Stammdaten

Register
Amtsgericht Wiesbaden HRB 28380
Vorher
DSP Neue Energien GmbH
Eingetragen
18.2.2013
Branche
Wagniskapital-BeteiligungsgesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenVerbriefungszweckgesellschaften a. n. g.
Gegenstand
die durch Eigen- oder Fremdkapital finanzierte Investition in Vermögensanlagen oder Investmentvermögen mit Bezug auf neue Energien zum Zwecke der Gewinnerzielung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

PAM Konzept GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

PAM Neue Energien GmbH

Wiesbaden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01.10.2022 - 30.09.2023

1. Grundlagen des Unternehmens

1.1 Geschäftsmodell

Die Haupttätigkeit des Unternehmens liegt im Erwerb und in der Verwaltung der Zielinvestments aus dem Bereich Erneuerbare Energien. Die Investitionsphase wurde am 30.06.2015 beendet. Für den Erwerb der Beteiligungen an Zielinvestments hat das Unternehmen Namensschuldverschreibungen in Höhe von EURO 722.200, -- begeben sowie eigene Mittel eingesetzt. Die Zeichnungsphase wurde am 31.03.2015 beendet.

An Zielinvestments wurden erworben die Beteiligung an der HEP Solar Projektentwicklung V, die Solarprojekte in Japan entwickelt, die Beteiligung an dem deutschen Solarpark VII der LHI sowie die Beteiligung am Aquila Hydropower Invest III, der in fünf Wasserkraftwerke in der Türkei investiert.

1.2. Unternehmensziel

Unternehmensziel der PAM Neue Energien GmbH ist es, aus dem Erwerb, dem Halten und der Veräußerung der Zielinvestments einen Überschuss zu erzielen.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Rahmenbedingungen

2.1.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Das Jahr 2023 war geprägt von politischer und wirtschaftlicher Unsicherheit. Die anhaltenden Krisen in der Welt, der Angriffskrieg von Russland auf die Ukraine, der neu aufgeflammte Nah-Ost-Krieg, Klimaschäden, Nachwirkungen der Pandemie, steigende Flüchtlingszahlen und noch weitere negative Ereignisse haben ihre Spuren in der Weltwirtschaft hinterlassen. Hauptthema aber war die Entwicklung der Geldwertstabilität. Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich im Jahresdurchschnitt 2023 um 5,9 % gegenüber 2022 erhöht. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, fiel die Inflationsrate für 2023 damit geringer aus als im Jahr zuvor. Sie hatte im Jahr 2022 noch bei +6,9 % gelegen. "Die Inflationsrate für das Jahr 2023 lag unter dem historischen Höchststand des Jahres 2022. Sie ist mit knapp 6 % aber weiterhin auf einem hohen Stand. Nahrungsmittel verteuerten sich im Jahresdurchschnitt 2023 besonders stark", sagte Dr. Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes. Im Dezember 2023 lag die Inflationsrate − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat - bei +3,7 %. Sie verstärkte sich damit zum Jahresende, nachdem sie in den Monaten zuvor rückläufig gewesen war (Destatis 16.01.2024).

Die Wirtschaftsleistung in Deutschland ist im vergangenen Jahr zurückgegangen. Das Brutto-inlandsprodukt (BIP) sank nach Mitteilungen des Statistischen Bundesamts 2023 um 0,3 % zum Vorjahr. Ein Jahr zuvor hatte es nach jüngsten Berechnungen noch 1,9 % Wachstum gegeben. Dabei wuchs im ersten Quartal die Wirtschaftsleistung in Deutschland preis-, saison- und kalenderbereinigt noch minimal um 0,1 % zum Vorquartal. Im zweiten und auch im dritten Vierteljahr stagnierte das BIP dann. Im Schlussquartal schrumpfte die Wirtschaftsleistung einer Mitteilung der Statistiker schließlich um 0,3 %. Damit steht Deutschland in der wirtschaftlichen Entwicklung unter den Industrienationen auf dem letzten Rang (Destatis 30.01.2024).

