Energiequelle GmbH
Hauptstraße 44, 15806 Zossen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk Meiser seit 1.11.2018 | Prokura |
Maik Pytzka seit 3.12.2015 | Prokura |
Lars Schiller seit 3.12.2015 | Prokura |
Gregor, Dipl.-Ing. Weber seit 3.12.2015 | Prokura |
Marion, geb. Volkmer Setzefand seit 3.12.2015 | Prokura |
René Just seit 3.12.2015 | Prokura |
Michael Andre Raschemann seit 13.3.2006 | Geschäftsführer |
Doreen, geb. Schulz Raschemann seit 13.3.2006 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
EQ-SYS GmbHAufgelöst | 100.00% |
Energiequelle-Solar-GmbHAufgelöst | 50.00% |
| 50.00% | |
| 50.00% | |
| 49.25% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Energiequelle GmbHZossenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023PROTOKOLL über die ordentliche Gesellschafterversammlung der Energiequelle GmbH am 30. Mai 2024Unter Verzicht auf gesetzliche und vertragliche Einladungsfristen findet heute eine Gesellschafterversammlung statt, an der die Gesellschafterin Energiequelle Invest GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Michael Raschemann, teilnimmt. Tagesordnung:
Zu 1.: Der durch den Geschäftsführer vorgelegte und durch die Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft NiehausPartner Treuhand GmbH & Co. KG geprüfte Jahresabschluss vom 24.5.2024 für das Geschäftsjahr 2023 wird einstimmig festgestellt und genehmigt. Zu 2.: Der Geschäftsführung wird einstimmig Entlastung erteilt. Zu 3.: Es wird einstimmig beschlossen den Jahresüberschuss von 19.501 TEUR zusammen mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 57.595 TEUR auf neue Rechnung vorzutragen. Die Gesellschafterversammlung hat keine weiteren Beschlüsse gefaßt.
Zossen OT Kallinchen, den 30. Mai 2024 Michael Raschemann, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang zum 31. Dezember 2023Allgemeine Angaben Die Energiequelle GmbH mit Sitz in Zossen, OT Kallinchen, ist beim Handelsregister des Amtsgerichtes Potsdam unter der Nummer HRB 10998 eingetragen. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 242ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften und des GmbHG aufgestellt. Die auf den Jahresabschluss angewandten Darstellungsgrundsätze sind gegenüber dem Vorjahr beibehalten worden. Die Ausweiswahlrechte wurden weitgehend zugunsten des Anhangs ausgeübt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen in der Regel über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren. Sachanlagen Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich, soweit abnutzbar, planmäßiger Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Abschreibungsdauer liegt zwischen zwei und fünfzig Jahren. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 250 EUR bis 800 EUR wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Auf Gegenstände des Anlagevermögens werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. Finanzanlagen Die Finanzanlagen werden nach dem Grundsatz der Einzelbewertung zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlicher dauerhafter Wertminderung zu den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Sofern diese Wertminderungen nicht mehr notwendig sind, erfolgt eine Zuschreibung. Vorräte Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten beinhalten direkt zuzurechnende Kosten und angemessene Anteile an den Gemeinkosten. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. In die Herstellungskosten ist ein Teil der Fremdkapitalzinsen einbezogen worden. Bestandsrisiken, die sich aus den Projektverläufen ergeben, werden bei Bedarf durch Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennwert bzw. zu Anschaffungskosten oder niedrigerem Tageswert bilanziert. Abschreibungen auf Forderungen wurden entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls gebildet. Pauschale Wertberichtigungen sind nicht notwendig. Wertpapiere des Umlaufvermögens Die Wertpapiere des Umlaufvermögens (gehaltene Anteile an verbundenen Unternehmen und Unternehmen, an denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, für die im Rahmen von Projektierungen eine Veräußerungsabsicht besteht und die nicht dazu bestimmt sind dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen) werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Sofern notwendig, erfolgen Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Flüssige Mittel Schecks, Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zu Nennwerten angesetzt. Rückstellungen Zur Ermittlung der Pensionsrückstellungen wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewandt. Steuerrückstellungen wurden auf der Grundlage der erwarteten Steuerlasten unter Berücksichtigung geleisteter Vorauszahlungen passiviert. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und zum nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Die Rückstellungen für Gewährleistungen wurden pauschal in Abhängigkeit von den Umsatzerlösen gebildet. Bei der Aufbewahrungsrückstellung wurden die Aufbewahrungskosten über einen Zeitraum von zehn Jahren unter Berücksichtigung einer Kostensteigerung von 2 % für Folgejahre abgezinst. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt. Latente Steuern Auf temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie unter Einbeziehung noch nicht genutzter steuerlicher Verlustvorträge wird ein Überhang an passiven Latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Sofern insgesamt eine künftige Steuerentlastung erwartet wird, erfolgt der Ansatz von aktiven Latenten Steuern. Rechnungsabgrenzungsposten Ausgaben/Einnahmen vor dem Bilanzstichtag sind, sofern es sich um Aufwand/Ertrag nach diesem handelt, unter den aktiven oder passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Posten der Bilanz werden grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in EUR umgerechnet. Erläuterungen der Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens - siehe Anlage - Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weisen die folgende Zusammensetzung und Laufzeiten aus:
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren mit 23.891 TEUR aus Darlehen und im Übrigen aus Gewinnausschüttungen und aus Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen vollständig aus Darlehen. Die Sonstigen Vermögensgegenstände enthalten in Höhe von 42.742 TEUR Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Aktive Latente Steuern Der Ansatz aktiver Latenter Steuern entspricht den sich insgesamt ergebenden Steuerbelastungen aus dem Unterschied von Handels- und Steuerbilanzwerten. Der Ausweis aktiver und passiver Latenter Steuern erfolgt saldiert. Bei der Bewertung der Latenten Steuern wurden unternehmensindividuelle Steuersätze herangezogen. Die Latenten Steuern beruhen auf nachfolgenden Differenzen:
Ausschüttungsgesperrt gem. § 268 Abs. 8 S. 2 HGB sind 1.040 TEUR (Vorjahr 1.002 TEUR). Eigenkapital Der Bilanzgewinn ermittelt sich wie folgt:
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Zur Ermittlung der Pensionsrückstellungen wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, sind gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit diesen Schulden zu verrechnen; entsprechend ist mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen zu verfahren. Übersteigt der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände den Betrag der Schulden, ist der übersteigende Betrag unter einem gesonderten Posten zu aktivieren. Der übersteigende Zeitwert wird gesondert auf der Aktivseite ausgewiesen. Für die Saldierung von Verbindlichkeiten aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechenbaren Vermögenswerten wurden die folgenden Werte ermittelt:
Aus der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB war eine Zuführung der Rückstellungen erforderlich. Der erhöhte Zuführungsbetrag wird über fünfzehn Jahre angesammelt; die Unterdeckung beträgt zum Bilanzstichtag 7 TEUR (Vorjahr: 14 TEUR). Gemäß § 253 Abs. 6 HGB ist im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr zu ermitteln. Der ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt 0 TEUR (Vorjahr: 4 TEUR). Die Anschaffungskosten gem. § 285 Nr. 25 HGB betragen 3.768 TEUR. Der Zeitwert wurde nach den üblichen versicherungsmathematischen Methoden ermittelt. Ausschüttungsgesperrt gem. § 268 Abs. 8 S. 3 HGB sind 94 TEUR (Vorjahr 22 TEUR). Die Ausschüttungssperre beträgt somit insgesamt 1.134 EUR (Vorjahr 1.028 TEUR). Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten Von dem ausgewiesenen Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist ein Betrag in Höhe von 3.400 TEUR durch eine Negativklausel sowie ein Betrag in Höhe von 36.000 TEUR durch Verpfändung von Gesellschaftsanteilen gesichert. Die Fristenstruktur der Verbindlichkeiten ist dem nachstehenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:
Die Sonstigen Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von 977 TEUR Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen. Haftungsverhältnisse Zum Abschlussstichtag bestanden Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften in Höhe von 32.305 TEUR (Vorjahr: 8.264 TEUR), hiervon gegenüber verbundenen Unternehmen: 16.950 TEUR (Vorjahr: 7.000 TEUR), davon für bestehende Bestellobligen: 13.250 TEUR (Vorjahr: 7.000 TEUR). Haftungsverhältnisse werden nur nach sorgfältiger Risikoabwägung und grundsätzlich nur im Zusammenhang mit der eigenen Geschäftstätigkeit eingegangen. Im Rahmen der Projektierung und Umsetzung werden Haftungsverhältnisse zugunsten von Tochtergesellschaften eingegangen, damit diese ihre jeweiligen Projekte realisieren können. Die hiermit verbundenen Risiken werden kontinuierlich überwacht. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und der bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse gehen wir davon aus, dass die Verpflichtungen, die den Haftungsverhältnissen zugrunde liegen, von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können. Nach Abschluss der Projektierung werden die Tochtergesellschaften regelmäßig veräußert. In diesem Zusammenhang erfolgt die Entlassung aus dem Haftungsverhältnis. Die Wahrscheinlichkeit der nicht im Rahmen der Projektrealisierung eingeplanten Inanspruchnahme aus diesen Haftungsverhältnissen wird als sehr gering eingeschätzt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen oder vermerkten Verbindlichkeiten bestehen nach § 285 Nr. 3a HGB anzugebende sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 31.430 TEUR (Vorjahr: 18.860 TEUR).
Im Zusammenhang mit der Errichtung des Referenzkraftwerkes Lausitz wurde eine Gesellschaftervereinbarung zur Erbringung von Einlagen getroffen. Demnach ergibt sich für Energiequelle eine mögliche Zahlungsverpflichtung in Höhe von 9.481 TEUR, welche unter der Position Übrige ausgewiesen wird. Es bestehen Verpflichtungen aus Bestellobligen in Höhe von 383.411 TEUR (Vorjahr: 415.548 TEUR). Dabei handelt es sich im Wesentlichen um abgeschlossene Verträge, die planmäßig in den nächsten fünf Jahren umgesetzt werden. Von den 383.411 TEUR sind 104.170 TEUR fällig bis zu einem Jahr bzw. 279.241 TEUR fällig zwischen einem und fünf Jahren. Es bestehen ferner sonstige Haftungsverhältnisse aus aufschiebend bedingten, projektbezogenen Verpflichtungen gegenüber Käufern, mit denen Preisgleitklauseln vereinbart wurden (sale and purchase agreements). Die Preisgleitklauseln betreffen regelmäßig Abweichungen zwischen tatsächlich eingetretenem und geplantem Betriebserfolg innerhalb der ersten Jahre des Anlagenbetriebs. Die Risiken einer nicht nur geringfügigen Inanspruchnahme im Verhältnis zum jeweiligen Projektvolumen schätzt die Geschäftsführung als gering ein. Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung Aufgliederung der Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse in Höhe von 246.993 TEUR (Vorjahr: 212.632 TEUR) wurden im Inland mit 78.318 TEUR (Vorjahr: 20.921 TEUR) und im europäischen Ausland mit 168.675 TEUR (Vorjahr: 191.711 TEUR) erzielt. Sie verteilen sich auf die einzelnen Tätigkeitsbereiche wie folgt:
Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind folgende neutrale und periodenfremde Erträge enthalten:
Bei den Erträgen aus Zuschreibungen Finanzanlagevermögen und Umlaufvermögen handelt es sich um in Vorjahren vorgenommene Wertminderungen, die aufgrund der positiven Entwicklung der Gesellschaften nicht mehr notwendig sind und daher wieder zugeschrieben wurden. In den Umsatzerlösen enthalten sind periodenfremde Erträge i. H. v. 1.026 TEUR. Die Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge enthalten in Höhe von 1.057 TEUR Erträge aus verbundenen Unternehmen. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind folgende neutrale und periodenfremde Aufwendungen enthalten:
Im Materialaufwand erfasst wurden periodenfremde Aufwendungen im Wesentlichen für Baukosten-Rückstellungen in Höhe von 697 TEUR. Nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB werden Aufwendungen in Höhe von 7 TEUR (Vorjahr: 7 TEUR) ausgewiesen. Saldierung von Erfolgen Den gem. § 246 Abs. 2 Satz 2, 2. HS HGB verrechneten Vermögensgegenständen und Schulden zurechenbare, saldiert auszuweisende Erfolge betreffen:
Sonstige Angaben Durchschnittlicher Personalbestand
Geschäftsführer und Gesamtbezüge Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung durch:
Auf die Angaben gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird verzichtet. Angaben über den Anteilsbesitz Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über im Anteilsbesitz stehende Unternehmen berichtet: - siehe Anlage - Mutterunternehmen Die Energiequelle Invest GmbH, Zossen stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss der Energiequelle-Gruppe auf. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger offengelegt. Gewinnverwendung Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den Jahresüberschuss von 19.502 TEUR zusammen mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 57.595 TEUR auf neue Rechnung vorzutragen. Nahestehende Personen Marktunübliche Bedingungen für nicht unwesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und/oder Personen haben im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff. und 284 ff. HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Zossen, OT Kallinchen, den 24. Mai 2024 gez. Michael Raschemann, Geschäftsführer Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens
Angaben über den Anteilsbesitz Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über im Anteilsbesitz stehende Unternehmen berichtet: Anlage zum Anhang des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis 31.12.2023 der Energiequelle GmbH, 15806 Zossen
* Vorjahresabschluss
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen 1.1 Geschäftsmodell Die Geschäftstätigkeit der Energiequelle besteht in der Planung und Projektierung möglicher Standorte für Anlagen zur Nutzung, Speicherung und Verteilung regenerativer Energien (Schwerpunkt Wind, aber auch Photovoltaik und Biomasse). Die fertigen Projekte werden im Rahmen von Werklieferungsverträgen von der Energiequelle GmbH im Wesentlichen an konzerneigene Betreibergesellschaften veräußert, die wiederum Investoren zum Kauf angeboten werden. Nicht veräußerte Betreibergesellschaften bleiben entweder im Beteiligungsbestand und werden Teil des Energiequelle Konzerns, der somit auch Erzeuger regenerativen Stromes ist, oder sie werden vorerst im Umlaufvermögen gehalten und zu einem späteren Zeitpunkt veräußert. Die Energiequelle GmbH, Zossen, bietet den Betreibergesellschaften im Anschluss an die Umsetzung der Projekte zudem die Dienstleistung der technischen und kaufmännischen Betriebsführung an. Die Geschäftstätigkeit konzentriert sich zu einem großen Teil auf das Inland, wo Energiequelle zu den größten Projektentwicklern und Betriebsführern der Windenergiebranche gehört, sowie auf die Länder Frankreich, Finnland, Polen und Südafrika, wo Energiequelle mit eigenen Gesellschaften oder Country Managern vor Ort tätig ist. 1.2. Forschung und Entwicklung Die Energiequelle tätigt keine eigenen Produktentwicklungen. Die Arbeit an zukunftsorientierten Konzepten und Strategien zur Verbesserung der Nutzung und Verbreitung von sowie Versorgung mit regenerativen Energien erfolgt maßvoll, in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern und in der Regel über Anteile an Beteiligungsgesellschaften. Beispielhaft ist das Engagement in Feldheim zu nennen, wo durch den intelligenten Einsatz unterschiedlicher regenerativer Anlagen ein Referenzprojekt für energieautarke Kommunen entstanden ist. Dieses Leuchtturmprojekt erfreute sich gerade in den vergangenen drei Jahren einem überaus hohen nationalen und internationalen Interesse. Ebenfalls erwähnt werden kann hier die Planung des Referenzkraftwerks Lausitz. Kern des Reallabors Referenzkraftwerk Lausitz (RefLau) ist die Errichtung eines modernen Kraftwerks am Standort Spremberg im Industriepark Schwarze Pumpe, in dem ausschließlich erneuerbare Energien genutzt, Möglichkeiten der Sektorenkopplung erschlossen und neue Wertschöpfungspotenziale durch Systemdienstleistungen im elektrischen Netz der öffentlichen Versorgung aufgezeigt werden. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche Situation und Rahmenbedingungen Die Marktsituation für die Projektentwicklung, insbesondere von Windenergieanlagen (WEA), in Deutschland ist in unverändert starkem Maß von den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen abhängig. Im Geschäftsjahr 2023 betrug der bundesweite Zubau 745 WEA mit 3.567 MW Leistung (2022: 551 WEA mit 2.403 MW Leistung, 2021: 484 WEA mit 1.925 MW Leistung) (Quelle: Bundesverband WindEnergie, www.wind-energie.de). Die Bundesregierung hat deutliche, vor allem auch nachhaltig positive Zeichen für den Klimaschutz sowie die Energiewende gesetzt und zahlreiche Gesetzesanpassungen hierzu auf den Weg gebracht. Hervorzuheben ist hier das am 01.02.2023 in Kraft getretene Windenergieflächenbedarfsgesetz. Das WindBG gibt den Bundesländern nun erstmals verbindliche Ziele vor, in welchem Umfang Flächen bis Ende 2027 (Zwischenziel, durchschnittlich 1,4 %) und Ende 2032 (2 %) auszuweisen sind. Die Länder haben nun den Auftrag, bis Juni 2024 festzusetzen, wie die jeweiligen Landesziele umgesetzt werden sollen. Neben den quantitativen Vorgaben hat der Gesetzgeber vor allem auch in die bisherige Planungssystematik eingegriffen. Ziel ist, die Flächenausweisungsprozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen. Um die gestiegenen Rohstoffkosten abzufedern, wurden bereits per 01.01.2023 die Höchstvergütungssätze im EEG für Windenergie um rund 25 % von 5,88 Cent/kWh auf 7,35 Cent/kWh angehoben, sodass Windenergieprojekte wirtschaftlich bessere Rahmenbedingungen auch für die Energiequelle vorweisen können. Am 14.12.2023 hat die Bundesnetzagentur bekanntgegeben, dass der Höchstvergütungssatz im EEG für Windenergie auch im Jahr 2024 bei 7,35 Cent/kWh verbleibt. Die angekündigten Änderungen zur Verkürzung von Genehmigungsverfahren haben noch nicht ihre volle Wirksamkeit gezeigt, sie sind jedoch bedeutend für die Branche und damit für den weiteren Zubau von Windenergie an Land. Die Bearbeitungs- und Erstellungszeiten von Windgutachten sind im Jahr 2023 um etwa vier bis sechs Monate gestiegen, was nach unserer Einschätzung ein Indiz für einen sukzessiven Abbau des Genehmigungsstaus ist. Darüber hinaus trägt die weiter steigende Nachfrage nach klimaneutralen Produkten dazu bei, dass der Erwerb einer regenerativen Stromerzeugungsanlage trotz des gestiegenen Zinsniveaus stark an Bedeutung gewinnt und somit die Nachfrage nach unseren Produkten und Leistungen weiterhin deutlich positive Impulse erfährt. Bis neue Flächen zur Verfügung stehen, werden bestehende Windvorrang- oder Eignungsgebiete zur Arrondierung umgeplant, um Nischengebiete zu nutzen. Daher bewegen sich typische Projektgrößen aktuell zwischen einer und drei WEA. Der Erwerb von Altparks zum Repowering steht auch weiter im Focus der Energiequelle. In 2023 konnten wir ein Paket mit vier zu repowernden Windparks erwerben. Die neu geschaffene Möglichkeit, ab 01.01.2023 auch WEA außerhalb von Windvorrang- oder -eignungsgebieten zum Repowering betreiben zu dürfen, schafft interessante Projektierungsmöglichkeiten. Energiequelle ist daher auch am Ankauf dieser alten WEA interessiert. In Zeiten hoher Energiepreise erfreut sich auch unser Leuchtturm-Projekt "ENERGIEAUTARKES FELDHEIM" wieder deutlich mehr Beachtung. Durch den uns eigenen kooperativen Ansatz mit Städten und Gemeinden erwarten wir daher mittel- und langfristig einen guten Projektzufluss. Darüber hinaus planen wir gemeinsam mit Kommunen in den kommenden Jahren neue Projekte von kommunalen Energieparks zu realisieren. Die Marktsituation für die Projektentwicklung in unserem etablierten Auslandsmarkt Finnland ist nach wie vor gut. Die dort temporär gestiegenen Strompreise haben sich mittlerweile wieder auf das Vorkriegsniveau entwickelt Unsere Vorhaben in Frankreich sind in der Regel kleiner als in Deutschland, da dieses Land abseits der Ballungszentren weiträumig zersiedelt ist und vorgegebene Abstände zur Wohnbebauung eingehalten werden müssen. Dennoch bietet Frankreich aufgrund des niedrigen Ausbaugrades noch genügend Flächenpotenzial. In 2023 konnten wir für drei Projekte eine feste Einspeisevergütung in der Ausschreibung erhalten und weitere Projektentwicklungen vorantreiben. Grundsätzlich gestaltet sich die Entwicklung des französischen Marktes für Erneuerbare Energien vermutlich aus politischen Gründen zäh. Inwieweit es hier nach der im Juni 2024 anstehenden Europawahl neue Impulse gibt, bleibt abzuwarten. Die finnische Regierung baut auf die erneuerbaren Energien als wesentlichen Pfeiler der Energieversorgung. Windverhältnisse und Rahmenbedingungen für die Projektentwicklung sind sehr gut. Das Land bietet ein großes Flächenpotenzial, zudem hat der finnische Gesetzgeber frühzeitig die kommunale Partizipation an den Projekten gesetzlich verankert, mit der Folge, dass die Kommunen ein vitales Interesse entwickeln, sich mit Projekten im Rahmen erneuerbarer Energien auseinander zu setzen. Die guten Rahmenbedingungen lassen allerdings auch den dortigen Wettbewerb steigen. Energiequelle sieht sich mit einer kontinuierlich anwachsenden Projektpipeline von derzeit rund 2,5 GW Leistung für die kommenden Jahre gut am dortigen Markt positioniert. Darüber hinaus möchte Finnland bis 2030 rund 10 % des grünen Wasserstoffes für die gesamte EU zur Verfügung stellen. Folgerichtig sind Pipelines und auch Anlagen zur Wasserstoffproduktion aus grünem Strom auch bei Energiequelle in Planung. Im Jahr 2022 hat Energiequelle eine polnische Tochtergesellschaft gegründet. Wir fokussieren uns hier zunächst auf Photovoltaikanlagen (PVA) als Freiflächenprojekte. Windprojekte prüfen wir derzeit jedoch auch. Wir gehen davon aus, dass das Potenzial der Onshore-Windenergie aufgrund der Liberalisierung der 10-H-Abstandsregelung bis 2030 einen Gesamtwert an 20 GW installierter Kapazität übersteigen wird. 2023 erfolgte die Gründung einer südafrikanischen Tochtergesellschaft. Hier verfügen wir bereits über ein weit vorangetriebenes Windkraftprojekt, so dass wir unseren Markteintritt als vollzogen sehen. Die Energienachfrage in Südafrika ist sehr groß, die Bedingungen vor Ort aufgrund eines nicht vorhandenen Strommarktes und instabilen Netzes herausfordernd. Zudem wird die Energiequelle sich in den griechischen Markt für Erneuerbare Energien bewegen. Der 2023 hierfür angestellte Country Manager hat bereits mit dem Aufbau entsprechender Strukturen begonnen. Das inflationsgetrieben gestiegene Zinsniveau für langfristige Projektfinanzierungen beeinflusst die Ertragsaussichten unserer Projekte negativ. Hier erwartet der Markt jedoch in 2024 nach mehreren Monaten stabiler Zinsen in der zweiten Jahreshälfte 2023 eine beginnende leichte Senkung des Zinsniveaus. Auch wenn die derzeit inverse Zinsstruktur ein Indikator für eine anstehende Rezession sein kann, so sehen wir den Absatzmarkt für schlüsselfertige Windenergieanlagen aufgrund des stabilen Investoreninteresses weiterhin sehr positiv. Windenergie- und Photovoltaikprojekte sind nachhaltige und zukunftsweisende Investitionen für ein sehr breites Investorenspektrum (von Privatpersonen über Stadtwerke, große Energieversorger, aber auch Fonds und Versicherungsgesellschaften). Aufgrund der festen Einspeisevergütungszusagen des EEG oder langfristiger Power Purchase Agreements bietet diese Investitionsform langfristig Planungssicherheit. Solange die Börsenstrompreise unterhalb dieser Einspeisevergütungen liegen, bietet diese Anlageform jedoch nur bedingt Schutz vor Inflation. Nach wie vor zeichnet sich der Wettbewerb durch eine Vielzahl langfristig etablierter Anbieter aus. Auch die klassischen Energieversorgungsunternehmen sind als Wettbewerber mittlerweile im Markt der Projektierung von Erneuerbaren Energien (EE) vertreten. Neue Mitbewerber treten nur in geringem Umfang in den Markt der Projektierung von WEA ein. Im Gegensatz hierzu steht der Markt für Photovoltaikanlagen, in dem es viele Newcomer gibt, die Projekte jedoch lediglich bis maximal zur Baureife entwickeln. Kooperationen mit diesen Anbietern sind grundsätzlich möglich und werden von unseren Spezialisten individuell geprüft. Die Entwicklung neuer Projekte hängt in entscheidendem Maße von der Verfügbarkeit geeigneter Flächen ab, daher beobachten alle Wettbewerber die örtlichen Regionalplanungsgesellschaften, um ggfs. zeitliche Vorteile zu generieren. Auch Energiequelle ist entsprechend tätig. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz schreibt eine zur Verfügungstellung von 2% der Flächen an Land vor. Hier sehen wir sehr gute Potenziale für unser Haus. 2.2. Geschäftsverlauf und Lage Aufgrund der naturgemäß bestehenden Imponderabilien der künftigen rechtlichen Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf konnte unsere Vorjahresplanung mit einem prognostizierten Ergebnis von rd. 20,8 Mio. EUR nach Steuern mit rd. 19,5 Mio. EUR nach Steuern nicht ganz erreicht werden. Im Geschäftsjahr sind die Kosten stärker gestiegen, als in der Planung erwartet. Die Umsatzerlöse haben sich aufgrund der Fertigstellungen nochmals deutlich um rd. 34,3 Mio. EUR (Vorjahr: Steigerung um 58,7 Mio. EUR) erhöht. Ebenso erhöhten sich die Bestandsveränderungen in Höhe von 9,2 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung der Materialaufwendungen und bezogenen Leistungen hat sich der betriebliche Rohertrag somit um 11,9 % verbessert. In Deutschland konnten zwei Windprojekte mit 7 Windenergieanlagen und einer installierten Gesamtleistung von 34,2 MW errichtet werden, ebenso ein Umspannwerk mit einer Leistung von 31,5 MVA. Zusätzlich wurden in Finnland zwei Windprojekte mit 15 Windenergieanlagen und einer installierten Gesamtleistung von 85,5 MW umgesetzt. Insgesamt ist die Geschäftsführung mit dem Verlauf des Geschäftsjahres sehr zufrieden. 2.3. Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Vermögenslage Bei der nachfolgend dargestellten Vermögenslage wurden Anpassungen nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten vorgenommen, um die Fristigkeit des Vermögens und der Verbindlichkeiten darzustellen. Insbesondere wurden Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen der langfristigen Finanzierung zugeordnet. Hinsichtlich der Aktivseite der Bilanz ergibt sich im Vorjahresvergleich:
Die Veränderungen im Immateriellen und Sachanlagevermögen ergeben sich zum einen durch planmäßige Abschreibungen in Höhe von 1.373 TEUR (Vorjahr: 635 TEUR), denen Investitionen in Höhe von insgesamt 3.230 TEUR (Vorjahr: 1.458 TEUR) gegenüberstehen. Wesentlicher Bestandteil des Vermögens sind neben den noch nicht schlussgerechneten Projekten in Höhe von 61,4 Mio. EUR die ebenfalls unter den Vorräten ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen unsererseits, welche sich um 22,9 Mio. EUR auf 104,4 Mio. EUR erhöht haben. Gleichzeitig werden um 12,9 Mio. EUR reduzierte Kundenanzahlungen in Höhe von 49,3 Mio. EUR hiermit saldiert. Der Bestand an eigenfinanzierten Projekten erhöht sich dadurch um rd. 45,1 Mio. EUR auf nunmehr 116,5 Mio. EUR. Deutlich verringert haben sich die laufenden Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen um 19,4 Mio. EUR. Gleichzeitig sind in den Sonstigen Vermögensgegenständen Darlehensforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 42,7 Mio. EUR enthalten, so dass sich die Sonstigen Vermögensgegenstände insgesamt deutlich um 45,6 Mio. EUR erhöht haben. Die nach Fristigkeiten aufbereitete Passivseite der Bilanz ergibt sich wie folgt:
Die Veränderungen bei den Bankverbindlichkeiten ergaben sich durch gestiegene Inanspruchnahmen von Kontokorrenten und Darlehensneuaufnahmen über 36,0 Mio. EUR, welche sukzessive bis in 2028 zurückzuführen sind. Die kurzfristigen Rückstellungen verminderten sich um insgesamt 6,6 Mio. EUR. Ursächlich für diese Reduzierung sind im Wesentlichen verminderte Steuerrückstellungen sowie Rückstellungen für Gewährleistungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind vor allem wegen im Berichtsjahr noch abzuführenden Umsatzsteuern aus der Umsatzrealisierung zum Jahresende um insgesamt 6,9 Mio. EUR auf 13,4 Mio. EUR gestiegen. Aus den vorstehend aufbereiteten Werten lassen sich folgende Schlüsselkennzahlen ableiten:
Finanzlage Die Finanzlage der Gesellschaft zeigt sich in der folgenden Kapitalflussrechnung:
Die Finanzlage ist gut. Aufgrund der gestiegenen Umsätze und erhöhten Bestände ergab sich für 2023 eine abermalige Verminderung des Finanzmittelbestandes. Mit Abschwächung des Unternehmenswachstums wird sich der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit wieder ins Positive wandeln, insbesondere durch Eingang der ausgewiesenen Forderungen und Abrechnung unserer im Bau befindlichen Projekte. Der Finanzmittelbestand setzt sich wie folgt zusammen:
Die Gesellschaft war im abgelaufenen Geschäftsjahr stets in der Lage, ihre fälligen Verbindlichkeiten fristgerecht zu begleichen. Von den zugesagten Kreditlinien bei Kreditinstituten waren zum Bilanzstichtag 31,7 Mio. EUR nicht ausgenutzt. Ertragslage In der nachfolgenden Darstellung der betriebswirtschaftlichen Ertragslage der Gesellschaft wurden gegenüber der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung Anpassungen insbesondere hinsichtlich des nicht operativen Ergebnisses vorgenommen. Periodenfremde und Neutrale Ergebnisse wurden dabei vom operativen Betriebsergebnis separiert. Anhand des EBIT kann - grundsätzlich - der Gewinn verschiedener Geschäftsjahre, Quartale oder Unternehmensbereiche direkt verglichen werden, ohne dass die Resultate durch schwankende Steuersätze, vom Schuldenstand abhängige Zinsaufwendungen oder ähnliche Faktoren beeinflusst würden. Das EBIT gilt demgemäß als ein Maß für die Profitabilität des Geschäfts. Insofern betrachten wir das EBIT neben dem Cashflow und der Flächenverfügbarkeit als zentrale Steuerungsgröße für unsere Gesellschaft. Insgesamt ergibt sich im Vorjahresvergleich:
Im Geschäftsjahr 2023 konnten die Umsatzerlöse aufgrund der abgerechneten Projekte verglichen mit dem Vorjahr um 16,2 % auf 247,0 Mio. EUR gesteigert werden. Die Gesamtleistung der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Bestandsveränderungen aus noch nicht schlussgerechneten Projekten erhöhte sich um 49,3 Mio. EUR. Bei ebenfalls gestiegenem Materialeinsatz (+42,2 Mio. EUR) wurde eine um 7,1 Mio. EUR höhere Rohmarge erzielt. Die Personalkosten haben sich aufgrund steigender Mitarbeiterzahlen sowie gewährten Bonuszahlungen und Gehaltssteigerungen auf nunmehr 30,1 Mio. EUR weiter erhöht. Andere betriebliche Aufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 4,2 Mio. EUR auf 13,7 Mio. EUR erhöht. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen erhöhte Aufwendungen für Raumkosten (+1.164 TEUR), gestiegene Aufwendungen für Marketing und Reisekosten (+656 TEUR) sowie Mehrkosten für Fahrzeuge, Reparaturkosten sowie Lizenzen etc. (+1.407 TEUR). Die Umsatzrendite sank gegenüber dem Vorjahr bedingt durch die vorstehend erläuterten Kostensteigerungen. Das Finanzergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert. Das Neutrale (und nicht operative) Ergebnis ergibt sich wie folgt:
3. Nachhaltigkeitsbericht Die Taxonomie-Verordnung der EU sieht 6 Umweltziele vor. Diese lauten (1) Klimaschutz, (2) Anpassung an den Klimawandel, (3) nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, (4) Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft, (5) Vermeidung von Verschmutzung und (6) Schutz von Ökosystemen und Biodiversität. Die Energiequelle GmbH ist mit ihren Geschäftsfeldern untrennbar mit dem Klimaschutz, mit den Themen des Umwelt- und Naturschutzes verbunden. Wir optimieren die positiven umweltrelevanten Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit und leisten hiermit unseren Beitrag zur Realisierung einer nachhaltigen Energieversorgung. Seit November 2018 ist die Energiequelle GmbH mit den Standorten Kallinchen und Bremen im EMAS-Register eingetragen und hat seitdem in jedem Jahr das EMAS-Zertifikat für ein geprüftes Umweltmanagement erhalten. Mit der Einführung eines Umweltmanagements entsprechend den Anforderungen der EMAS-III-Verordnung trägt die Energiequelle GmbH nicht nur aktiv dazu bei, die von der Bundesregierung gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen und der Nachwelt eine intakte Umwelt zu hinterlassen, sondern verpflichtet sich darüber hinaus, die Umweltbelastungen ihrer Tätigkeiten laufend zu überprüfen und auf ein Minimum zu reduzieren. Der Erhalt von Natur und Umwelt heute und in der Zukunft durch bewussten und effizienten Ressourceneinsatz gewinnt weiter an Bedeutung. Beispiele für Ansätze, die Umweltfreundlichkeit unserer Geschäftstätigkeit zu steigern, sind etwa die Schaffung eines konzerneigenen EQ-Strom- Produktes, welches Kommunen sowie Bürgern/Kunden angeboten wird. Klimafreundliche, verschmutzungsarme Elektromobilität fördert Energiequelle durch den Aufbau einer eigenen Ladeinfrastruktur. Der Bestand an unternehmenseigenen Elektroautos wächst kontinuierlich, und Ladesäulen werden an nahezu allen unseren Standorten in steigender Anzahl bereitgestellt. Ebenso wurde bei der Anmietung von Bürogebäuden auf die Gewinnung von Erneuerbaren Energien durch Erdwärmeheizung und Solaranlagen Wert gelegt. Seit 2018 erstellt die Energiequelle darüber hinaus eine jährliche umfassende Umwelterklärung für unsere Standorte Kallinchen und Bremen. Diese stellen wir bei Bedarf unseren Geschäftspartnern zur Verfügung. 4. Prognosebericht Die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens wird durch die Erfolgskraft der beiden wesentlichen Erlösquellen, der Projektentwicklung und der Betriebsführung, geprägt. Während die Projektentwicklung dabei in besonderem Maße von den rechtlichen Rahmenbedingungen (energiepolitischer Wille der Zurverfügungstellung von Flächen zur Bebauung und eines zeitlich schlanken Genehmigungsverfahrens), den Entwicklungen am Finanzmarkt, der Preisentwicklung und Verfügbarkeit aller Komponenten abhängig ist, weist die Betriebsführung aufgrund der in der Regel mittel- bis langfristig eingegangenen Verträge ein stabiles Umfeld mit gutem Wachstumspotenzial auf. Für eine erfolgreiche wirtschaftliche Betätigung ist generell neben den passenden gesetzlichen Rahmenbedingungen ein stabiler Finanzmarkt mit für Projektfinanzierungen zugänglichem Kapital Voraussetzung. Der deutsche und internationale Bankenmarkt zeigt weiter großes Interesse an Projektfinanzierungen im Bereich der Erneuerbaren Energien. Die zum Jahresende 2023 deutlich erhöhten Zinsen der KfW für das Programm "Erneuerbare Energien - Standard" wirken sich kaum auf die Finanzierungszinsangebote der Banken aus, da jetzt vermehrt Refinanzierungen aus bankeigenen Mitteln erfolgen oder auch an den EURIBOR gebundene Konditionsvereinbarungen mit Zins-SWAP zur Absicherung angeboten werden. In unserer Planung wurden die geänderten Rahmenbedingungen bereits gewürdigt. Das Interesse der Banken für Projektfinanzierungen ist weiterhin groß. Wir sehen aktuell keine Gründe für eine Änderung in diesem Bereich. Der Zinsmarkt hat sich stabilisiert, so dass wir von einer Stagnation ggfs. auch schon einem geringfügigen Rückgang der Zinssätze ausgehen. Dieses vorausgesetzt, beurteilen wir die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens weiterhin positiv. Zusammenfassend gehen wir davon aus, dass sich im Wirtschaftsjahr 2024 die Ertragslage stabil weiter entwickeln wird. Wir planen daher als zentralen Leistungsindikator im Wirtschaftsjahr 2024 einen Jahresüberschuss von 18,9 Mio. EUR. 5. Chancen- und Risikobericht 5.1. Risikobericht Die Gesellschaft hat für das Erkennen wesentlicher