Stopfel
Verwaltungsgesellschaft mbH
Bielefeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
32.358,03 |
30.336,55 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
31.736,46 |
29.146,58 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
621,57 |
1.189,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
32.358,03 |
30.336,55 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
29.739,57 |
28.708,83 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
3.708,83 |
1.941,15 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.030,74 |
1.767,68 |
| B.
Rückstellungen |
1.194,12 |
1.332,32 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.424,34 |
295,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
32.358,03 |
30.336,55 |
Anhang
gemäß §§ 264 ff HGB für das
Geschäftsjahr 2010
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Stopfel Verwaltungsgesellschaft mbH weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale
einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß §
267 Abs. 1 HGB auf. Bei der Aufstellung und
Offenlegung des Jahresabschlusses wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften gemäß
§§ 264 Abs. 1 Satz 4, 266 Abs. 1 Satz 3, 274 a,
286, 288 und 326 HGB teilweise Gebrauch gemacht. Der
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften des HGB in der Fassung
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom
25. Mai 2009 unter Berücksichtigung der
Übergangsvorschriften der Artikel 66 und 67 des
EGHGB aufgestellt. Gemäß Artikel 67 Abs. 8 Satz
1 EGHGB sind § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB
(Bewertungsstetigkeit), § 265 Abs. 1 HGB (Form
der Darstellung) und § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB
(Angabepflichten im Anhang bei Abweichungen von der
Bilanzierungs- und Bewertungsstetigkeit) im Jahr der
erstmaligen Anwendung des HGB i.d.F. des BilMoG nicht
anzuwenden. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen erfolgte
gemäß Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht.
Durch die erstmalige Anwendung der handelsrechtlichen
Vorschriften in der Fassung des BilMoG ist die
Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen somit
eingeschränkt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Der Ansatz der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte mit dem Nennbetrag.
Forderungen gegenüber der Stopfel Immobilien GmbH
& Co. KG bestehen in Höhe von 31.736,46 Euro.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit
einer Restlaufzeit > 1 Jahr liegen nicht vor.
2. Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.
3. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren
Nennbeträgen oder den höheren
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen bestehen in Höhe von
1.093,02 Euro. Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben
bestehen in Höhe von 331,32 Euro. Sämtliche
Verbindlichkeiten weisen zum Bilanzstichtag eine
Restlaufzeit von < 1 Jahr aus.
I
II. Erläuterungen zur Bilanz
Latente Steuern werden in Ausübung des
Wahlrechts nach § 274 a Nr. 5 HGB nicht bilanziert.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.
2 HGB aufgestellt.
V. Sonstige Pflichtangaben
1. Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftende
Gesellschafterin der Stopfel Immobilien GmbH & Co. KG,
Bielefeld.
2. Sonstige Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGB bestehen nicht.
3. Geschäftsführer während des Jahres
2010 war Herr Frank Stopfel.
4. Im Geschäftsjahr 2010 haben sich keine
besonderen Umstände von
außergewöhnlicher Bedeutung oder
einmaliger Art ereignet.
5. Der Geschäftsführer schlägt vor,
den Jahresüberschuss in Höhe von 1.030,74 Euro
und den bestehenden Gewinnvortrag in Höhe von 3.708,83
Euro auf neue Rechnung (4.739,57 Euro)
vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.02.2012 festgestellt.
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