Die Aussichten für 2024 sind nach Einschätzung führenden Ökonomen nicht viel besser. Ihre Prognosen liegen zwischen minus 0,5 % und plus 1 % Wachstum der deutschen Wirtschaft (ifo, IMK, IW, tagesschau.de). In ihrem Jahreswirtschaftsbericht 2024 vom 21.02.2024 geht die Bundesregierung von einem Wachstum von nur noch 0,2 % des BIP aus, nachdem ihre Schätzung im Herbst 2023 noch bei 1,3 % gelegen hat. Nicht zuletzt dürfte die gesamtwirtschaftliche Entwicklung, insbesondere in der Bauindustrie, aber auch im privaten Konsumverhalten von den Zinsentscheidungen der EZB abhängen. Robust hingegen zeigte sich der Arbeitsmarkt. Die Wirtschaftsleistung wurde im Jahr 2023 von durchschnittlich 45,9 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Das waren 0,7 % oder 333.000 Personen mehr als im Jahr zuvor und so viele wie noch nie in Deutschland. Die Beschäftigung nahm im Jahr 2023 unter anderem durch die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte zu. Hinzu kam eine steigende Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung (Destatis 15.01.2024).

Im Gegensatz zu Deutschland, aber auch zu den anderen Ländern der EU hat sich die Wirtschaft in den USA deutlich positiver entwickelt. Für 2023 wird mit einem Wirtschaftswachstum von 2,08 % und einer auf 3,2 % gesunkenen Inflationsrate gerechnet (statista).

Insgesamt lässt sich festhalten, dass sämtliche Zahlen und Daten, insbesondere Prognosen von Wirtschaftsinstituten, Sachverständigenrat, IWF und Ministerien sich zum Teil erheblich unterscheiden. Die (welt-)wirtschaftliche Abhängigkeit von den Auswirkungen des Ukraine-Krieges, die wirtschaftliche Entwicklung in China, die Auswirkungen auf die Handelswege von Asien nach Europa durch den Nah-Ost-Konflikt und nicht zuletzt der Ausgang der US-Präsidentschaftswahlen Ende des Jahres lassen einen halbwegs sicheren Blick in die Zukunft kaum zu.

Türkei

Nach den Wahlen im Mai 2023 vollzog die Türkei einen Kurswechsel hin zu einer restriktiveren Geldpolitik. Der Leitzins wurde bis Ende November 2023 schrittweise von 8,5 % auf 40 % erhöht. Weitere Erhöhungen werden erwartet. Das Wirtschaftswachstum könnte sich 2024 infolge der strafferen Geldpolitik laut Internationalem Währungsfonds auf 3 % abschwächen. Weitere Herausforderungen sind eine hohe Arbeitslosigkeit, zunehmende geo- und innenpolitische Spannungen, aber auch hausgemachte Probleme (GTAI.de).

Trotz der kräftigen Zinserhöhungen der türkischen Notenbank ebbt die hohe Inflation im Land nicht ab. Die Erhöhung des Mindestlohns um 49 % im neuen Jahr schürt Befürchtungen vor weiteren Preissteigerungen. Im Dezember ist die ohnehin schon hohe Inflation in der Türkei weiter gestiegen. Die Verbraucherpreise stiegen im Jahresvergleich um 64,77 %, wie das nationale Statistikamt Anfang Januar 2024 in Ankara mitteilte, gegenüber 62 % im November. Die Inflationsrate ist damit den zweiten Monat in Folge gestiegen und erreicht den höchsten Stand seit gut einem Jahr (tagesschau.de 3.1.2024). Auch die Schwäche der Landeswährung Lira spielt dabei eine Rolle. Im abgelaufenen Jahr wertete sie um 37 % gegenüber dem Dollar ab, was Importe verteuert und die Lebenshaltungskostenkrise der Türkinnen und Türken verschärft.

