Windpark Rafflenbeul Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andre Krumm seit 20.1.2025 | Prokura |
Seung-Min Shin seit 18.12.2023 | Prokura |
Stephan Dr. Wegerich seit 18.12.2023 | Prokura |
Andreas Lars Sippel seit 22.7.2022 | Prokura |
Volker Dipl.-Ing. Neumann seit 5.5.2021 | Vorstandsmitglied |
Vera Reuter seit 5.5.2021 | Prokura |
Erik Höhne seit 21.9.2010 | Vorstandsmitglied |
Javier Fernando Flores seit 24.11.2009 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Mark-E AktiengesellschaftHagenJahresabschluss zum 31. Dezember 2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Die Mark-E Aktiengesellschaft, Hagen, im Folgenden Mark-E genannt, ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der ENERVIE - Südwestfalen Energie und Wasser AG, Hagen, im Folgenden ENERVIE genannt. Die ENERVIE ist der Unternehmensverbund der Mark-E Aktiengesellschaft, der Stadtwerke Lüdenscheid GmbH und der ENERVIE Vernetzt GmbH, im Folgenden ENERVIE Vernetzt genannt, im südlichen Nordrhein-Westfalen. Mit der ENERVIE als herrschendes Unternehmen ist mit Wirkung zum 1. Januar 2007 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen worden. Mark-E versorgt seine Kunden mit Strom, Gas und Wärme sowie in Hagen auch zusätzlich mit Trinkwasser. Zu den Kunden zählen Haushalte, Industrie- und Gewerbekunden sowie Stadtwerke und Kommunen. Der Energiehandel der Mark-E übernimmt die Vermarktung der Stromerzeugung aus eigenen und fremden Anlagen und beschafft Strom und Gas für die Kundenversorgung. Für das kundenorientierte Angebot technischer, energie- und netznaher Dienstleistungen stehen in der Unternehmensgruppe die ENERVIE Service GmbH (ESG), Hagen, und die Mark-E Effizienz GmbH (MEE), Hagen, zur Verfügung. Mark-E betreibt Kraftwerke zur Stromerzeugung und Stromspeicherung aus Erdgas, Biomasse, Sonnenenergie, Wind- und Wasserkraft. Wirtschaftsbericht Wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen Allgemeine wirtschaftliche und politische Lage Die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen werden weiterhin vom Krieg Russlands gegen die Ukraine („Russland-Ukraine-Krieg“) beeinflusst. Die gesamtwirtschaftliche Lage war geprägt von hohen Preisen auf allen Wirtschaftsstufen. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im Jahr 2023 um 0,3 Prozent niedriger als im Vorjahr. Der Rückgang war im Wesentlichen auf ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland zurückzuführen1 . 1 Destatis. <https://Destatis.de/Pressemitteilung Nr. 019/24 vom 15.01.2024/Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 um 0,3 % gesunken. Branchenentwicklung Der Energieverbrauch in Deutschland ist gemäß Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V.2 im Jahr 2023 um rund 7,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken. Maßgeblich hierfür war die zurückgehende wirtschaftliche Leistung in Deutschland hauptsächlich in energieintensiven Industriezweigen. Zusätzlich war der Energieabsatz witterungsbedingt niedriger. 2 AG Energiebilanzen. <http://www.ag-energiebilanzen.de/Energieverbrauch ist 2023 kräftig gesunken vom 20.12.2023>. Mehr als die Hälfte der Stromerzeugung kam 2023 von Erneuerbaren Laut energate messenger3 machten im Jahr 2023 die Erneuerbaren einen Anteil von 56,0 Prozent an der Stromerzeugung aus. Mit 31,0 Prozent war die Windkraft der wichtigste Energieträger, Kohle verzeichnete einen deutlichen Rückgang auf 26,1 Prozent und Erdgas kam auf einen Anteil von 13,6 Prozent. Insgesamt gab es einen Rückgang bei der Stromerzeugung um 11,8 Prozent gegenüber 2022. 3 Energatemessenger.<https://energate-messenger.de/news/242034/Mehr als Hälfte der Stromerzeugung kam 2023 von Erneuerbaren vom 07.03.2024>.) Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen Insgesamt hat sich die Lage am Energiemarkt im Vergleich zum durch starke Turbulenzen geprägten Jahr 2022 wieder etwas beruhigt. Die Anspannungen sind jedoch weiterhin zu spüren und dem wird durch eine entsprechend umsichtige Planung Rechnung getragen. Die Mark-E hat die Herausforderungen des vergangenen Jahres durch eine konsequente Umsetzung ihrer Strategie mit Blick auf Fokus, Wachstum und Effizienz gemeistert. Die Energiekrise im Jahr 2022 war ein Beschleuniger der Energiewende, da die Notwendigkeit der nachhaltigen Energieproduktion noch stärker in den Fokus gerückt ist. Die Energiewende ist somit nicht nur eine dringend benötigte Antwort auf den Klimawandel, sondern auch eine große Chance für Europa und Deutschland, um wettbewerbsfähig und resilient zugleich zu bleiben und so einen nachhaltigen Weg heraus aus der Energiekrise zu begründen. Die Energiewende ist nicht mehr nur eine Stromwende allein, sondern vor allem eine Wärmewende, von der jeder Einzelne unmittelbar bereits betroffen ist oder zukünftig sein wird. So war das Jahr 2023 bereits durch einen starken Wunsch der Kunden nach mehr Autarkie und Nachhaltigkeit, unter anderem resultierend in einer hohen Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen und Wärmepumpen, geprägt; die Wärmewende war bereits in diesem Jahr schon deutlich zu spüren. Diese Wende zu schaffen, ist eine der größten Herausforderungen der nächsten Dekade. Die Frage, mit welchen Mitteln und wie schnell der Klimawandel gebremst werden müsse, prägte auch im Jahr 2023 weltweit die energiepolitische Debatte. Auf der UN-Klimakonferenz im Dezember 2023 haben sich Staats- und Regierungschefs von fast 200 Ländern auf ein Schlussdokument geeinigt. In diesem sind folgende Kernaussagen zum Thema Energie getroffen worden: die Verdreifachung der erneuerbaren Energien bis 2030, die Nutzung von Technologien wie der CO2 -Abscheidung und -Speicherung und die Abkehr von fossilen Brennstoffen in Energiesystemen. Die Dekarbonisierung des Energiesystems wird weiter eine kritische Herausforderung bleiben, um das 1,5 Grad Ziel zu erreichen. Die Neufassung des § 14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht vor, dass steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie zum Beispiel elektrische Wärmepumpen oder Wallboxen für Elektroautos zukünftig netzorientiert gesteuert werden und im Gegenzug Netzentgeltreduktionen erhalten. Das Instrument ersetzt nicht die Ertüchtigung der Verteilnetze, sondern ergänzt diese temporär. Die zuständige Bundesnetzagentur hat Ende November 2023 eine entsprechende Regelung festgelegt. Zudem hat die Bundesregierung im Juni 2023 die Neufassung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Ursprünglich sah das Klimaschutzgesetz jährliche Emissionsreduktionsziele für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft vor. Die derzeit laufende Anpassung sieht nun unter anderem vor, die Klimaziele nicht mehr rückwirkend nach Sektoren, sondern vorausschauend, mehrjährig und sektorübergreifend einzuhalten. Emissionsminderungsziele für einzelne Sektoren sollen damit entfallen. Die Notwendigkeit, den Stromsektor in kurzer Zeit vollständig auf erneuerbare Energien umzustellen und diesen Umbau effizient, sicher und schnell zu gestalten, erfordert eine Weiterentwicklung des Strommarktdesigns. Daher hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit der Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS) 2023 ein Diskussionsforum zum zukünftigen Marktdesign im Strommarkt ins Leben gerufen. Beteiligt sind Akteure aus Parlament, EU-Kommission, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Die Bundesregierung hatte mit dem weiterentwickelten Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) einen umfassenden wirtschaftlichen Abwehrschirm mit einem Gesamtvolumen von bis zu 200 Mrd. € geschaffen. Ein wichtiges Element dieses Abwehrschirms waren die Preisbremsengesetze im Jahr 2023 für Strom, Erdgas und Fernwärme (StromPBG, EWPBG). Sie sollten die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Dezember wurden die Preisbremsengesetze mit Entscheidung der Bundesregierung nicht bis zum 30. April 2024 verlängert und endeten zum 31. Dezember 2023. Ein ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Gas- und Wärmelieferungen galt bis zum 31. März 2024. Insgesamt befindet sich der Energiesektor weiterhin in einer Phase grundlegender und anhaltender Veränderungen. Der Russland-Ukraine-Krieg sorgt weiterhin für große volkswirtschaftliche Unsicherheiten und beeinflusst den Energiesektor. Für die Mark-E steht seit Beginn des Russland-Ukraine-Kriegs Anfang 2022 die Sicherstellung der Energieversorgung in dieser unruhigen Zeit im Vordergrund. Geschäftsverlauf Mark-E ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der ENERVIE und stellt die größte operative Einheit dar. Das operative Geschäft der Mark-E verlief auch im Jahr 2023 sehr erfolgreich. Der Geschäftsverlauf der ENERVIE Gruppe und der Mark-E bestätigt die Robustheit des Geschäftsmodells mit breiter Wertschöpfungsbasis. Trotz sehr herausfordernder Rahmenbedingungen im Geschäftsjahr 2023 wurde ein sehr gutes Ergebnis oberhalb der letzten Jahre erreicht. Energiepreisentwicklung Nachdem sich die Energiepreise bereits Ende 2022 leicht entspannten, folgte zu Beginn des Jahres 2023 ein stärkerer Preisrückgang am Terminmarkt auf rund 150 €/MWh im Strom und auf rund 60 €/MWh im Gas. Im weiteren Verlauf des Jahres gaben die Notierungen weiter nach und fielen zum Jahresende unter die Marken von 100 €/MWh bzw. 40 €/MWh4. Damit erreichten die Energiepreise das Vorkriegsniveau zwar noch nicht gänzlich, zeigten aber eine eindeutige Tendenz in diese Richtung. Auch die Spotpreise liegen deutlich unter den Terminmarktpreisen der Vorjahre. Mit dazu beigetragen hat die oft milde Witterung zu Beginn des Jahres und auch zum Ausgang des Sommers und eine damit gute Gasversorgungslage und hohe Gasspeicherstände5 . 4 EEX - https://www.eex.com/de/marktdaten/erdgas/futures %7B%22snippetpicker%22%3A%22264%22%7D
5 Bundesnetzagentur - https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgung/ Vertrieb Mark-E behauptete sich auch 2023 weiterhin erfolgreich im Markt. Für ihre Privat-, Geschäfts- und Industriekunden mit den dazugehörigen Verträgen hat Mark-E ihre Produkte in den Sparten Strom, Gas und Wasser auf die Kundenbedarfe zugeschnitten sowie den Bereich Dienstleistungen und Non-Commodity-Produkte weiterentwickelt. Die Absatzmengen der jeweiligen Sparte stellen wesentliche steuerungsrelevante nichtfinanzielle Leistungsindikatoren dar. scroll
scroll
Entwicklung Stromabsatz Während die Wettbewerbsaktivitäten angesichts der hohen Energiepreise in den Vorjahren deutlich zurückgegangen waren, lebten diese im Jahr 2023 wieder auf. Zwar konnten dadurch extern wieder Kundenzugewinne verzeichnet werden, allerdings fiel die Anzahl der Kündigungen im eigenen Netzgebiet ebenfalls deutlich höher aus als in den Vorjahren. Treiber dieser Entwicklung ist die große Diskrepanz zwischen den Tarifpreisen der Bestandskunden, für die die Energie langfristig eingedeckt wurde und den Akquisitionspreisen kurzfristig am Markt agierender Wettbewerber. Insgesamt ging die Absatzmenge gegenüber dem Vorjahr leicht zurück. Entwicklung Gasabsatz Durch Zugewinne im Industriekundensegment konnte sich die Absatzmenge gegenüber dem Vorjahr um 27 GWh steigern. Bei den Privat- und Geschäftskundensegmenten waren Kundenverluste zu verzeichnen, allerdings wurden auch Neukunden in fremden Netzen hinzugewonnen und die Absatzmenge stieg insgesamt um 107 GWh. Im Wesentlichen ist dieses aber darauf zurückzuführen, dass sich im Zuge des Pachtmodells mit Werdohl und Plettenberg die Kundenanzahl erhöht hat und damit auch die Absatzmenge. Entwicklung Wärmeabsatz Bei einer weiterhin stabilen Kundenstruktur konnte sich der Wärmeabsatz witterungsbedingt geringfügig gegenüber dem Vorjahr erhöhen. Entwicklung Wasserabsatz Der Wasserabsatz hat sich gegenüber 2022 deutlich erhöht. Im Wesentlichen ist dies darauf zurückzuführen, dass sich im Zuge des Pachtmodells mit Werdohl und Plettenberg auch hier die Kundenanzahl erhöht hat und damit auch die Absatzmenge. Kommunales Energieeffizienz- und Ressourceneffizienz-Netzwerk (KERN) Anfang August 2023 fand in Herdecke die Abschlussveranstaltung des Kommunalen Energieeffizienz- und Ressourceneffizienz-Netzwerks (KERN) der Kommunen Stadt Hagen, Stadt Halver, Gemeinde Herscheid, Stadt Kierspe, Stadt Lüdenscheid, Stadt Meinerzhagen, Stadt Neuenrade und der Gemeinde Schalksmühle statt. Neben den gesetzten CO2 -Einsparzielen wurden ressourcenschonende Projekte initialisiert, die im Jahr 2024 fortgesetzt werden. Aktuell wird die Fördermittelgenehmigung für das Folgenetzwerk KERN 2.0 erwartet. Wärmewende - gemeinsam die Zukunft gestalten Eines der Schlüsselelemente auf dem Weg zu einer CO2 -armen Zukunft ist die Kommunale Wärmeplanung. Diese nachhaltige Herangehensweise ermöglicht es Gemeinden und Städten, ihre Energieeffizienz zu steigern und somit auch eine bessere Lebensqualität zu schaffen. Für die Wärmeplanung erarbeitet die ESG mit den Kommunen ein Konzept und begleitet die Umsetzung zur Wärmewende vom Start bis zum Ziel. E-Mobility Im Bereich der Elektromobilität nimmt Mark-E bei Unternehmen und in der Wohnungswirtschaft ein zunehmendes Interesse an Ladelösungen wahr. Dies zielt sowohl auf Normal- (AC) als auch Schnellladelösungen (DC), die immer weiter an Bedeutung gewinnen. DC-Technik wird auch in Szenarien des bidirektionalen Ladens in Vehicle-to-Grid-Szenarien (V2G) eine große Rolle spielen. Die Kürzung von Förderprogrammen für Ladeinfrastruktur für die privaten Endkunden und die zunehmende Belastung privater Haushalte führt zu einem spürbaren Rückgang an Investitionen. Die Gesamtzahl der Wallbox-Verkäufe hat sich seit dem Produktstart kontinuierlich erhöht, wobei viele der Ladepunkte in Geschäftskunden- und Wohnungswirtschafts-Konzepten zum Einsatz kommen. Auch im Bereich der öffentlichen Ladeinfrastruktur intensiviert Mark-E den Ausbau der Elektromobilität in der Region, zukünftig ergänzend auch im mittleren Leistungsbereich der Schnellladetechnik. Non-Commodity Produkte Das neue Angebot von Mark-E, die steckerfertige Photovoltaikanlage „Easy Solar Kit“, stößt auf sehr hohe Resonanz. Jede Stecker-Solaranlage leistet durch die Produktion von 100-prozentigem Ökostrom einen Beitrag für aktiven und nachhaltigen Klimaschutz. Damit ist sie ein wichtiger Baustein zur Umsetzung der Energiewende in Südwestfalen. Handel scroll
scroll
Das Geschäftsjahr 2023 war erneut durch extreme Preisvolatilitäten in allen Commodities (Strom, Erdgas, Emissionsrechte) gekennzeichnet. Die Unsicherheit in den genannten Großhandelsmärkten machte sich über das gesamte Geschäftsjahr bemerkbar und forderte bei der Anpassung der unterschiedlichen Portfolien (Erzeugung, Vertrieb und Direktvermarktung) die Einleitung sofortiger Maßnahmen zur Chancenwahrnehmung und zur Risikominimierung. Der Schwerpunkt der Handelsaktivitäten lag im vergangenen Geschäftsjahr erneut darauf, kurzfristig, flexibel und schnell zu agieren, um kurzfristige Chancen am Energiegroßhandelsmarkt wahrzunehmen und langfristig Risiken in allen Portfolien zu minimieren. Im Kraftwerksbereich wurde Ende 2022 die Vermarktungsstrategie der GuD-Anlage H6 angepasst und neue Wege mit der rollierenden deterministischen Vermarktung wurden begangen. Hierbei werden offene Positionen marktorientiert laufend angepasst, um Chancen am Markt rollierend im Langfristhandel bis in den Intradaymarkt wahrzunehmen, aber auch um Risiken durch anderslautende Marktentwicklungen in den Commodities zu minimieren. Die Marktsituation und die kontinuierliche Optimierung des Kraftwerksportfolios führte zu einem sehr guten Ergebnis des H6 und des Pumpspeicherkraftwerkes (PSW). Im Vertriebsportfolio hat die Mark-E ebenso wie im Kraftwerksbereich die Absicherungsstrategie geändert und an die neuen Stundenstrukturen angepasst. Auch hier hat sich die langfristige Portfolioanpassung als richtig erwiesen. Erzeugung scroll
scroll
Unter den heutigen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen ergeben sich folgende Perspektiven für unsere Erzeugungsstandorte:
