Nexis
GmbH
Regensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
85.510,00 |
158.323,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
61.401,00 |
151.270,00 |
| II.
Sachanlagen |
24.109,00 |
7.053,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.116.981,99 |
2.064.981,35 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.215.086,21 |
1.136.881,47 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
901.895,78 |
928.099,88 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
57.321,00 |
29.035,00 |
| Summe
Aktiva |
3.259.812,99 |
2.252.339,35 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.176.952,07 |
1.058.807,58 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
2.151.952,07 |
1.033.807,58 |
| B.
Rückstellungen |
197.791,80 |
107.973,99 |
| C.
Verbindlichkeiten |
178.945,12 |
255.730,36 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
692.777,00 |
785.335,42 |
| E.
Passive latente Steuern |
13.347,00 |
44.492,00 |
| Summe
Passiva |
3.259.812,99 |
2.252.339,35 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Firma Nexis GmbH mit Sitz in Regensburg ist beim
Amtsgericht Regensburg unter der HRB 11457 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung- und Bewertungsvorschriften sind
gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen
unverändert.
Die selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden zu Herstellungskosten aktiviert und entsprechend
seiner geschätzten Nutzungsdauer von drei Jahren,
planmäßig abgeschrieben.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibung vermindert.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare Abschreibung
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer
angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode
wurde der tatsächliche Wertverzehr des
Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des
Sachanlagevermögens erfolgen zeitanteilig.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten von EUR 250,00 bis EUR 800,00 wurden im
Anschaffungsjahr aktiviert und in voller Höhe
abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die flüssigen Mittel wurden zum Nennwert
angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten, wurden
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen, ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage des
§ 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendige Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1
HGB. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz
abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Forderungen und Verbindlichkeiten in
Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein
Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs
(Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank) am
Bilanzstichtag bewertet. In anderen Fällen werden
eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag
berücksichtigt.
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten, wurden
Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Erträge
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen, ausgewiesen.
Passive latente Steuern wurden gebildet für
Differenzen aus handelsrechtlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen
Wertansätzen, die sich in späteren
Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Die sich
daraus - nach Saldierung - insgesamt ergebende
Steuerbelastung wurden passiviert und Steuerentlastungen
aktiviert. Bei der Ermittlung latenter Steuerentlastungen
wurden die ggf. bestehenden steuerlichen
Verlustvorträge in Höhe der innerhalb der
nächsten fünf Jahre zu erwartenden
Verlustverrechnung berücksichtigt.
Angaben zur Bilanz
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen von insgesamt EUR
2.215.086,21 (Vorjahr EUR 1.136.881,47) sind enthalten:
Darlehen an Gesellschafter bzw. verbundene
Unternehmen in Höhe von EUR 1.584.442,22 (Vorjahr EUR
0,00). Die Darlehen wurden im Berichtsjahr ausgereicht. Es
erfolgten in der Berichtsperiode keine Tilgungen, der
Zinssatz beträgt 2% p.a. Die Darlehen wurden auf eine
unbestimmte Zeit geschlossen und sind unbesichert.
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind
vereinbarungsgemäß innerhalb eines Jahres
fällig.
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von EUR
1.033.807,58 (Vorjahr EUR 204.945,41) enthalten.
Die bestehenden Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag
31.Dezember 2023 von insgesamt EUR 178.945,12 (Vorjahr EUR
255.730,36) haben alle eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Sonstige Angaben
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen zum Abschlussstichtag 31.
Dezember 2023 sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S.d.
§ 285 Nr. 3a HGB in Höhe von insgesamt EUR
2.247.806,44 (davon gegenüber Gesellschafter bzw.
verbundenen Unternehmen EUR 900.000,00).
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 40
Mitarbeiter beschäftigt.
Regensburg, den 5. Juli
2024
gez.
Dr. Ludwig Fuchs
gez.
Dr. Michael Kunz
Die Feststellung erfolgte am 12. Juli 2024.
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