Messe München GmbH
Selbe AdresseMesse-, Kongress- und Business-Event-Veranstalter
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Bergleiter seit 7.5.2014 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Messe München GmbHMünchenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020KonzernbilanzAktiva
Passiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Entwicklung des Anlagevermögens
Konzernkapitalflussrechnung
Konzerneigenkapitalspiegel
Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 - 31. Dezember 2020Identifikation der Gesellschaft
Allgemeine Hinweise Der vorliegende Konzernabschluss wurde gemäß §§ 290 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Ergänzende Bestimmungen aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben sich nicht. Zur Klarheit und Übersichtlichkeit des Konzernabschlusses haben wir einzelne Posten der Konzernbilanz zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang erläutert. Die für einzelne Posten geforderten Zusatzangaben haben wir ebenfalls in den Anhang übernommen. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Aufgrund von Besonderheiten der Messewirtschaft wurde das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung um den Posten Veranstaltungsbezogener Aufwand erweitert. Konsolidierungskreis Der Konzernabschluss umfasst neben der Messe München GmbH, München, als Mutterunternehmen folgende vollkonsolidierte Unternehmen:
1) vor Ergebnisabführung an die MMG
Konsolidierung der Einzelabschlüsse der Tochterunternehmen Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der §§ 300 ff. HGB werden die Einzelabschlüsse der Tochterunternehmen nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung einbezogen, d.h. an die Stelle der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile an den einbezogenen Tochterunternehmen treten die Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Sonderposten der Tochterunternehmen. Unter Ausübung des Wahlrechts nach § 296 Abs. 2 HGB wurde die MMI Eurasia Fuarcilik Limited Sirketi, Istanbul (Anteil am Eigenkapital 87,11 %) wegen Geringfügigkeit der Umsatzerlöse nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Kapitalkonsolidierung Die Kapitalkonsolidierung erfolgt grundsätzlich nach der Neubewertungsmethode (§ 301 Abs. 1 HGB). Danach werden die konsolidierungspflichtigen Anteile mit dem auf sie entfallenden Eigenkapital der Tochterunternehmen verrechnet. Ein sich ergebender passivischer Ausgleichsposten aus der Kapitalkonsolidierung wird nach dem Eigenkapital ausgewiesen. Ein sich ergebender aktivischer Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen und linear über 4 Jahre, beginnend mit dem Folgejahr, bzw. über 10 Jahre abgeschrieben. In 2015 hat die Gesellschaft 95 % an der Messe Muenchen Rus (vormals CTT Expo) LLC, Moskau, erworben. Da der Kaufpreis das erworbene Eigenkapital übersteigt, ergibt sich ein aktiver Unterschiedsbetrag, der als Firmenwert ausgewiesen und planmäßig über 10 Jahre, beginnend mit 2016, abgeschrieben wird. Der Firmenwert wurde in 2017 um EUR 500.000,00 und in 2020 um EUR 1.670.000,00 auf Grund signifikanter Änderungen im wirtschaftlichen Umfeld und einer damit zusammenhängenden dauerhaften Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben. In 2017 hat die Messe Muenchen Shanghai Co. Ltd. 75 % der Anteile an der MMU Bau Fenestration, Peking, erworben. Da der Kaufpreis das erworbene Eigenkapital übersteigt, ergibt sich ein aktiver Unterschiedsbetrag von EUR 19.527.088,88, der als Firmenwert ausgewiesen und planmäßig über 10 Jahre, beginnend mit 2017, abgeschrieben wird. In 2017 hat die Messe München 99,99 % an der MM do Brasil Feiras Ltda., Sao Paulo, erworben und sie wird erstmalig in 2019 in den Konzernabschluss einbezogen. Da der Kaufpreis das erworbene Eigenkapital übersteigt, ergibt sich ein aktiver Unterschiedsbetrag von EUR 1.118.472,64, der als Firmenwert ausgewiesen und planmäßig über 10 Jahre, beginnend mit 2019, abgeschrieben wird. Der nach planmäßiger Abschreibung zum 31.12.2020 noch vorhandene Firmenwert in Höhe von EUR 894.778,12 wurde aufgrund signifikanter Änderungen im wirtschaftlichen Umfeld und einer dauerhaften Wertminderung in voller Höhe außerplanmäßig abgeschrieben. Schuldenkonsolidierung Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden aufgerechnet. Aufwands- und Ertragskonsolidierung Umsatzerlöse und andere Erträge aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden mit den auf sie entfallenden Aufwendungen verrechnet. Steuerabgrenzung Latente Steuern werden grundsätzlich auf temporäre Unterschiede zwischen handels- und steuerbilanziellen Wertansätzen gebildet, soweit diese - nach Verrechnung mit aktiven latenten Steuern - zu passiven latenten Steuern führen. Für ihre Bewertung werden die Steuersätze zugrunde gelegt, die im Zeitpunkt der Auflösung der zeitlichen Differenzen voraussichtlich gelten werden. Steuerlatenzen aus den Überleitungen zur Handelsbilanz II bzw. aus Konsolidierungsmaßnahmen bestehen nicht. Fremdwährungsumrechnung Die Umrechnung der Fremdwährungsabschlüsse erfolgt grundsätzlich nach dem Stichtagskursverfahren. Danach werden das Eigenkapital - mit Ausnahme des Jahresergebnisses - zu historischen Kursen, die übrigen Vermögens- und Schuldenpositionen zu den Mittelkursen am Bilanzstichtag umgerechnet. Die bilanziellen Unterschiedsbeträge daraus werden in einem gesonderten Posten innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. Quotenkonsolidierung Die EKO MMI Fuarcilik Limited Sirketi, Istanbul, wird von der Messe München GmbH und der konzernfremden EKO Fuarcilik Ticaret Limited Sirketi, Istanbul, gemeinsam geführt. Die Gesellschaft wurde entsprechend der Beteiligung in Höhe von 50 % konsolidiert (§ 310 HGB). Equity Konsolidierung Die Messe München GmbH hält an der GEC German Exposition Corporation International GmbH, Berlin, eine Beteiligung von 33,3 %, die seit 2004 in den Konzernabschluss der MMG einbezogen wird. An der Messe Muenchen Zhongmao Co., Ltd., Shanghai, ist die MM Shanghai Co., Ltd., Shanghai, mit 50 % beteiligt. Seit 2017 wird die MM Zhongmao in den Konzernabschluss einbezogen. Damit ist bei diesen Beteiligungen maßgeblicher Einfluss im Sinne des § 311 Abs. 1 HGB vorhanden. Die Bewertung dieser Beteiligungen erfolgt im Konzernabschluss nach der Equity-Methode gemäß der Buchwertmethode (§ 312 Abs. 1 HGB). Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gesellschaften entsprechen im Wesentlichen den im Konzernabschluss angewandten Verfahren. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Konzernabschlusses wurden die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt. Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen aufgestellt. Auf die Ausführungen des bestandsgefährdenden Risikos im Abschnitt VI. des zusammengefassten Lageberichts wird verwiesen. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Nutzungsdauer ohne Geschäfts- oder Firmenwerte beträgt 3 - 8 Jahre. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Hierbei wurden grundsätzlich folgende Nutzungsdauern angesetzt: 40 Jahre bei Gebäuden, 3 bis 12 Jahre bei Betriebs- und Geschäftsausstattungen, 6 Jahre bei Fahrzeugen und 10 Jahre bei Betriebsvorrichtungen. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Der unter den Vorräten ausgewiesene Bestand an noch nicht abgerechneten Veranstaltungen resultiert aus dem Durchführungsgeschäft der IMAG für öffentliche Auftraggeber. Die Bestände wurden zu den angefallenen Veranstaltungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Die Bewertung der Rückstellung für Pensionen und Vorruhestandsverpflichtungen und der Rückstellung für Beihilfeverpflichtungen basieren auf der sog. Projected-Unit-Credit-Methode unter Ansatz einer monatlichen vorschüssigen Zahlungsweise. Der Bewertung liegen versicherungsmathematische Gutachten mit folgenden Annahmen zugrunde:
Für die Bestimmung von Sterbe- und Invaliditätswahrscheinlichkeit werden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Die Berechnung der Anwartschaften auf Ehegattenrente erfolgte nach der Kollektivmethode. Die Berechnungen beruhen auf einem Finanzierungsendalter von 65 Jahren. Der Rechnungszins richtet sich nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung, veröffentlicht von der Deutschen Bundesbank, wobei vom Wahlrecht des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht und eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen wurde. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt TEUR 843 (Vorjahr TEUR 897). Den Berechnungen für die Entgeltumwandlung und für die Rückstellung für Altersteilzeit basieren auf der sog. Projected-Unit-Credit-Methode unter Ansatz einer monatlichen vorschüssigen Zahlungsweise. Es liegen folgende versicherungsmathematische Annahmen zugrunde:
Für die Bestimmung von Sterbe- und Invaliditätswahrscheinlichkeit werden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Der Rechnungszins richtet sich nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung, veröffentlicht von der Deutschen Bundesbank, wobei vom Wahlrecht des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht wurde und eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen wurde. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellung der Entgeltumwandlung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt TEUR 111 (Vorjahr TEUR 111). Die Absicherung der Erfüllung der Verpflichtungen aus Altersteilzeit erfolgt über eine Bankbürgschaft. Die Absicherung zur Erfüllung der Verpflichtungen aus Entgeltumwandlung erfolgt über eine Rückdeckungsversicherung. Der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung liegt nach Angabe der Versicherung in Höhe von TEUR 742 und entspricht dem Zeitwert. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beträgt TEUR 871. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich zur Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, sind mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und werden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem entsprechenden Passivposten verrechnet. Für die Berechnung der Jubiläumsrückstellungen werden ebenfalls die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck herangezogen. Die Berechnung der Jubiläumsrückstellung beruht auf einem Zinssatz von 1,60 % (Vorjahr: 1,97 %), der Annahme eines Gehaltstrends in Höhe von 2,00 % (Vorjahr: 2,00 %) und einer Fluktuation in Höhe von 8,00 % (Vorjahr: 7,00 %). Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Langfristige Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen Zinssatz entsprechend der Laufzeit diskontiert. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate werden berücksichtigt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Erläuterungen zur Konzernbilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens und dessen Zusammensetzung zum 31. Dezember 2020 sind im nachfolgenden Anlagespiegel dargestellt. Finanzanlagen Die Zusammensetzung des Anteilsbesitzes ist der nachfolgenden Übersicht "Angaben zum Anteilsbesitz" zu entnehmen.
1 Stichtagskurs 0,14960 / Durchschnittskurs
0,15729
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel von insgesamt TEUR 93.725 beinhalten Bankguthaben und Kassenbestand. Eigenkapital Hinsichtlich der Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir auf den beigefügten Eigenkapitalspiegel. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen (TEUR 16.246; Vorjahr: TEUR 16.470), für Personalrückstellungen (TEUR 19.345; Vorjahr: TEUR 17.142), davon Nachversicherung bei der Zusatzversorgungskasse (TEUR 3.565; Vorjahr: TEUR 3.565) und ausstehende Rechnungen für Werbe-, Presse- und Durchführungskosten (TEUR 1.191; Vorjahr: TEUR 2.979) gebildet. Aus der Umstellung der langfristigen Aufwandsrückstellungen für Baumängel/Gewährleistungsmängel 1. BA aufgrund der geänderten Bewertung durch das BilMoG wird von dem Wahlrecht des Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB Gebrauch gemacht und die Rückstellung beibehalten. Der Betrag der Rückstellung beläuft sich zum 31. Dezember 2020 auf TEUR 16.246. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind wie folgt fällig:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von TEUR 455.679 durch Grundschulden besichert. Fälligkeit von Verbindlichkeiten Nachfolgende Verbindlichkeiten sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig:
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Unter Beachtung von § 42 Abs. 3 GmbHG weist die Gesellschaft die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gesondert aus. Die Verbindlichkeit gegenüber der Gesellschafterin Landeshauptstadt München beläuft sich auf TEUR 2.203 aufgrund der Stundung der Grundsteuer (Vorjahr: TEUR 995) und gegen den Freistaat Bayern auf TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 874). Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Sonstige Verbindlichkeiten Von den sonstigen Verbindlichkeiten resultieren TEUR 950 (Vorjahr TEUR 1.501) aus Steuern. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
Die sonstigen Verbindlichkeiten sind nicht besichert. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Ende des Geschäftsjahres 2020 bestehen finanzielle Verpflichtungen gegenüber fremden Dritten in Höhe von TEUR 13.801 (Vorjahr: TEUR 18.647). Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen haben folgende Restlaufzeiten:
Der Neubau der beiden Messehallen ist abgeschlossen. Das Bestellobligo für Investitionen in den Neubau der beiden Messehallen beträgt somit TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 1.033). Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsätze wurden zu 52 % in Deutschland sowie zu 48 % im Ausland erzielt. Sonstige betriebliche Erträge Der Posten beinhaltet unter anderem periodenfremde Erträge von TEUR 5.059, die vor allem aus den Corona Hilfen in Höhe von TEUR 2.000 und der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 2.160 resultieren. Weiterhin ergaben sich Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 369. Veranstaltungsaufwendungen Der Posten beinhaltet neben dem Aufwand für Veranstaltungen des Geschäftsjahres 2020 periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 5.010. Sonstige betriebliche Aufwendungen Der Posten beinhaltet unter anderem periodenfremde Aufwendungen von insgesamt TEUR 1.777, von denen TEUR 692 auf die Abschreibung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfallen. Weiterhin ergaben sich Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 936. Sonstige Angaben Aufsichtsrat im Berichtsjahr
Mitglieder des Finanz- und Personalausschusses
Geschäftsführung
Gesamtbezüge der Geschäftsführung Die Bezüge der Geschäftsführung beliefen sich 2020 auf:
In den Bezügen sind analog zum Vorjahr die Versorgungszuschläge öffentlich-rechtlicher Einrichtungen von EUR 67.287,84 sowie sonstige Beiträge zur Altersversorgung von EUR 54.999,96 nicht enthalten. Gesamtbezüge des Aufsichtsrats Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich 2020 auf EUR 43.263,14. Gesamtbezüge ehemaliger Mitglieder der Geschäftsführung Die Bezüge für ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung und ihre Hinterbliebenen betrugen 2020 EUR 569.913,55. Für die Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber früheren Organmitgliedern sind zum Bilanzstichtag EUR 5.070.480,00 bzw. EUR 1.278.395,00 gegenüber Hinterbliebenen früherer Organmitglieder zurückgestellt. Kredite an oder eingegangene Haftungsverhältnisse zugunsten von Organmitgliedern bestehen nicht. Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB Das in den Konzernabschluss einbezogene Tochterunternehmen IMAG GmbH, München, legt seinen Jahresabschluss für 2020 unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 HGB nicht offen. Finanzmittelfonds Der Finanzmittelfonds in der Kapitalflussrechnung nach DRS 21 setzt sich aus dem Kassenbestand und den Guthaben bei Kreditinstituten zusammen. Mitarbeiter Innerhalb des Konzerns waren im laufenden Geschäftsjahr 1.149 (Vorjahr: 1.201) Mitarbeiter beschäftigt. Bei der Messe München GmbH belief sich die durchschnittliche Mitarbeiterzahl auf 749 (Vorjahr: 786), davon waren 447 Frauen (Vorjahr: 475) und 302 Männer (Vorjahr: 311). Bei der EKO MMI Fuarcilik Limited Sirketi, Istanbul/Türkei, die nach der Quotenkonsolidierung einbezogen wird, sind keine Mitarbeiter beschäftigt. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar für den Abschlussprüfer beträgt für die Abschluss- und Konzernabschlussprüfung TEUR 220 (davon entfallen TEUR 137 auf das internationale Netzwerk des Abschlussprüfers) und für sonstige Beratung TEUR 5. Nachtragsbericht Gegenüber den Annahmen bei der Erstellung des Wirtschaftsplans 2021 im letzten Quartal 2020 dauert die Pandemie und damit die Einschränkungen auf das Veranstaltungsgeschäft der Messe München an. Alle größeren Veranstaltungen des 1. Halbjahres 2021 mussten konzernweit mit Ausnahme China abgesagt werden. Die Fachmesse LASER konnte in das Jahr 2022 verschoben werden. Die im 2. Halbjahr geplanten Messen Drinktec und IBA wurden bzw. werden wegen der extrem hohen Internationalität auf 2022 bzw. 2023 verschoben. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Die Hauptgesellschafter der Messe München haben im Februar 2021 einen Konsortialvertrag unterschrieben, in dem sie sich verpflichten, der Messe München bis Mitte 2021 100 Mio. EUR Eigenkapital zuzuführen. Die Mittel sind in den Haushalten der Landeshauptstadt München und des Freistaats Bayern für 2021 eingestellt. Die Mittelzuführung ist beihilferechtlich durch einen Private Investor Test abgesichert. Weitere wesentliche Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres 2020 waren nicht zu verzeichnen.
München, den 12. März 2021 Klaus Dittrich Dr. Reinhard Pfeiffer Stefan Rummel Falk Senger Gerhard Gerritzen Monika Dech Lagebericht und Konzernlagebericht 2020I. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Ab Ende Februar 2020 mussten pandemiebedingt weltweit fast alle Messen und Kongresse abgesagt oder verschoben werden. Lediglich in China konnten ab dem 2. Halbjahr 2020 wieder Veranstaltungen durchgeführt werden. Diese Entwicklung setzt sich bislang im 1. Halbjahr 2021 fort. Alle Akteure im Messe- und Veranstaltungsgeschäft befinden sich in einem existenzbedrohenden Krisenmodus. II. Geschäftsverlauf Messe München GmbH Die Geschäftstätigkeit der Messe München GmbH erstreckt sich unverändert auf die Weiterentwicklung, den Betrieb und den Unterhalt der Messe München und des ICM - Internationales Congress Center München (nachfolgend "ICM" genannt), den Betrieb des MOC Veranstaltungs- und Ordercenter München (nachfolgend "MOC" genannt) sowie die Durchführung von Messeveranstaltungen im In- und Ausland. Standbau und Auslandsaktivitäten werden über Beteiligungsgesellschaften abgewickelt. Der Januar und Februar 2020 schloss nahtlos an das ausgesprochen erfolgreiche Jahr 2019 an. Bis auf ganz wenige Ausnahmen mussten ab März 2020 aber alle Veranstaltungen abgesagt oder verschoben werden. Für abgesagte Veranstaltungen wurden digitale Substitute angeboten, die aber von Umfang, Umsatz und Ertrag weit hinter den Präsenzmessen zurückblieben. Bereits vor Ausbruch der Coronapandemie hat die Geschäftsführung ein Effizienzprogramm eingeleitet. Dieses Programm musste pandemiebedingt ausgeweitet werden. Neben einer Reduzierung von Investitionen und Sachkosten in erheblichem Umfang für die nächsten Jahre ist auch ein Abbau des Personals um ca. 170 Stellen vorgesehen, der bis spätestens 2022 abgeschlossen werden soll. III. Geschäftsverlauf Konzern Auch aus Konzernsicht war 2020 maßgeblich durch die Coronapandemie geprägt. Außer in China mussten in allen Ländern Messen abgesagt oder verschoben werden. In China fanden zwar im ersten Halbjahr 2020 keine Messen statt, die Messen des 1. Halbjahres konnten aber mit Ausnahme der ISPO Beijing ins 2. Halbjahr verschoben werden. Bei Ausstellern, Besuchern und vermieteten m 2 konnten in der Regel über 70 % der Planwerte erreicht werden. Von den ausländischen Beteiligungsgesellschaften der Messe München erzielten 2020 nur die chinesischen Gesellschaften sowie die MMI Eurasia positive Jahresergebnisse. Die Geschäfte des SNIEC, an dem die Messe München über die GEC GmbH mit 16,6 % beteiligt ist, waren zwar auch deutlich durch den Ausfall des Geschäfts im 1. Halbjahr geprägt. Im zweiten Halbjahr war das SNIEC aber nahezu ausgebucht. Es konnten fast 50 % der geplanten Umsätze und ca. 1/3 des geplanten Jahresergebnisses erzielt werden. Die Umsätze der Tochtergesellschaft MEPLAN fielen von 39,0 Mio. EUR in 2019 auf ca. 10 Mio. EUR. Es wurde ein Jahresfehlbetrag ausgewiesen, der über einen Ergebnisübernahmevertrag von der Messe München ausgeglichen wurde. Die IMAG verbuchte ebenfalls nur geringe Umsätze. Der Jahresfehlbetrag wurde über den Ergebnisübernahmevertrag von der Messe München übernommen. Die Trendset konnte ihre beiden Messen im Frühjahr und im Sommer durchführen, wobei die auf September verschobene Sommermesse deutlich kleiner als normal war. Es wurden Umsätze von knapp 8 Mio. EUR und ein Jahresüberschuss erzielt. IV. Wesentliche finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Zur Steuerung des Unternehmens ist ein umfangreiches Berichtswesen sowohl auf Unternehmens- und Konzernebene als auch für die einzelnen Messeprojekte implementiert. Quartalsweise werden alle Ist- und Prognosewerte für das betreffende Wirtschaftsjahr (Umsätze, Kosten, Investitionen) bei der Messe München GmbH und den Beteiligungen erfasst und den Planwerten gegenübergestellt. Ferner werden für die einzelnen Messeveranstaltungen Kennzahlen z.B. zur Kundenzufriedenheit, Rentabilität auf Deckungsbeitragsbasis, Auslandsanteile etc. ermittelt und gegen die Zahlen der Vorveranstaltungen und die Planwerte gespiegelt. Die Steuerung der Projekte erfolgt Software unterstützt in Form von Kostenträgerrechnungen, die Steuerung der Zentralabteilungen auf Kostenstellenbasis. Die wesentlichen Kennzahlen für das Geschäftsjahr 2020 stellen sich wie folgt dar:
V. Lage des Unternehmens und des Konzerns a) Ertragslage der Messe München Die geplanten Umsatz- und Ertragsziele für das Jahr 2020 konnten bei weitem nicht erreicht werden. Die Umsatzerlöse betragen 93,6 Mio. EUR. Das EBITDA beträgt -12,3 Mio. EUR. Der Jahresfehlbetrag beträgt 78,5 Mio. EUR. Den Umsatzerlösen von 93,6 Mio. EUR (Vj. 404,4 Mio. EUR) standen den Veranstaltungen direkt zurechenbare Kosten von 59,1 Mio. EUR (Vj. 169,8 Mio. EUR) gegenüber. Es wurde ein Veranstaltungsergebnis in Höhe von 34,5 Mio. EUR (Vj. 234,6 Mio. EUR) erzielt. Die sonstigen betrieblichen Erträge von 4,7 Mio. EUR (Vj. 2,7 Mio. EUR) resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen und staatlichen Fördermaßnahmen (November-/Dezemberhilfe). Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl sank von 786 auf 749 Mitarbeiter. Der Personalaufwand reduzierte sich von 63,5 Mio. EUR im Vorjahr auf 47,9 Mio. EUR. Die Abschreibungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter und Sachanlagen lagen mit 43,7 Mio. EUR (Vj. 43,4 Mio. EUR) auf Vorjahresniveau. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf 51,4 Mio. EUR (Vj. 60,6 Mio. EUR). Der Rückgang beruht maßgeblich auf Einsparungen in allen Bereichen. Die Erträge aus Beteiligungen betrugen 58,6 Mio. EUR (Vj. 26,0 Mio. EUR). Hiervon entfallen 50,0 Mio. EUR auf Dividendenausschüttungen der MMI Asia Pte. Ltd. Infolge von Wertberichtigungen auf Beteiligungen und Ausleihungen wurden Abschreibungen auf Finanzanlagen von 12,2 Mio. EUR (Vj. 1,9 Mio. EUR) vorgenommen. Der Zinsaufwand sank von 14,1 Mio. EUR im Vorjahr auf 12,3 Mio. EUR. Der Rückgang ist auf die Tilgung der Gesellschafterdarlehen Anfang 2019 zurückzuführen. Ertragsteuern fielen im Geschäftsjahr 2020 keine an (Vj. 5,1 Mio. EUR). Die sonstigen Steuern betreffen überwiegend Grundsteuern. b) Vermögens- und Finanzlage der Messe München Die Bilanzsumme sank von 1.018,9 Mio. EUR auf 968,6 Mio. EUR. Auf der Aktivseite ging das Anlagevermögen von 970,5 Mio. EUR auf 928,6 Mio. EUR zurück. Durch Abschreibungen schrumpften die Sachanlagen von 917,5 Mio. EUR auf 885,7 Mio. EUR. Die Finanzanlagen veränderten sich von 39,2 Mio. EUR auf 31,0 Mio. EUR. Das Umlaufvermögen sank auf 38,4 Mio. EUR, was vor allem am Rückgang des Guthabens bei Kreditinstituten liegt. Auf der Passivseite sank das Eigenkapital aufgrund des Jahresfehlbetrages von 277,8 Mio. EUR auf 199,2 Mio. EUR. Die Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten sind auf 690,7 Mio. EUR angestiegen (Vj. 625,8 Mio. EUR). Die sonstigen Rückstellungen blieben nahezu unverändert (von 43,6 Mio. EUR auf 43,2 Mio. EUR). Die zum 31. Dezember 2020 erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen lagen pandemiebedingt mit 3,6 Mio. EUR deutlich unter dem Vorjahreswert von 28,7 Mio. EUR. Die Liquidität war auch im Geschäftsjahr 2020 durch Aufnahme von zwei Bankkrediten über insgesamt 100 Mio. EUR und einen Kontokorrentrahmen von 50 Mio. EUR jederzeit sichergestellt. Der Finanzmittelfonds belief sich zum Jahresende auf 10,6 Mio. EUR. c) Lage des Konzerns Die Außenumsätze der konsolidierten Beteiligungsgesellschaften im Konzern betrugen 91,4 Mio. EUR und liegen oberhalb des Vorjahres (83,7 Mio. EUR). Der Konzernjahresfehlbetrag beträgt 108,9 Mio. EUR (Vj. 61,2 Mio. EUR Überschuss). Die Differenz zum Jahresfehlbetrag der Messe München GmbH resultiert im Wesentlichen aus der im Jahresabschluss erfolgswirksam erfassten Dividendenausschüttung der MMI Asia Pte. Ltd. über 50,0 Mio. EUR, welche im Konzernabschluss konsolidiert wurde. Die Ergebnisse der Konzerninlandsbeteiligungen Meplan und IMAG sind über Ergebnisabführungsverträge, die Ergebnisse von Trendset und GEC über Ausschüttungen in der Gewinn- und Verlustrechnung der Messe München GmbH enthalten. Die Vermögens- und Finanzlage des Konzerns ist im Wesentlichen durch die vorbeschriebene Lage der Messe München geprägt. VI. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung sowie Risikomanagement Bei der Messe München ist ein Risikomanagementsystem installiert. Durch dieses Risikomanagementsystem werden die für die Messe München und die Beteiligungsgesellschaften relevanten Entwicklungen erfasst. Die erforderlichen Gegensteuerungs- und Ausgleichsmaßnahmen können jederzeit eingeleitet werden. Die Risikolage wird vierteljährlich analysiert und bewertet. Gegen die üblichen Geschäftsrisiken sind Sach- und Haftpflichtversicherungen mit vertretbaren Selbstbeteiligungen im gebotenen Umfang abgeschlossen. Im Geschäftsjahr 2020 haben sich aufgrund des Ausbruchs der Coronapandemie wesentliche Änderungen in der Einschätzung der Chancen- und Risikolage der Messe München ergeben. Durch die Absage von Messen und die Verschiebung von Veranstaltungen in spätere Jahre wird die Liquiditätslage des Unternehmens extrem belastet. Da eine wesentliche Unsicherheit über den weiteren Verlauf und damit auch die zukünftigen Auswirkungen der Pandemie (insbesondere Fortgeltung des Verbots zur Durchführung von Veranstaltungen in Bayern) besteht, sind weitere Belastungen der Liquiditätssituation nicht auszuschließen. Dies würde weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Liquidität erforderlich machen. Im Laufe des Geschäftsjahres 2020 wurden bereits diverse Finanzierungsmaßnahmen im Bereich Eigen- und Fremdkapital umgesetzt, welche für die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit und mithin für die Fortführung der Unternehmenstätigkeit zwingend erforderlich waren. Im Hinblick auf weitere zwischenzeitlich ergriffene und umgesetzte Maßnahmen wird auf den Nachtragsbericht des Anhangs des Jahresabschlusses verwiesen. Daneben sind nach Umfang und zeitlichem Anfall plangemäße Liquiditätszuflüsse aus vorgesehenen Messeprojekten für den Fortbestand der Unternehmensgruppe von zentraler Bedeutung. Die Realisierung dieser Maßnahmen hält die Geschäftsführung für überwiegend wahrscheinlich. Vor diesem Hintergrund geht die Geschäftsführung davon aus, dass die Messe München GmbH im laufenden und im kommenden Geschäftsjahr über eine ausreichende Liquidität verfügen wird. Sofern die durch den Lockdown bestehenden Beschränkungen zur Durchführung von Messen über das Jahr 2021 hinaus Bestand haben sollten, und damit einhergehend eine deutlich negative Abweichung von der Planung eintritt, liegt ein bestandsgefährdendes Risiko vor. Die aktuellen globalen Veränderungen beeinflussen auch die wirtschaftliche Entwicklung der Ausländsbeteiligungen. Politische Krisen, konjunkturelle Schwächephasen und Veranstaltungsabsagen wegen der Pandemie führen in Ländern, in denen die Messe München aktiv ist, zu Umsatzausfällen und zu Verlusten wegen teilweise erheblichen Wechselkursveränderungen. Betroffen sind hier vor allem die Beteiligungen in Brasilien, Südafrika, Russland und Indien, die keine positiven Ergebnisse erzielen konnten. China bietet trotz leichter wirtschaftlicher Eintrübung weiterhin solide Zuwachsraten. Bei der Messe München GmbH existiert eine Compliance-Organisation mit den Funktionen eines internen Compliance Directors, eines internen Compliance Officers sowie eines externen Ombudsmanns. Hierdurch soll die Einhaltung der Anfang 2016 aktualisierten "Compliance Policy" sichergestellt werden. Neben der Aufdeckung und Sanktionierung von Fehlverhalten wird präventiv die Sensibilisierung für Compliance- Themen unterstützt und die Funktionsfähigkeit der bestehenden internen Systeme zur Vermeidung von Regelverstößen verbessert. Der International Risk & Compliance Manager unterstützt die Weiterentwicklung der Compliance-Organisationen der Auslandsbeteiligungen und stärkt damit das Compliance-System der Messe München. VII. Erklärung zur Unternehmensführung Als Zielgrößen für den bis zum 30. Juni 2022 zu