Das geförderte Projekt HyExperts Hagen (Wasserstoffgesamtkonzept für Hagen) wurde in Kooperation mit der Stadt und der Wirtschaftsförderung Hagen abgeschlossen und hat wertvolle Erkenntnisse geliefert. Hohe Trinkwasserqualität und Betrieb der Wasserwerke Das in den Wasserwerken Hengstey und Haspe von Mark-E aufbereitete Trinkwasser entsprach auch im Jahr 2023 durchgängig und voll umfänglich allen Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Die Wasserwerke konnten ohne Ausfälle und nach Regelwerk betrieben werden. Der fortschreitende Klimawandel fordert die Wasserwirtschaft in besonderem Maße und hat eine Zeitenwende in der Trinkwasserversorgung eingeleitet. Hier gilt es unter stark gestiegenem Aufwand die Rohwasserqualität- und -verfügbarkeit zu sichern und die Arbeiten in den Schutzzonen und Einzugsgebieten zu intensivieren sowie den Hochwasserschutz der Anlagen signifikant zu erhöhen. Weiterhin nimmt für die Mark-E die intensivierte Arbeit in den maßgebenden Verbänden eine besondere Rolle ein, um überregional gemeinsame regionale Interessen zu vertreten. Finanzen / IT Konzernfinanzierung Die Konzernfinanzierung ermöglichte der ENERVIE Gruppe und somit auch Mark-E auch im abgelaufenen Geschäftsjahr flexibel auf das aktuelle Marktumfeld zu reagieren. Bestandteil der Konzernfinanzierung ist auch eine Nachhaltigkeitskomponente, die durch die führende Corporate Sozial Responsibility Ratingagentur EcoVadis jährlich überprüft wird. Die ENERVIE Gruppe wurde 2023 erneut mit der Silber-Medaille ausgezeichnet. Ein Ergebnis, mit dem die ENERVIE Gruppe bei den Top 11 Prozent der gerateten Unternehmen liegt. ENERVIE legt den Kreditgebern dieses Rating jährlich vor. Die jetzt erreichte Punktzahl weist einen „Bonus“ aus, der den Zinssatz senkt. Informationstechnologie Mit der Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur konnte, ergänzend zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit, ein wichtiger Beitrag zur CO2 -Einsparung erbracht werden. Mobiles Arbeiten, Videokonferenzlösungen und energiesparende Endgeräte für alle Mitarbeiter trugen zur positiven Entwicklung bei. Durch standardisierte Prozesse (oder im Bedarfsfall auch durch individualisierte Maßnahmen) werden Betriebssysteme und Applikationen auf aktuellem Stand gehalten und unterstützen sowohl die Resilienz und als auch die Verfügbarkeit. Im Bereich der IT-Sicherheit zeigten die durchgeführten Tests einen hohen Schutzstandard, der aber angesichts der wachsenden Bedrohungslage weiter ausgebaut wird. Gesamtbeurteilung des Geschäftsverlaufs Mark-E kann das Geschäftsjahr 2023 - trotz der Herausforderungen - insgesamt mit einem sehr guten Geschäftsergebnis abschließen. Die nachfolgenden Leistungsindikatoren geben einen Überblick über den Verlauf des abgelaufenen Geschäftsjahres, wobei Umsatzerlöse und Ergebnis vor Ertragsteuern unter Berücksichtigung der sonstigen Steuern (EBT) die für die interne Steuerung der Gesellschaft verwendeten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren darstellen. Das EBT des Jahres 2023 beträgt 71,3 Mio. € und liegt somit 16,0 Mio. € über dem geplanten EBT 2023 von 55,3 Mio. €. Positiv geprägt ist das Ergebnis vor allem durch den Ergebnisbeitrag des H6, der aus der im vierten Quartal 2022 wiederaufgenommenen Terminvermarktung des H6 resultiert. Die Anlage wurde damals zu sehr hohen Strompreisen und Clean-Spark-Spreads auf Termin vermarktet. Somit wurde auch der Rohertrag mit 119,6 Mio. € um 23,7 Mio. € gegenüber Plan übertroffen. Gegenläufig wirkt die gemäß § 16 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) vorgeschriebene Anpassungspflicht der Rente der Versorgungsordnung VO76. Die daraus resultierende Zuführung war ursprünglich erst für das Jahr 2024 geplant, musste aber aufgrund der signifikanten Höhe bereits zum 31. Dezember 2023 vorgenommen werden. Auf die Umsatzerlöse wird in der nachfolgenden Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eingegangen. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Das Ergebnis nach Steuern wird aufgrund des mit der ENERVIE bestehenden Gewinnabführungsvertrages gemäß § 2 Absatz 1 zu 100 Prozent an die Gesellschafterin ENERVIE abgeführt. Die Gewinnabführung beträgt 71,3 Mio. €. Im Vorjahr betrug die Gewinnabführung 48,1 Mio. €. Eine Ursache für die Ergebnisverbesserung vor Gewinnabführung um 23,2 Mio. € gegenüber dem Vorjahr ist der stark verbesserte Rohertrag in Höhe von 119,6 Mio. € (im Vorjahr 79,8 Mio. €). Die Umsatzerlöse sind geringer als der Materialaufwand gesunken. Neben den deutlich gesunkenen sonstigen betrieblichen Erträgen sowie den höheren sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind die Personalaufwendungen im Wesentlichen aufgrund des Tarifabschlusses und der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen gestiegen. Das Finanzergebnis verbesserte sich im Wesentlichen aufgrund von höheren Ergebnisabführungen und Beteiligungserträgen. Das geplante EBT 2023 von 55,3 Mio. € wurde deutlich übertroffen. Der Rohertrag ist mit 119,6 Mio. € aufgrund des insgesamt besseren Ergebnisbeitrages bzw. Vermarktung der Erzeugungsanlagen (+28,3 Mio. €; im Vorjahr +8,2 Mio. €) mit 23,7 Mio. € höher als geplant ausgefallen. Dieses ist im Wesentlichen auf die Vermarktung des H6 zurückzuführen. Auch der Ergebnisbeitrag der Direktvermarktung im Energiehandelsbereich ist im Vergleich zum Vorjahr aufgrund geänderter Verträge positiv. Dagegen liegen die sonstigen betrieblichen Erträge mit 4,1 Mio. € um 1,4 Mio. € unter dem Planwert, welches auf die nicht vorgenommenen Auflösungen bei den Pensionsrückstellungen zurückzuführen ist. Der Personalaufwand hat sich im Vergleich zum Planwert um 8,3 Mio. € erhöht. Gründe hierfür liegen vor allem in der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen aufgrund der vorgeschriebenen inflationsbedingten Anpassungspflicht der Rente der Versorgungsordnung VO76 gemäß § 16 BetrAVG. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind mit 1,0 Mio. € niedriger als geplant ausgefallen, im Wesentlichen durch die Abwertung von Emissionsrechten aufgrund eines zum Bilanzstichtag niedrigeren Marktwertes in Höhe von 1,6 Mio. €. Dagegen liegt das Finanzergebnis insgesamt trotz leicht niedrigerer Erträge aus Beteiligungen sowie niedrigerer Zinsen und ähnliche Erträge aufgrund von geringeren Zinsaufwendungen aus dem Cash Pooling nahezu auf dem Planwert. Die Umsatzerlöse haben sich im Vergleich zum Vorjahr insgesamt von 1.663,8 Mio. € um 217,8 Mio. € auf 1.446,0 Mio. € verringert. Die Umsatzerlöse des Commodity Strom sind trotz geringfügig gesunkenen Absatzmengen im Vertriebsbereich und deutlich gesunkenen Absatzmengen im Handelsbereich preisbedingt um 26,6 Mio. € gestiegen. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen das sehr hohe Preisniveau im Stromsektor und den daraus resultierenden höheren Umsatzerlösen im Vertrieb, während die Umsatzerlöse im Handelsbereich sich verringert haben. Dazu sind die Erlöse aus Redispatch erheblich angestiegen. Die Umsatzerlöse beim Commodity Gas sind dagegen deutlich um 247,2 Mio. € gesunken. Trotz der gestiegenen Absatzmengen im Vertriebsbereich sind die Umsatzerlöse insgesamt gesunken, speziell im Handelsbereich durch einen deutlichen Mengenrückgang sowie massiver Preissenkungen bei Gas an den Energiehandelsmärkten. Somit verringerten sich die Umsatzerlöse Strom und Gas insgesamt um 220,6 Mio. €. Die Erlöse aus dem Wasserverkauf sind durch den deutlich höheren Wasserabsatz um 4,5 Mio. € gestiegen. Die Umsatzerlöse aus dem Wärmeverkauf haben sich bei einem leicht gestiegenen Absatz preisbedingt um 3,6 Mio. € erhöht. Des Weiteren sind die sonstigen Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr um 4,9 Mio. € gesunken. Gründe hierfür liegen im Wesentlichen in den gesunkenen Erlösen beim Handel mit Emissionsrechten, deren Preise sich durch die Entwicklung an den Energiehandelsmärkten verringert haben. Die höheren Erlöse aus den Betriebsführungen und aus den technischen Dienstleistungen konnten den Rückgang nicht kompensieren. Die Umsatzerlöse des Jahres 2023 in Höhe von 1.446,0 Mio. € sind gegenüber den geplanten Umsatzerlösen in Höhe von 2.082,6 Mio. € um 636,6 Mio. € deutlich niedriger ausgefallen. Die Umsatzerlöse des Commodity Strom liegen mit 639,0 Mio. € unter den geplanten Umsatzerlösen von 1.616,4 Mio. €. Dagegen sind die Umsatzerlöse beim Commodity Gas mit 1,5 Mio. € geringfügig höher als geplant ausgefallen. Auch hier sind im Wesentlichen die stark gesunkenen Energiepreise im Strom- und Gassektor die Hauptgründe für die Planabweichungen. Die Umsatzerlöse aus dem Wasserverkauf liegen mit 1,3 Mio. € unter dem Planwert von 31,8 Mio. €. Auch die Umsatzerlöse aus dem Wärmeverkauf sind mit 0,9 Mio. € geringer als der Planwert von 11,4 Mio. € ausgefallen. Die sonstigen Umsatzerlöse sind gegenüber dem Planwert von 64,0 Mio. € mit 3,4 Mio. € höher ausgefallen. Ursächlich hierfür sind unter anderem die höheren Erlöse aus technischen Dienstleistungen. Die Bestandsveränderungen haben sich um 0,1 Mio. € auf 0,9 Mio. € erhöht. Die Bestandsveränderungen entfallen weiterhin im Wesentlichen auf unfertige Leistungen zu den Schäden des Hochwassers aus Mitte Juli 2021. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich von 17,8 Mio. € um 13,7 Mio. € auf 4,1 Mio. € vermindert. Die höheren Erträge im Vorjahr resultierten im Wesentlichen aus dem Verkauf von Teilflächen am Kraftwerksstandort Werdohl-Elverlingsen in Höhe von 10,0 Mio. € und der anteiligen Zuschreibung des Beteiligungsansatzes der BVA in Höhe von 2,5 Mio. €. Der Materialaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr von 1.584,8 Mio. € um 257,5 Mio. € auf 1.327,3 Mio. € gesunken. Korrespondierend zu den Umsatzerlösen sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (unter anderem die Bezugsaufwendungen für Strom, Gas und CO2 ) aufgrund des Absinkens der Energiepreise im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr wieder um 284,7 Mio. € gesunken. Dagegen haben sich die Aufwendungen für bezogene Leistungen insgesamt um 27,2 Mio. € erhöht. Der Personalaufwand ist von 42,3 Mio. € um 2,4 Mio. € auf 44,7 Mio. € gestiegen. Die Steigerung des Personalaufwands resultiert im Wesentlichen aus dem Tarifabschluss (unter anderem Inflationsausgleichsprämie) und den geplanten Einstellungen sowie der im Geschäftsjahr 2023 erfolgten Zuführung zu den Pensionsrückstellungen, die sich gemäß § 16 BetrAVG aus der vorgeschriebenen inflationsbedingten Anpassungspflicht der Rente der Versorgungsordnung VO76 ergibt. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sind im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Mio. € auf 1,7 Mio. € gesunken. Grund hierfür sind die durchgeführten Investitionen, die geringer als geplant ausgefallen sind. Das Finanzergebnis hat sich von 30,1 Mio. € um 7,2 Mio. € auf 37,3 Mio. € verbessert. Die Finanzerträge, die im Wesentlichen aus den Ergebnisabführungen und den Beteiligungserträgen resultieren, sind um 6,8 Mio. € auf 43,6 Mio. € gestiegen. Gründe hierfür liegen unter anderem bei den Gewinnabführungen, die sich im Vergleich zum Vorjahr nochmal von 28,6 Mio. € um 3,2 Mio. € auf 31,8 Mio. € erhöht haben. Gleichzeitig sind die Finanzaufwendungen in Höhe von 6,3 Mio. € (im Vorjahr 6,7 Mio. €), die hauptsächlich aus den Zinsaufwendungen für langfristige Rückstellungsverpflichtungen und den Zinsaufwendungen für kurz- und langfristige Darlehen bestehen, insgesamt um 0,4 Mio. € gesunken. Der Rückgang der Zinsaufwendungen für langfristige Rückstellungsverpflichtungen überkompensiert die gestiegenen Zinsaufwendungen für kurz- und langfristige Darlehen. Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr von 644,3 Mio. € um 26,7 Mio. € auf 671,0 Mio. € erhöht. Das Anlagevermögen ist trotz der Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen in Höhe von 1,7 Mio. € von 497,1 Mio. € um insgesamt 2,5 Mio. € auf 499,6 Mio. € gestiegen. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen die Zugänge 2023 im Bereich der Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 30,5 Mio. € und der Beteiligungen in Höhe von 2,0 Mio. €, die alle aus Kapitaleinlagen resultieren, sowie die Gewährung eines langfristigen Darlehens an ein verbundenes Unternehmen in Höhe von 1,0 Mio. €. Dagegen stehen Tilgungen von langfristigen Darlehen von zwei verbundenen Unternehmen und einem Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis in Höhe von insgesamt 31,2 Mio. €. Das Umlaufvermögen ist im Vergleich zum Vorjahr von 146,0 Mio. € um 23,6 Mio. € auf 169,6 Mio. € gestiegen. Gründe hierfür liegen vor allem in dem Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis zum Bilanzstichtag um 31,0 Mio. €, während sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen insgesamt um 7,8 Mio. € verringert haben. Ursächlich hierfür sind die wesentlich geringeren Forderungen aus Handelsgeschäften. Das Vorratsvermögen hat sich trotz der Abwertung von Emissionsrechten aufgrund eines zum Bilanzstichtag niedrigeren Marktwertes in Höhe von 1,6 Mio. € leicht um 0,8 Mio. € erhöht. Die liquiden Mittel haben sich geringfügig um 0,7 Mio. € verringert. Auf der Passivseite der Bilanz ist das Eigenkapital in Höhe von 175,1 Mio. € konstant geblieben. Die Rückstellungen sind von 219,6 Mio. € um 13,4 Mio. € auf 233,0 Mio. € gestiegen. Die Pensionsrückstellungen haben sich aufgrund der Zuführung um insgesamt 1,8 Mio. € und die sonstigen Rückstellungen um 11,6 Mio. € erhöht. Gründe hierfür liegen in der im Vergleich zum Vorjahr höheren Rückstellung für Emissionsrechte und in der Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Diese betrifft im Wesentlichen Beschaffungsgeschäfte der Jahre 2024 und 2025 in der Strom- und Gasversorgung. Die Verbindlichkeiten sind von 249,6 Mio. € um 13,1 Mio. € auf 262,7 Mio. € gestiegen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich aufgrund des Abrufs eines KfW-Betriebsmitteldarlehens um 12,5 Mio. € erhöht. Dagegen haben sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 13,3 Mio. € vermindert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind im Wesentlichen aufgrund der höheren Gewinnabführung an die ENERVIE um 14,5 Mio. € gestiegen. Die Sachanlagenquote ist durch die Zunahme des Sachanlagevermögens und der höheren Bilanzsumme nahezu konstant geblieben. Sie beträgt 1,27 Prozent (im Vorjahr 1,25 Prozent). Die Eigenkapitalquote (Eigenkapital in Höhe von 175,1 Mio. € im Verhältnis zum Gesamtkapital in Höhe von 671,0 Mio. €) ist gegenüber dem Vorjahr mit 26,1 Prozent (im Vorjahr 27,2 Prozent) gesunken. Ursächlich hierfür ist die höhere Bilanzsumme bei konstantem Eigenkapital. Der Anlagendeckungsgrad zweiten Grades (Eigenkapital in Höhe von 175,1 Mio. € und langfristiges Fremdkapital in Höhe von 243,2 Mio. € im Verhältnis zum Anlagevermögen in Höhe von 499,6 Mio. €) ist von 81,3 Prozent im Vorjahr auf 83,8 Prozent im Berichtsjahr gestiegen. Im Jahr 2023 wurden 1,9 Mio. € (im Vorjahr 1,3 Mio. €) in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen investiert. Die Gesellschaft konnte jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen. Die Deckung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs erfolgt im Rahmen von freien Kreditlinien bei mehreren Geschäftsbanken. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beläuft sich auf 17,4 Mio. € (im Vorjahr 20,4 Mio. €). Trotz einem höheren Periodenergebnisses und der Zunahme der Rückstellungen im Vergleich zum Vorjahr führt der höhere Saldo aus den Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu dem leicht geringeren Cashflow. Auch die Zahlungsmittelabflüsse für das Vorratsvermögen haben sich gegenüber dem Vorjahr unter anderem durch den Erwerb von Emissionsrechten preisbedingt weiter erhöht. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit ist von 15,3 Mio. € auf 22,2 Mio. € gestiegen. Die höheren Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens, die aus den Tilgungen von Darlehen resultieren, überkompensieren die im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren erhaltenen Beteiligungsergebnisse sowie die im Vorjahr erhaltenen Einzahlungen aus dem Verkauf von Gegenständen des Sachanlagevermögens. Die Verringerung des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit von -6,0 Mio. € auf -38,7 Mio. € ergibt sich vor allem aus der geringeren Darlehensaufnahme im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr. Gesamtbeurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Insgesamt verfügt Mark-E über eine solide Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Zur Erläuterung der außerbilanziellen Verpflichtungen verweisen wir auf den Anhang. Tätigkeitsabschlüsse Die Mark-E hat die Vorschriften zur Rechnungslegung und Buchführung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu beachten, da sie als rechtlich selbständiges, vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen i.S.d. § 3 Nr. 38 EnWG zu einer Gruppe verbundener Elektrizitäts- oder Gasunternehmen gehört und mittelbar oder unmittelbar energiespezifische Dienstleistungen erbringt. Die Tätigkeiten der Gesellschaft betreffen insoweit energiespezifische Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich der Elektrizitäts- und Gasverteilung, andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors und innerhalb des Gassektors sowie Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors. Die in diesem Zuge aufgestellten Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeitsbereiche der Elektrizitätsverteilung und der Gasverteilung betreffen insoweit die für die ENERVIE Vernetzt GmbH erbrachten energiespezifischen Dienstleistungen. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die folgenden nichtfinanziellen Leistungsindikatoren sind nicht wesentlich: Mitarbeiter Zum 31. Dezember 2023 beschäftigte Mark-E 453 Mitarbeiter (420 Mitarbeiterkapazitäten = MAK), davon 24 Auszubildende. Damit hat sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um drei Mitarbeiter (null MAK) erhöht, wobei sich die Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer um sechs Mitarbeiter erhöht und sich die Anzahl der Auszubildenden um drei verringert hat. Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus der Besetzung von vakanten Stellen. Im Jahr 2023 wurden sowohl neue Vergütungstarifverträge für die Arbeitnehmer/-innen als auch für die Auszubildenden der Mark-E vereinbart. Der Vergütungstarifvertrag kann erstmals mit Ablauf des 30. November 2024 gekündigt werden. Zur Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität wurden weitere Benefits, wie z. B. Jobrad, Jobticket, Möbel zur Miete oder Firmenfitness eingeführt. Zudem wurde die Personalentwicklung durch die Einführung von E-Learning Plattformen (ENERVIE Lernwerkstatt sowie Vocanto für die Auszubildenden) weiter ausgebaut und die Personalarbeit durch die Einführung von SAP Fiori für Employee sowie Manager Self Services weiter digitalisiert. Um die Führungskräfte und die Mitarbeitenden bei der Umsetzung der Unternehmensstrategie und notwendigen Kulturveränderungen zu unterstützen, wurde das „ENERVIE Kompetenzmodell“ entwickelt und verabschiedet. Insgesamt sechs Kompetenzen definieren innere Einstellungen, Arbeits- und Verhaltensweisen sowie Führungsprinzipien. Der Umsetzungsprozess inklusive zielgerichteter Führungskräftetrainings startet Anfang 2024. Arbeitsunfälle Mit 21 meldepflichtigen Arbeitsunfällen (Ausfallzeit > 3 Tage) pro 1.000 Mitarbeiter (MA) liegt das Unfallaufkommen in der ENERVIE Gruppe in diesem Jahr über dem Durchschnitt (16 pro 1.000 MA) der zuständigen Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse. Gesellschaftliches Engagement Die Mark-E ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und engagiert sich seit Langem vor allem in der Region Südwestfalen in den Bereichen Umwelt, Soziales, Kultur, Bildung und Sport. Gesellschaftliches Engagement und lokale Verbundenheit sind wichtige Faktoren, über die sich auch Mark-E von den Wettbewerbern differenziert. Mit einer sehr flächendeckenden Präsenz in den Bereichen Sponsoring und Promotion hat Mark-E im Jahr 2023 erneut viele Akzente im öffentlichen Leben in Südwestfalen gesetzt und den Kundinnen und Kunden ihr Engagement in der Region aufgezeigt. Besonders positiv sind hier die Weihnachtsbaumverteilaktion sowie das Sportsponsoring mit Spieltagsaktivierungen (z. B. Phoenix Hagen, VfL Eintracht Hagen) und Kultursponsoring (z. B. Muschelsalat) zu erwähnen. Durch gezielte Aktionen und eine prominente Darstellung wurden das Vertrauen in die Marke sowie die Kundenbindung nachhaltig gestärkt. Erklärung zur Unternehmensführung Mit dem am 12. August 2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst wurde das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst aus dem Jahr 2015 weiterentwickelt, seine Wirksamkeit verbessert und Lücken geschlossen. In der ENERVIE Gruppe hat das Gesetz nur auf die Mark-E als obligatorisch mitbestimmtes Unternehmen Auswirkungen. Der Aufsichtsrat hat demnach - weiterhin - gemäß § 111 Absatz 5 AktG Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand und gleichzeitig auch Fristen zur Erreichung der Zielgrößen, die jeweils nicht länger als fünf Jahre sein dürfen, festzulegen. Mit Beschluss vom 20. Juni 2022 hat der Aufsichtsrat der Mark-E für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2027 die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat der Mark-E mit 14 Prozent (drei weibliche Mandatsträger) festgelegt, was dem zum Zeitpunkt der Festlegung erreichten Anteil und auch dem aktuellen Stand entspricht, und für den Vorstand der Mark-E mit 0 Prozent, mit der erforderlichen Begründung. (Begründung: Der Vorstand der Mark-E besteht aus zwei Personen und ist heute ausschließlich mit Personen männlichen Geschlechts besetzt. Die Neuaufstellung des Vorstands erfolgte erst zum 1. Mai 2021. Aus heutiger Sicht ist innerhalb der Frist für die Zielgrößenerreichung kein personeller Abgang oder Wechsel im Vorstand abzusehen. Den Vorstandsmitgliedern soll von Seiten des Aufsichtsrates auch nicht durch jetzige Festlegung einer vom Status quo abweichenden Zielgröße signalisiert werden, dass aus heutiger Sicht eine anderweitige Zusammensetzung des Vorstands während des Festlegungszeitraums beabsichtigt ist oder wird. Auch ist eine personelle Aufstockung des Vorstands nicht geplant. Zum Jahr 2016 wurde eine an die - nach wie vor im Unternehmen geltenden - Geschäftsprozesse angepasste Verschlankung der Führungsstruktur auf Vorstandsebene beschlossen. Diese hat sich bewährt und es besteht derzeit kein Anlass für eine Änderung.) Der Vorstand der Mark-E hat gemäß § 76 Absatz 4 AktG für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2027 Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands der Mark-E (Bereichsleitungs- und Abteilungsleitungsebene) festgelegt. Die Zielgröße für den Frauenanteil in der Bereichsleitungsebene ist auf 20 Prozent festgesetzt (aktueller Stand: 20 Prozent). Auf der Abteilungsleitungsebene wurde die Zielgröße mit 15 Prozent definiert (aktueller Stand: 13,64 Prozent). Chancen- und Risikobericht Grundsätze Das Ziel des Risikomanagements der Mark-E ist es, die wesentlichen bestehenden und potenziellen Chancen und Risiken systematisch und frühzeitig zu identifizieren und durch eine kontinuierliche Überwachung und Steuerung den Unternehmenserfolg langfristig zu sichern. Das Risikomanagement liefert darüber hinaus wichtige Erkenntnisse und Entscheidungen über die Tragfähigkeit von Risiken. Organisatorisch ist das Risikomanagement der Mark-E im Vorstandsressort Finanzen, Technik und Vertrieb verankert und für die Konzernmuttergesellschaft sowie für alle Tochtergesellschaften der ENERVIE tätig. Es basiert auf den unternehmenspolitischen Zielsetzungen und Strategien und ermöglicht einen konzerneinheitlichen und systematischen Prozess. Risikomanagementorganisation und -prozess Mark-E hat Risikoverantwortliche für Geschäftsbereiche und Unternehmensfunktionen (Risk Owner) benannt, die mit Unterstützung des zentralen Risikomanagements Risiken und Chancen frühzeitig und gebündelt identifizieren sowie bewerten. Entsprechend der möglichen Schadenshöhe werden die Risiken in Relevanzklassen eingeordnet und priorisiert. Die Relevanzklassen reichen von „unwesentlich“ (Auswirkung < 2 Prozent), über „unbedeutend“ (Auswirkung 2-10 Prozent), „mittel“ (Auswirkung 10-25 Prozent), „bedeutend“ (Auswirkung 25-40 Prozent) und „schwerwiegend“ (Auswirkung 40-80 Prozent) bis hin zu „bestandsgefährdend“ (Auswirkung > 80 Prozent). Die Auswirkung stellt dabei für Ergebnisrisiken auf den prozentualen Verzehr des hälftigen Grundkapitals zuzüglich der Gewinnrücklage und des Bilanzgewinns (31. Dezember 2023: 129,21 Mio. €) bei Eintritt des Risikos ab. Reine Liquiditätsrisiken dagegen werden auf Basis ihrer Auswirkung auf die niedrigste verfügbare Planliquidität eines jeweiligen Betrachtungszeitraumes klassifiziert. Mittels Monte-Carlo-Simulation werden alle Risiken aggregiert und auf Konzernebene konsolidiert dargestellt und bewertet. Die Risikoüberwachung und -steuerung ist ebenfalls Aufgabe der Risk Owner. Im Rahmen der Unternehmensplanung werden die Risiken mit dem Controlling abgestimmt. Unterstützt wird der gesamte Prozess durch den Einsatz einer speziellen Risikomanagement-Software. Die Risikolage der Mark-E ist somit jederzeit transparent und bedarfsgerecht darstellbar. Die Risikoberichterstattung an den Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt viermal jährlich im Rahmen der Risikoaudits bzw. der Gremiensitzungen. Für die Überwachung der Risiken aus Energiehandelsaktivitäten und gehaltenen offenen Positionen aus der Vermarktung der Kraftwerkspositionen sowie den Beschaffungsportfolien erfolgt eine tägliche Steuerung und Überwachung der Limits. Zur kontinuierlichen Überwachung der Risikosituation und der diesbezüglichen Beratung hat der Mark-E Vorstand zudem ein Risikokomitee und einen energiewirtschaftlichen Steuerungskreis eingesetzt, die in regelmäßigen Abständen tagen und in denen die wesentlichen Risiken der Mark-E diskutiert werden. Wirtschaftliche Lage Die deutsche Wirtschaft war im Jahr 2023 durch eine hohe Inflation (+5,9 Prozent), steigende Zinsen, volatile Märkte sowie einer schwachen konjunkturellen Entwicklung in der Welt geprägt. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt sank um 0,3 Prozent ab und verzeichnete damit erstmals seit dem Corona-Jahr 2020 ein Minus6. Die Vorhersagen für das Jahr 2024 schwanken teilweise sehr stark. Laut Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) wird wieder ein leichtes Wachstum in Höhe von rund 0,3 Prozent erwartet7 . Trotz der leicht positiven Erwartungen bestehen jedoch weiterhin auch hohe Unsicherheiten für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland sowie weltweit. So zog beispielweise die Inflation zuletzt wieder leicht von 3,2 Prozent im November auf 3,7 Prozent im Dezember 2023 an. Die durchschnittliche Teuerungsrate lag im abgelaufenen Geschäftsjahr bei rund 5,9 Prozent8. Für das Jahr 2024 wird aktuell von einer Inflationsrate von rund 2,8 Prozent ausgegangen9. Damit bleibt sie auch im längerfristigen Vergleich zunächst überdurchschnittlich hoch. In den vergangenen eineinhalb Jahren haben sich die Zinsen in Europa deutlich erhöht. Der Leitzins der Europäischen Zentralbank kletterte auf 4,5 Prozent. Die gestiegenen Zinsen führen aktuell dazu, dass sich die angespannte Lage in einigen Branchen wie zum Beispiel der Baubranche weiter verschärft. Zudem ist die Gefahr hoch, dass die hohen Zinsen negativ auf die Konjunktur wirken, wenn zum Beispiel verschuldeten Akteuren Grenzen aufgezeigt werden und in der Folge die Insolvenzzahlen in die Höhe schnellen oder wichtige Investitionen ausbleiben. Nach dem drastischen Anstieg der Commodity-Preise im Jahr 2022 hat sich der Markt im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 beruhigt. Die Großhandelspreise für Strom und Gas sind deutlich zurückgegangen. Hintergründe sind ein vergrößertes Angebot an alternativen Bezugsquellen, so fördern die USA zum Beispiel wieder mehr LNG, eine abgeschwächte Nachfragesituation in Asien insbesondere in China sowie die aktuelle Witterung mit einem warmen Winter und einer niedrigeren Nachfrage aus dem gewerblichen und energieintensiven industriellen Bereich. Eine Rückkehr der Preise auf das Vorkrisenniveau wird es aber aller Voraussicht nach nicht mehr geben. Vielmehr darf zu erwarten sein, dass sich bedingt durch die CO2 -Bepreisung, steigenden Netzentgelten sowie einem allgemeinen Voranschreiten der Transformation der Energiewirtschaft ein deutliches höheres Preisniveau manifestiert. Zudem besteht das Risiko, dass geopolitische Spannungen, allgemeine Versorgungsengpässe sowie sich ändernde politische Rahmenbedingungen extreme Preisentwicklungen und hohe Volatilitäten auch in der Zukunft zur Folge haben könnten. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland ist im Jahr 2023 ins Stocken geraten, für das Jahr 2024 besteht das Risiko, dass sich diese Entwicklung entgegen aktuellen Prognosen fortsetzt und in einer Rezession münden könnte. Die beschriebenen wirtschaftlichen Entwicklungen haben auch Auswirkungen auf Mark-E. Die hieraus resultierenden wesentlichen Risiken für Mark-E werden in der nachfolgenden Risikolage dargestellt. 6 Destatis. <https://Destatis.de/Pressemitteilung Nr. 019/24 vom 15.01.2024/Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 um 0,3 % gesunken. 7 OECD. <https//OECD.org/Economic Outlook/february-2024/ gdp-growth. 8 Destatis. <https://Destatis.de/Pressemitteilung Nr. 020/24 vom 16.01.2024/Inflationsrate im Jahr 2023 bei +5,9 %. 9 Tagesschau. <https://Tagesschau.de/Wirtschaft/Konjunktur/Inflation-Prognosen-101.html. Risikolage Energiewirtschaftliche Risiken Die Energiebranche war in den zurückliegenden zweieinhalb Jahren enormen Risiken ausgesetzt. Die Entwicklungen auf den Energiemärkten mit extremen Energiepreisen und hohen Volatilitäten hatten dabei erhebliche Auswirkungen auf die Ertragslage der Unternehmen der Energiewirtschaft. Die Preise für Strom und Gas bewegten sich in dieser Zeit auf einem Rekordniveau. Zwischenzeitlich sind die Preise deutlich zurückgegangen und der Markt hat sich insgesamt beruhigt. Eine Rückkehr auf das Vorkrisenniveau ist jedoch nicht zu erwarten. Vielmehr darf auch für die Zukunft von einer hohen Volatilität der Energiepreise ausgegangen werden mit entsprechenden Risiken sowohl für die Beschaffungssituation als auch die Vermarktung von Kraftwerken auf dem Terminmarkt. Mark-E stuft dieses Risiko als „mittel“ ein. Die Gasversorgung in Deutschland ist stabil. Der Füllstand der Gasspeicher liegt derzeit deutlich über dem Mittel der Jahre 2017-2021.10 Zudem konnten unter anderem die LNG-Kapazitäten deutlich erhöht werden. Die am 23. Juni 2022 ausgerufene Alarmstufe des Notfallplans Gas dauert weiterhin an. Ein Restrisiko für Mark-E aus einem möglichen Gasverstromungsverbot gemäß Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz für den Kraftwerksblock H6 besteht, wird jedoch aktuell nur noch als „unbedeutend“ eingestuft. Ein wesentliches Risiko für die Energiewirtschaft wird aus Sicht der Mark-E insbesondere aus politischen Unsicherheiten aus dem weiteren Verlauf der Kriege in der Ukraine und in Nahost, aus haushaltspolitischen Turbulenzen der Bundesregierung sowie aus einem unklaren politischen Kurs mit sich ändernden politischen Rahmenbedingungen in Deutschland gesehen. Mark-E stuft dieses Risiko als „mittel“ ein. 10 Gasspeicher: Der aktuelle Füllstand in Deutschland | NDR.de - Nachrichten - NDR Info Konjunkturelle Risiken Die deutsche Wirtschaftsleistung ist im Jahr 2023 um 0,3 Prozent zurückgegangen. Für das Jahr 2024 wird nur ein moderates Wachstum von 1,3 Prozent erwartet. Es besteht das Risiko, dass sich die schleppende Erholung der Weltwirtschaft auch im Jahr 2024 fortsetzt und deutsche Exporte ausbremst. Zudem rangiert die Inflation weiterhin auf einem überdurchschnittlich hohen Niveau, was wiederum die Kaufkraft und folglich den Konsum negativ beeinflussen. Konjunkturbedingte Einbrüche in der Industrie könnten zudem zu einem Absatzrückgang im Strom- und Gassegment führen. Die hohen Kosten für Energie und Rohstoffe, rückläufige Auftragszahlen und der allgemein hohe Fachkräftemangel könnten die Zahl von Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2024 in die Höhe schnellen lassen. Das wirtschaftliche Risiko für Mark-E wird als „mittel“ eingestuft. Die oben genannten Risiken werden durch das Risikomanagement der Mark-E eng überwacht und etwaige Gegenmaßnahmen initiiert. Die weiteren aktuell relevanten Risiken der Mark-E lassen sich den nachfolgenden Kategorien zuordnen: Marktpreisrisiken Die Wirtschaftlichkeit der konventionellen Erzeugungsanlagen sowie des Endkundenvertriebs ist getrieben von der Marktpreisentwicklung für Strom, Gas und CO2 -Zertifikate. Die Marktpreise unterlagen in den vergangenen zweieinhalb Jahren erheblichen Schwankungen und hatten insbesondere im Jahr 2022 zwischenzeitlich Rekordhöhen erreicht. Auch künftig ist von einer hohen Volatilität der Preise auszugehen. Eine besondere Herausforderung für Mark-E besteht darin, das Risiko auf der Vermarktungs- und Beschaffungsseite nachhaltig zu mindern. Um dieses zu erreichen, setzt Mark-E verschiedene Commodity-Derivate ein. So verwendet Mark-E zur Absicherung der Preisrisiken vorwiegend langfristige Forward- und Future-Kontrakte. Im Endkundenmarkt bestehen aufgrund der volatilen Preissituation an den Energiemärkten verstärkt