KP Media
GmbH
Dresden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
347.010,00 |
225.288,82 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
347.007,00 |
225.285,82 |
| B.
Umlaufvermögen |
491.168,70 |
474.087,31 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
476.694,90 |
467.464,43 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.473,80 |
6.622,88 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.714,65 |
13.582,13 |
| Summe
Aktiva |
847.893,35 |
712.958,26 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
130.412,18 |
174.932,40 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
70.000,00 |
70.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.302,52 |
1.302,52 |
| III.
Gewinnvortrag |
25.629,88 |
14.338,08 |
| IV.
Jahresüberschuss |
33.479,78 |
89.291,80 |
| B.
Rückstellungen |
57.473,36 |
14.146,51 |
| C.
Verbindlichkeiten |
660.007,81 |
523.879,35 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
262.705,24 |
221.911,22 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
834.417,43 |
689.832,32 |
| Summe
Passiva |
847.893,35 |
712.958,26 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft wird unter der Firma "KP Media
GmbH", eingetragen im Handelsregister Dresden (HRB 25670)
mit ihrem Sitz in Dresden, geführt.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
gemäß § 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung
wurde Gebrauch gemacht.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund
des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
erstellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
das bisher angewendete Gesamtkostenverfahren beibehalten.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Das Anlagevermögen weist nur
Vermögensgegenstände aus, die dazu bestimmt sind,
dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen.
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der Abnutzung
unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen (lineare Methode)
vermindert. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre
unterstellt.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten einschließlich geleisteter
Anschaffungsnebenkosten bewertet. Soweit die
Vermögensgegenstände der Abnutzung unterliegen,
werden diese nach Maßgabe der voraussichtlichen
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (zwischen drei und
sieben Jahren) um planmäßige Abschreibungen auf
der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze
linear vermindert. Zugänge des Geschäftsjahres
werden pro-rata-temporis abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden
vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte
Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des
Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten
Anschaffungs- und Herstellungskosten, wenn die Gründe
für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.
Selbständig nutzbare bewegliche Gegenstände
bis zu einem Wert von 250,00 EUR werden im Jahr des Zugangs
sofort aufwandswirksam erfasst. Zugänge des Jahres,
deren Anschaffungskosten 800,00 EUR netto nicht
übersteigen (steuerlich sogenannte geringwertige
Wirtschaftsgüter), wurden sofort voll abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich
zum Nennwert bewertet. Bei erkennbaren Risiken werden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Pauschalwertberichtigungen wurden nicht gebildet.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils
zum Nennwert angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen und
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
und sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung
künftiger Preis- und Kostensteigerungen
gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt.
Soweit künftige Preissteigerungen zu
berücksichtigen waren, wurden diese mit zwei Prozent
p. a. angenommen. Rückstellungen mit einer Laufzeit
von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen
sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank
abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).
Die
Verbindlichkeiten sind gemäß § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und
Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit
nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten Forderungen
gegenüber Mitgliedern des
Geschäftsführungsorgans in Höhe von
277.758,51 EUR (Vorjahr: 284.839,98 EUR). Es handelt sich
dabei um endfällige Kurzzeitdarlehen zu einem
vereinbarten Zinssatz von 2,55 % p. a. Die Darlehen sind
mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung
mit Einredeverzicht besichert. Insgesamt wurden Darlehen im
Umfang von 354.442 EUR gewährt, wovon bislang
76.693,49 EUR getilgt wurden.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Grundsätzen des § 250 Abs. 1 HGB gebildet. Sie
beinhalten im Wesentlichen periodengerechte Abgrenzungen
von Disagien und und Versicherungsbeiträgen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren bestehen nicht.
Die
Verbindlichkeiten sind in Höhe von 437.114,86
EUR (Vorjahr: 387.864,19 EUR) durch Pfandrechte im Rahmen
sogenannter Sale-and-lease-back-Geschäfte besichert.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von 68.246,10 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).
4. Sonstige Angaben
Im vergangenen Geschäftsjahr waren
durchschnittlich drei Arbeitnehmer beschäftigt.
Dresden, den 31.05.2021
KP Media GmbH
Jan Stoschek
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 31.05.2021
festgestellt.
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