erreichenden Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung hat die Gesellschafterversammlung einen Frauenanteil von 22,2 % im Aufsichtsrat und von 20 % in der Geschäftsführung festgelegt. Als Zielgrößen für den bis zum 30. Juni 2022 zu erreichenden Frauenanteil in der ersten und zweiten Führungsebene hat die Geschäftsführung einen Frauenanteil von 16,7 % in der ersten und 45 % in der zweiten Führungsebene festgelegt. VIII. Voraussichtliche Entwicklung 2021 bleibt für die Messe München von der Coronapandemie geprägt. Nahezu alle Veranstaltungen des 1. Halbjahres mussten als Präsenzmessen abgesagt und konnten lediglich als digitales Format angeboten werden. In welchem Umfang das 2. Halbjahr von der Pandemie betroffen sein wird, ist derzeit noch offen. In Abstimmung mit den Branchenverbänden und Fachbeiräten wird in jedem Einzelfall anhand der spezifischen Situation und Bedürfnisse der Branche entschieden werden, ob die Messe als Präsenz-, Hybrid- oder Digitalveranstaltung durchgeführt, abgesagt oder verschoben wird. Die Geschäftsführung ist überzeugt, dass nach Normalisierung der Situation sich das Messegeschäft mittelfristig wieder auf Vorkrisenniveau erholen wird. Veranstaltungen werden künftig aber um digitale Elemente ergänzt werden. Die seit Mitte 2020 angebotenen Formate werden kontinuierlich weiterentwickelt. Da derzeit nicht absehbar ist, wann der Veranstaltungsbetrieb wieder aufgenommen werden kann, können die Auswirkungen auf Umsatzerlöse und Ergebnis noch nicht quantifiziert werden. Wir erwarten für 2021 einen Umsatz mindestens auf Vorjahresniveau und ein negatives Jahresergebnis im niedrigen dreistelligen Millionenbereich.
München, den 12. März 2021 Klaus Dittrich Dr. Reinhard Pfeiffer Stefan Rummel Falk Senger Gerhard Gerritzen Monika Dech BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Messe München GmbH, München PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Konzernabschluss der Messe München GmbH, München, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020 und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der Messe München GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des Berichts über die Lageder Gesellschaft und des Konzerns haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Unser Prufungsurteil zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES BERICHTS ÜBER DIE LAGE DER GESELLSCHAFT UND DES KONZERNS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns zu dienen. WESENTLICHE UNSICHERHEIT IM ZUSAMMENHANG MIT DER FORTFÜHRUNG DER UNTERNEHMENSTÄTIGKEIT Wir verweisen auf die Angabe im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Konzernanhang sowie auf die Angaben im Abschnitt "VI- Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung sowie Risikomanagement" des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass, sofern die durch den Lock- down bestehenden Beschränkungen zur Durchführung von Messen über das Jahr 2021 hinaus Bestand haben sollten, und damit einhergehend eine deutlich negative Abweichung von der Planung eintritt, ein bestandsgefährdendes Risiko vorliegt. Wie im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Konzernanhang sowie in den Angaben im Abschnitt "VI. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung sowie Risikomanagement" des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. SONSTIGE INFORMATIONEN Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN BERICHT ÜBER DIE LAGE DER GESELLSCHAFT UND DES KONZERNS Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES BERICHTS ÜBER DIE LAGE DER GESELLSCHAFT UND DES KONZERNS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, 21. April 2021 BDO
AG
gez. Wörl, Wirtschaftsprüfer gez. Hornischer, Wirtschaftsprüfer Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB Das in den Konzernabschluss einbezogene Tochterunternehmen Meplan GmbH, München, legt seinen Jahresabschluss für 2020 unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 HGB nicht offen. |
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