Schmitz-Weiss Werbeagentur GmbH
Langenfeld
(vormals: Hilden)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2019
EUR |
30.6.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.016,00 |
8.041,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
205.830,86 |
218.993,61 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
35.938,61 |
60.701,98 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.488,81 |
3.788,41 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
79.202,28 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
294.537,95 |
230.823,02 |
Passiva
|
|
30.6.2019
EUR |
30.6.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
3.544,91 |
| B.
Rückstellungen |
269.522,04 |
216.144,97 |
| C.
Verbindlichkeiten |
25.015,91 |
11.133,14 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
25.015,91 |
11.133,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
294.537,95 |
230.823,02 |
Anhang
I.
Angaben zur Identifizierung der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Schmitz-Weiss
Werbeagentur GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Langenfeld
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Düsseldorf
Register-Nr.: 33491
II.
Allgemeines
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Nach § 267 a HGB handelt es sich
um eine Kleinstkapitalgesellschaft.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Entsprechend § 288 Abs. 1 HGB hat die
Gesellschaft kein Anlagengitter aufgestellt.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, sofern die
Anlagewerte der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände bemessen und entsprechend
den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten,
Rechnungsabgrenzungsposten und das Eigenkapital wurden zum
Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der
neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen
ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem.
§ 253 Abs. 1 HGB. Alle Rückstellungen
mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem
von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253
Abs. 2 HGB). Dabei wurde gemäß Satz 2
des § 253 Abs. 2 HGB bei den
Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen
pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen.
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen
erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der
Versicherungsmathematik mittels der sog.
"Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode). Der
Rückstellungsbetrag gemäß der PUC-Methode
ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert
der Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis
zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und
Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der
Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden
ist. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die
"Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck verwandt. Der
Rententrend wurde mit 2 %p.a. angenommen. Der
Rechnungszins wurde mit 2,94% berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren
Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden
mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten
werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder
dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
bewertet.
IV.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen
Es bestehen Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von € 35.938,61.
Pensionsrückstellungen
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergab sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von € 61.453,00. Von der
Übergangsregelung gemäß Art. 67
Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde Gebrauch gemacht und
von diesem Betrag im Geschäftsjahr ein Vierzehntel den
Pensionsrückstellungen in Höhe von
€ 4.390,00 zugeführt. Die Zuführung
wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als
außerordentlicher Aufwand gezeigt. Der noch nicht in
der Bilanz ausgewiesene Betrag aus der Erstanwendung in
Höhe von € 21.945,00 wird innerhalb des
verbleibenden Übergangszeitraums den
Pensionsrückstellungen zugeführt.
Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind teilweise
durch eine Rückdeckungsversicherung gesichert, die bei
der Generali Lebensversicherung AG mit Sitz in Hamburg
abgeschlossen wurde. Die Ansprüche aus der
Rückdeckungsversicherung dienen ausschließlich
der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem
Zugriff übriger Gläubiger entzogen, da sie an den
jeweiligen Versorgungsberechtigten verpfändet wurden.
Sie wurden nach den BilMoG-Bestimmungen (§ 246
Abs. 2 Satz 2 HGB) mit den zugrunde liegenden
Verpflichtungen verrechnet:
|
€
|
Erfüllungsbetrag
der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen:
|
416.140,00
|
Beizulegender Zeitwert
(entspricht den Anschaffungskosten) der
Rückdeckungsversicherung
|
155.476,50
|
Nettowert der Pensionen
und ähnlichen Verpflichtungen
(Rückstellung)
|
260.663,50
|
Ausschüttungssperre
Die Rückstellung für
Altersversorgungsverpflichtung wurde gemäß
§ 253 Abs. 2 HGB unter
Zugrundelegung des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus
den vergangenen zehn Geschäftsjahren (2,94%)
berechnet. Der Unterschiedsbetrag, der sich aus dem
Übergang von dem 7- auf den 10-Jahres-Durchschnitt des
Marktzinses ergibt, unterliegt gemäß § 253
Abs. 6 HGB einer Ausschüttungssperre. Mit einem
Abzinsungssatz von 2,15% (7-Jahres-Durchschnitt) ergibt
sich eine Rückstellung von € 306.127,50.
Daraus resultiert ein Unterschiedsbetrag gemäß
§ 253 Abs. 6 HGB in Höhe von
€ 45.464,00.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren betragen € 0,00.
V.
Sonstige Angaben
Anzahl Arbeitnehmer
Während des Geschäftsjahres 2018/2019
wurden durchschnittlich 4,25 Arbeitnehmer beschäftigt.
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung von
Herrn Georg Schmitz-Weiss, Werbekaufmann,
wahrgenommen.
Hilden, den 8. Juli 2020
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gez. Georg
Schmitz-Weiss
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(Geschäftsführer)
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.07.2020 festgestellt.
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