Globaltech
Trading GmbH
Augsburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
136.313,00 |
2.984,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
130.421,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.892,00 |
2.982,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
244.473,55 |
52.263,97 |
| I.
Vorräte |
25.931,00 |
140,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
18.460,75 |
39.570,46 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
200.081,80 |
12.553,51 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
75.530,65 |
5.957,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
456.317,20 |
61.205,21 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
119.000,00 |
119.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
149.957,24 |
120.905,39 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
69.573,41 |
29.051,85 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
75.530,65 |
5.957,24 |
| B.
Rückstellungen |
3.568,00 |
4.466,95 |
| C.
Verbindlichkeiten |
452.749,20 |
56.738,26 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
197.749,20 |
21.738,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
456.317,20 |
61.205,21 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 01.01.-31.12.2010
Globaltech Trading GmbH, Augsburg
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
Die Gesellschaft weist zum 31.12.2010 einen nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von
Euro 75.530,65 aus. Gleichzeit beinhalten die
Verbindlichkeiten Darlehen gegenüber Gesellschaftern
von Euro 255.000,00, für die der Darlehensgeber
Rangrücktritt erklärt hat.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Bei den
immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die
Abschreibung linear. Das Sachanlagevermögen wird
linear oder degressiv abgeschrieben.
Der Firmenwert wurde auf 5 Jahre abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis Euro 1.000,00 wurden im
Erwerbsjahr auf 5 Jahre linear abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Forderungen wurden zum Nominalwert angesetzt. Den in
den Forderungen enthaltenen Risiken wird durch die Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz nach § 253 Abs.
2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des
Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr
486,95 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren 255.000,00 Euro
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte gesichert
sind bestehen nicht.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
betragen Euro 255.459,59.
E. Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung oblag im
Geschäftsjahr
Herrn Dr. Martin Wöhrl
Augsburg, den 30.11.2011
Globaltech Trading GmbH
gez. Dr. Martin Wöhrl
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2011 festgestellt.
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