Dass trotz dieser negativen Daten die Türkei mit für 2023 von der OECD geschätzten 4,9 % Wirtschaftswachstum aufwarten kann, ist erstaunlich. Damit ist die Türkei 2023 eines der wachstumsstärksten Industrieländer der Welt (businessinsider.de, Oktober 2023).

2.1.2. Branchenspezifische Rahmenbedingungen

Die hohen Energiepreise in Deutschland sind ein zentrales Thema, das nicht nur die Wirtschaft, sondern auch private Haushalte betrifft. Die Energiewende spielt dabei eine zentrale Schlüsselrolle. Insbesondere der verstärkte Ausbau erneuerbarer Energien und die damit verbundenen Kosten wirken auf die Entwicklung des Strompreises ein.

Die öffentliche Nettostromerzeugung in Deutschland hat 2023 einen Rekordanteil erneuerbarer Energien von 59,7 % erreicht. Der Anteil an der Last lag bei 57,1 %. Das geht aus einer Auswertung hervor, die das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE Anfang Januar 2024 vorgelegt hat. Bei Wind- und Solarstrom wurden 2023 neue Bestwerte erzielt. Die Erzeugung aus Braunkohle
(-27 %) und Steinkohle (-35 %) ging dagegen stark zurück. Beim Ausbau der Erzeugungskapazitäten stach die Photovoltaik hervor: Mit ca. 14 Gigawatt war der Zubau erstmals zweistellig und übertraf das gesetzliche Klimaschutzziel der Bundesregierung deutlich.

Die Windkraft war 2023 wieder die wichtigste Stromquelle, sie trug 139,8 Terawattstunden (TWh) bzw. 32 % zur öffentlichen Stromerzeugung bei. Damit lag sie 14,1 % über der Produktion des Vorjahres. Der Anteil der Onshore-Windkraft stieg dabei auf 115,3 TWh (2022: 99 TWh), die Offshore-Produktion sank leicht auf 23,5 TW (2022: 24,75 TWh). Photovoltaik-Anlagen haben im Jahr 2023 ca. 59,9 TWh erzeugt, wovon 53,5 TWh ins öffentliche Netz eingespeist und 6,4 TWh im Eigenverbrauch genutzt wurden. Der Juni 2023 war mit rund 9 TWh der Monat mit der höchsten solaren Stromerzeugung jemals. Die maximale Solarleistung wurde mit 40,1 GW am 7. Juli 13:15 Uhr erreicht, das entsprach einem Anteil an der Stromerzeugung von 68 %. Der Photovoltaik-Ausbau übertraf im Jahr 2023 deutlich die Ziele der Bundesregierung: Statt der geplanten 9 Gigawatt wurden bis November 13,2 Gigawatt errichtet, bis Ende 2023 werden es nach vorläufigen Daten mehr als 14 Gigawatt sein. Das ist ein starker Anstieg gegenüber 2022 (7,44 GW). Damit war der PV-Ausbau in Deutschland erstmals im zweistelligen Bereich (Pressemeldung Fraunhofer ISE, 2.1.2024).

Seit Ende 2022 sind die Strompreise in der Türkei aufgrund der globalen Gaspreise wieder gesunken. In den ersten beiden Quartalen 2023 betrug der durchschnittliche Strompreis 102,7 USD/MWh. Zum Ende des dritten Quartals betrug der Strompreis nur noch rd. 74,3 USD/MWh, was jedoch immer noch über dem Preisniveau des letzten Jahrzehnts lag. Die türkische Regierung reagierte auf diese Entwicklung mit dem Aufheben der Regulierung des Strommarktes Ende September 2023. Diese Regulierung besagte, dass unabhängig vom tatsächlich erzielten Strompreis die Differenz zwischen Spotpreis und Maximalpreis in Form einer "Support Fee" an den staatlichen Marktbetreiber EPIAS zu erstatten ist. Die Regelung sollte nicht für Kraftwerke gelten, die mit einer Einspeisevergütung produzieren (Geschäftsbericht 2022 Aquila Hydropower III).

