SAAN
Wasserstrahltechnik GmbH
Lauchringen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.087.341,00 |
795.412,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.087.341,00 |
795.412,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.011.089,03 |
3.912.081,94 |
| I.
Vorräte |
970.029,00 |
560.915,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
474.485,49 |
340.173,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.566.574,54 |
3.010.993,26 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.520,68 |
2.134,86 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
229.079,66 |
150.168,82 |
| Aktiva |
4.334.030,37 |
4.859.797,62 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.440.868,19 |
3.288.518,02 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
102.258,38 |
102.258,38 |
| II.
Gewinnrücklagen |
1.335.000,00 |
3.185.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
3.609,81 |
1.259,64 |
| B.
Rückstellungen |
464.913,00 |
362.029,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.428.249,18 |
1.209.250,60 |
| Summe
Passiva |
4.334.030,37 |
4.859.797,62 |
Anhang
des Jahresabschlusses per 31.12.2023
A. Allgemeine Angaben
Die SAAN Wasserstrahltechnik GmbH hat ihren Sitz in
79787 Lauchringen und wird beim Amtsgericht Freiburg i. Br.
unter der HRB 620987 geführt. Sie erfüllt die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 HGB. Der Jahresabschluss wurde unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung nach den Vorschriften der §§ 242
bis 256a und der §§ 264 bis 288 sowie der
Sondervorschriften des GmbH - Gesetzes aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB).
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die gegenüber dem Vorjahresabschluss
unverändert angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an
den handelsrechtlichen Bestimmungen.
Über die angewandten Bewertungsmethoden
berichten wir wie folgt:
Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um
planmäßige und außerplanmäßige
Abschreibungen, bewertet. Es kam die lineare
Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die
Nutzungsdauerschätzungen orientieren sich dabei
grundsätzlich an den in den steuerlichen AfA -
Tabellen aufgeführten Nutzungsdauern, da diese den
Nutzenverbrauch bzw. den Wertverzehr unserer Anlagen im
Allgemeinen zutreffend abbilden.
Umlaufvermögen
Die unfertigen Arbeiten sind zu Herstellungskosten
bewertet. In den Bewertungsansatz wurden nur die direkten
Kosten und die handelsrechtlich aktivierungspflichtigen
Gemeinkosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen kamen nicht in
Ansatz.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie der flüssigen
Mittel erfolgte zum Nennwert. Die Risiken im
Forderungsbestand wurden angemessen berücksichtigt
worden. Es wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Passivposten
Die Berechnung der Pensionsrückstellungen
erfolgte nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages unter Verwendung der
Sterbetafel 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck.
Zum 31.12.2023 ist der durchschnittliche
Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,82 % (im
Vorjahr von 1,78 %) zur Anwendung gelangt. Bei dem Zinssatz
handelt es sich aus Vereinfachungsgründen um den nach
der Rückabzinsungsverordnung von der Deutschen
Bundesbank für eine Laufzeit von 15 Jahren zum
31.12.2023 angegebenen Zinssatz.
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn
Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von
€ 16.416,00 (i. V. T€ 77,4). Dieser
Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung
gesperrt.
Die Bewertung der Verpflichtungen wird mit dem
versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwert nach dem
modifizierten Teilwertverfahren vorgenommen. Für die
Berechnung wurde eine jährliche Rentenanpassung von
2,0 % angenommen. Fluktuation war keine zu
berücksichtigen.
Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen
erfolgt nach § 253 HGB zu den nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbeträgen."
Verbindlichkeiten werden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Abweichungen in den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden im Verhältnis zum Vorjahr liegen
nicht vor.
C. Angaben zur Bilanz
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr.
Das im Handelsregister ausgewiesene Eigenkapital (=
gezeichnetes Kapital) beträgt unverändert €
102.258,38.
Im Bilanzgewinn von € 3.609,81 (i.V. T€
1,3) ist der Gewinnvortrag mit € 1.259,64 (i.V.
T€ 1,2) enthalten.
Die Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind
teilweise durch Vermögensgegenstände gesichert.
Es handelt sich um ein Festgeldkonto (i. V.
Tagesgeldkonto). Die angelegten
Vermögensgegenstände dienen ausschließlich
der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem
Zugriff übriger Gläubiger entzogen
(verpfändet). Sie wurden mit insgesamt €
2.016.842,66 (i.V. T€ 2.016,9) nach den Bestimmungen
gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den
zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Der Zeitwert
des Tagesgeldkontos entspricht den (fortgeführten)
Anschaffungskosten. Der Saldo aus verrechneten
Erträgen (€ 7.956,86, i.V. T€ 13,9) und
Aufwendungen (€./.32.424,00, i.V. T€ ./.35,7)
beträgt €./.24.467,14 (i.V. T€
./.21,7).
Der bilanzierte Betrag der
Pensionsrückstellungen stellt sich wie folgt
dar:
|
€
|
Erfüllungsbetrag
der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen
|
1.787.763,00
|
Beizulegender Zeitwert
der verpfändeten Vermögensgegenstände
|
-2.016.842,66
|
Bilanzwert der
Pensionsrückstellungen
|
-229.079,66
|
Sonstige Rückstellungen sind bilanziert für
Personal- und Garantieleistungen sowie Rechts- und
Beratungsaufwendungen.
Von den zu Erfüllungsbeträgen bilanzierten
Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit
a) bis zu einem Jahr € 1.927.415,84 (i.V.
T€ 1.209,3)
b) von mehr als einem Jahr € 500.833,33
(i.V. T€ 0,0)
c) davon haben eine Restlaufzeit von fünf
Jahren € 0,00 (i.V. T€ 0,0)
Verbindlichkeiten in Höhe von € 191.771,09
(i.V. T€ 284,8) sind durch branchenübliche
Eigentumsvorbehalte besichert.
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von € 626.912,50 (i.V.
T€ 248,0).
D. Sonstige Angaben
Auf die Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB wird unter
Verweis auf § 286 Abs. 3 Nr. 2 HGB verzichtet.
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB bestanden keine.
Unter Zugrundelegung der Berechnungsmethode nach
§ 267 Abs. 5 HGB wurden im Berichtsjahr
durchschnittlich 28,75 (i. V. 29) Mitarbeiter
beschäftigt.
Lauchringen, den
30.04.2024
SAAN Wasserstrahltechnik GmbH
gez.
Patrick Pawlowski
gez.
Alexander Arnold
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.04.2024
festgestellt.
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