Risiken ein Kontroll- und Risikomanagement als Bestandteil der Unternehmensplanung und -steuerung erarbeitet und implementiert. Die eingesetzten Steuerungs- und Überwachungssysteme werden fortlaufend weiterentwickelt, um noch besser das Maß der Risiken bewerten und handhaben zu können. Aus der Gesamtbetrachtung der Risikosituation der Gesellschaft hat sich ergeben, dass die bestehenden, nachfolgend dargestellten Einzelrisiken begrenzt und überschaubar sind und auch die Gesamtsumme der Risiken den Fortbestand des Unternehmens nicht gefährdet. Branchenspezifische Risiken Das Marktumfeld der Projektierung von Anlagen zur Erzeugung regenerativen Stromes ist unter anderem von Rahmenbedingungen geprägt, die von den agierenden Unternehmen nicht beeinflusst werden können. Zu diesen Rahmenbedingungen gehören die einschlägigen Gesetze und Verordnungen sowie staatliche Förderprogramme bezüglich der Installation und des Betriebs von Windenergie- und Solaranlagen, etwa in Form von Beihilfen, günstigen Krediten oder Steuervergünstigungen. Änderungen dieser sowie allgemeiner wirtschaftlicher Rahmenbedingungen können Kunden oder potenzielle Kunden veranlassen, ihre Investitionen in die angebotenen Produkte und Dienstleistungen entsprechend anzupassen. Das Ausschreibungsverfahren wurde 2017 eingeführt. Im Jahr 2023 wurden die Ausschreibungsvolumina erneut nicht ausgeschöpft, von dem 12,8 Gigawatt Volumen wurde nur rund die Hälfte bezuschlagt. Die Zuschlagspreise lagen somit regelmäßig im oberen Bereich der nach oben gedeckelten Maximalbeträge. Im Osterpaket 2022 wurde beschlossen, die Ausschreibungsvolumina in allen Segmenten deutlich zu vergrößern (12.840 MW in 2023 sowie jeweils 10.000 MW in den Jahren 2024 bis 2028 gegenüber den vorherigen Planungen in Höhe von 3.000 (2023), 3.100 (2024), 3.200 (2025), 4.000 (2026), 4.800 (2027) und 5.800 MW (2028)). Das weitere Festhalten an der maximalen Einspeisevergütung nach EEG auf 7,35 Cent/kWh ermöglicht es Energiequelle, auch bisher nicht unseren hohen Ansprüchen an die Wirtschaftlichkeit von Projekten genügende Projektansätze neu zu kalkulieren und nunmehr wirtschaftlich umzusetzen. In unseren Auslandsmärkten zeigen sich die Rahmenbedingungen sehr unterschiedlich. In Frankreich besitzen unsere Projektgrößen mit unter 18 MW feste, gut auskömmliche Einspeisetarife. Für drei größere Projekte konnten wir 2023 in der Ausschreibung ebenfalls sehr gute Einspeisetarife erzielen. Zudem gibt es auch weiterhin eine wachsende Nachfrage nach festen Stromabnahmeverträgen (PPA). In Finnland werden in der Regel mit großen Energieversorgern feste Stromabnahmeverträge (PPA) geschlossen. Die Preise für Windstrom sind in Finnland marktkonform. Mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine zogen die Marktpreise für Strom in Europa deutlich an. Mittlerweile ist hier eine Normalisierung der Preise auf das Vorkriegsniveau zu beobachten. Unsere Projekte in Finnland werden von uns teilweise auch ohne festen PPA zum Verkauf angeboten. Investoren versprechen sich in diesem Fall durch die gewonnene Flexibilität durchschnittlich höhere Strompreiserlöse. Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen können auch genehmigungsrechtliche und finanzierungstechnische Hemmnisse auftreten und somit zu einer Verzögerung der Projektumsetzung führen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich aufgrund der beschränkten Verfügbarkeit von überplanbaren Flächen und Lieferengpässen bei Komponentenlieferanten die Projektrealisierung verzögert. Einhergehend mit der Planung neuer Projekte sind ein weiterer Ausbau der Netze und die Schaffung der daraus resultierenden Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Netzanbindung der neuen Vorhaben von wesentlicher Bedeutung. Allgemeine Geschäftsrisiken Beschaffungsrisiken werden für die Gesellschaft als projektierende Einheit dann relevant, wenn die zur Herstellung unserer Produkte benötigten Anlagen nicht in ausreichender Menge oder erforderlicher Qualität zur Verfügung stehen. Energiequelle bezieht die von ihr be- oder vertriebenen Windenergieanlagen von mehreren Hauptlieferanten. Alle Hersteller von Hauptkomponenten (Wind und auch PV) stehen unverändert unter Druck Preissteigerungen ihrer Anlagen durchzusetzen, da neben den Materialpreiserhöhungen u.a. der starke Wettbewerb der vergangenen Jahre negative Spuren in den Herstellerbilanzen hinterlassen haben. Die EQ wirkt dem mit Verhandlungen mit weiteren Produktanbietern sowie langfristigen Rahmenvereinbarungen entgegen, insgesamt wird jedoch mit weiter steigenden Gestehungskosten für Wind- und Solarparks gerechnet, aber auch gleichermaßen steigenden Verkaufspreisen, die durch wieder steigenden Börsenstrompreise möglich werden. Produktrisiken wird durch entsprechende Maßnahmen zur Qualitätssicherung auf der Beschaffungsseite Rechnung getragen. Hierzu gehört die ständige Verbesserung der projektierten Anlagen. Zinsänderungsrisiken wird im Wesentlichen durch eine fristenkongruente Finanzierung des notwendigen Betriebsvermögens begegnet. Bedeutenden Währungsrisiken sieht sich die Gesellschaft nicht ausgesetzt. Der deutliche Zinsanstieg der vergangenen Jahre ist zum Erliegen gekommen. Seit mehreren Monaten sehen wir eine Stagnation am Zinsmarkt. Je nach Refinanzierungsform zeigten sich bereits Tendenzen, dass der Markt rückläufige Zinsen sehen möchte. Eine leichte Reduzierung der langfristigen Zinsen könnte nach unserer Einschätzung bereits zum Beginn des vierten Quartals 2024 erkennbar sein. Die Gesellschaft steht mit anderen Unternehmen in einem immer stärker werdenden Wettbewerb um hoch qualifizierte Fach- und Führungskräfte. Es wurden diverse Maßnahmen ergriffen, um die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern, z. B. eine bessere Work-Life-Balance der Mitarbeiter zu ermöglichen und gesundheitsfördernde Angebote anzubieten. In vielen Bereichen hat sich auch die Anstellung von Quereinsteigern bewährt und zu guten Ergebnissen geführt. Um mögliche Risiken aus dem IT-Bereich zu beherrschen, wird moderne Hard- und Software eingesetzt. Energiequelle verfügt über integrierte IT-Infrastrukturen, Back-up-Systeme sowie Viren- und Zugangsschutz. Die Belegschaft wird fortlaufend durch einen Dienstleister für derartige Risiken sensibilisiert und in der Gefahrenabwehr geschult. Alle identifizierten Risiken sind nach derzeitigem Erkenntnisstand durch entsprechende Versicherungsverträge - soweit versicherbar - und Rückstellungen abgedeckt. 