ALP Holding GmbHLiquidiert

22767 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 120606
Vorher
PRL PREMIUM Lease GmbH
Eingetragen
10.11.2011
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Mehrheitsbeteiligung an anderen Unternehmen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, insbesondere auch die Funktion einer persönlich haftenden Gesellschafterin in einer Kommanditgesellschaft übernehmen.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Am Strandkai 3, 20457 Hamburg
25.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
100.00%
80.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

PRL PREMIUM Lease GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Umlaufvermögen 36.218,91 26.421,51
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 36.029,63 26.390,01
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 189,28 31,50
Bilanzsumme, Summe Aktiva 36.218,91 26.421,51

Passiva

   
  31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 27.894,26 24.410,48
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 589,52 8.998,02
III. Jahresüberschuss 3.483,78 8.408,50
B. Rückstellungen 2.500,00 2.000,00
C. Verbindlichkeiten 5.824,65 11,03
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 5.824,65 11,03
Bilanzsumme, Summe Passiva 36.218,91 26.421,51

sonstige Berichtsbestandteile

Anhang

Angaben und Erläuterungen zu Besonderheiten der Form, insbesondere der Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 238 ff HGB und des § 42 a GmbHG aufgestellt.

Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen

Die Beträge der Bilanzposten und die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind vergleichbar, zusätzliche Angaben gemäß § 265 Abs. 2 Satz 2 HGB sind somit nicht erforderlich.

Angaben zur Währungsumrechnung gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB sind nicht erforderlich.

Abweichungen von den nachstehend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, § 284 Abs. 3 HGB, wurden nicht vorgenommen.

Angaben zur Bewertung und Bilanzierung

Auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden nachstehende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Anlagevermögen

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und als Abgang gezeigt.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Entsprechend der steuerlichen Vereinfachungsregelung wurde auf die in der ersten Jahreshälfte zugegangenen Anlagegüter der volle und auf die Zugänge in der zweiten Jahreshälfte der halbe Abschreibungsbetrag verrechnet.

Umlaufvermögen

Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen.

Die Kassen- und Bankbestände sind zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibung des Geschäftsjahres für die Einzelposten des Anlagevermögens ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (entfällt für 2014).

Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen enthalten Beträge für Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag.

Sonstige Rückstellungen wurden für die Kosten der Bilanzerstellung gebildet.

Verbindlichkeiten

Es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Unter den Verbindlichkeiten sind keine Beträge für Verbindlichkeiten ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstanden sind, § 268 Abs. 5 Satz 3 HGB.

Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen, § 285 Nr. 3 HGB

Die Gesellschaft hat während des Jahres 2015 keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Geschäftsführer ist Herr Andrej Littau.

Hamburg, den 28. Januar 2016

 

Bremerhaven, den 27.07.2016

gez. Holger Niehaus, Steuerberater

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 27.07.2016 festgestellt.

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