DeltaPort
VerwaltungsGmbH
Wesel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2022
A.
Darstellung des Geschäftsverlaufes
einschließlich des Geschäftsergebnisses
Der Zweck der Gesellschaft ist ausschließlich
auf die Übernahme der Funktion der persönlich
haftenden Gesellschafterin und auf die
Geschäftsführung bei der DeltaPort GmbH & Co.
KG, Wesel gerichtet. Eine operative
Geschäftstätigkeit übt die Gesellschaft
nicht aus.
B.
Darstellung der Lage
Ausgestattet ist die Gesellschaft mit einem
Stammkapital in Höhe von EUR 25.000,00, welches in
voller Höhe eingezahlt ist. Sie hat im
Geschäftsjahr 2022 ein Jahresergebnis von EUR 0,00
erzielt. Dabei werden die laufenden Verwaltungsausgaben der
Gesellschaft aus der Haftungsvergütung bestritten, die
sie von der DeltaPort GmbH & Co. KG erhält.
Die Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2022
jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen
nachzukommen.
Die geordnete wirtschaftliche Lage der Gesellschaft
besteht auch im Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts
unverändert fort.
Die DeltaPort Verwaltungs GmbH hat die ihr
übertragene öffentliche Zwecksetzung
erfüllt.
C.
Risiko- und Prognosebericht
Die Entwicklung der Gesellschaft ist
ausschließlich abhängig vom
Geschäftsverlauf der DeltaPort GmbH & Co. KG,
Wesel. Insoweit wird auf den Lagebericht der
Kommanditgesellschaft verwiesen.
Wesel, den 16.02.2023
gez.
Andreas Stolte
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
27.382,62 |
27.538,37 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.704,92 |
8.587,67 |
| 1.
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
3.704,92 |
8.587,67 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.677,70 |
18.950,70 |
| Aktiva |
27.382,62 |
27.538,37 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.260,00 |
2.170,00 |
| 1.
sonstige Rückstellungen |
2.260,00 |
2.170,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
122,62 |
368,37 |
| 1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
0,00 |
110,19 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
0,00 |
110,19 |
| 2.
sonstige Verbindlichkeiten |
122,62 |
258,18 |
| davon
aus Steuern |
122,62 |
258,18 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
122,62 |
258,18 |
| Passiva |
27.382,62 |
27.538,37 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR |
1.1.2021 - 31.12.2021
EUR |
| 1.
Umsatzerlöse |
1.250,00 |
1.250,00 |
| 2.
sonstige betriebliche Erträge |
1.863,52 |
1.904,75 |
| 3.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
3.113,52 |
3.154,75 |
| 4.
Ergebnis nach Steuern |
0,00 |
0,00 |
| 5.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2022
I.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM ABSCHLUSS
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Duisburg unter
der Nummer HR B 24773 eingetragen.
Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft
im Sinne des § 267a Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss
wurde nach den Vorschriften des HGB aufgestellt.
Der Jahresabschluss wird aufgrund § 11 Abs. 1
des Gesellschaftsvertrages nach den Vorschriften des
Dritten Buches des HGB für große
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Die Bilanz ist entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 265 ff. HGB
aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
II.
ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Forderungen und Bankguthaben sind mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen sind für alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten in
Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet worden, der
nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
ANGABEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ
Die ausgewiesenen Forderungen gegen Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen
gegen die DeltaPort GmbH & Co. KG, Wesel, und haben
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Sonstigen Rückstellungen betreffen
ausschließlich Abschluss- und Prüfungskosten
sowie Kosten für die Erstellung der
Steuererklärungen.
IV.
SONSTIGE ANGABEN
Geschäftsführer der DeltaPort Verwaltungs
GmbH ist:
Andreas
Stolte Dipl.-Wirtschaftsingenieur
Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftende
Gesellschafterin (Komplementärin) der DeltaPort GmbH
& Co. KG, Wesel. Am Kapital dieser Gesellschaft ist die
DeltaPort Verwaltungs GmbH nicht beteiligt.
Der Abschlussprüfer hat im Geschäftsjahr
2022 für Prüfungstätigkeiten 1 TEUR in
Rechnung gestellt.
Wesel, den 16.02.2023
gez.
Andreas Stolte
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.04.2023 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die DeltaPort VerwaltungsGmbH
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der DeltaPort
VerwaltungsGmbH - bestehend aus der
Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2022 bis zum
31. Dezember 2022 sowie dem Anhang,
einschließlich der
Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
- geprüft. Darüber hinaus haben wir den
Lagebericht der DeltaPort VerwaltungsGmbH für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum
31. Dezember 2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage
für das Geschäftsjahr vom
1. Januar 2022 bis zum
31. Dezember 2022 und
· vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der
Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht
dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3
Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung
zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des
Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu
ermöglichen, der frei von wesentlichen -
beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen
Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der
gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat
er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er
dafür
verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem
nicht tatsächliche oder rechtliche
Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der gesetzliche Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter
verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er
als notwendig erachtet hat, um die
Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass
eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die
Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter
- falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im
Lagebericht, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese
Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass
wesentliche falsche Darstellungen nicht
aufgedeckt werden, ist bei Verstößen
höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße
betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen,
beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
· gewinnen wir ein Verständnis von
dem für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten
internen Kontrollsystem und den für die
Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die
unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
dieser
Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der
von dem gesetzlichen Vertreter angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
dem gesetzlichen
Vertreter dargestellten geschätzten Werte und
damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über
die Angemessenheit des von dem gesetzlichen
Vertreter angewandten
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der
erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit
Ereignissen oder Gegebenheiten
besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit
der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen
Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht
aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
· beurteilen wir die Gesamtdarstellung,
den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage der Gesellschaft.
· führen wir
Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen
Vertreter dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch.
Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise
vollziehen wir dabei insbesondere die den
zukunftsorientierten
Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde
gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus
diesen Annahmen. Ein eigenständiges
Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten
Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen
geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den
zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
Dinslaken, den 16. Februar 2023
Prof. Dr. Hanke GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Prof. Dr. Hanke
Wirtschaftsprüfer
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