Studio Gretel GmbH
Selbe AdresseArchitekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Barel Dr. Meir seit 7.11.2001 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Meir Barel | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SVM Star Ventures Managementgesellschaft mbH Nr. 3MünchenJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz zum 31. Dezember 2010Aktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 20101. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAls kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB nehmen wir die größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 Abs. 1 HGB n. F. in Anspruch. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über drei Jahre abgeschrieben. Der im Rahmen der Übernahme des Geschäftsbetriebs entstandene Geschäfts- oder Firmenwert wurde planmäßig entsprechend einer angemessenen Restlaufzeit auf maximal neun Jahre verteilt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter im Einzelanschaffungspreis von bis zu EUR 150 werden im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben und als Abgang gezeigt. Geringwertige Anlagegüter im Wert zwischen EUR 151 und EUR 1.000 werden in einen Sammelposten eingestellt und über einen Zeitraum von fünf Jahren linear abgeschrieben. Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder dem zum Stichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Flüssige Mittel sind zum Nennwert, Verbindlichkeiten zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Rückstellungen sind zu dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Das Treuhandvermögen ist zu Anschaffungskosten bewertet. Die Pensionsrückstellungen sind mit dem Erfüllungsbetrag nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB bewertet und nach versicherungsmathematischen Berechnungen (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Die Berechnung beruht auf den biometrischen Rechnungsgrundlagen gemäß den Richttafeln 2005 von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die Abzinsung auf den Bilanzstichtag erfolgte mit einem Zinssatz von 5,15 %. Es wird von einer durchschnittlichen Fluktuation von 0 % sowie einer Anpassung des Gehalts und der Rente von 1 % ausgegangen. Die Unterschiedsbeträge aus der erstmaligen Anwendung der Vorschriften des BilMoG wurden im Geschäftsjahr 2010 vollständig ergebniswirksam den Rückstellungen zugeführt. Hieraus resultierte ein außerordentlicher Aufwand in Höhe von TEUR 208. Die Pensionsrückstellungen wurden gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert der Rückdeckungsversicherung verrechnet. Der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände beläuft sich auf TEUR 1.153. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beläuft sich auf TEUR 1.022. Dementsprechend wird im Zuge der Umsetzung des BilMoG zum 31. Dezember 2010 erstmalig ein Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Flöhe von TEUR 131 ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen wurden bei erstmaliger Anwendung des BilMoG entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 1. Halbsatz EGHGB nicht angepasst. Der im Aufwand aus der Zuführung zur Rückstellung enthaltene Zinsanteil (TEUR 57) wird erstmalig in 2010 in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ausgewiesen. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten werden im Falle von Sach- oder Dienstleistungsverpflichtungen mit den voraussichtlichen Gesamtkosten ihrer Erfüllung (Vollkosten) bewertet. Verpflichtungen, welche bereits zum Bilanzstichtag vollumfänglich entstanden sind, jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig sind, werden gleichmäßig bis zur Fälligkeit verteilt (Verteilungsrückstellung). Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB im Geschäftsjahr Gebrauch gemacht und Rückstellungen mit einer Restlaufzeit größer als zwölf Monate nicht abgezinst, die Überdeckung gemäß Art. 67 Abs. 1 S. 4 EGHGB beträgt TEUR 61. Guthaben, Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung sind zum Stichtagskurs gebucht, da ausschließlich kurzfristige Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten bestehen. 2. Erläuterungs- und Angabepflichten zu den Abschlusspostena) Sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden in Höhe von TEUR 302 (i. Vj. TEUR 1.188). Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Darlehen an den Gesellschafter, Star Ventures Management GmbH & Co. KG, München, in Flöhe von TEUR 280. b) Gezeichnetes Kapital Das Stammkapital der Gesellschaft lautet auf EUR 25.564,59 (DM 50.000,00). c) Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Steuerrückstellungen, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Liquidation (Erfüllungsrückstand) von verwalteten Fonds, Rückstellungen für die Archivierung von Geschäftsunterlagen, Urlaub sowie die Jahresabschlussprüfung. d) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben allesamt wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. e) Treuhandvermögen Die Gesellschaft hält in Höhe von TEUR 15.660 (i. Vj. TEUR 16.769) treuhänderisch Anteile an Venture Capital Unternehmen. f) Zinsen und ähnliche Aufwendungen In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Zinsen aus der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 57 (i. Vj. TEUR 0) enthalten. g) Außerordentliches Ergebnis Im Außerordentlichen Ergebnis sind ausschließlich Effekte aus der erstmaligen Anwendung der durch das BilMoG geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB bezüglich der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen enthalten (vgl. dazu unter "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" die Erläuterungen zu der Umstellung auf die Vorschriften des BilMoG). f) Angaben gemäß § 285 Nr. l la HGB Die SVM Nr. 3 ist geschäftsführende Gesellschafterin ohne Einlage bei folgenden Venture Capital Fonds:
3. Sonstige AngabenMitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Durchschnitt acht (i. Vj. zehn) Mitarbeiter. Anteilsbesitz Die Gesellschaft hält 100 % des Kapitals (EUR 25.564,59) an der Star Ventures Administration GmbH, München, die im Geschäftsjahr 2009/10 einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 2.885,94 erzielt hat. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt EUR 43.405,30. Geschäftsführer Dr. Meir Barel, Diplom-lngenieur, München
München, den 25. Oktober 2011 Dr. Barel |
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