Fuji-Tours GmbHLiquidiert

50259 Pulheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 17305
Eingetragen
30.7.1987
Branche
ReisebürosReiseveranstalterErbringung sonstiger reisebezogener Dienstleistungen a. n. g.
Gegenstand
Betrieb eines Reisebüros;

Historie

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Management

NameRolle
Hiroshi Ishii
seit 14.2.2024
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 4 angezeigt

80.000 DM
50.00%
Haruko Kajimoto
40.000 DM
25.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fuji-Tours GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 1.329,39 31.414,84
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4,00 4,00
II. Sachanlagen 11,00 97,00
III. Finanzanlagen 1.314,39 31.313,84
B. Umlaufvermögen 517.518,74 462.653,33
I. Vorräte 258.542,26 234.373,57
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 156.195,41 180.202,13
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 102.781,07 48.077,63
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.682,00 1.635,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 520.530,13 495.703,17

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 44.560,28 54.466,01
I. gezeichnetes Kapital 81.806,70 81.806,70
II. Bilanzverlust 37.246,42 27.340,69
B. Rückstellungen 170.092,00 173.847,00
C. Verbindlichkeiten 305.877,85 267.390,16
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 305.877,85 267.390,16
Bilanzsumme, Summe Passiva 520.530,13 495.703,17

Anhang

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Fuji-Tours GmbH hat ihren Sitz in Köln und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 17305 eingetragen.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1, 266 ff. HGB).

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgte die Abschreibung linear. Die Zugänge der beweglichen Anlagegüter wurden auch linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) oder mit dem am Abschlussstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.

Bei den Vorräten erfolgte die Aktivierung zu Anschaffungskosten. Notwendige Abwertungen aufgrund des Niederstwertprinzips wurden - soweit erforderlich - vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Notwendige Wertberichtigungen wurden vorgenommen, soweit die Forderungen bzw. sonstigen Vermögensgegenstände zweifelhaft oder uneinbringlich waren.

Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Rückstellungen für Pensionen wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Sie wurden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risikenund ungewisse Verbindlichkeiten und wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach Maßgabe des § 250 HGB angesetzt.

3. Angaben zur Bilanz

Bei den Rückstellungen für Pensionen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von € 6.291,00. Der Unterschiedsbetrag unterliegt in voller Höhe gemäß
§ 253 Abs. 6 HGB einer Ausschüttungssperre.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) betrugen € 354,35 (Vorjahr: € 417,50).

4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

5. Sonstige Angaben

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 3.

Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 288 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Köln, den 21.06.2021

Hiroshi Ishii


-Geschäftsführer-


sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2021 festgestellt.

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