Adolf
Selbitschka GmbH
Hanau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2023
EUR |
31.3.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.280,03 |
7.500,00 |
| I.
Finanzanlagen |
10.280,03 |
7.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
384.950,56 |
392.363,76 |
| I.
Vorräte |
49.734,03 |
91.239,95 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
177.061,93 |
160.643,03 |
| davon
gegen Gesellschafter |
132.890,56 |
116.762,44 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
158.154,60 |
140.480,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.145,01 |
6.343,16 |
| Aktiva |
401.375,60 |
406.206,92 |
Passiva
|
|
31.3.2023
EUR |
31.3.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
166.149,93 |
162.940,47 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
128.040,00 |
128.040,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
34.900,47 |
-15.827,11 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.209,46 |
50.727,58 |
| B.
Rückstellungen |
148.517,76 |
134.776,75 |
| C.
Verbindlichkeiten |
86.707,91 |
108.489,70 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
86.462,10 |
108.244,50 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
245,81 |
245,20 |
| Passiva |
401.375,60 |
406.206,92 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Adolf Selbitschka GmbH, Hanau
(Amtsgerichts Hanau HRB 2535) wurde nach den Vorschriften
der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S.
2, 266 ff. HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HBG aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den
Anschaffungskosten, bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung, abzüglich
außerplanmäßiger Abschreibungen
bilanziert.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet, sofern nicht nach § 253
Abs. 4 HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte
Verkaufswerte anzusetzen sind.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nennwert angesetzt, das strenge
Niederstwertprinzip wird beachtet. Dem allgemeinen Ausfall-
und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
ausreichend Rechnung getragen.
Die
flüssigen Mittel in Form der Guthaben bei
Kreditinstituten und des Kassenbestandes sind zu Nennwerten
angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen;
die Auflösung des Postens erfolgt linear pro rata
temporis.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag bilanziert.
Die
Rückstellungen für Pensionen werden nach
anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen
unter Anwendung der "Projected-Unit-Credit-Methode"
ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurde die
"Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck, Köln
zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde pauschal eine
durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt
und dafür der von der Deutschen Bundesbank auf den
Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Makrtzinssatz
der vergangenen 10 Jahre von 1,79 % angesetzt.
Zusätzlich wird eine Bewertung mit dem
7-Jahres-Durchschnittssatz vorgenommen. Die aufgrund der
durch das BilMoG geänderten Bewertung erforderliche
Zuführung wird bis zum 31.12.2024 mit jährlich
1/15 berücksichtigt (Art. 67 Abs. 1 EGHGB). Der
ausstehende Zuführungsbetrag beläuft sich zum
Bilanzstichtag auf 3.003,00 Euro.
Die Bewertung der
Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen erfolgt zu
Erfüllungsbeträgen, ermittelt in der Höhe,
wie sie nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist. Zukünftige Preis- und
Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern
ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt
vorliegen.
Die
erhaltenen Anzahlungen sind zu Netto-Nennwerten
bilanziert.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Umlaufvermögen
Angaben zu den Forderungen
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Forderungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt
Euro 132.890,56 (Vorjahr: Euro 116.762,44).
Die Forderungen und sonstigen
Vermögengegenstände enthalten Euro 132.890,56 (VJ
Euro 116.762,44) Forderungen gegenüber
Gesellschaftern.
Pensionsrückstellungen
Rückstellungen für Pensionen
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in
Höhe von EUR 14.100,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist
gem. § 253 Abs. 6 HGB für die Ausschüttung
gesperrt.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten (§ 285 Nr. 25 HGB) wurden
folgende Werte ermittelt:
|
Euro
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
-194.887,81
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte
|
284.401,91
|
|
89.514,10
|
Angaben zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeitenspiegel:
Art der Verbindlichkeit
|
Restlaufzeit bis 1 Jahr
|
|
Euro
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
0,00
|
(Vorjahr)
|
0,00
|
erhaltene Anzahlungen
|
0,00
|
(Vorjahr)
|
9.400,00
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
28.664,64
|
(Vorjahr)
|
51.566,99
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
58.043,27
|
(Vorjahr)
|
47.522,71
|
davon aus Steuern
|
25.453,07
|
(Vorjahr)
|
21.263,26
|
davon im Rahmen sozialer
Sicherheit
|
1.286,51
|
(Vorjahr)
|
1.479,27
|
Summe (Vorjahr:
108.489,70)
|
86.707,91
|
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz zu
vermerkenden oder im Anhang anzugebenden bzw. aus Bilanz
und Anhang nicht ersichtlichen Haftungsverhältnisse.
Sonstige Pflichtangaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 13.
Hanau, den 16. April
2024
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.04.2024
festgestellt.
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