Preis- und Absatzrisiken. Um extremen Preisanstiegen entgegenzuwirken, erfolgt die Beschaffung zeitlich verteilt am Terminmarkt. Im Falle sinkender Preise stellt sich so jedoch eine erhöhte Anfälligkeit bei einer zunehmenden Wettbewerbsintensität durch kurzfristig am Markt agierende Wettbewerber ein. Dem Risiko aus sinkenden Spreads für das Gaskraftwerk begegnet Mark-E mit einer rollierenden Optimierung des Anlageneinsatzes sowie der Vermarktung am Terminmarkt. Zudem können sowohl witterungsbedingte Verbrauchsschwankungen vor dem Hintergrund eines hohen Energiepreisniveaus als auch Schwankungen in unterjährigen, nicht absicherbaren Preisstrukturen zu höheren Marktpreisrisiken in den Vertriebsportfolien führen. Die Beschaffungsrisiken werden über die Vergabe von Handelsgrenzen (Limits) begrenzt und vom Risikomanagement laufend überwacht. Das Marktpreisrisiko wird als „mittel“ eingestuft. Mengenrisiken Zur Steuerung des Absatzmengenrisikos werden Änderungen im Verbraucherverhalten und Kundenzu- und -abgänge direkt in der Energiebeschaffung berücksichtigt. Kurzfristprognosen sorgen dafür, dass der Mengenausgleich für den von konjunkturellen und witterungsbedingten Einflüssen abhängigen Vertriebskundenabsatz durch den sehr volatilen Ausgleichsenergiemarkt auf ein Minimum reduziert wird. Grundsätzlich können witterungsbedingte Bedarfsschwankungen dazu führen, dass bereits beschaffte Mengen in den Markt zurückgegeben werden müssen oder auch im Falle sinkender Temperaturen nachbeschafft werden müssen. Bei zuletzt stark gesunkenen Preisen und einer daraus resultierenden hohen Diskrepanz zwischen Termin- und Sportmarkt können diese Mengenschwankungen bei Mehrbedarf zu hohen Ergebnisbeiträgen, bei Minderbedarf aber auch zu hohen Verlusten führen. Mittels des eingerichteten 24/7-Intradayhandels im Energiehandel für das Industriekundenportfolio werden untertägige Prognoseänderungen mit Handelsgeschäften nachgesteuert, um die Ausgleichsenergie zusätzlich zu minimieren. Mengenrisiken, die sich aus der Vermarktung fluktuierender Erzeugungsanlagen ergeben, werden finanziell abgesichert. Mark-E stuft dieses Risiko insgesamt als „mittel“ ein. IT- und Informationssicherheitsrisiken Als Betreiber kritischer Infrastrukturen nimmt für Mark-E die Sicherung der Informationstechnologie eine herausragende Stellung ein. Die Mark-E setzt dabei auf den Einsatz von anerkannten IT-Sicherheitsstandards und deren regelmäßiger Prüfung. Neben diesen technischen Maßnahmen werden durch die Vorgabe von Verhaltensanweisungen, internen Schulungen und einer geregelten Kommunikation die Sicherheit der IT- und Informationssicherheit unterstützt. Um darüber hinaus der gesteigerten Bedrohung von Cyberangriffen vorzubeugen und den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, setzt Mark-E spezielle Systeme zur Angriffserkennung ein. Durch diesen gebündelten Einsatz technischer und organisatorischer Maßnahmen begegnet die Mark-E potenziellen Gefährdungen, um insbesondere die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der zu schützenden Systeme und Daten zu gewährleisten. Um die Erreichung der Informationssicherheitsziele zu unterstützen, betreibt die Mark-E ein zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) gemäß ISO 27001. Darüber hinaus setzt der Konzern noch auf ein Business Continuity Management (BCM), um im Fall einer schwerwiegenden Störung durch vorgegebene Prozesse und Regelungen gegen die Bedrohung umgehend vorgehen zu können. Das Risiko wird als „mittel“ eingestuft. Operative Risiken Die Mark-E setzt in der Erzeugung auf technologisch komplexe Anlagen. Es besteht das Risiko, dass Anlagenausfälle oder Steuerungs- bzw. Einsatzfehler zu signifikanten Einnahmeausfällen oder Kostenerhöhungen führen können. Den bestehenden Risiken wird durch ein systematisches Instandhaltungsmanagement, koordinierte Einsatz- und Vermarkungszeiten, hohe Sicherheitsstandards und umfangreiche Notfallpläne begegnet. Mark-E stuft das Risiko aufgrund der ergriffenen Maßnahmen als „mittel“ ein. Politische, rechtliche und regulatorische Risiken Die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegen einem ständigen Wandel. In Reaktion auf die zurückliegenden und gegenwärtigen Krisen hat es umfangreiche gesetzliche Änderungen gegeben. Die rechtlichen Anforderungen werden auch in der Zukunft erheblich zunehmen. So stellen allein das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das Hinweisgeberschutzgesetz sowie die neue EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung, die sogenannte Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), umfangreiche Anforderungen an Unternehmen. Die Rechtsabteilung verfolgt zusammen mit den jeweiligen Fachbereichen die sich aus dem politischen, rechtlichen und regulatorischen Umfeld ergebenden Risiken. Darüber hinaus verfügt Mark-E über ein Compliance-Management-System, um in Ergänzung zum Risikomanagement insbesondere wirtschaftliche Risiken sowie Reputations- und Haftungsrisiken zu minimieren. Das Compliance-Management-System unterstützt bei der Klärung verschiedenster Compliance-(Verdachts-)Fälle und entwickelt in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachbereichen neue Maßnahmen zur Prävention von möglichen Compliance-Verstößen. Zusätzlich gewährleistet die Mitarbeit in verschiedenen Verbänden und Interessengruppen eine frühzeitige Partizipation an der Diskussion der Auswirkungen neuer Gesetze und regulatorischer Anforderungen auf den Konzern. Eine besondere Bedeutung für Mark-E nimmt auch das regulierte Netzgeschäft ein. Die Netzentgelte unterliegen der Regulierung durch die Regulierungsbehörden. Diese Regulierungsbehörden sehen ihre zentrale Aufgabe darin, über Genehmigungen oder Festlegungen die Interessen der Netzkunden an niedrigen Netzentgelten zu vertreten. Vor allem die Genehmigungspraxis bei Kostenprüfungen ist ein zentrales Risiko, weil hier die Basis für die Netzentgelte für eine Regulierungsperiode von fünf Jahren gelegt wird. Erschwerend kommt hinzu, dass Gesetzesänderungen unter anderem des EnWG sowie Festlegungen der Bundesnetzagentur ebenfalls positiv oder negativ auf Netzentgelte und die genehmigte Erlösobergrenze der Mark-E wirken können. Mark-E stuft das Risiko insgesamt als „mittel“ ein. Eine weitere besondere Bedeutung wird zudem der seit dem 25. Mai 2018 gültigen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beigemessen. Es besteht das Risiko, dass zum Beispiel aus einem Datendiebstahl sowie durch technische Fehler ein Verstoß gegen die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) resultiert. Es wurden sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen ergriffen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und unter anderem einen sachgemäßen Umgang mit vertrauenswürdigen personenbezogenen Daten zu gewährleisten, weshalb Mark-E das Risiko insgesamt als „unbedeutend“ einstuft. Die Mark-E ist zu 26 Prozent an der Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG) beteiligt. Der von der HKG betriebene Prototyp THTR 300 wurde nur circa ein Jahr nach Inbetriebnahme 1989 stillgelegt. Neben dem geltenden Rahmenvertrag, in dem die grundsätzliche Finanzierungsverantwortung des Landes/Bundes geregelt ist, gab es noch eine zusätzliche Ergänzungsvereinbarung, die zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen ist und in der sich Bund und Land zu weiteren Finanzierungsbeiträgen bezüglich des sicheren Einschlusses und des Rückbaus verpflichtet haben. Der Bund sowie das Land NRW sehen sich mit Auslaufen der Ergänzungsvereinbarung zum 31. Dezember 2022 nicht zum Abschluss einer weiteren Ergänzungsvereinbarung und einer Konkretisierung ihrer Finanzierungsverantwortung verpflichtet. Daher wurde seitens der HKG ein Klageverfahren gegen Bund und Land zur Feststellung deren Finanzierungsverantwortung angestrebt. In der Folge wurde im Jahresabschluss 2022 der HKG aus dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip die Forderungen gegen Land und Bund aus dem Rahmenvertrag abgewertet, was zu einem Jahresfehlbetrag von fast 900 Mio. € führt. In Bezug auf die vorgenannte Ergänzungsvereinbarungen schlossen die HKG-Gesellschafter untereinander am 18. Dezember 1996 eine Zusatzvereinbarung. Diese Zusatzvereinbarung beinhaltet, dass die Gesellschafter RWE und GKW die drei übrigen Gesellschafter (Mark-E, STAWAG, GWH) von Zahlungsverpflichtungen, die im Zusammenhang mit der geordneten Restabwicklung des THTR 300 - gleich aus welchem Grund - stehen, vollumfänglich freistellen. Wirtschaftlich soll die Mark-E durch die Freistellung so gestellt sein, als sie - zeitlich unbeschränkt - nicht mehr Gesellschafter der HKG wäre. Die Freistellungserklärung hat über den Bestand der Ergänzungsvereinbarungen noch ihre Gültigkeit. Aufgrund des Rahmenvertrages bzw. der Freistellung schätzt die Mark-E das Risiko, dass sie die Rückbaukosten anteilig mittragen muss, für „unwesentlich“ ein. Kreditrisiken Durch den Ausfall von Vertragspartnern (Teilausfälle, Insolvenzen) kann es zu substanziellen Verlusten insbesondere im Vertriebskundengeschäft und im Energiehandel kommen. In Abhängigkeit der Bonität der Vertragspartner werden zur Minimierung der Kreditrisiken Kreditversicherungen in bestimmten Geschäftsbereichen abgeschlossen sowie Wertgrenzen für die Aufnahme und den Umfang von Geschäftsbeziehungen gesteckt. In Reaktion auf die extremen Marktschwankungen der zurückliegenden Jahre wurde zudem ein Future-Handel an der Börse eingeführt. Ein Teil des kurzfristigen Handelsvolumens wird so an die Börse verlagert. Mit dieser Vorgehensweise werden einerseits die Kreditlimite mit den Handelspartnern geschont und gleichzeitig sichergestellt, dass der Handel zu jeder Zeit handlungsfähig bleibt. Weitere Maßnahmen werden fortlaufend geprüft und bei Bedarf initiiert. Kreditrisiken im Energiehandel werden täglich gemessen. Die Bonität wird dabei laufend überwacht. Die Ermittlung der Kreditwürdigkeit erfolgt in einem internen Bewertungsverfahren unter Berücksichtigung externer Ratings. Mark-E stuft dieses Risiko als „unbedeutend“ ein. Finanzrisiken Finanzrisiken werden durch den kaufmännischen Bereich und dessen interne Sicherungssysteme laufend überwacht. Um Marktpreisrisiken oder auch Zinsrisiken zu reduzieren, können Sicherungsgeschäfte abgeschlossen werden, durch die es zu Liquiditätsverschiebungen kommen kann. Daneben beeinflusst die Entwicklung der Basiszinssätze insbesondere die Bewertung von Beteiligungsansätzen. Diese kann zu Abschreibungen von Beteiligungsansätzen führen. Mark-E stuft dieses Risiko als „bedeutend“ ein. Die Flutkatastrophe aus dem Jahr 2021 kann weiterhin finanzielle Auswirkungen auf das Geschäftsergebnis der Mark-E haben. Durch das Hochwasser im Juli 2021 sind bei der Mark-E unter anderem Schäden im Bereich der Wassergewinnung entstanden. Die Bundesregierung hat einen Hilfsfonds als Sondervermögen des Bundes in Höhe von insgesamt 30 Mrd. € eingerichtet, der Mittel zur Finanzierung erforderlicher Maßnahmen für geschädigte Privathaushalte, Unternehmen und andere Einrichtungen sowie zur Wiederherstellung der vom Starkregen und Hochwasser zerstörten Infrastruktur bereitstellt. In der Zwischenzeit hat die Mark-E für einen Großteil der Schäden Bewilligungsbescheide erhalten. Für Mark-E besteht jedoch weiterhin das Risiko darin, dass die entstandenen Schäden nicht vollständig durch Versicherungen und den eingerichteten Hilfsfonds der Bundesregierung kompensiert werden können. Das wirtschaftliche Risiko für Mark-E wird als „unbedeutend“ eingestuft. Personalrisiken Auf Basis versicherungsmathematischer Bewertungen sind die zukünftigen Belastungen aus Pensions- und Altersteilzeitverpflichtungen in die Unternehmensplanung eingegangen. Ein Risiko stellt dabei das kontinuierliche Absinken des durchschnittlichen Rechnungszinssatzes zur Bewertung von Pensionsrückstellungen dar. So führt ein weiteres Absinken des Rechnungszinssatzes zu einer erhöhten Zuführung zur Pensionsrückstellung. Darüber hinaus werden bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen für Mitarbeiter, die einer der bestehenden Versorgungsordnungen unterliegen oder über eine einzelvertragliche Direktzusage verfügen, für die zukünftige Entwicklung Trendannahmen festgelegt. Es besteht das Risiko, dass veränderte gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen wie zum Beispiel die Entwicklung der Inflationsrate zu Abweichungen hinsichtlich der getroffenen Trendannahmen führen können. Dieses kann eine Anpassung der Trendannahmen erforderlich machen und möglicherweise mit einer veränderten Zuführung zu den Pensionsrückstellungen einhergehen. Mark-E stuft dieses Risiko als „unbedeutend“ ein. Dem demografischen Wandel und dem spürbaren Fachkräftemangel wird durch systematische Nachwuchskräfteförderung sowie mit einem umfangreichen Aus- und Weiterbildungsangebot begegnet. Mark-E stuft dieses Risiko aktuell als „unbedeutend“ ein. Gesamtbeurteilung der Risikosituation Die wesentlichen Risiken der Mark-E sind identifiziert und qualifiziert und werden auf Basis eines etablierten Prozesses im Risikomanagement gesteuert. Ein Monitoring der Entwicklung wesentlicher Risiken erfolgt insbesondere auf Konzernebene. Insgesamt lassen sich aktuell keine bestandsgefährdenden Einzelrisiken für die Mark-E erkennen. Es ist jedoch anzumerken, dass verschiedene Risiken zusammen auftreten können und sich einzelne negative Effekte dadurch verstärken und die Gesellschaft in ihrer Entwicklung beeinträchtigen können. Die Unvorhersehbarkeit der weiteren Entwicklung im Zusammenhang mit den Kriegen in der Ukraine und Nahost, grundlegende Verwerfungen der Energiewirtschaft insbesondere von rechtlichen, regulatorischen und politischen Rahmenbedingungen, eine anhaltend hohe Volatilität der Börsenpreise an den Energiemärkten sowie sinkende Deckungsbeiträge in den Wettbewerbsbereichen stellen für Mark-E aktuell wie auch in der Zukunft eine Herausforderung dar. Darstellung der wesentlichen Chancen Chancen können sich grundsätzlich im gesamten Umfeld der Mark-E eröffnen. Chancen liegen insbesondere im weiteren Ausbau des überregionalen Strom- und Gasvertriebs, einem stärkeren Ausbau von digitalen Vertriebskanälen sowie einer Ausweitung des Versorgungs- oder Netzgebiets, der regenerativen Erzeugung und des Angebots von Contractingleistungen. Durch die Förderprogramme unter anderem zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität und Batteriezellenfertigung sowie der Förderung zum Austausch der Kfz-Fahrzeugflotte durch klima- und umweltfreundliche Elektrofahrzeuge sowie insgesamt veränderten Marktbedingungen wird im Bereich der Elektromobilität zudem die Chance einer gesteigerten Nachfrage nach Wallboxen und innovativen Ladekonzepten gesehen. Auf der Vertriebs- und Beschaffungsseite ergeben sich Chancen aus Preisentwicklungen im Energiemarkt. Dies ist darin begründet, dass ein Großteil der Energiemengen am Energiehandelsmarkt frühzeitig beschafft wird. Weitere Chancen bestehen in einer positiven konjunkturellen Entwicklung sowie einer vorteilhaften Witterungslage. In der Erzeugung insbesondere im Bereich der Gasverstromung können sich insbesondere Chancen aus veränderten politischen Rahmenbedingungen ergeben. Eine Chance für Mark-E könnte aus der Kraftwerksstrategie der Bundesregierung resultieren. So könnte eine Strategie zum Bau neuer und zur Vorhaltung bestehender Gaskraftwerke als Back-up zur Deckung der Stromnachfrage in sogenannten Dunkelflauten, wenn kein Wind weht und keine Sonne scheint, die Wirtschaftlichkeit von neuen Gaskraftwerken wesentlich verbessern. Die beschriebenen Chancen sind stark von den Entwicklungen an den Energiemärkten abhängig. Um den langfristigen Erfolg sicherzustellen, ist die Mark-E bestrebt, die im Rahmen des konzernweiten Chancenmanagements erfassten Chancen bestmöglich zu nutzen und Risiken zu minimieren. Darüber hinaus ergeben sich für Mark-E Chancenpotentiale aus den nachfolgenden Bereichen: Marktpreischancen Gegenläufig zu den Marktpreisrisiken ergibt sich durch die hohe Volatilität der Marktpreise eine zusätzliche Chancensituation für die Spotvermarktung des H6 und für den Einsatz des PSW. Kooperationen Für Mark-E bedeutet der Ausbau von Kooperationen grundsätzlich die Chance, Synergien zu nutzen und Ressourcen zu bündeln und so gemeinsam mit potenziellen Kooperationspartnern frühzeitig wichtige Entwicklungen innerhalb des Energiesektors zu identifizieren und zum eigenen Vorteil nutzen zu können. Im Jahr 2023 haben die Stadtwerke