H. Rodwald
GmbH
Everswinkel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.121,89 |
6.324,89 |
| B.
Umlaufvermögen |
67.798,27 |
61.480,74 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
150,00 |
128,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
73.070,16 |
67.933,63 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
35.561,87 |
13.539,61 |
| B.
Rückstellungen |
8.259,03 |
2.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
29.249,26 |
51.694,02 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
19.870,59 |
38.751,22 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
9.378,67 |
12.942,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
73.070,16 |
67.933,63 |
sonstige Berichtsbestandteile
Anhang
für das Geschäftsjahr 2019
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB aufgestellt. Im Interesse einer
besseren Übersichtlichkeit sind in der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten
gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammengefasst.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn-und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt
werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in
der Gewinn- und
Verlustrechnung gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267a Abs.1 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
Kleinstkapitalgesellschaft.
II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der
Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2
HGB).
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Die Sachanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet. Die Anlagegegenstände wurden
planmäßig linear bzw. degressiv abgeschrieben.
Bei Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens wurden bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung entsprechend § 253 Abs. 3 HGB
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen. Sofern die Gründe für einen
niedrigeren Wertansatz weggefallen sind wurden entsprechend
§ 253 Abs. 5 HGB Zuschreibungen vorgenommen.
Für nach dem 1.1.2012 angeschaffte
Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungspreis zwischen
150 EUR und 1000 EUR, wurde der jährlich steuerlich zu
bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die
Handelsbilanz übernommen und pauschalierend über
5 Jahre abgeschrieben.
Die Vorräte wurden in der Regel mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter
Abzug gebotener Wertberichtigungen bilanziert.
Bei Vermögensgegenständen des
Umlaufvermögens wurden entsprechend § 253 Abs. 4
HGB Abschreibungen vorgenommen, um diese mit einem
niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem
Börsen- oder Marktpreis zum Abschlussstichtag ergibt.
Die flüssigen Mittel wurden in allen Fällen
mit dem Nennwert angesetzt.
Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen wurden
in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet
und bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
abgezinst.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert.
III. Sonstige Angaben
Name des Geschäftsführers
Während des abgelaufenen
Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des
Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Geschäftsführer: Hartmut Rodwald
Vorschlag zu Ergebnisverwendung
Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Everswinkel, den 2
5
.08.2020
gez. Hartmut Rodwald
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Geschäftsführer -
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.08.2020 festgestellt.
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