Fuji-Tours
GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.329,39 |
31.414,84 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
11,00 |
97,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.314,39 |
31.313,84 |
| B.
Umlaufvermögen |
517.518,74 |
462.653,33 |
| I.
Vorräte |
258.542,26 |
234.373,57 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
156.195,41 |
180.202,13 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
102.781,07 |
48.077,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.682,00 |
1.635,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
520.530,13 |
495.703,17 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
44.560,28 |
54.466,01 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
81.806,70 |
81.806,70 |
| II.
Bilanzverlust |
37.246,42 |
27.340,69 |
| B.
Rückstellungen |
170.092,00 |
173.847,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
305.877,85 |
267.390,16 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
305.877,85 |
267.390,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
520.530,13 |
495.703,17 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Fuji-Tours GmbH hat ihren Sitz in Köln und
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB
17305 eingetragen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1, 266 ff. HGB).
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs.
3 HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgte die Abschreibung
linear. Die Zugänge der beweglichen Anlagegüter
wurden auch linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von
§ 6 Abs. 2 EStG wurden im Jahr des Zugangs in voller
Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten (§
253 Abs. 1 Satz 1 HGB) oder mit dem am Abschlussstichtag
beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.
Bei den
Vorräten erfolgte die Aktivierung zu
Anschaffungskosten. Notwendige Abwertungen aufgrund des
Niederstwertprinzips wurden - soweit erforderlich -
vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt. Notwendige Wertberichtigungen wurden
vorgenommen, soweit die Forderungen bzw. sonstigen
Vermögensgegenstände zweifelhaft oder
uneinbringlich waren.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Rückstellungen für Pensionen wurden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Sie wurden pauschal mit
einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs.
2 Satz 2 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risikenund ungewisse Verbindlichkeiten und
wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2
HGB).
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach Maßgabe
des § 250 HGB angesetzt.
3.
Angaben zur Bilanz
Bei den
Rückstellungen für Pensionen ergibt sich
zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen
Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren
und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz
aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein
Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in
Höhe von € 6.291,00. Der Unterschiedsbetrag
unterliegt in voller Höhe gemäß
§ 253 Abs. 6 HGB einer Ausschüttungssperre.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG) betrugen € 354,35 (Vorjahr:
€ 417,50).
4.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
5.
Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 3.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 274a, 288 Abs. 1 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Köln, den 21.06.2021
Hiroshi Ishii
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-Geschäftsführer-
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2021 festgestellt.
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