Altena und Mark-E eine Kooperation zur Förderung des Kaufs von steckerfertigen Photovoltaikanlagen gestartet. Kunden beider Unternehmen haben hierdurch die Möglichkeit erhalten, sich den Kauf einer steckerfertigen Photovoltaikanlage bezuschussen zu lassen zu attraktiven Konditionen. Darüber hinaus gibt es fortgeschrittene Gespräche über potenzielle Kooperationen zu Wasserstoffprojekten. Im Jahr 2022 hatten sich die ENERVIE Gruppe sowie die Stadtwerke Plettenberg und Werdohl jeweils für die Umsetzung eines gemeinsamen Betriebspachtmodells entschieden. Das hierbei vereinbarte Pachtmodell sieht vor, dass die Tochterunternehmen der ENERVIE Gruppe, Mark-E und ENERVIE Vernetzt, jeweils alle wesentlichen Teile des operativen Geschäftsbetriebs der Stadtwerke (Gas- und Wasserversorgung) pachten. Das gemeinsame Pachtmodell verläuft sehr erfolgreich. Aus diesem Grund wurden Überlegungen angestoßen, die Kooperationen auszuweiten und weitere Pachtmodelle in der Region zu entwickeln. Innovationen Innovative Technologien sind der Schlüssel, um den Unternehmenserfolg auch in der Zukunft zu sichern und sich für den starken Wettbewerb innerhalb des Energiesektors bestmöglich aufzustellen. Aus diesem Grund werden technologische Innovationen genau untersucht und mögliche Einsatzfelder bei Mark-E analysiert. Es gab in der Vergangenheit viel Bewegung in Sachen E-Mobilität. So ist Mark-E seit einiger Zeit auch Partner von Ladenetz.de und entwickelt gemeinsam mit einem Netzwerk aus Stadtwerken stets neue Angebote im Bereich der E-Mobilität sowie dem elektrischen Laden. Digitalisierung Um im digitalen Wandel erfolgreich zu sein, ist es für heutige Unternehmen erforderlich, ihr Handeln auf die Entwicklung digitaler Innovationen auszurichten. Für Mark-E ergeben sich die wesentlichen Chancen aus der Etablierung einer Innovationskultur, die die Entwicklung digitaler Prozesse und Abläufe fördert und es möglich macht, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. In dem etablierten Kompetenzcenter Digitalisierung der Mark-E werden die Themen an zentraler Stelle gebündelt, mit dem Ziel die Digitalisierung von Geschäftsprozessen im Unternehmen voranzutreiben und darüber hinaus den notwendigen Kompetenzaufbau zu fördern und weiter zu beschleunigen. Zudem hat Mark-E zur Entwicklung von smarten IoT-Lösungen ein eigenes IoT-Lab eingerichtet. In dem IoT-Lab arbeitet ein unternehmensübergreifendes IoT-Team an der Entwicklung neuer IoT-Lösungen. Erneuerbare Energien Im Jahr 2023 ist das novellierte EEG in Kraft getreten. Das neue EEG 2023 legt die Grundlage dafür, dass Deutschland klimaneutral wird, und ist die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzenten. Es hat sieht unter anderem einen Ausbau des Bruttostroms aus erneuerbaren Energien von mindestens 80 Prozent bis 2030 vor und wird erstmals auf das Erreichen des 1,5-Grad-Pfades nach dem Pariser Klimaabkommen ausgerichtet. Erneuerbare Energien sind eine zentrale Säule der Energiewende. Die Energieversorgung in Deutschland soll durch den Ausbau der Erneuerbaren klimaverträglicher und unabhängiger von fossilen Energieimporten werden. Vor dem Hintergrund des Russland-Ukraine-Kriegs ist das ein wesentlicher Punkt. Mark-E begrüßt das wachsende Klima- und Umweltbewusstsein und reagiert mit dem Ausbau von Erneuerbaren Energien-Anlagen auf die steigende Nachfrage. So plant Mark-E vor dem Hintergrund der Umsetzung der Energiewende die Erweiterung seines Erzeugungsparks um weitere Windkraft- und Photovoltaikanlagen in der Region. Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit verschiedenen Kommunen in der Region wurde ein erstes gemeinsames Projekt mit den Städten Halver und Radevormwald zur Errichtung einer Windkraftanlage in Halver gestartet. Weitere Projekte befinden sich bereits in der Prüfung. Darüber hinaus wirkt der Energiehandel der Mark-E in der Direktvermarktung von EEG-Anlagen und PPA-Bewirtschaftung von Alt-EEG-Anlagen aktiv am Markt für Erneuerbaren Energien mit. Darüber hinaus bieten sich unternehmensstrategische Chancen für die Mark-E durch ihr Selbstverständnis, über ihre angestammte Rolle als regionales Versorgungsunternehmen hinaus neue Geschäftsfelder zu erschließen und an deren dynamischem Wachstum zu partizipieren. Gesamtbeurteilung der Chancensituation Die Chancen der Mark-E sind verbunden mit möglichen zukünftigen positiven Cashflows. Als realistisch ist hier ein positiver Gesamteffekt im einstelligen Millionenbereich mit steigender Tendenz anzusehen. Prognosebericht Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Für das Jahr 2024 wird erwartet, dass eine schwache Konjunktur und hohe geopolitische Unsicherheiten die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägen werden. Diverse Wirtschaftsforschungsinstitute und Organisationen sagen für Deutschland ein leichtes bis rückgängiges Wirtschaftswachstum voraus. Die OECD geht von einem Wachstum des BIP in Höhe von 0,3 Prozent aus11. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) erwartet einen Rückgang um 0,5 Prozent12. Als Gründe hierfür werden im Wesentlichen die weltweiten Krisen, ein fehlendes Wachstum im globalen Welthandel, hohe Energiekosten und Inflation genannt. Zum Zeitpunkt der Erstellung ist es ungewiss, ob mögliche Zinssenkungen zu erwarten sind, welche das Wirtschaftswachstum anregen könnten. Es ist zu erwarten, dass die vorherrschenden geopolitischen Konflikte weiterhin großes Eskalationspotenzial haben werden. Hervorzuheben ist hierbei der Russland-Ukraine-Krieg, der Nahostkonflikt und die strategische Rivalität zwischen den USA und China. Dies kann einen negativen Einfluss auf Energiepreise und Lieferketten haben und grundsätzlich zu einer weiteren Umgestaltung der globalen Handelsbeziehungen führen. Des Weiteren steht 2024 das größte Wahljahr der Geschichte an. Insgesamt betrifft dies 40 Länder mit einer Gesamtbevölkerung von mehr als 3 Mrd. Menschen. Hervorzuheben sind hierbei die Wahlen in den USA, der Europäischen Union, Indien und Taiwan. Hieraus kann es ebenfalls zu weiteren außenpolitischen Verschiebungen kommen. Allgemein ist festzuhalten, dass für 2024 ein weiteres herausforderndes wirtschaftliches Jahr zu erwarten ist. 11 OECD. <https:// https//OECD.org/Economic Outlook/february-2024/ gdp-growth. 12 Institut der deutschen Wirtschaft (IW). <https://IWKoeln.de/ IW-Konjunkturprognose Winter 2023. Hausgemachte Probleme verschärfen konjunkturelle Schwäche, IW-Report, Nr. 65/2023 vom 13.12.2023. Energiepolitische und energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen Die energiepolitischen Rahmenbedingungen werden voraussichtlich durch die Haushaltskrise der aktuellen Bundesregierung und der daraus resultierenden fehlenden Planungssicherheit geprägt sein. Vor dem Hintergrund der Debatten um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds ist es fragwürdig, ob und in welchem Ausmaß weitere politische Maßnahmen, außerhalb bereits laufender, aktiv angestoßen werden können. Es ist hervorzuheben, dass sich bei der Umsetzung geplanter öffentlicher Investitionen die Finanzierung als fragwürdig erweist. Hinzu kommt, dass im Rahmen der haushaltspolitischen Abwägungen bereits angekündigte Entlastungen der Bundesregierung - so wie bei der Subventionierung der Übertragungsnetzentgelte für 2024 bereits geschehen - revidiert werden können. Die bereits angespannte Situation wird durch den anhaltenden Russland-Ukraine-Krieg verschärft, welcher voraussichtlich weiter erhebliche Mittel des Bundeshaushalts beanspruchen wird. Die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden im Jahr 2024 weiterhin durch hohe, volatile Erdgas- sowie CO2 -Preise und damit verbunden auch Strompreise dominiert. Am Markt für CO2 -Emissionszertifikate zeichnete sich eine fast über das gesamte Jahr 2023 anhaltende Abwärtsbewegung ab. Von einem Allzeithoch über 100,00 €/t fiel der Kontrakt bis zur Lieferung Mitte Dezember unter 70,00 €/t. Die Erdgas- und Strompreise verzeichneten zu Beginn des Jahres starke Preisrückgänge, ausgelöst durch den Nachfragerückgang infolge des warmen Winters. Zwischen März und Ende November bewegte sich der Gas-Frontjahreskontrakt dann aber in einer Bandbreite zwischen 45 und 60 €/MWh13. Bis zum Jahresende fielen die Notierungen unter 40 €/MWh. Der Strompreis entwickelte sich ähnlich und lag zur Jahresmitte zwischen 120 und 160 €/MWh, zum Jahresende sank der Kontrakt unter 100 €/MWh14. Vor allem die Etablierung zuverlässiger LNG-Lieferungen für den Gasmarkt15 und eine höhere Kraftwerksverfügbarkeit in Europa (Kernkraftwerke in Frankreich) sorgten für eine Entspannung gegenüber dem Jahr 202216 . Für private Endkunden ebenso wie Gewerbe/Industrie wird angesichts der Energiepreise die Eigenversorgung weiterhin an Bedeutung gewinnen. In den letzten Jahren hat sich bereits abgezeichnet, dass die Nachfrage nach individuellen Energielösungen (auch PPA) bei Industrie und Gewerbe mit dem Ziel der Kostenstabilität und immer mehr auch Klimaneutralität weiter zugenommen hat. Darüber hinaus sehen sich Industriebetriebe mit Forderungen ihrer Kunden nach CO2 -Bilanzierung und -Reduktion konfrontiert. Namhafte Konzerne haben weitreichende Klimaziele formuliert und breit kommuniziert. Da der Energiesektor bei der CO2 -Reduktion eine wesentliche Rolle spielt, steigt der Marktdruck hier hin zu Lösungen mit energieeffizienten Technologien und erneuerbaren Energien. 13 EEX - https://www.eex.com/de/marktdaten/erdgas/futures %7B%22snippetpicker%22%3A%22264%22%7D 14 EEX - https://www.eex.com/de/marktdaten/strom/futures %7B%22snippetpicker%22%3A%2228%22%7D 15 Tagesschau - https://www.tagesschau.de/wirtschaft/energie/gaspreis-lng-heizen-100.html 16 Montel - https://montelnews.com/news/1537300/französische-kkw-produzieren-im-januar-auf-3-jahreshoch Neues Wassertarifsystem Für die Kunden der Mark-E in Hagen wurde ab 1. Januar 2024 ein neues Wassertarifsystem eingeführt. Zusammen mit einer Mengenpreissenkung wurde dabei von einem zählergrößen- auf einen verbrauchsabhängigen Grundpreis umgestellt. Damit werden die weiter steigenden Kosten im Bereich der Wasserversorgung verursachungsgerechter abgebildet und die Erlösentwicklung bei sinkenden Absatzmengen abgesichert. Diese zahlreichen politischen und marktlichen Entwicklungen bergen große Risiken, jedoch auch einige Chancen für kommunale Energieversorger. Ein aktives Risikomanagement ebenso wie die mutige Nutzung von Chancen werden wichtige Aufgaben im Jahr 2024 sein. Investitionen Das Investitionsvolumen der Mark-E in die immateriellen Vermögengegenstände des Anlagevermögens und in die Sachanlagen wird im Jahr 2024 rund 7,7 Mio. € betragen. Darüber hinaus wird die Mark-E rund 37,1 Mio. € in das Finanzanlagevermögen investieren. Die finanziellen Mittel für das gesamte Investitionsvolumen werden vollständig über eine Innenfinanzierung sowie über die bestehende Konzernfinanzierung bereitgestellt. Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung Als Unternehmen der kritischen Infrastruktur ist es die Aufgabe der Mark-E, die Menschen in Südwestfalen und darüber hinaus zuverlässig mit Energie und Wasser zu versorgen. Mark-E bleibt ihrer Regionalstrategie treu und leistet einen umfassenden Beitrag zur Energiewende vor Ort. Dies beinhaltet die Förderung erneuerbarer Energien, die Gewährleistung der Versorgungssicherheit, die Entwicklung neuer Produkte und die Dekarbonisierung der Energieversorgung voranzutreiben. Darüber hinaus stehen kontinuierliche Effizienzsteigerungen durch Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen auf der Agenda. Wie in weiten Teilen der Wirtschaft sind auch in Deutschland die Auswirkungen der dynamischen Regierungspolitik, des Russland-Ukraine-Kriegs, des Nahostkonflikts, von Engpässen auf den Beschaffungsmärkten und der verstärkten Fokussierung auf den Klimaschutz nur begrenzt abschätzbar. Diese Faktoren begünstigen volatilere Rahmenbedingungen. Daher ist die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 ähnlich wie für 2023 mit größeren Unsicherheiten behaftet. Der Fokus für 2024 liegt auf der weiteren Umsetzung der Konzernstrategie und der Ausrichtung auf die bestehenden und zukünftigen Energiemärkte in einem volatilen Umfeld. Dabei stehen Themen wie bezahlbare Energiepreise, dekarbonisierte Energie, Kundenzentrierung, Weiterentwicklung des Non-Commodity-Produktportfolios, technische Konzepte zur Dekarbonisierung der Wärme und der Ausbau der erneuerbaren Energien im Zentrum. Mit der Umsetzung dieser Strategie strebt Mark-E an, ihren wirtschaftlichen Erfolg am Markt und ihre Rolle in der Region mittel- und langfristig zu sichern und auszubauen. Mittelfristplanung zeigt weiterhin einen positiven Ergebnistrend Sowohl bei den Strom- als auch bei den Gaspreisen für Privat- und Gewerbekunden erfolgte zum 1. Januar 2023 eine Preisanpassung in den Grundversorgungs- und in den Sondertarifen. Die Mittelfristplanung für die Jahre 2024 bis 2028 der Mark-E lässt weiterhin eine stabile und robuste Entwicklung erwarten, auch unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die im Wesentlichen durch die andauernden Kriege in der Ukraine und im Gazastreifen, die weiterhin erhöhten und sehr volatilen Energiepreise, das sinkende aber weiterhin erhöhte Inflationsniveau bei gleichzeitig deutlich gestiegenem Zinsniveau, steigende Insolvenzzahlen sowie unklare energiepolitischen Gegebenheiten im Kontext der Energiewende geprägt sind. Daher findet kontinuierlich ein intensives Risikomonitoring statt, um wirtschaftliche Gefahren frühzeitig zu identifizieren und bei Bedarf entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Die Ergebnisentwicklung der Mittelfristplanung ist geprägt durch:
Die am 11. Dezember 2023 gebilligte Planung sieht für das Geschäftsjahr 2024 der Mark-E ein EBT in Höhe von 56,8 Mio. € und Umsatzerlöse in Höhe von 1.061,1 Mio. € vor. Für das Jahr 2024 geht die Mark-E im Strom von einem Mengenrückgang gegenüber 2023 aus. Die in den letzten Jahren im Industriekundenvertrieb erreichten Zugewinne von Netzverlustmengen gehen im Jahr 2024 gegenüber 2023 etwas zurück. Ebenso muss davon ausgegangen werden, dass die erhöhte Wettbewerbslage im eigenen Netzgebiet zu erhöhter Wechselbereitschaft bei den Kunden führen wird, was Mengenrückgänge mit sich bringen wird. Die verkaufte Menge an Kunden in fremden Netzgebieten wird für 2024 hingegen etwas höher erwartet als noch im Jahr 2023. Auch im Gas wird im Plan davon ausgegangen, dass sich die Abgabemenge leicht reduzieren wird. Zwar war das Jahr 2023 überdurchschnittlich warm, so dass bei einer normalen Witterung davon auszugehen ist, dass der Absatz etwas höher ausfallen dürfte. Jedoch ist auch hier aufgrund der Wettbewerbslage von einem Mengenrückgang aufgrund von erhöhter Wechselbereitschaft der Kunden auszugehen, die sich bereits zum Ende des Jahres 2023 abzeichnete und den Witterungseffekt in Summe voraussichtlich überstrahlen wird. Das sehr gute Ergebnis des Geschäftsjahres 2023 und der positive Ergebnistrend der Mittelfristplanung führen dazu, dass die Ergebnisabführungen an die Gesellschafterin ENERVIE auf einem konstant hohen Niveau verbleiben. Das Anlagevermögen steigt im Planungszeitraum 2024 bis 2028 aufgrund der geplanten Investitionen vor allem im Bereich des Finanzanlagevermögens stetig an. Der Anstieg der Vorräte resultiert überwiegend aus dem höheren Bestand an Emissionsrechten aufgrund der Kraftwerkseinsatzplanung des H6 sowie der preisbedingten Erhöhung der Emissionsrechte nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Auch die Forderungen steigen durch höhere geplante Forderungen gegen verbundene Unternehmen, im Wesentlichen aus dem Cash Pooling, kontinuierlich an. Die Rückstellungsentwicklung in der Mittelfristplanung ist vorrangig gekennzeichnet durch die Inanspruchnahmen der Pensionsrückstellungen gemäß den Pensionsgutachten. Die sonstigen Rückstellungen dagegen nehmen im Planungszeitraum aufgrund des Anstiegs der Rückstellungen für Emissionsrechte zu. Die Finanzierung der Investitionen führt durch die Inanspruchnahme bestehender Kreditlinien und Kreditneuaufnahmen zu steigenden Bankverbindlichkeiten. Insgesamt erwartet die Mark-E für das Geschäftsjahr 2024 trotz der gegebenen und teilweise schwierigen Rahmenbedingungen eine unverändert solide Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation und der am 11. Dezember 2023 durch den Aufsichtsrat gebilligten Mittelfristplanung gehen wir von einer ausreichenden Liquiditätsausstattung der Mark-E im Planungszeitraum aus.