2.2. Geschäftsverlauf und Investitionen

2.2.1. Personalentwicklung

Die Gesellschaft beschäftigt über den Geschäftsführer hinaus weiterhin keine eigenen Mitarbeiter.

2.2.2. Portfolioentwicklung

Die Gesellschaft hat Beteiligungen an folgenden Zielinvestments getätigt:

Zeichnung 06.08.2013 HEP-Solar Projektentwicklung V GmbH & Co. KG JPY 33.000.000,--

Zeichnung 14.08.2013 Aquila Hydropower Invest III GmbH & Co. KG Euro 250.000,--

Zeichnung 09.12.2013 LHI Solar Deutschland VII GmbH & Co. KG Euro 150.000,--

Zeichnung 23.05.2014 LHI Solar Deutschland VII GmbH & Co. KG Euro 5.000,--

Die Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten abzügl. erhaltener Kapitalrückzahlungen aus Auszahlungen handelsrechtlich bilanziert.

2.2.3. Änderung der Bedingungen für Namensschuldverschreibungen

Die Geschäftsbesorgerin der Gesellschaft hat mit Schreiben vom 20.08.2022 die Anleger über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft informiert und ihnen ein Restrukturierungskonzept angeboten, um die Substanz der Namensschuldverschreibungen zu sichern und eine (zumindest weitgehende) Rückführung des eingesetzten Kapitals zu ermöglichen. Diesen Änderungen stimmten die Anleger bis auf einen zu. Ihm wurde eine gesonderte Vereinbarung, die aber die absolute Gleichbehandlung mit sämtlichen weiteren Anlegern gewährleistet, angeboten und von ihm angenommen. Die Einzelheiten hierzu können noch einmal im Lagebericht 2022 nachgelesen werden.

2.3. Lage

2.3.1. Ertragslage

Für das Kalenderjahr 2022 wurden an die Anleger der Namensschuldverschreibungen am 31.07.2023 Zinszahlungen gemäß den neuen Bedingungen geleistet. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 22.881,74 setzt sich zusammen aus Verbindlichkeiten aus Zinsaufwendungen an die Anleger, Kosten der Geschäftsbesorgung und Anlegerverwaltung, Beratungskosten sowie sonstigen betrieblichen Aufwendungen.

Die Auszahlung aus dem gezeichneten Zielinvestment LHI Solar VII erfolgte am 28.09.2023 für 2022 deutlich höher als prognostiziert. Grund hierfür waren zum einen die erhaltene Versicherungs-leistung aus dem bereits berichtete Schneeschaden an einem der beiden Solarparks sowie aus der überplanmäßigen Produktion und den teilweise hohen Strompreisen. Allerdings wies die Geschäftsleitung des Fonds darauf hin, dass es sich von der Höhe her um eine wohl einmalige Zahlung handelt.

HEP Solar Projektentwicklung V hat im Geschäftsjahr keine Auszahlungen mehr getätigt, da sie ihre operative Beschäftigung beendet hat. Die Gesellschaft befindet sich in Liquidation.

Das Zielinvestment Aquila Hydropower Invest III hat im Geschäftsjahr keine Auszahlung geleistet, wodurch der Gesellschaft ein Liquiditätsnachteil entsteht. Obwohl die Kraftwerke mit einer Einspeisevergütung produzieren, hat der staatliche Marktbetreiber EPIAS eine Support Fee erhoben. Die Geschäftsführung lässt dies juristisch überprüfen.

2.3.2. Finanzlage

Die Finanzierung der Investitionen der Gesellschaft erfolgte aus eigenen Mitteln sowie aus den Beträgen, die der Gesellschaft durch die Ausgabe von Namensschuldverschreibungen zugeflossen sind.

Die Gesellschaft hat am 30.12.2018 eine zweite Teilrückzahlung der Namensschuldverschreibungen in Höhe von 17 % der Zeichnungen an die Anleger vorgenommen. Damit sind bereits 37 % der Zeichnungssummen an die Anleger zurückgeflossen. Im Berichtsjahr wurden keine weiteren Teilrückzahlungen vorgenommen.

Die Finanz- und Liquiditätslage der Gesellschaft war im Berichtsjahr gesichert.

2.3.3. Vermögenslage

Wesentliche Positionen auf der Aktivseite sind die Beteiligungen an den Zielinvestments sowie Bankguthaben.

Wesentliche Positionen der Passivseite sind das Stammkapital der Gesellschaft sowie die Namensschuldverschreibungen. Es haben insgesamt 21 Anleger Namensschuldverschreibungen in der Gesamthöhe von Euro 722.200, -- gezeichnet. Die Verbindlichkeiten resultieren aus den Zinsansprüchen der Anleger für das Kalenderjahr 2023 (bis zum Bilanzstichtag 30.09.2023). Der Gesellschaft ist gemäß den Bedingungen für Namensschuldverschreibungen nicht erlaubt, weitere langfristige Fremdkapitalien aufzunehmen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der PAM Neue Energien GmbH nicht verbessert hat. Erwartete Auszahlungen der Zielinvestment wurden z.T. nicht geleistet (Aquila Hydropower Invest III). Es ist noch nicht möglich, die tatsächlichen Auswirkungen auf die Zielinvestments und damit auf die Gesellschaft abschließend zu bewerten.

Die weitere Entwicklung, insbesondere der Beteiligung Aquila Hydropower Invest III wird genau beobachtet. Bei neuen Erkenntnissen wird die Gesellschaft diese im Rahmen der Berichterstattung den Anlegern selbstverständlich mitteilen.

3. Prognose-, Chancen-, Risikobericht

3.1. Prognosebericht

Die Geschäftsführung des Zielinvestments LHI Solar VII hat der Gesellschaft am 29.08.2023 mitgeteilt, dass der technische Betrieb der Solarparks weitgehend normal verläuft. Zwar wurde in den Monaten Dezember 2022 und Februar 2023 in einen der beiden Solarparks eingebrochen und technische Komponenten entwendet, so dass der Betrieb für einige Zeit lahmgelegt wurde. Die Versicherung hat den diesbezüglichen Schaden weitgehend reguliert. Der Vertrag über die Direktvermarktung des Stroms wurde mit dem bisherigen Anbieter bis Ende 2024 verlängert. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass in 2024 wieder eine Auszahlung in prospektierter Höhe erfolgen kann.
Die Beteiligung Aquila Hydropower Invest III verläuft nach wie vor nicht prognosegemäß. Zwar verlief der Betrieb der Wasserkraftwerke ohne größere Störungen. Eine zu geringe Stromproduktion sowie die erhobene Support Fee hatte jedoch Einnahmeausfälle zur Folge. Die Geschäftsführung des Zielinvestments geht davon aus, in 2024 keine Auszahlung leisten zu können.

Es wird erwartet, dass die Gesellschaft durch das Restrukturierungskonzept im kommenden Jahr ihre Zinsverpflichtungen an die Anleger der Namensschuldverschreibungen erfüllen kann.

3.2. Chancenbericht

Die Chancen der Gesellschaft bestehen durch ihre Beteiligungen an den Zielinvestments, insbesondere in aktuell steigenden Preisen für Solar-Projekte und Solar-Anlagen und den sich hieraus ergebenden Wertentwicklungen. Das deutsche EEG sichert die Abnahmeverpflichtungen des produzierten Stroms durch die Energieversorger langfristig. Sofern sich die klimatischen Bedingungen in der Türkei wieder normalisieren sowie sich die politischen und makroökonomischen Bedingungen verbessern, kann es aufgrund der langen Lebensdauer von Wasserkraftwerken zu steigenden Preisen beim Verkauf der Anlagen kommen.

