AS Abbruch
GmbH
Duisburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.854,00 |
5.104,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
79.322,34 |
45.277,24 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
269,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
83.176,34 |
50.650,39 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
37.791,30 |
32.452,73 |
| B.
Rückstellungen |
8.583,72 |
5.309,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
36.801,32 |
12.888,66 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
36.801,32 |
12.888,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
83.176,34 |
50.650,39 |
Anhang
Anhang für das Geschäftsjahr 2018
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der AS Abbruch GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder Gewinn- und
Verlustrechnung gemacht werden können, sind im Anhang
nicht aufgeführt.
Für die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: AS Abbruch GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Duisburg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Duisburg
Register-Nr.: HRB 27735
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Saldenvorträge zum 01.01.2018 entsprechen
den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2017.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den
Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich
gefordert wird.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht
ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die innerhalb eines Jahres fälligen Forderungen
und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit
ihrem Nennbetrag angesetzt. Bei Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen mit Restlaufzeiten
über einem Jahr erfolgt eine Abzinsung mit einem
fristadäquaten Marktzins, soweit eine Verzinsung nicht
vereinbart ist.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung
erwarteter Preis- und Kostenänderungen angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahr, der von der Deutschen Bundesbank zum
Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 2.045,82
(Vorjahr: EUR 1.033,82).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR
0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 10.
Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.07.2019 festgestellt.
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