Hagen, 10. April 2024 Erik Höhne Volker Neumann Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA scroll
scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Angaben Die Mark-E Aktiengesellschaft, im Folgenden Mark-E genannt, hat ihren Sitz in Hagen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hagen (HRB Nr. 10). Die Mark-E ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der ENERVIE - Südwestfalen Energie und Wasser AG, Hagen (Handelsregister beim Amtsgericht Hagen, HRB Nr. 7436), im Folgenden ENERVIE genannt. Die Mark-E wird gemäß § 290 HGB in den Konzernabschluss der ENERVIE einbezogen, die den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister bekannt gemacht. Aufgrund der Einbeziehung hat die Mark-E auf die Erstellung eines Konzernabschlusses verzichtet. Die Mark-E ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 3 HGB. Der Jahresabschluss wird entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches sowie ergänzender Vorschriften des Aktiengesetzes und unter Berücksichtigung der ergänzenden Regelungen des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) aufgestellt, festgestellt und geprüft. Mit der ENERVIE als herrschendem Unternehmen ist am 6. August 2007 rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen worden. Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren gewählt. Im Geschäftsjahr 2023 bestand eine umsatz- und ertragsteuerliche Organschaft mit ENERVIE. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern betragen drei bis 15 Jahre. Die ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen sind davon abweichend mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, ebenfalls vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen, über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bewertet. Die ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen sind davon abweichend mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Nutzungsdauern betragen: scroll
In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Fertigungs- und Materialkosten Gemeinkosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Die Abschreibungen auf Sachanlagen für Zugänge bis 2009 erfolgen überwiegend degressiv. Der Übergang auf die lineare Abschreibungsmethode erfolgt, sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führt. Zugänge ab 2010 werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Möglichkeiten steuerlicher Sonderabschreibungen wurden bis 2009 genutzt; die Wertansätze werden fortgeschrieben. Für sogenannte geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis zu 1 T€ wird ab dem Geschäftsjahr 2008 jährlich ein Sammelposten gebildet, der jeweils über eine Laufzeit von fünf Jahren abgeschrieben wird. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Ausleihungen an verbundene Unternehmen, die Beteiligungen sowie die Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, zu Anschaffungskosten bilanziert. Die Kapitalanteile dienen einer dauerhaften Verbindung. Ist der beizulegende Wert aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger, so wird dieser angesetzt. Bei den sonstigen Ausleihungen werden die verzinslichen Ausleihungen zum Nominalwert bilanziert. Anhaltspunkte dafür, dass in den Finanzanlagen die Buchwerte zum Bilanzstichtag über dem beizulegenden Zeitwert liegen, bestehen nicht. Im Umlaufvermögen sind die Vorräte zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Das Bewertungsverfahren für die entgeltlich erworbenen Emissionsrechte nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) ist ab dem Geschäftsjahr 2022 dahingehend geändert worden, dass für die Zugänge eines jeden Jahres ein selbständiger Layer, d.h. eine Teilmenge, die unabhängig vom Anfangsbestand weitergeführt wird, gebildet wird. Die Wertermittlung des Layer erfolgt mit den durchschnittlich gewogenen Anschaffungskosten aller Zugänge des jeweiligen Geschäftsjahres. Die Layer werden zum Bilanzstichtag unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Unentgeltlich zugeteilte Emissionsrechte bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Die entgeltlich erworbenen Emissionsrechte nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) werden mit ihren Anschaffungskosten bilanziert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit ihren Nominalwerten bzw. gemäß dem handelsrechtlichen Niederstwertprinzip bilanziert. Zweifelhafte Forderungen werden wertberichtigt, uneinbringliche ausgebucht. Dem allgemeinen Ausfallrisiko wird mit einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden die noch nicht durch eine Ablesung ermittelten Forderungen abgegrenzt. Die bilanzielle Abgrenzung beruht auf der Hochrechnung der kundenindividuellen Verbräuche und Erlöse für jede Abnahmestelle zum jeweiligen Stichtag unter Berücksichtigung von Lastprofilen, Gradtagszahlen und bezogenen Mengen. Die abgegrenzten, noch nicht ermittelten Forderungen werden mit den geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet. Die Forderungen und Verbindlichkeiten aus OTC-Handelsgeschäften Strom und Gas werden, soweit möglich, aufgerechnet. Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen sowie gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden, soweit möglich, aufgerechnet. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert bilanziert. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden mit ihren Nominalwerten bilanziert. Passiva Die Bilanzierung des Eigenkapitals erfolgt zum Nominalwert. Bei den Baukostenzuschüssen der Jahre 2003 bis 2006 wurden die Zugänge von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgesetzt. Empfangene Zuschüsse ab dem 1. Januar 2007 werden wieder passiviert und mit jährlich fünf Prozent der Ursprungswerte zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt nach den Bewertungsvorgaben des § 253 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 HGB zum laufzeitäquivalent abgezinsten Erfüllungsbetrag der zugrunde liegenden Verpflichtung. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt auf der Grundlage der versicherungsmathematischen Berechnung nach der Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) mit den jeweils von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Zinssätzen bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren. Zukünftige Lohn- und Gehaltssteigerungen werden für das Jahr 2024 in Höhe von 2,0 Prozent und für Folgejahre in Höhe von 1,75 Prozent, Rententrends in Höhe von 2,0 Prozent für das Jahr 2024 und für Folgejahre in Höhe von 1,75 Prozent bzw. 1,0 Prozent, wenn fest zugesagt, sowie eine Fluktuationsrate in Höhe von 1,0 Prozent berücksichtigt. Des Weiteren wird zusätzlich zum Rententrend für das Jahr 2024 eine vorgeschriebene inflationsbedingte Anpassungspflicht der Rente der Versorgungsordnung VO76 in Höhe von 14,6 Prozent berücksichtigt. Den Verpflichtungen liegen die Richttafeln 2018 G von Dr. Heubeck zugrunde, bei einem Rechnungszinssatz von 1,82 Prozent (im Vorjahr 1,78 Prozent). Es wird gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB eine Verrechnung von zum Kurswert bewerteten Wertpapieren des Anlagevermögens als Deckungsvermögen mit den Pensionsverpflichtungen vorgenommen. Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen, die alle bis zum Aufstellungszeitpunkt erkannten Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen berücksichtigen, erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag, der nach kaufmännischer Beurteilung vernünftig und notwendig ist. Bei der Bewertung des Erfüllungsbetrags werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit den jeweils von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten laufzeitadäquaten Zinssätzen abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Erläuterungen zur Bilanz (1) Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und der Abschreibungen ist in der Übersicht „Entwicklung des Anlagevermögens 2023“ dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist. Die Angaben zum Anteilsbesitz gemäß § 285 Nr. 11 HGB sind in einer weiteren gesonderten Übersicht dargestellt, die ebenfalls Bestandteil des Anhangs ist. (2) Finanzanlagen Die Anteile an verbundenen Unternehmen steigen durch Kapitaleinlagen bei der ENERVIE Vernetzt GmbH, Hagen, im Folgenden ENERVIE Vernetzt genannt, in Höhe von 30,0 Mio. € sowie bei der ADUG - Arbeits-, Daten-, Umwelt-, Gesundheitsschutz GmbH, Hagen, im Folgenden ADUG genannt, in Höhe von 0,5 Mio. €, an. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen verringern sich um insgesamt 29,7 Mio. € aufgrund der erfolgten planmäßigen Tilgungen von der ENERVIE Vernetzt in Höhe von 30,0 Mio. € sowie von der KSH Krankenhausservice Herdecke GmbH, Hagen, im Folgenden KSH genannt, in Höhe von 0,7 Mio. €. Dagegen steht ein im Berichtsjahr gewährtes Darlehen an die ADUG in Höhe von 1,0 Mio. €. Die Beteiligungen haben sich hauptsächlich aufgrund der Kapitaleinlage bei der Stadtwerke Halver GmbH, Halver, in Höhe von 1,8 Mio. € erhöht. Des Weiteren wurden die Anteile an der Versorger-Allianz 450 Beteiligungs GmbH & Co. KG, Bonn, um 0,2 Mio. € erhöht. Die Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, verringern sich im Berichtsjahr um 0,5 Mio. € auf 5,7 Mio. € durch planmäßige Tilgungen. (3) Vorräte In den Vorräten hat sich der Bestand an Emissionsrechten um 0,6 Mio. € auf 17,3 Mio. € vermindert. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen die Abwertung von Emissionsrechten nach dem TEHG aufgrund eines zum Bilanzstichtag niedrigeren Marktwertes in Höhe von 1,6 Mio. €. Der Bestand an Emissionsrechten beinhaltet Emissionsrechte nach dem TEHG in Höhe von 10,2 Mio. € (im Vorjahr 12,7 Mio. €) und Emissionsrechte nach dem BEHG in Höhe von 7,1 Mio. € (im Vorjahr 5,2 Mio. €). (4) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 79,8 Mio. € (im Vorjahr 87,7 Mio. €) resultieren überwiegend aus Handelsgeschäften, dem Strom-, Gas- und Wasserverkauf und beinhalten die Verrechnung der von Kunden erhaltenen Abschlagszahlungen in Höhe von 124,8 Mio. € (im Vorjahr 99,5 Mio. €). Die von den Übertragungsnetzbetreibern erhaltenen Zahlungen nach dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) sowie die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhaltenen Zahlungen nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) in Höhe von insgesamt 75,0 Mio. € werden ebenfalls mit den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verrechnet. Die Forderungen aus OTC-Handelsgeschäften sind mit gleichartigen Verbindlichkeiten in Höhe von 23,7 Mio. € (im Vorjahr 49,2 Mio. €) verrechnet worden. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die unter anderem gegen die Stadtwerke Lüdenscheid GmbH, Lüdenscheid, im Folgenden SWL genannt, gegen die ENERVIE Vernetzt und gegen die Mark-E Effizienz GmbH, Hagen, im Folgenden MEE genannt, bestehen, sind mit den Verbindlichkeiten gegenüber diesen verbundenen Unternehmen, soweit möglich, aufgerechnet worden. Die Forderungen gegen die SWL in Höhe von 19,4 Mio. € (im Vorjahr 4,3 Mio. €) resultieren größtenteils aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen gegen die ENERVIE Vernetzt in Höhe von 6,6 Mio. € (im Vorjahr 0,0 Mio. €) beinhalten hauptsächlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die Gewinnabführung. Gegen die MEE bestehen Forderungen in Höhe von 5,3 Mio. € (im Vorjahr 0,0 Mio. €) überwiegend aus Tagesgeldkrediten und der Gewinnabführung. Bei den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von 6,8 Mio. € (im Vorjahr 0,9 Mio. €) handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. (5) Eigenkapital Das Gezeichnete Kapital der Mark-E beträgt zum Bilanzstichtag 66.470.000,00 € und ist eingeteilt in 1.300.020 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Der Bilanzgewinn enthält einen Gewinnvortrag von 6 T€ (im Vorjahr 6 T€). Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn 2023 auf neue Rechnung vorzutragen. (6) Baukostenzuschüsse Dieser Posten beinhaltet ausschließlich Baukostenzuschüsse; die Auflösung in Höhe von 17 T€ ist bei den Umsatzerlösen ausgewiesen. (7) Rückstellungen Der Rückstellungsbetrag der Pensionsverpflichtungen beträgt zum Bilanzstichtag 183,5 Mio. € (im Vorjahr 181,6 Mio. €). Gemäß durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre würde der Rückstellungsbetrag 185,5 Mio. € (im Vorjahr 190,7 Mio. €) betragen. Somit ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 2,0 Mio. € (im Vorjahr 9,1 Mio. €). Der Zeitwert der Wertpapiere des Anlagevermögens, die ein zu verrechnendes Deckungsvermögen darstellen, beträgt zum Bilanzstichtag 8.455,31 € (im Vorjahr 10.021,24 €). Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Personalbereich Altersteilzeit- und Jubiläumsverpflichtungen sowie sonstige Aufwendungen. Des Weiteren bestehen Rückstellungen für branchenspezifische rechtliche Risiken, für abzugebende Emissionsrechte, für Jahresabschlusskosten, für noch nicht abgerechnete Lieferungen und Leistungen und für unterlassene Instandhaltungen. Im Berichtsjahr ist eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe von 6,7 Mio. € (im Vorjahr 0,0 Mio. €) für Beschaffungsgeschäfte der Jahre 2024 und 2025 in der Strom- und Gasversorgung gebildet worden. Darüber hinaus wurde eine Rückstellung für einen drohenden Verlust aus einem Dienstleistungsvertrag für Direktvermarktung in Höhe von 0,5 Mio. € (im Vorjahr 0,0 Mio. €) gebildet. (8) Verbindlichkeiten scroll
scroll
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen insgesamt 103,5 Mio. € (im Vorjahr 89,0 Mio. €). Sie bestehen unter anderem gegenüber ENERVIE in Höhe von 102,3 Mio. € (im Vorjahr 65,5 Mio. €) und sind mit den Forderungen in Höhe von 2,7 Mio. € (im Vorjahr 2,5 Mio. €) aufgerechnet worden. Sie beinhalten hauptsächlich die Gewinnabführung, erhaltene Darlehen, Umsatzsteuerverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2,0 Mio. € (im Vorjahr 1,7 Mio. €), die aus der Konzernverrechnung resultieren. Des Weiteren bestehen sie gegenüber der NOVASTROM GmbH, Hagen, nach Aufrechnung in Höhe von 0,6 Mio. € (im Vorjahr 0,4 Mio. €) und resultieren aus erhaltenen Darlehen und der Gewinnabführung. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beinhalten hauptsächlich Lieferungen und Leistungen für den Energiebezug. Sie bestehen unter anderem gegenüber der Kraftwerksgesellschaft Herdecke mbH & Co. KG, Hagen, in Höhe von 0,6 Mio. € (im Vorjahr 2,1 Mio. €) und sind mit den Forderungen in Höhe von 0,3 Mio. € (im Vorjahr 0,1 Mio. €) aufgerechnet worden. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (9) Umsatzerlöse Die ausschließlich im Inland erzielten Umsatzerlöse der Mark-E gliedern sich wie folgt: scroll
