DeltaPort VerwaltungsGmbH

Moltkestraße 8, 46483 Wesel, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 24773
Eingetragen
28.8.2012
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Die Geschäftsführung der DeltaPort GmbH & Co. KG als deren persönlich haftende Gesellschafterin.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Dirk Stolte
seit 13.6.2016
Geschäftsführer
Dieter Thurm
seit 7.4.2016
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (3)

NameAnteil
Kreis Wesel
63.60%
Stadt Wesel
27.60%
Stadt Voerde
8.80%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Kreis Wesel
Germany
15.900 €
63.60%
Stadt Wesel
Germany
6.900 €
27.60%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

DeltaPort VerwaltungsGmbH

Wesel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022

A.  Darstellung des Geschäftsverlaufes einschließlich des Geschäftsergebnisses

Der Zweck der Gesellschaft ist ausschließlich auf die Übernahme der Funktion der persönlich haftenden Gesellschafterin und auf die Geschäftsführung bei der DeltaPort GmbH & Co. KG, Wesel gerichtet. Eine operative Geschäftstätigkeit übt die Gesellschaft nicht aus.

B.  Darstellung der Lage

Ausgestattet ist die Gesellschaft mit einem Stammkapital in Höhe von EUR 25.000,00, welches in voller Höhe eingezahlt ist. Sie hat im Geschäftsjahr 2022 ein Jahresergebnis von EUR 0,00 erzielt. Dabei werden die laufenden Verwaltungsausgaben der Gesellschaft aus der Haftungsvergütung bestritten, die sie von der DeltaPort GmbH & Co. KG erhält.

Die Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2022 jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Die geordnete wirtschaftliche Lage der Gesellschaft besteht auch im Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts unverändert fort.

Die DeltaPort Verwaltungs GmbH hat die ihr übertragene öffentliche Zwecksetzung erfüllt.

C.  Risiko- und Prognosebericht

Die Entwicklung der Gesellschaft ist ausschließlich abhängig vom Geschäftsverlauf der Del­taPort GmbH & Co. KG, Wesel. Insoweit wird auf den Lagebericht der Kommanditgesellschaft verwiesen.

 

Wesel, den 16.02.2023

gez. Andreas Stolte

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Umlaufvermögen 27.382,62 27.538,37
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.704,92 8.587,67
1. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 3.704,92 8.587,67
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 23.677,70 18.950,70
Aktiva 27.382,62 27.538,37

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 25.000,00 25.000,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 0,00
B. Rückstellungen 2.260,00 2.170,00
1. sonstige Rückstellungen 2.260,00 2.170,00
C. Verbindlichkeiten 122,62 368,37
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 110,19
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0,00 110,19
2. sonstige Verbindlichkeiten 122,62 258,18
davon aus Steuern 122,62 258,18
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 122,62 258,18
Passiva 27.382,62 27.538,37

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1.1.2021 - 31.12.2021
EUR
1. Umsatzerlöse 1.250,00 1.250,00
2. sonstige betriebliche Erträge 1.863,52 1.904,75
3. sonstige betriebliche Aufwendungen 3.113,52 3.154,75
4. Ergebnis nach Steuern 0,00 0,00
5. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

I.  ALLGEMEINE ANGABEN ZUM ABSCHLUSS

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Duisburg unter der Nummer HR B 24773 eingetragen.

Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB aufgestellt.

Der Jahresabschluss wird aufgrund § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.

Die Bilanz ist entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 265 ff. HGB aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

II.  ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Forderungen und Bankguthaben sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet worden, der nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III.  ANGABEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ

Die ausgewiesenen Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen gegen die DeltaPort GmbH & Co. KG, Wesel, und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Sonstigen Rückstellungen betreffen ausschließlich Abschluss- und Prüfungskosten sowie Kosten für die Erstellung der Steuererklärungen.

IV.  SONSTIGE ANGABEN

Geschäftsführer der DeltaPort Verwaltungs GmbH ist:
Andreas Stolte   Dipl.-Wirtschaftsingenieur

Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der DeltaPort GmbH & Co. KG, Wesel. Am Kapital dieser Gesellschaft ist die DeltaPort Verwaltungs GmbH nicht beteiligt.

Der Abschlussprüfer hat im Geschäftsjahr 2022 für Prüfungstätigkeiten 1 TEUR in Rechnung gestellt.

 

Wesel, den 16.02.2023

gez. Andreas Stolte

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.04.2023 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers


An die DeltaPort VerwaltungsGmbH
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der DeltaPort VerwaltungsGmbH - bestehend aus der
Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der
Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der DeltaPort VerwaltungsGmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und
· vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür
verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche
Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die
Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass
eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht
aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser
Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen
Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen
Vertreter angewandten Rechnungs­legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten
besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen
Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
· beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
·  führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten
Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten
Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den
zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.

Dinslaken, den 16. Februar 2023

 Prof. Dr. Hanke GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 Prof. Dr. Hanke
Wirtschaftsprüfer

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