt. Das Vorratsvermögen wurde mit den entstandenen Anschaffungs-/Herstellungskosten sowie den jeweiligen Gemeinkosten bewertet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Fremdwährungsforderungen und - verbindlichkeiten wurden gem. § 256 a HGB umgerechnet. Bei Deckung durch Termingeschäfte war der entsprechende Terminkurs maßgebend. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Erläuterungen zur Bilanz Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel in der Anlage zu diesem Anhang zu entnehmen. Der Betrag der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr beläuft sich auf 0,0 TEUR (Vorjahr: 0,0 TEUR). Die sonstigen Rückstellungen sind in angemessener und gesetzlich zulässiger Höhe vorgenommen. Die Fristigkeiten der bestehenden Verbindlichkeiten sind dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:
4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 852,93 (VJ: EUR 786,19) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 1.822,70 (VJ: EUR 214,75) enthalten. 5. Sonstige Angaben Während des Zeitraums vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 waren durchschnittlich 23 Arbeitnehmer beschäftigt. Alleinvertretungsberichtigter und vom Selbskontrahierungsverbot befreiter Geschäftsführer im Geschäftsjahr war Herr Christian Stein. Amtsgericht Neuruppin 5109 HRB Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14.01.2025 Während des Zeitraums vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 waren durchschnittlich 23 Arbeitnehmer beschäftigt
Hennigsdorf, den 14.01.2025 Pohl Electronic GmbH GF Hr. Stein |
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