Die Umsatzerlöse enthalten periodenfremde Mindererlöse in Höhe von 5,8 Mio. € (im Vorjahr 0,7 Mio. €). (10) sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von 17,8 Mio. € um 13,7 Mio. € auf 4,1 Mio. € im Wesentlichen gesunken aufgrund geringerer Erträge aus Vermögensveräußerungen von 0,0 Mio. € (im Vorjahr 10,0 Mio. €), insbesondere dem Verkauf von Teilflächen am Kraftwerksstandort Werdohl-Elverlingsen, sowie geringerer Auflösungen von Rückstellungen in Höhe von 0,9 Mio. € (im Vorjahr 2,9 Mio. €). In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 1,1 Mio. € (im Vorjahr 15,6 Mio. €) enthalten. (11) Materialaufwand Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren sind insgesamt von 1.437,2 Mio. € um 284,6 Mio. € auf 1.152,6 Mio. € gesunken. Sie umfassen vor allem den Strom- und Gasbezug, den Brennstoffaufwand für die Stromerzeugung sowie den Aufwand für Emissionsrechte. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe beinhalten periodenfremde Aufwendungen von 0,1 Mio. € (im Vorjahr Aufwandsminderung von 0,6 Mio. €). Die Aufwendungen für bezogene Leistungen resultieren überwiegend aus den Fremdleistungen und -lieferungen für den Betrieb und die Instandhaltung der Erzeugungsanlagen und Pachtaufwendungen in Höhe von 45,1 Mio. € (im Vorjahr 33,0 Mio. €). Des Weiteren beinhalten sie die Aufwendungen für Netzentgelte in Höhe von 129,6 Mio. € (im Vorjahr 114,5 Mio. €). Sie sind insgesamt im Vergleich zum Vorjahr um 27,2 Mio. € auf 174,7 Mio. € gestiegen. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten periodenfremde Aufwandsminderungen von 1,4 Mio. € (im Vorjahr Aufwandsminderungen von 0,2 Mio. €). (12) Personalaufwand Die Mitarbeiterzahl setzt sich im Jahresdurchschnitt wie folgt zusammen: scroll
(13) Abschreibungen Zu den Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen wird auf die Übersicht „Entwicklung des Anlagevermögens 2023“ verwiesen. (14) sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von 35,1 Mio. € um 8,1 Mio. € auf 43,2 Mio. € unter anderem aufgrund höherer IT-Kosten, Aufwendungen für Provisionen, der Abschreibungen auf Emissionsrechte und sonstiger Fremdleistungen- und -lieferungen gestiegen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 3,7 Mio. € (im Vorjahr 4,1 Mio. €) enthalten. (15) Finanzergebnis scroll
(16) Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne Aufgrund des mit der ENERVIE bestehenden Gewinnabführungsvertrags wird der Gewinn an die Organträgerin ENERVIE abgeführt. Sonstige Angaben Mitteilung nach § 20 Aktiengesetz Die Südwestfalen Energie und Wasser AG mit Sitz in Hagen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB Nr. 7436, hat uns mit Schreiben vom 11. März 2019 mitgeteilt, dass sie gemäß § 20 Absatz 1 AktG mehr als den vierten Teil der Aktien an der Mark-E Aktiengesellschaft sowie gemäß § 20 Absatz 4 AktG eine Mehrheitsbeteiligung an der Mark-E Aktiengesellschaft hält. Abschlussprüferhonorar Das Honorar des Abschlussprüfers wird gemäß § 285 Nr. 17 HGB im Konzernabschluss der ENERVIE angegeben. Derivative Finanzinstrumente / Bewertungseinheiten Bei Mark-E werden alle Absatz- und Beschaffungspositionen sowie Absicherungen auf diese Positionen gegen Marktpreisrisiken je bewirtschafteter Commodity und Geschäftszweck in Portfolien bewirtschaftet und zu Bewertungseinheiten (Erzeugung, Vertrieb, Bewirtschaftung Vertriebsendkundenoptionen A, Bewirtschaftung Vertriebskundenoptionen B, Fahrplanhandel, Vorabvermarktung Direktvermarktungsanlagen, PPA-Hedging, Sleeve-Handel) zusammengefasst, welche entsprechend interner Richtlinien festgelegten Bewirtschaftungs- und Hedgingstrategien unterliegen. Innerhalb einer Bewertungseinheit werden Mengen- und Preisrisiken bewirtschaftet und abgesichert. Eine eindeutige Zuordnung von Grund- und Sicherungsgeschäft ist bei diesen Portfoliohedges naturgemäß nicht möglich. Die Bewirtschaftung der Portfolien erfolgt sowohl mit Börsenprodukten als auch mit OTC-Spot- und Forwardkontrakten. Zur Abbildung der sich im Rahmen der Bewertungseinheiten ergebenden gegenläufigen Wertänderungen (wirksame Teile der gebildeten Bewertungseinheiten) wird die Einfrierungsmethode angewendet und somit erfolgt keine Bilanzierung der effektiven, d.h. sich ausgleichenden positiven und negativen Wertteile von Bewertungseinheiten. Ineffektivitäten werden erfasst, wenn sich aus den kumulierten Wertänderungen der Grundgeschäfte und den kumulierten Wertänderungen der Sicherungsinstrumente per Saldo ein Nettoverlust am Bilanzstichtag ergibt. In diesem Fall wird in Höhe des Nettoverlusts eine Drohverlustrückstellung gebildet. Eine Gewinnspitze bleibt unberücksichtigt. Zur Bestimmung der prospektiven Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung wird auf das dokumentierte, angemessene und funktionsfähige Risikomanagementsystem der Mark-E verwiesen. Die retrospektive Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen wird anhand der Überprüfung der Commodity-Buchwerte (Strom, Gas, CO2 ) unter Berücksichtigung weiterer variabler Kraftwerkseinsatzkosten sichergestellt. Zur Absicherung der Deckungsbeiträge aus der thermischen Stromerzeugungsanlage H6 hatte Mark-E im Jahr 2023 für die Lieferjahre 2024 und 2025 im Rahmen einer deterministischen Bewirtschaftungsstrategie Sicherungsgeschäfte für Strom, Brennstoffe (Erdgas) und CO2 -Emissionsrechte abgeschlossen. Der Gesamtwert der Bewertungseinheit aus Sicherungs- und Grundgeschäft war positiv. Der Energiehandel führt die Strom- und Gas-Beschaffung für die Vertriebe Mark-E und SWL durch. Zur Absicherung der Deckungsbeiträge aus den Gas- und Strom-Vertriebskontrakten wurden im Jahr 2023 für die Lieferjahre 2024 bis 2027 Sicherungsgeschäfte abgeschlossen. Die Vertriebskontrakte sowie die Sicherungsgeschäfte werden zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst, für die sich zum Bilanzstichtag positive Portfoliowerte über alle Lieferjahre kumuliert haben. Vertriebsendkundenprodukte mit Optionscharakter werden separat mit gesonderten Absicherungsstrategien bewirtschaftet. Im Rahmen einer Vorabvermarktung für Direktvermarktungsanlagen geht der Energiehandel Verkaufspositionen auf Termin in der Erwartung ein, die kontrahierten Anlagen mit einem höheren Preis als im Spotmarkt vermarkten zu können. Für zukünftige Lieferjahre bestanden zum Bilanzstichtag keine offenen Positionen. Mit Beginn des Jahres 2021 werden zusätzlich Post-EEG-Anlagen auf Basis sog. Purchase Power Agreements auf Termin vermarktet und abgesichert. Seit dem Jahr 2019 unterhält der Energiehandel einen Strom-Fahrplanhandel, dessen Zweck darin besteht, stundenindividuelle Lastgänge und Off-standard-Laststrukturen von Handelspartnern anzukaufen und mit handelbaren Produkten zu bewirtschaften bzw. abzusichern. Dem Handel sind im Rahmen der Vorgaben Sleeve-Geschäfte erlaubt, bei welchen sich Mark-E als Dritter zwischen zwei Marktteilnehmern stellt, die nicht direkt miteinander handeln wollen oder können (z.B. wegen Kontrahentenlimitauslastung). Diese Geschäfte beruhen auf Reziprozität, d.h. dass die Mark-E im Gegenzug Sleeves bei Dritten in Anspruch nehmen bzw. auch über Dritte mit Kontrahenten handeln kann, die nicht direkt mit Mark-E Geschäfte abschließen wollen oder können. Dies ist besonders dann von großem Vorteil, wenn der Kreis von direkten Kontrahenten (auch ggf. zeitweise) sehr begrenzt ist. Auf der anderen Seite geht mit dem Sleeve-Handel auch eine Belastung von Kontrahentenlimiten einher, die Handelsmöglichkeiten für andere Portfolien verdrängen. Diese Sleeve-Geschäfte werden ebenfalls in eine separate Bewertungseinheit eingebracht, unterliegen jedoch naturgemäß keinem Marktpreisrisiko, da sich jeweils Paare abgeschlossener Sleeve-Geschäfte in allen Konditionen gleichen (Critical Term-Match). Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Positionen in zukünftigen Lieferjahren, die einem Preisänderungsrisiko ausgesetzt waren: scroll
scroll
scroll
scroll
Das Preisänderungsrisiko wurde grundsätzlich mit Hilfe eines sogenannten Value-at-Risks zum Bilanzstichtag ermittelt. Der Value-at-Risk zeigt potenzielle Wertverluste in einem Portfolio (für die kommenden fünf Handelstage zum Konfidenzniveau von 99%) an, die in sehr ungünstigen Marktsituationen eintreten können. Im Erzeugungsportfolio werden Preisänderungsrisiken bestimmt, indem die potenzielle Wertänderung der offenen Clean-Spark-Positionen ermittelt wird, die nicht im Einklang mit dem Erzeugungsprofil stehen. Außerbilanzielle Geschäfte, Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse 1. Außerbilanzielle Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB, deren Angabe für die Beurteilung der Finanzlage notwendig ist: Es bestehen zum Bilanzstichtag außerbilanzielle Geschäfte aus überwiegend langfristigen Leasingverträgen in Höhe von insgesamt 1,1 Mio. €. scroll
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB, deren Angabe für die Beurteilung der Finanzlage notwendig ist: Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt 632,4 Mio. € (im Vorjahr 769,3 Mio. €); davon entfallen 14,7 Mio. € (im Vorjahr 15,2 Mio. €) auf verbundene Unternehmen. Das Bestellobligo beträgt 1,8 Mio. €. Für die Jahre 2024 bis 2027 bestehen zum Zwecke der Stromversorgung Beschaffungskontrakte in Höhe von 484,6 Mio. €. Des Weiteren gibt es Kauf- und Verkaufsverpflichtungen für Sleeve-Geschäfte im Zeitraum 2024 bis 2025 in Höhe von 55,1 Mio. €. Die Brennstoffbeschaffung (aktuell Erdgas) basiert auf Lieferverträgen mit einer kurzfristigen Preisindexierung (Spotmarkt) und dem Einkauf über OTC-Handelsgeschäfte. Die künftigen - nicht abgezinsten - Verpflichtungen aus langfristigen Pacht- und Mietverträgen belaufen sich insgesamt auf 55,1 Mio. €, wovon 8,6 Mio. € gegenüber verbundenen Unternehmen und 13,6 Mio. € innerhalb eines Jahres fällig sind. Eingegangene Dauerschuldverhältnisse betreffen im Wesentlichen einen Mietvertrag für den Zentralstandort, einen Pachtvertrag für das Pumpspeicherkraftwerk Rönkhausen sowie Pachtverträge für Vertriebspachten Gas und Wasser. Für die in den Vorjahren vorgenommenen Outsourcing-Maßnahmen bestehen für die Jahre 2024 bis 2030 IT-Dienstleistungsverträge in Höhe von 29,8 Mio. €. Des Weiteren bestehen für zentrale Dienstleistungen Verträge in Höhe von 6,1 Mio. €. Mark-E ist Kommanditistin der Versorger-Allianz 450 Beteiligungs GmbH & Co. KG. Neben der bereits gezahlten Einlage hat sich Mark-E verpflichtet, eine zusätzliche Pflichteinlage auf Anforderung in Höhe von 1,46 Mio. € zu erbringen. Davon sind im Jahr 2021 0,51 Mio. €, in 2022 0,23 Mio. € und im Berichtsjahr 0,15 Mio. € eingezahlt worden. Mark-E ist Mitglied der Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw-Zusatzversorgung) mit Sitz in Münster. Die kvw-Zusatzversorgung hat die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage zu gewähren. Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung richten sich nach dem Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV-K). Seit dem 1. Januar 2002 ist die Höhe der Betriebsrente insbesondere abhängig von dem jeweiligen Jahresentgelt und dem Alter des Beschäftigten (sog. Punktemodell). Anwartschaften aus dem bis zum 31. Dezember 2001 durchgeführten Gesamtversorgungssystem werden zusätzlich in Form einer Startgutschrift berücksichtigt. Die Versorgungsverpflichtungen werden im Umlageverfahren in Form eines Abschnittsdeckungsverfahrens finanziert. Der Deckungsabschnitt beträgt 100 Jahre. Infolge der Schließung des Gesamtversorgungssystems und des Wechsels zum Punktemodell erhebt die kvw-Zusatzversorgung zur Finanzierung der Ansprüche und Anwartschaften, die vor dem 1. Januar 2002 begründet worden sind, neben den Umlagen ein pauschales Sanierungsgeld zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbedarfs. Im Jahr 2023 beträgt der Umlagesatz 4,50 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Der Prozentsatz für das Sanierungsgeld beträgt 3,25 Prozent. Die Summe der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte für die Beschäftigten der Mark-E beträgt im Geschäftsjahr 2023 13,7 Mio. €; die daraus resultierende und an die kvw-Zusatzversorgung abgeführte Umlage inklusive Sanierungsgeld beläuft sich auf 1,06 Mio. €. 3. Haftungsverhältnisse gemäß § 268 Nr. 7 HGB: Es bestehen zum Bilanzstichtag Verpflichtungserklärungen im Wesentlichen aus Bürgschaften gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von 1,3 Mio. € (im Vorjahr 26,3 Mio. €). Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der guten Bonität der Bürgschaftsnehmer keine Inanspruchnahmen erfolgen werden. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Mark-E haben, haben sich nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 nicht ergeben. Angaben nach § 6b Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz Im Berichtsjahr wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen und assoziierten Unternehmen im Sinne von § 271 HGB getätigt. Mark-E erbringt Leistungen für verbundene Unternehmen: scroll
Mark-E empfängt Leistungen von verbundenen Unternehmen: scroll
Mark-E erbringt Leistungen für assoziierte Unternehmen: scroll
Mark-E empfängt Leistungen von assoziierten Unternehmen: scroll
Angaben nach § 6b Absatz 3 Satz 7 Energiewirtschaftsgesetz Die Tätigkeiten der Gesellschaft umfassen Tätigkeiten im Tätigkeitsbereich „Elektrizitätsverteilung“ und „Gasverteilung“ als Erbringer energiespezifischer Dienstleistungen sowie Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors und sonstige Tätigkeiten außerhalb des Strom- und Gassektors. Sämtliche Buchungen der Mark-E wurden mit tätigkeitsbezogenen Zusatzkontierungen, wie Kostenstellen, Aufträgen und Segmenten, versehen, die eine Kontentrennung und damit die Erstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach dem Energiewirtschaftsgesetz ermöglichten. Für den Großteil der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte damit eine direkte Zuordnung der Beträge zu den betreffenden Tätigkeiten. Für Geschäftsvorfälle, die den Tätigkeiten nicht oder nur mit nicht vertretbarem Aufwand direkt zugeordnet werden konnten, erfolgte eine sachgerechte Schlüsselung. Organe der Gesellschaft Die Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstands der Gesellschaft ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht. Die Vorstände der Gesellschaft sind seit dem 1. Januar 2007 bei der ENERVIE angestellt und erhalten daher von Mark-E keine Bezüge. Die Gesamtbezüge für ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene belaufen sich auf 0,2 Mio. €. Für diesen Personenkreis bestehen Pensionsverpflichtungen in Höhe von 1,7 Mio. €. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten für ihre Tätigkeit Bezüge von insgesamt 62 T€. Die einzelnen Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates sind in einer weiteren nachfolgenden Übersicht dargestellt. Organe der Mark-E Aktiengesellschaft Aufsichtsrat scroll
Vorstand scroll
Offenlegung der Bezüge von Organmitgliedern gemäß § 26 Satzung der Mark-E Aktiengesellschaft Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für ihre Tätigkeit eine feste Vergütung. Zusätzlich wird je Sitzungsteilnahme ein Auslagenersatz gewährt. Der hier aufgeführte Auslagenersatz erfasst je nach Zugehörigkeit Sitzungen des Aufsichtsrates und des Aufsichtsrats-Workshops. Auf die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder verteilen sich entsprechend ihrer Teilnahme an den Sitzungen die Gesamtbezüge wie folgt: scroll
* Für die Mitglieder, für die hier kein Auslagenersatz aufgeführt wird, gilt: Zwischen dem Aufsichtsrat der ENERVIE und der Mark-E besteht zum großen Teil Personengleichheit. Die Sitzungen beider Aufsichtsräte finden am selben Tag statt. Hierfür wird den Aufsichtsratsmitgliedern nur einmalig Auslagenersatz bezahlt. Eine separate Zahlung des Auslagenersatzes für die Teilnahme an Sitzungen der Mark-E findet demnach nicht statt. Um Doppelungen zu vermeiden, werden die Auslagen allein der Tätigkeit im Aufsichtsrat der ENERVIE zugerechnet.
