Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 5177
Vorher
RCU-VV Zweiundfünfzigste Vermögensverwaltung GmbHPermonta Support GmbH
Eingetragen
20.10.2005
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und SpirituosenGroßhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und StahlhalbzeugGroßhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-Metallhalbzeug
Gegenstand
Durchführung von selbständiger und unselbständiger Montage im Metallbau; Beratungsleistungen für Montage- und Zeitarbeitsunternehmen; Handel mit Stahlkonstruktionen sowie mit metallbeund verarbeitenden Maschinen im weitesten Sinn; Großhandel mit Weinen und Spirituosen

Historie

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Management

NameRolle
Manfred Fuchs
seit 1.3.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Manfred Fuchs
06366 Köthen / Anhalt, Lohmannstraße 27
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Permonta Support GmbH

Köthen

Jahresabschluss zum 31.12.2007

Bilanz

Aktiva

  31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Anlagevermögen 1.361,00 429,00
I. Sachanlagen 1.361,00 429,00
B. Umlaufvermögen 272.691,76 84.684,38
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 263.400,75 82.963,61
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9.291,01 1.720,77
C. Rechnungsabgrenzungsposten 426,33 1.460,47
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 98.622,25
Bilanzsumme, Summe Aktiva 274.479,09 185.196,10

Passiva

  31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 47.324,46 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 123.622,25 10.169,77
III. Jahresüberschuss 145.946,71 -113.452,48
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 98.622,25
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 154.000,00 154.000,00
C. Rückstellungen 39.705,49 7.433,41
D. Verbindlichkeiten 33.449,14 23.762,69
Bilanzsumme, Summe Passiva 274.479,09 185.196,10

Anhang

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss der Permonta Support GmbH wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Permonta Support GmbH ist nach den Kriterien des § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden sowohl bei der Aufstellung als auch beim Umfang der Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Die Bilanz ist entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. § 266 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 326 HGB gegliedert. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde beachtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Permonta Support GmbH zum 31.12.2006 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Bei der Bilanzierung wurden die gesetzlichen Bilanzierungsgebote und -verbote beachtet. Bilanzierungswahlrechte sind durchgängig im Sinne des steuerlichen Bilanzierungsgebotes ausgeübt worden.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going concern) ausgegangen. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, im Wesentlichen unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Erhöhte Abschreibungen und Absetzungen für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung wurden nicht vorgenommen. Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 1 EStG wurden nicht in Anspruch genommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Das gezeichnete Kapital entspricht dem Gesellschaftsvertrag.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Dem Rechnungsabgrenzungsposten liegen entsprechende Aufstellungen zugrunde.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

  Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 33.449,14 33.449,14 0,00

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Manfred Fuchs.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des Ergebnisverwendungsvorschlages aufgestellt.

Köthen, den 22.12.2008

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