3.3. Risikobericht

Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, der neu aufgeflammte Nah-Ost-Konflikt sowie die teilweise dramatischen Klimaveränderungen haben so starke Auswirkungen auf die Weltwirtschaft, dass die langfristigen Folgen nur schwer abschätzbar sind. Insbesondere die Entwicklungen im Bereich Energie und die daraus resultierende Inflation sind nur schwer greifbar. Die Anfälligkeit des Geschäftsmodells der Gesellschaft selbst ist nach Auffassung der Geschäftsführung in dieser Hinsicht jedoch vergleichsweise gering, da die Ertragserzielung wesentlich von Einnahmen aus der Stromproduktion bzw. Verkaufserlösen der Zielinvestments abhängt.

Durch ihre Beteiligung an Zielinvestments aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien bestehen für die Gesellschaft mittelbare Risiken, wie sie in diesen Märkten üblich sind. Diese liegen in der klimatischen Entwicklung, einer verminderten Sonneneinstrahlung sowie in schwankenden Preisen bei der Stromabnahme (Türkei). Darüber hinaus bestehen Risiken, dass im Falle des Untergangs der Zielinvestments durch Elementarschäden oder politische Verwerfungen Versicherungen ggfs. nicht bereit sind, entsprechende Ausfälle zu bezahlen. Auch die Konditionen der Fremdfinanzierung der erworbenen Zielinvestments stellen mittelbare Risiken dar. Schließlich besteht das Risiko einer längerfristigen Support Fee durch die Türkei für Unternehmen der Energiewirtschaft. Der wirtschaftliche Erfolg der Gesellschaft wird daher im Wesentlichen von der laufenden Auszahlungsrendite und der Wertentwicklung der erworbenen Beteiligungen an Zielinvestments beeinflusst. Die Gesellschaft steht deshalb in regelmäßigem Kontakt mit dem jeweiligen Management der Zielinvestments, um ggfs. Wertberichtigungen vornehmen zu können.

4. Vergütungen

An Vergütungen wurden gezahlt:

Anlegerverwaltung Portfolio-AM GmbH Euro 3.985,82

Geschäftsbesorgung PAM Konzept GmbH Euro 3.768,94
Bestandsprovision Dr. Peters Asset Invest GmbH & Co. KG Euro 909,97


Sämtliche Vergütungen sind variabel.

Für die Geschäftsführung wurden keine Vergütungen gezahlt.

5. Versicherung des gesetzlichen Vertreters

Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss der PAM Neue Energien GmbH zum 30.09.2023 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Wiesbaden, den 25.03.2024

Simon Kreuels, Geschäftsführer der PAM Neue Energien GmbH

Bilanz

A K T I V A

30.09.2023 30.09.2022
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 161.350,12 183.050,12
B. UMLAUFVERMÖGEN

I. Kassenbestand, Bundesbank-

guthaben, Guthaben bei

Kreditinstituten und Schecks

25.405,58 23.101,29

C. NICHT DURCH EIGENKAPITAL

GEDECKTER FEHLBETRAG

315.193,57 292.311,83
SUMME Aktiva 501.949,27 498.463,24

P A S S I V A

30.09.2023 30.09.2022
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinn- und Verlustvortrag -317.311,83 -377.863,87
III. Jahresüberschuss 0,00 60.552,04
IV. Jahresfehlbetrag -22.881,74 0,00
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 315.193,57 292.311,83
VI. buchmäßiges Eigenkapital 0,00 0,00
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Sonstige Rückstellungen 10.050,00 10.050,00
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Anleihen 454.986,00 454.986,00

2. Verbindlichkeiten aus

Lieferungen und Leistungen

951,56 2.403,13
3. Sonstige Verbindlichkeiten 35.961,71 31.024,11
SUMME Passiva 501.949,27 498.463,24

30.09.2023 30.09.2022
1. Rohergebnis 0,00 88.489,87

2. Sonstige betriebliche

Aufwendungen

-13.394,26 -14.281,80
3. Zwischensumme -13.394,26 74.208,07

4. Zinsen und ähnliche

Aufwendungen

-9.487,48 -13.656,03
5. Ergebnis nach Steuern -22.881,74 60.552,04
6. Jahresfehlbetrag -22.881,74 60.552,04

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.10.2022 - 30.09.2023

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der vorliegende Jahresabschluss zum 30.09.2023 wurde unter Beachtung des dritten Buches des Handelsgesetzbuches sowie den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes und des Vermögensanlagengesetzes aufgestellt.

Gegenstand der Firma PAM Neue Energien GmbH ist die durch Eigen- oder Fremdkapital finanzierte Investition in Vermögensanlagen oder Investmentvermögen mit Bezug auf neue Energien zum Zwecke der Gewinnerzielung.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Wiesbaden unter der Registernummer HRB 28380 eingetragen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 267 a Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss wurde in EUR aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich der außerplanmäßigen Abschreibungen (Aquila Hydropower III GmbH & Co. KG) angesetzt.

Das Guthaben bei Kreditinstituten wurde zum Nennbetrag angesetzt.

Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Restlaufzeiten sind wie folgt aufgeteilt:

EUR 454.986,-- mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Hierbei handelt es sich um die gezeichneten Namensschuldverschreibungen abzüglich getätigter Teilrückzahlungen.
EUR 36.913,27 mit einer Restlaufzeit von weniger als fünf Jahren. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Zinszahlungsverpflichtungen der Gesellschaft zum Bilanzstichtag.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem folgenden Anlagespiegel zu entnehmen.

Anschaffungs- oder Herstellungskosten
  01.10.2022 Abgänge Zugänge 30.09.2023
  EUR EUR EUR EUR
Finanzanlagen        
Beteiligungen 301.800,12 21.700,00 0,00 280.100,12
  301.800,12 21.700,00 0,00 280.100,12

Kumulierte Abschreibungen

01.10.2022 Zugang /Abgang Abschreibungen des Geschäftsjahres 30.09.2023
EUR EUR EUR EUR
118.750,00 0,00 0,00 118.750,00
118.750,00 0,00 0,00 118.750,00

Buchwerte

30.09.2023 30.09.2022
EUR EUR
161.350,12 183.050,12
161.350,12 183.050,12

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Eigenkapital

Zum 30. September 2023 beträgt das gezeichnete Kapital EUR 25.000,00.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Jahresabschlusskosten und ausstehende Rechnungen.

Haftungsverhältnis

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Personalstand

Im Geschäftsjahr wurden keine Mitarbeiter beschäftigt.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 22.881,74 auf neue Rechnung vorzutragen.

Nachtragsbericht

Weitere Vorgänge, die von wesentlicher Bedeutung für die Lage der Gesellschaft sind, sind nach Abschluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.

Geschäftsführung

Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Simon Kreuels, Dipl.-Betriebswirt (FH), Inzell.

Der Geschäftsführer hat keine Bezüge erhalten.

 

Wiesbaden, den 25.03.2024

Simon Kreuels, Geschäftsführer

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2024 festgestellt.

Bestätigung- bzw. Versagungsvermerk

Wiedergabe der Bescheinigung

"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers"

An die PAM Neue Energien GmbH, Wiesbaden,

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Wir haben den Jahresabschluss der PAM Neue Energien GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 30.09.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der PAM Mobilien GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30.09.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnIG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 25 VermAnlG i. V. m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen

Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteilen

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angaben im Risikobericht des Lageberichts, in dem die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass sich die Gesellschaft aufgrund der durch die Corona-Pandemie verursachten Einnahmeausfälle in einer angespannten Liquiditätssituation befindet. Wie im Lagebericht dargelegt, deuten diese Ereignisse auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne von § 322 Abs. 2 S. 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich Die sonstigen Informationen umfassen die Versicherungen nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB und § 289 Abs 1 HGB i. V. m. § 23 ff. VermAnlG, die wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerk erlangt haben. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks

erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Güglingen, den 25. März 2024

HAMANN Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH

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