Hagen, 10. April 2024 Erik Höhne Volker Neumann Entwicklung des Anlagevermögens 2023scroll
scroll
scroll
Angaben zum Anteilsbesitz gemäß § 285 Nr. 11 HGBscroll
1) Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Mark-E Aktiengesellschaft 2) Mittelbare Beteiligung über die GuD Besitzgesellschaft mbH, Hagen (Anteil des Tochterunternehmens = 50 Prozent) 3) Ergebnisabführungsvertrag zwischen der AquaMagis Plettenberg GmbH und der Stadtwerke Plettenberg GmbH (Ergebnis einschl. Ausgleichszahlung) 4) Mittelbare Beteiligung über die Mark-E Entsorgungsbeteiligung GmbH, Hagen (Anteil des Tochterunternehmens = 26,58 Prozent) Tätigkeitenbilanzen zum 31. Dezember 2023ElektrizitätsverteilungAKTIVA scroll
Tätigkeiten-Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Elektrizitätsverteilungscroll
Tätigkeitenbilanzen zum 31. Dezember 2023GasverteilungAKTIVA scroll
Tätigkeiten-Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Gasverteilungscroll
Ergänzende Erläuterungen zum Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2023Tätigkeitsabschluss Die Mark-E nimmt nach den Vorgaben des § 6b EnWG eine Kontentrennung vor. Im Rahmen dieser Kontentrennung werden neben den klassischen Tätigkeiten - wie zum Beispiel Stromerzeugung, Strom- und Gasvertrieb, Wassergewinnung und -vertrieb - auch getrennte Konten für die Dienstleistungen „Elektrizitätsverteilung“ und „Gasverteilung“ geführt. Für diese beiden Tätigkeitsbereiche wird jeweils eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung (Tätigkeitsabschluss) erstellt. Elektrizitätsverteilung Der nicht konsolidierte Gesamtumsatz der Betriebssparten beträgt im Berichtsjahr 1.946.850 T€ (Vorjahr 1.864.473 T€). Dabei entfallen auf den Tätigkeitsbereich Dienstleistungen Elektrizitätsverteilung 21.918 T€ (Vorjahr 21.858 T€). Darüber hinaus entstanden sonstige betriebliche Erträge bei den Dienstleistungen Elektrizitätsverteilung in Höhe von 284 T€ (Vorjahr 190 T€). Der nicht konsolidierte Materialaufwand der Betriebssparten beträgt in Summe 1.828.153 T€ (Vorjahr 1.785.478 T€). Von dieser Summe entfallen auf die Dienstleistungen Elektrizitätsverteilung 4.973 T€ (Vorjahr 4.379 T€). Aufwandsseitig fielen für die Dienstleistungen Elektrizitätsverteilung insbesondere sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von 10.979 T€ (Vorjahr 9.869 T€) an. Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags mit der ENERVIE wurde von der Mark-E ein Gewinn in Höhe von 71.296 T€ (Vorjahr 48.100 T€) abgeführt. Davon entfallen auf die Dienstleistungen Elektrizitätsverteilung -1.365 T€ (Vorjahr -576 T€). Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 betrug die Bilanzsumme des Tätigkeitsbereichs Dienstleistungen Elektrizitätsverteilung 1.272 T€ (Vorjahr 1.658 T€). Sie macht rund 0,19 Prozent der Bilanzsumme der Mark-E aus. Gasverteilung Der Gesamtumsatz des Tätigkeitsbereichs Dienstleistungen Gasverteilung beträgt 6.452 T€ (Vorjahr 6.763 T€). Darüber hinaus entstanden sonstige betriebliche Erträge bei den Dienstleistungen Gasverteilung in Höhe von 96 T€ (Vorjahr 54 T€). Der nicht konsolidierte Materialaufwand der Betriebssparten beträgt in Summe 1.828.153 T€ (Vorjahr 1.785.478 T€). Von dieser Summe entfallen auf die Dienstleistungen Gasverteilung 1.569 T€ (Vorjahr 1.279 T€). Aufwandsseitig fielen für die Dienstleistungen Gasverteilung sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von 3.167 T€ (Vorjahr 2.590 T€) an. Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags mit der ENERVIE wurde von der Mark-E für die Dienstleistungen Gasverteilung ein Gewinn in Höhe von -481 T€ (Vorjahr: 755 T€) abgeführt. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 betrug die Bilanzsumme des Tätigkeitsbereichs Dienstleistungen Gasverteilung 422 T€ (Vorjahr 466 T€). Sie macht rund 0,06 Prozent der Bilanzsumme der Mark-E aus. Ergänzende Erläuterungen zur Rechnungslegung und internen Buchführung Gesetzliche Vorgaben Gemäß § 6b Abs. 1 EnWG haben Energieversorgungsunternehmen ungeachtet ihrer Eigentumsverhältnisse und ihrer Rechtsform einen Jahresabschluss nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB aufzustellen, prüfen zu lassen und offen zu legen. Dabei umfasst die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur internen Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG. Da die Mark-E die Voraussetzungen für vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen i. S. d. § 3 Nr. 38 EnWG in der Vergangenheit erfüllte, fanden die Entflechtungsbestimmungen des § 6b EnWG Anwendung. Nach der Übertragung des Teilbetriebs Netze auf die Tochtergesellschaft ENERVIE Vernetzt GmbH werden seit dem 1. Januar 2015 nur noch zentrale Dienstleistungen für die Netzgesellschaft erbracht. Für diese Netzdienstleistungen werden nunmehr auf Basis für die Tätigkeitsbereiche Dienstleistungen „Elektrizitätsverteilung“ und Dienstleistungen „Gasverteilung“ eigene Tätigkeitsabschlüsse erstellt. Diese werden nachstehend dokumentiert. Tätigkeitsabschlüsse Analog den Vorgaben des EnWG werden bei der Mark-E folgende zusätzlichen Tätigkeitsabschlüsse erstellt: Dienstleistungen „Elektrizitätsverteilung“ Für die Dienstleistungen „Elektrizitätsverteilung“ wird analog § 6b Absatz 3 EnWG eine Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt. Grundsätzlich sind die §§ 264 ff. HGB anzuwenden. Zu beachten ist, dass die ausgeübten Wahlrechte bei der Bilanzierung des Jahresabschlusses auch maßgebend sind für den Tätigkeitsabschluss. Dienstleistungen „Gasverteilung“ Für die Dienstleistungen „Gasverteilung“ wird analog § 6b Absatz 3 EnWG eine Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt. Grundsätzlich sind die §§ 264 ff. HGB anzuwenden. Zu beachten ist, dass die ausgeübten Wahlrechte bei der Bilanzierung des Jahresabschlusses auch maßgebend sind für den Tätigkeitsabschluss. Grundsätze der Zuordnung Entsprechend der relevanten Verlautbarungen des IDW ordnet die Mark-E zunächst sämtliche Bilanzposten, soweit dies möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, direkt den Tätigkeiten zu. In einem zweiten Schritt werden dann Schlüsselungen für anteilig zuzuordnende Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten angewendet. Die bei diesem Vorgehen entstehende Residualgröße zum Ausgleich der Bilanzsummen weist die Mark-E jeweils im Eigenkapital aus. Die Leistungsbeziehungen innerhalb der Mark-E zwischen den Tätigkeiten werden über die innerbetriebliche Leistungsverrechnung ergebniswirksam gebucht (Aufwendungen an Erträge). Aufwendungen und Erträge werden in der Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnung zugeordnet. Es liegen keine getrennten Hauptbuchkonten vor. Die Tätigkeitsabschlüsse wurden durch die Zusammenfassung von Kostenstellen zu Kostenstellengruppen definiert. Diese Zusammenfassung von Kostenstellen (Aufwendungen) und Spartenaufträgen (Erträge) ist hierarchisch und eindeutig. Eine Zuordnung zu den Tätigkeitsabschlüssen ist somit gewährleistet. Die Umlage der nicht direkt zuordenbaren Kosten erfolgt kostenartenscharf auf dafür definierten Umlagekonten. Grundsätzlich werden die Kosten und Erlöse direkt über Kostenstellen den Tätigkeiten Dienstleistungen „Elektrizitätsverteilung“ und „Gasverteilung“ zugeordnet. Sofern dies nicht möglich oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand realisierbar war, erfolgt eine sachgerechte Aufteilung mittels Schlüsselung. Bei der Zuordnung und bei der Wahl der Kostenschlüssel wurde grundsätzlich das Stetigkeitsgebot beachtet. Verwendete Schlüssel Im Wesentlichen wurde für die Verteilung der nicht direkt zuzuordnenden Aktiva und Passiva sowie der Erträge und Aufwendungen der Personalkostenschlüssel verwendet. Dieser wird nachfolgend genauer erläutert. Daneben kamen unter anderem Buchrestwertschlüssel und Umsatzschlüssel zur Anwendung. Personalkostenschlüssel (PKS) Die Zuordnung und Verrechnung der Shared Service Einheiten der ENERVIE Gruppe folgt grundsätzlich dem Ansatz der Verursachungsgerechtigkeit unter Beachtung der langfristig ausgerichteten Anwendbarkeit im Sinne der Stetigkeit. Aus diesen Prinzipien wurde der Personalkostenschlüssel entwickelt, welcher sämtliche interne Leistungserbringer (Shared Services) auf die am Markt tätigen Leistungsbezieher, die als produktive Organisationseinheiten definiert sind, verrechnet. Als produktive Einheiten sind im Wesentlichen der Netzbetrieb der ENERVIE Vernetzt, der Vertrieb aber auch die Wassergewinnung und regenerative Stromerzeugung zu sehen. Datengrundlage für den Personalschlüssel bilden alle Mitarbeiter, die auf Kostenstellenebene den einzelnen Organisationseinheiten im Unternehmen zuzuordnen sind. Neben den primär auf die verschiedenen Tätigkeitsbereiche verteilten Mitarbeitern sind die nicht direkt verteilbaren Mitarbeiter über Verteilungsschlüssel den Tätigkeitsbereichen zugeordnet worden. Die verbleibenden Mitarbeiter werden stufenweise - je nach Verrechnungscenter - im Netzbereich sowie im Vertrieb durch einen angemessenen Verteilungsschlüssel zugeordnet. Im Nachgang verteilen sich die Verwaltungsmitarbeiter auf Basis der vorherigen direkten und indirekten Mitarbeiterzuordnung auf die einzelnen Tätigkeiten. Buchrestwertschlüssel (BRWS) Grundlage für den Buchrestwertschlüssel bilden die Restbuchwerte der Anlagevermögen der Mark-E zum 31. Dezember 2023. Der Schlüssel bezieht sich auf die gesamten Restbuchwerte des Anlagevermögens. Die Zuordnung erfolgte direkt sowie über eine indirekte Verteilung der allgemeinen Verrechnungscenter auf die zu betrachtenden Tätigkeiten. Der jeweilige Buchrestwertschlüssel ergibt sich aus dem Verhältnis der Summe der oben genannten Restbuchwerte der Tätigkeitsbereiche zu den gesamten Restbuchwerten. Weitere Angaben zu den Tätigkeitsabschlüssen Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die den Tätigkeitsabschlüssen zugrunde liegen, sind aus dem Anhang des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 ersichtlich. Auf Basis eines durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre ergibt sich für die Pensionsrückstellungen für Dienstleistungen „Elektrizitätsverteilung“ ein Unterschiedsbetrag von 0,1 Mio. € (im Vorjahr 0,5 Mio. €) und für „Gasverteilung“ von 0,0 Mio. € (im Vorjahr 0,1 Mio. €). Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von einem Jahr oder mehr existieren, wie zum Vorjahresstichtag, nicht. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen resultieren im Wesentlichen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Mark-E Aktiengesellschaft, Hagen Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Mark-E Aktiengesellschaft, Hagen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Mark-E Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die in Abschnitt „Erklärung zur Unternehmensführung“ des Lageberichts enthalten ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die in Abschnitt „Erklärung zur Unternehmensführung“ des Lageberichts enthalten ist. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG“ weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Köln, den 11. April 2024 KPMG AG Winkeler, Wirtschaftsprüfer Biermann, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsI. Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand Der Aufsichtsrat der Mark-E Aktiengesellschaft hat auch im Geschäftsjahr 2023 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht und diesen bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten. Dabei konnte er sich stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und der Risikoentwicklung unterrichtet. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung (Follow up-Berichterstattung). Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Auf diese Weise erhielten sie durchgängig Einblick in die Geschäfts- und Vermögensentwicklung. Neben der Finanz-, Investitions- und Personalplanung galt die Aufmerksamkeit des Aufsichtsrats der Risikolage und dem Risikomanagement. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat nach Prüfung der Beschlussvorlagen und Erörterung mit dem Vorstand seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat auch zwischen den Gremiensitzungen in einem engen und regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand gestanden und sich über wesentliche Entwicklungen informiert. II. Sitzungen des Aufsichtsrats Das Geschäftsjahr 2023 war nach wie vor durch die Unsicherheiten und Krisenlage aufgrund des mittlerweile über zwei Jahre andauernden Russland-Ukraine-Kriegs und der zwar beruhigten aber immer noch nicht komplett entspannten Lage auf den Energiemärkten geprägt. Die Liefer- und Gasversorgungssituation in Deutschland ist stabil geblieben, die Energiegroßhandelspreise waren jedoch weiterhin volatil, wenn auch auf einem merklich reduzierten Niveau. Auch die gesamt-wirtschaftliche Lage in Deutschland war weiterhin angespannt, was sich nicht zuletzt durch die bundesweit vermehrten Insolvenzen und die unklare Gesetzessituation, insbesondere durch das für verfassungswidrig erklärte Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021, geäußert hat. Das Urteil hatte Auswirkungen auf zahlreiche Maßnahmen aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) sowie aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Der Vorstand hat den Aufsichtsrat durch kontinuierliche Berichterstattung in den Sitzungen des Aufsichtsrats über die allgemeine Faktenlage, die wirtschaftliche Entwicklung, die Energiepreisbremsen und weitere Maßnahmen der Bundesregierung in Kenntnis gesetzt. Im Geschäftsjahr 2023 haben vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen im Beisein des Vorstands stattgefunden. Die Präsenz bei den Sitzungen lag bei durchschnittlich 89 Prozent. Kein Mitglied des Aufsichtsrates nahm an weniger als der Hälfte der Sitzungen teil. In seiner Sitzung am 24. April 2023, an der auch der Abschlussprüfer teilgenommen hat, beschäftigte sich der Aufsichtsrat u. a. mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Mark-E, mit dem Risikobericht der Gesellschaft, mit den geplanten Netz- und Erzeugungsinvestitionen - auch in Windkraft und Photovoltaik, mit der Errichtung von Beleuchtungsanlagen durch die Mark-E Effizienz GmbH sowie mit dem Widerruf einer Prokura. Der Aufsichtsrat wurde zudem über die aktuelle Situation der Energiemärkte angesichts des anhaltenden Russland-Ukraine-Krieges und dessen Auswirkungen auf das Unternehmen informiert. Weitere Schwerpunkte der Sitzung waren die Energiepreisbremsen, ein Silo-Brand in der BVA, der Tarifabschluss MTV bei Mark-E, der Sachstand bei der HKG, die Entwicklung der Versorger-Allianz 450 Beteiligungs GmbH & Co. KG sowie laufende Arbeitsrechtsprozesse. Wesentliche Gegenstände der Beratungen in der Sitzung am 19. Juni 2023 waren die Entwicklung der Energiemärkte, die mögliche Verlängerung der Energiepreisbremsen, die Gasspeicherumlage, die Urteile des LAG Hamm und die daraus für die ENERVIE Gruppe resultierenden Auswirkungen, der aktuelle Status der HKG sowie die Rückbauarbeiten am Standort Werdohl-Elverlingsen. Zudem hat sich der Aufsichtsrat mit dem Erwerb eines Arbeitsmedizinischen Zentrums durch die ADUG, mit der Errichtung von Beleuchtungsanlagen durch die MEE und den geplanten Investitionen zur Instandhaltung von Erzeugungs- und Verteilungsanlagen für Strom beschäftigt. Schwerpunkte der Sitzung am 18. September 2023 waren die anhaltend sensibel reagierenden Energiemärkte, die Kraftwerksstrategie der Bundesregierung, die Änderung zum GEG und der Kabinettsentwurf zum WPG. Der Vorstand informierte außerdem über die Revisionen gegen die Urteile des LAG Hamm, den aktuellen Stand zum Silobrand, die Standortentwicklung in Werdohl-Elverlingsen und die Marktraumumstellung. Der Aufsichtsrat befasste sich zudem u.a. mit der Sachlage bei der HKG, der Beteiligung an Windkraftanlagen im Hagener Raum sowie dem Erwerb von Anteilen an der CONLED Lichtcontracting GmbH und der Errichtung von Beleuchtungsanlagen durch die MEE, ferner mit geplanten Investitionen zur Instandhaltung von Erzeugungs- und Verteilungsanlagen für Strom. In seiner Sitzung am 11. Dezember 2023 befasste sich der Aufsichtsrat insbesondere mit der Mittelfristplanung des Unternehmens für die Jahre 2024 bis 2028, auch unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des zweiten Nachtragshaushalts 2021 und dessen Auswirkungen auf u.a. den KTF und WSF. Des Weiteren beschäftigte er sich schwerpunktmäßig mit einer Kapitaleinlage in die ENERVIE Vernetzt, dem Bau eines Trockengutsilos bei der WFA E, dem aktuellen Sachstand HKG, der Erteilung von Prokuren und der Wasserpreisanpassung. Weitere Themen waren die Festlegung von kalkulatorischen Nutzungsdauern von Erdgasleitungsinfrastrukturen und das Kompetenzmodell für die ENERVIE Gruppe. Außerdem beriet der Aufsichtsrat über die Feststellung der Wirtschaftspläne der PSW-Gesellschaften, die Grundstückssicherung für Windkraft- bzw. PV-Projekte, die Errichtung von Beleuchtungsanlagen durch die MEE sowie über die Anpassung des Gesellschaftsvertrages der ENERVIE Service. III. Prüfung des Jahresabschlusses Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sind von der in der Hauptversammlung am 5. Juni 2023 zum Abschlussprüfer bestellten KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, geprüft worden. Der Bestätigungsvermerk wurde ohne Einschränkung erteilt. Das Prüfungsergebnis hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft und den Abschlussprüfer zu den Beratungen über die Feststellung des Jahresabschlusses hinzugezogen. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Er informierte ferner über seine Feststellungen zum internen Kontrollsystem und zum Risikomanagement mit dem Ergebnis, dass der Vorstand ein angemessenes Informations- und Überwachungssystem unterhält, das in seiner Konzeption und Handhabung geeignet ist, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen. Er hat den Jahresabschluss 2023 am 29. April 2024 gebilligt. Dieser ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 5.533,00 EUR auf neue Rechnung vorzutragen, hat sich der Aufsichtsrat nach eigener Prüfung sowie unter Berücksichtigung der Ergebnisentwicklung und der Finanzlage des Unternehmens angeschlossen. IV. Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat und Vorstand Im Aufsichtsrat gab es im Geschäftsjahr 2023 keine personellen Veränderungen. Im Vorstand gab es im Geschäftsjahr 2023 keine personellen Veränderungen. Im vergangenen Jahr bestand für die Mitglieder des Aufsichtsrates die Möglichkeit, in Form eines Workshops einen Einblick in Strategien für die Arbeitswelt von morgen zu erlangen; die Veranstaltung beschäftigte sich mit dem Schwerpunktthema „Strategische Weichenstellung: Künstliche Intelligenz und Innovationen für Energieversorger in der Region“. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Arbeitnehmervertretern und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Mark-E Aktiengesellschaft für ihr Engagement und ihre Leistungen im Jahr 2023. Die weiterhin positive Entwicklung des Unternehmens - trotz immer noch schwieriger politischer und energiewirtschaftlicher Rahmenbedingungen - ist dem bedachten Umgang aller Beteiligten mit diesen Herausforderungen zu verdanken.
Hagen, 29. April 2024 Der Aufsichtsrat Oberbürgermeister Erik O. Schulz, Vorsitzender |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
20 nahegelegene Organisationen
Beteiligungsgesellschaften
Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels Carsharing
Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Entwicklung und Programmierung von künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen
Erbringung von ergotherapeutischen Dienstleistungen
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Herstellung von Gipserzeugnissen für den Bau
Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Wärme- und Kältehandel
Erbringung von ergotherapeutischen Dienstleistungen
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Beteiligungsgesellschaften
Kokerei
Energetische Verwertung von Abfällen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen