ATHEM TA GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rodman Gil Ostrander seit 18.6.2002 | Geschäftsführer |
Andreas C. Fürsattel seit 19.4.2002 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Rodman Gil Ostrander | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BEI Group GmbH Business Education InternationalNürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
AnhangAnwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) Der Jahresabschluss 2014 der Firma BEI Group GmbH Business Education Intern. wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Die Wertansätze der Bilanz zum 31. Dezember 2013 wurden unverändert übernommen. Steuerliche Bewertungswahlrechte wurden im Geschäftsjahr in Anspruch genommen. Zum 31.12.2014 liegen Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz vor. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze und Plausibilitätsbeurteilung Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibung vermindert. Die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Entwicklungskosten angesetzt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um die planmäßige Abschreibung vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear oder degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen AfA erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 EUR wurden im Jahr des Zugangs auf eine Nutzungsdauer von 3 Jahren abgeschrieben. Davon abweichend wurde in den Jahren 2008 und 2009 für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 EUR aber nicht mehr als 1.000,00 EUR ein Sammelposten gem. § 6 EStG gebildet, der linear über 5 Jahre abgeschrieben wird. Das Sachanlagevermögen haben wir auf seine Plausibilität und Ordnungsmäßigkeit beurteilt. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst. Das Inventarverzeichnis ist von der Geschäftsführung unterzeichnet. An der Erfassung der Vorräte haben wir nicht mitgewirkt. Die Vorräte sind mit den Anschaffungskosten angesetzt (unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips). Die teilfertigen Arbeiten wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips nach Fertigstellungsgrad bilanziert. Bei den Herstellungskosten wurden neben den Einzelkosten auch die erforderlichen Gemeinkosten aktiviert. Die Ermittlung der Werte erfolgte anhand vorgelegter Unterlagen und Auskünfte der Geschäftsführung. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nennbetrag angesetzt und sind durch Saldenlisten in der Finanzbuchhaltung nachgewiesen. Die Prüfung der Werthaltigkeit der Forderungen war nicht Gegenstandes unseres Auftrages. Eine von den Forderungen gekürzte Pauschalwertberichtigung deckt das allgemeine Ausfallrisiko ab. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Salden der Bank- und Kassenbestände sind durch Kontoauszüge bzw. das Kassenbuch nachgewiesen. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind in der erforderlichen Höhe gebildet worden. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag ist durch Gesellschafterdarlehen abgedeckt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Soweit Rückstellungen wegen ihrer Laufzeit abzuzinsen sind werden diese gem. § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Passive Rechnungsabgrenzungen wurden für Einnahmen, die Ertrag im Folgejahres darstellen, gebildet. Gliederung und Bewertung der Bilanz- und G u V-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zu Forderungen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden nicht. Angaben zu Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betrug EUR 261.674,03 (Vorjahr: EUR 113.684,88). Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu 5 Jahren betrug EUR 74.820,54 (Vorjahr: EUR 145.718,97). Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug EUR 290.000,00 (Vorjahr: EUR 257.000,00). Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge, die den Geschäftsführern zuzurechnen sind. Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt EUR 32.813,00. Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt:
Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses In der Gesellschafterversammlung vom 03.02.2016 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen. Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Geschäftsführer: Andreas C. Fürsattel, ausgeübter Beruf: Dipl. Betriebswirt Rodman Gil Ostrander, ausgeübter Beruf: Kaufmann Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt. Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Nürnberg, den 3.2.2016 gez. Andreas C. Fürsattel, Dipl.-Betriebswirt Rodman Gil Ostrander, Kaufmann sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 03.02.2016 festgestellt. |
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