Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 33491
Eingetragen
18.6.1996
Branche
Tätigkeiten von WerbeagenturenVermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und WerbeflächenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Die Erstellung von Konzeptionen, Kampagnen und Design sowie die Realisierung aller mit der Werbung im Zusammenhang stehenden Maßnahmen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Wuppertal
50000
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schmitz-Weiss Werbeagentur GmbH

Langenfeld (vormals: Hilden)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019

Bilanz

Aktiva

30.6.2019
EUR
30.6.2018
EUR
A. Anlagevermögen 5.016,00 8.041,00
B. Umlaufvermögen 205.830,86 218.993,61
davon Forderungen gegen Gesellschafter 35.938,61 60.701,98
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.488,81 3.788,41
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 79.202,28 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 294.537,95 230.823,02

Passiva

30.6.2019
EUR
30.6.2018
EUR
A. Eigenkapital 0,00 3.544,91
B. Rückstellungen 269.522,04 216.144,97
C. Verbindlichkeiten 25.015,91 11.133,14
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 25.015,91 11.133,14
Bilanzsumme, Summe Passiva 294.537,95 230.823,02

Anhang


 
I. Angaben zur Identifizierung der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Schmitz-Weiss Werbeagentur GmbH   
Firmensitz laut Registergericht: Langenfeld
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Düsseldorf
Register-Nr.: 33491

II. Allgemeines

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Nach § 267 a HGB handelt es sich um eine Kleinstkapitalgesellschaft.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Entsprechend § 288 Abs. 1 HGB hat die Gesellschaft kein Anlagengitter aufgestellt.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, sofern die Anlagewerte der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände bemessen und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten, Rechnungsabgrenzungsposten und das Eigenkapital wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Dabei wurde gemäß Satz 2 des § 253 Abs. 2 HGB bei den Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen.

Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode). Der Rückstellungsbetrag gemäß der PUC-Methode ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden ist. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck verwandt. Der Rententrend wurde mit 2 %p.a. angenommen. Der Rechnungszins wurde mit 2,94% berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen

Es bestehen Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 35.938,61.

Pensionsrückstellungen

Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergab sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von € 61.453,00. Von der Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde Gebrauch gemacht und von diesem Betrag im Geschäftsjahr ein Vierzehntel den Pensionsrückstellungen in Höhe von € 4.390,00 zugeführt. Die Zuführung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als außerordentlicher Aufwand gezeigt. Der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag aus der Erstanwendung in Höhe von € 21.945,00 wird innerhalb des verbleibenden Übergangszeitraums den Pensionsrückstellungen zugeführt.

Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind teilweise durch eine Rückdeckungsversicherung gesichert, die bei der Generali Lebensversicherung AG mit Sitz in Hamburg abgeschlossen wurde. Die Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen, da sie an den jeweiligen Versorgungsberechtigten verpfändet wurden. Sie wurden nach den BilMoG-Bestimmungen (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet:
  

 

Erfüllungsbetrag der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen:
416.140,00
Beizulegender Zeitwert (entspricht den Anschaffungskosten) der
Rückdeckungsversicherung
155.476,50
Nettowert der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen (Rückstellung)
260.663,50



Ausschüttungssperre

Die Rückstellung für Altersversorgungsverpflichtung wurde gemäß § 253 Abs. 2 HGB unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (2,94%) berechnet. Der Unterschiedsbetrag, der sich aus dem Übergang von dem 7- auf den 10-Jahres-Durchschnitt des Marktzinses ergibt, unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 HGB einer Ausschüttungssperre. Mit einem Abzinsungssatz von 2,15% (7-Jahres-Durchschnitt) ergibt sich eine Rückstellung von € 306.127,50. Daraus resultiert ein Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von € 45.464,00.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen € 0,00.

V. Sonstige Angaben


Anzahl Arbeitnehmer
Während des Geschäftsjahres 2018/2019 wurden durchschnittlich 4,25 Arbeitnehmer beschäftigt.


Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung von
Herrn Georg Schmitz-Weiss, Werbekaufmann, wahrgenommen.

Hilden, den 8. Juli 2020

  

 
 
gez. Georg Schmitz-Weiss
 
 
(Geschäftsführer)

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.07.2020 festgestellt.

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