Riedel First Property GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christoph Riedel seit 9.6.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BSV Deutschland GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der BSV Deutschland GmbH in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 76762) wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB unter Berücksichtigung von rechtsformspezifischen Sondervorschriften des GmbHG aufgestellt. Nach den Größenmerkmalen des § 267 HGB handelt es sich im Berichtsjahr um eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Erleichterungsvorschriften der §§ 274a und 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften werden in Anspruch genommen. Die zur Erläuterung der Bilanz erforderlichen Angaben sind, soweit gesetzlich zulässig, in den Anhang übernommen. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet. Ein Wechsel bzw. Abweichen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet: Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, angesetzt. Den planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet. Bewegliche, abnutzbare und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Anschaffungswert von EUR 800,00 ohne Umsatzsteuer (GWG) wurden im Berichtsjahr aktiviert und sofort in voller Höhe abgeschrieben. Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte zu Anschaffungs und Herstellungskosten. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Zinsrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres. Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Angaben zur Bilanz Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Forderungen i. S. d. § 42 III GmbHG: Gegen den Gesellschafter bestanden keine Forderungen. Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zur Hälfte einbezahlt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Alle Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt. Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG: Gegenüber dem Gesellschafter bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von 24,48 Euro mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. E. Sonstige Angaben Geschäftsführungsorgane Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Christoph Riedel, Bau-sachverständiger, geführt. Düsseldorf, 22. April 2024 Christoph Riedel (Geschäftsführer)
Düsseldorf, den 22. April 2024 gez. Christoph Riedel Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13. Mai 2024 |
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