SIPAL
Automation GmbH & Co. KG.
Iserlohn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
46.492,34 |
| I.
Sachanlagen |
19.993,34 |
| II.
Finanzanlagen |
26.499,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
133.833,81 |
| I.
Vorräte |
3.896,53 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
67.091,98 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
62.845,30 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.545,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
186.871,88 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
151.835,76 |
| I.
Kapitalanteile |
125.336,76 |
| 1.
Kapitalanteile der Kommanditisten |
125.336,76 |
| II.
Rücklagen |
26.499,00 |
| B.
Rückstellungen |
15.550,67 |
| C.
Verbindlichkeiten |
17.493,45 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
17.493,45 |
| D.
Passive latente Steuern |
1.992,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
186.871,88 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der SIPAL Automation GmbH &
Co.KG wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Gesellschaft.
Die Haftsumme der Kommanditisten beträgt
11.000,00 Euro.
Angaben zu Bilanzierung- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu
Anschaffungskosten bewertet.
Das Finanzanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten bewertet.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte mit dem Nennbetrag.
Der sich nach steuerlichen Vorschriften ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis nach der
Handelsbilanz. Da in den Folgejahren die Steuerbilanz
entsprechend einen höheren Steueraufwand ausweisen
wird, wurden latente Steuerrückstellungen gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückstellungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB
zu § 285 Nr. 1 HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 Euro.
zu § 285 Nr. 8b HGB
Die Gesellschaft hat das Gesamtkostenverfahren
gewählt. Angaben zu § 285 Nr. 8b HGB sind nur bei
Anwendung des Umsatzkostenverfahrens erforderlich.
zu § 285 Nr. 9c HGB
Darlehensgewährungen an den
Geschäftsführer erfolgten im Berichtsjahr nicht.
Angaben zur Höhe und Verzinsung entfallen somit.
zu § 285 Nr. 10 HGB
Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird
ausschließlich von der SIPAL Automation
Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Iserlohn, diese handelnd durch
den Geschäftsführer Dieter Adam, Altena,
vorgenommen.
zu § 285 Nr. 13 HGB
Angaben zu Gründen, welche die Annahme einer
betrieblichen Nutzungsdauer eines entgeltlich erworbenen
Geschäfts- oder Firmenwertes von mehr als 5 Jahren
rechtfertigen, entfallen.
zu § 285 Nr. 14 HGB
Angaben zu dem Namen und Sitz eines
Mutterunternehmens entfallen
zu § 285 Nr. 15 HGB
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die
SIPAL Automation Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Iserlohn. Das
gezeichnetet Kapital der Komplementärin beträgt
25.000,00 Euro.
zu § 285 Nr. 16 HGB
Angaben zu der nach § 161 Aktiengesetz
vorgeschrieben Erklärung sind nicht erforderlich
zu § 285 Nr. 18 HGB
Angaben zu Finanzinstrumenten, die über ihren
beizumessenden Wert ausgewiesen werden, entfallen.
zu § 285 Nr. 20 HGB
Angaben zu nicht zum beizulegenden Wert bilanzierten
derivativen Finanzinstrumenten entfallen.
zu § 285 Nr. 23 HGB
Angaben hierzu entfallen, da Bewertungseinheiten im
Sinne des § 254 HGB nicht gebildet wurden.
zu § 285 Nr. 24 HGB
Angaben zu Rückstellungen für Pensionen und
ähnlichen Verpflichtungen sind nicht erforderlich.
zu § 285 Nr. 25 HGB
Eine Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfolgte
nicht.
zu § 285 Nr. 26 HGB
Angaben zu Anteilen oder Anlageaktien an
inländischen Investmentvermögen entfallen.
zu § 285 Nr. 27 HGB
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB oder
nach § 268 Abs. 7 Halbsatz 1 HGB liegen nicht vor.
zu § 285 Nr. 28
Angaben zu ausschüttungsgesperrten Beträgen
im Sinne des § 268 Abs. 8 HGB entfallen.
Sofern Angaben aufgrund der
größenabhängigen Erleichterungen nicht zu
den Pflichtangaben gehörten, wurden diese unterlassen.
Alle Angaben erfolgten richtig und vollständig.
Iserlohn, den 22. März 2011
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(Geschäftsführer)
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