Berkenkemper Information Technology GmbH
Sülfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
875,00 |
15.584,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
29.775,62 |
87.396,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
724,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
30.650,62 |
103.704,46 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
29.410,62 |
92.060,26 |
| B.
Rückstellungen |
1.240,00 |
6.751,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
0,00 |
4.893,20 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
0,00 |
4.893,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
30.650,62 |
103.704,46 |
Anhang
I. Allgemein
Der Jahresabschluss 2016 der Berkenkemper Information
Technology GmbH, Sülfeld, wurde gemäß
§§ 284 ff. HGB, sowie den einschlägigen
Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des BilRUG
aufgestellt.
Die Gesellschaft wird beim Registergericht Kiel unter
HRB 1263 SE geführt.
In der Gesellschafterversammlung vom 28. Oktober 2016
wurde die Liquidation mit Ablauf des 31. Dezember 2016
beschlossen und Herr Thomas Berkenkemper zum Liquidator
bestellt.
Die Wertangaben des Geschäftsjahres und des
Vorjahres erfolgen in Euro (€).
Gemäß § 267 Abs. 2 i.V.m. Abs.
4 HGB gilt die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft.
Die größenabhängigen Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften bei der
Anhangserstellung gem. § 288 HGB wurden in Anspruch
genommen.
Die neuen gesetzlichen Gliederungsschemata der
§§ 266 und 275 Abs. 2 HGB wurden angewandt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
bisher angewandte Gesamtkostenverfahren beibehalten.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften orientieren sich an den handels- und
steuerrechtlichen Bestimmungen.
Änderungen auf Grund des BilRUG waren nicht
notwendig.
Das Sachanlagevermögen wurde mit den
Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
nutzungsbedingter Abschreibungen bewertet. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und den
entsprechenden steuerlichen Vorschriften linear
vorgenommen.
Von dem Bewertungswahlrecht des § 6 Abs. 2a EstG
wurde Gebrauch gemacht. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 150,00
wurden im Zugangsjahr in voller Höhe aufwandwirksam
erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten zwischen € 150,00 und € 410,00
Euro wurden vollumfänglich degressiv abgeschrieben und
im Zugangsjahr als Abgang gezeigt. In den Kalenderjahren
2008 bis 2010 wurden Geringwertige Wirtschaftsgüter
mit Anschaffungskosten zwischen € 150,00 und €
1.000,00 gem. § 6 Abs. 2a EStG als Poolposten
aktiviert und planmäßig über einen Zeitraum
von 5 Jahren abgeschrieben und in diesem Jahr als Abgang
gezeigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden
mit ihrem Nennbetrag unter Berücksichtigung aller
erkennbarer Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
III. Sonstige Angaben
1. Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung von Herrn Thomas
Berkenkemper (Entwickler), Sülfeld wahrgenommen.
2. Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor den
Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2016 in Höhe von
4.410,62 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
Sülfeld, im Februar 2017
(gez. Thomas Berkenkemper)
sonstige Berichtsbestandteile
./.
Herr Thomas Berkenkemper
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.02.2017 festgestellt.
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