Steinhoff IT GmbHLiquidiert

29614 Soltau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Lüneburg HRB 202025
Eingetragen
10.8.2009
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Erbringung von EDV-Dienstleistungen, Beratung sowie der Handel mit EDV-Artikeln, soweit keine öffentlich-rechtlichen Genehmigungen erforderlich sind

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Ingrid Steinhoff
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Ingrid Steinhoff
25.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Steinhoff IT GmbH

Munster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

BILANZ


AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

25.000,00

0,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

25.000,00

0,00

B. Umlaufvermögen

1696,87

0,00

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1696,87

0,00

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

26.696,87

0,00


PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

26.382,63

0,00

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

0,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

1.382,63

0,00

B. Rückstellungen

C. Verbindlichkeiten

314,24

0,00

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

26.696,87

0,00

ANHANG

Anwendung des Bilanzrichtliniengesetzes

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften und der Satzung erstellt. Die Gesellschaft hat die Größenordnung einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264 Absatz 1 HGB. Sie hat von den Erleichterungen des § 264 Absatz 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Erstellung eines Lageberichtes verzichtet. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher abgewandte Gesamtkostenverfahren beibehalten.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind an den ertragssteuerlichen Vorschriften ausgerichtet worden.

Spreenhagen, den 02.12.2010

 

Axel Janhoff

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