5.2. Chancenbericht Der politische Wille, den Anteil der Erneuerbaren Energien am deutschen und internationalen Strommarkt weiter auszubauen, ist sehr hoch. Energiequelle ist als eines der zehn größten Entwicklungs- und Betriebsführungsunternehmen in Deutschland aufgrund der langjährigen Erfahrungen, der guten Kontakte und einer Vielzahl von in der Entwicklung befindlichen Projekten gut positioniert, ohne eine Marktführerschaft anzustreben. Die Nachfrage von Investoren und Eigennutzern an Projekten aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien ist weiterhin gut. Unsere Angebote an größere Investorenkreise stoßen regelmäßig auf sehr gutes Interesse. Die Verbesserungen bei den Planverfahren wie auch die erhöhten Vergütungssätze nach EEG geben uns die Möglichkeit, mehr Projekte in kürzerer Zeit wirtschaftlich erfolgreich umzusetzen. Dem in den vergangenen Jahren erfolgten und auch für die kommenden Jahre geplanten Wachstum bei der Anzahl der Mitarbeitenden begegnet Energiequelle durch eine regelmäßige maßvolle Anpassung der internen Strukturen. Der geplanten Verdoppelung der Anzahl der Mitarbeitenden von rd. 400 zu Beginn des Jahres 2023 auf rund 800 in den kommenden fünf Jahren wird aktuell durch das am 01.05.2023 umgesetzte Strategieprojekt EQ 5.0 Rechnung getragen. Durch neue Entscheiderebenen werden Führungsspannen reduziert, Entscheidungswege weiter kurz gehalten und den Mitarbeitenden neue Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die Fortsetzung der Internationalisierung der Projektentwicklungstätigkeit soll strategisch zu einer Streuung der länderspezifischen Risiken beitragen und die Ergebnissituation nachhaltig festigen. Die Professionalisierung interner Strukturen soll auch in Zukunft weiter vorangetrieben werden, damit auf Veränderungen der Marktsituation angemessen und kurzfristig reagiert werden kann. In eine darauf abgestimmte Software wurde bereits investiert. Diese soll zur Erleichterung und Unterstützung einer zukunftsorientierten Anpassung dienen. 5.3. Gesamtaussage Risiken der künftigen Entwicklung werden in der weiteren Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und in den unsicheren Entwicklungen des Finanzmarkts gesehen. Dem Risiko des sich verändernden Wettbewerbsumfelds in Deutschland wird durch Qualifikation der Mitarbeiter, Verbesserung der Prozesse und Dienstleistungen sowie Zukauf von Know-how zur Unterstützung der Weiterentwicklung begegnet. Die strategische Ausweitung der Projektentwicklungstätigkeit auf weitere Länder sowie der Zukauf von Projekten (im In- und Ausland) sollen zudem zur Minderung des Gesamtrisikos beitragen. Bestandsgefährdende Risiken lassen sich derzeit nicht erkennen. 6. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Es ist das Ziel des Finanzmanagements, den Unternehmenserfolg gegen finanzielle Risiken jeglicher Art abzusichern. Die finanzwirtschaftlichen Risiken werden dabei zentral überwacht. Für jedes Projekt wird ein Budget bestimmt und ein Liquiditätsplan mit den voraussichtlichen Geldeingängen und -ausgängen aufgestellt. Durch die Aggregation der projektbezogenen Liquiditätspläne werden mögliche Liquiditätsrisiken erkennbar. Ungeplante Zahlungsstromschwankungen werden im Rahmen von Abweichungsanalysen sichtbar und schnellstmöglich ausgeglichen. Im kurzfristigen Bereich finanziert sich die Gesellschaft überwiegend über Lieferantenkredite und über Kreditlinien gestreut bei verschiedenen Banken. Wenn langfristige Finanzierungsvereinbarungen getroffen werden, erfolgen diese zu festen Zinssätzen. Zu den bei der Energiequelle bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen die Beteiligungen des Umlaufvermögens, Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Potenziellen Risiken aus dem projektbezogenen Forderungsbestand begegnet die Gesellschaft durch ein straffes Forderungsmanagement, Bonitätsprüfungen sowie frühzeitige Risikokategorisierung. In Einzelfällen werden auch Absicherungen von Forderungen über Kreditversicherer geprüft (Single Risk Cover). In der Regel wird versucht, Risiken aus geleisteten Anzahlungen mittels entsprechender Anzahlungsavale zu minimieren. Der Forderungsbestand kann grundsätzlich jedoch Risiken hinsichtlich der Realisierbarkeit der Forderungen gegenüber einzelnen Kunden bergen. Kreditrisiken für Geldanlagen werden begrenzt, indem nur Transaktionen mit Banken und Geschäftspartnern mit sehr guter Bonität getätigt werden. Auch der Zahlungsverkehr wird über solche Banken abgewickelt. Finanzielle Vermögenswerte werden regelmäßig auf Bonitäts- und Ausfallrisiken untersucht, um rechtzeitig notwendige Maßnahmen einleiten zu können. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen bezahlt. 7. Zweigniederlassungen Die Energiequelle betreibt ihr operatives Geschäft im Wesentlichen am Standort Zossen, OT Kallinchen. Darüber hinaus bestehen weitere Standorte in Deutschland und Europa. Disclaimer Der Lagebericht enthält zukunftsbezogene Aussagen über erwartete Entwicklungen. Diese Aussagen basieren auf aktuellen Einschätzungen und sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet. Die tatsächlich eintretenden Ergebnisse können von den hier im Lagebericht formulierten Aussagen abweichen.
Zossen, OT Kallinchen, den 24. Mai 2024 gez. Michael Raschemann, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Energiequelle GmbH, Zossen: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Energiequelle GmbH, Zossen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Energiequelle GmbH, Zossen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Cloppenburg, den 24. Mai 2024 NIEHAUSPARTNER
Treuhand GmbH & Co. KG
Gregor Enck, Wirtschaftsprüfer Henrik Evers, Wirtschaftsprüfer |
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