Bergstermann + Dutczak Architekten Ingenieure GmbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Armin Hingst seit 16.1.2004 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GESTALTmanufaktur GmbHDortmundJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
Anhang1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Firma GESTALTmanufaktur GmbH wird wie im Vorjahr nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 erstellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein, so dass die Bilanzkontinuität gewahrt wurde. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird von der Fortführung der Unternehmertätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen, soweit dies bei Bilanzerstellung ersichtlich war. Die Aktiv- und Passivposten sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Die Bewertung erfolgt unter Beachtung kaufmännischer Vorsichtsprinzipien. Insbesondere sind alle erkennbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Gewinne sind berücksichtigt worden, soweit sie am Abschlussstichtag realisiert waren. 2.1.1 Aktiva Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen linearen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Diese werden - soweit steuerlich zulässig und es dem tatsächlichen Wertverzehr entspricht - degressiv vorgenommen. Der Übergang auf die lineare Abschreibungsmethode erfolgt, sobald diese zu höheren Abschreibungen führt. Die Abschreibungen werden entsprechend der voraussichtlichen betrieblichen Nutzungsdauer angesetzt. Für die Zugänge wird die Abschreibung zeitanteilig angesetzt. Für die Geringwertigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden, aufgrund der untergeordneten Bedeutung, die Vereinfachungsregelungen des § 6 Abs. 2 und 2a EStG auch für den handelsrechtlichen Jahresabschluss in Anspruch genommen. Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert gem. § 253 Abs. 2 Satz 3 HBG angesetzt. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert gem. § 253 Abs. 4 Satz 2 HGB. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung angemessen Rechnung getragen. Einzelwertberichtigungen sind nicht erforderlich. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert angesetzt. 2.1.2 Passiva Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten gemäß § 249 Abs. 1 HGB. Sie sind mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Gegebenenfalls erfolgt eine restlaufzeitabhängige Abzinsung gem. § 253 Abs. 2 HG. Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. 3. Angaben zur Bilanz Das gezeichnete Kapital beträgt in DM 50.000,00. 3.1 Pensionsrückstellungen Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen basieren auf versicherungsmathematischen Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) unter Berücksichtigung der Sterbetafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck. Als Rechnungszins wird der von der Deutschen Bundesbank gem. § 253 Abs. 2 HGB zum 31.12.2011 veröffentlichte Zinssatz von 5,14 % für eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren angesetzt. Die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen basiert auf folgenden Parametern:
3.2 Angabe der nicht ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen Zum 01.01.2010 ergab sich aus der Neubewertung der Pensionsrückstellungen eine Unterdotierung in Höhe von € 10.760,00. Die Gesellschaft hat sich für die Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB und eine Verteilung der erforderlichen Zuführung über den längst möglichen Zeitraum von 15 Jahren entschieden. Folglich wurde, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2010, in jedem Jahr ein Betrag von € 718,-- den Pensionsrückstellungen erfolgswirksam zugeführt. Zum 31.12.2011 beträgt der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag der Unterdotierung € 9.324,00. 4. Sonstige Angaben 4.1 Namen der Geschäftsführer Geschäftsführer war während des ganzen Geschäftsjahres 2011 Armin Hingst 4.2 Unterschrift der Geschäftsführung
Dortmund, den 26.09.2012 Armin Hingst, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2012 festgestellt. |
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