Beumer
Maler und Bodenleger GmbH
Lieblingshof
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
10.665,92 |
5.081,49 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.225,43 |
340,52 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.440,49 |
4.740,97 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
161.909,02 |
163.358,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
172.574,94 |
168.440,06 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
-12.782,30 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.817,70 |
12.817,70 |
| II.
Bilanzverlust |
174.726,72 |
176.176,27 |
| davon
Verlustvortrag |
176.176,27 |
171.825,66 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
161.909,02 |
163.358,57 |
| B.
Rückstellungen |
555,00 |
555,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
172.019,94 |
167.885,06 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
119.512,77 |
116.903,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
52.507,17 |
50.981,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
172.574,94 |
168.440,06 |
Anhang zur
Bilanz zum 31. Dezember 2019
1.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
1.1.1 Allgemeines
Die Gesellschaft zählt zu den kleinen
Kapitalgesellschaften gem. § 267 Abs. 1 HGB.
Die Buchführung wurde nach den Vorschriften der
§§ 238 ff. HGB erstellt. Der aus der
Buchführung entwickelte Jahresabschluss wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches, der Steuergesetze
sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Bilanzierung und
Bewertung erfolgten gem.
§§ 242 ff. HGB.
Fremdwährungsposten sind nicht enthalten.
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften.
Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden, die in
§ 266 Abs. 2 und 3 HGB
bezeichneten Posten sind gesondert und in der
vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden, die in
§ 275 Abs. 2 HGB bezeichneten
Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen
Reihenfolge ausgewiesen.
1.1.2 Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen wurden gem.
§ 253 Abs. 1 HGB mit ihren
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet. Die Anschaffungskosten wurden
gem. § 255 Abs. 1 HGB ermittelt.
Selbst hergestellte Anlagegüter sind nicht enthalten,
so dass eine Bewertung zu Herstellungskosten nicht zu
erfolgen hatte.
Das Anlagevermögen wird in einem
Anlageverzeichnis geführt.
1.1.3 Umlaufvermögen
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens wurden gem.
§ 253 Abs. 1 und 3 HGB mit ihren
Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten wurden
gem. § 255 Abs. 1 HGB ermittelt.
Selbst hergestellte Gegenstände sind im Waren- und
Materialbestand nicht enthalten, so dass eine Bewertung zu
Herstellungskosten nicht zu erfolgen hatte. Abschreibungen
auf einen niedrigeren beizulegenden Wert waren nicht
vorzunehmen.
Die Aufstellung des Inventars erfolgte nach den
Grundsätzen der §§ 240 und
241 HGB. Die Bestände wurden mittels Inventur
ermittelt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit
dem Nennwert angesetzt worden. Bis zum Bilanzstichtag
eingetretene Forderungsverluste sind indirekt abgeschrieben
worden. Pauschalwertberichtigungen wurden nicht gebildet,
da mit einem allgemeinen Risiko an Forderungsausfällen
nicht zu rechnen ist.
Über die sonstigen
Vermögensgegenstände wurden genaue Aufzeichnungen
geführt.
Die Kassen- und Bankbestände sind aus dem
ordnungsgemäß geführten Kassenbuch und den
Kontoauszügen der Bankkonten ersichtlich.
1.1.4 Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Rückstellungen wurden gem.
§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB
gebildet. Der Wertansatz erfolgte gem.
§ 253 Abs. 1 HGB im Rahmen
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung.
Die Höhe der Verbindlichkeiten wurde gem.
§ 253 Abs. 1 HGB mit dem
Rückzahlungsbetrag ermittelt. Verbindlichkeiten, die
durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, bestehen nicht.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von 144.403,15 Euro.
1.2
sonstige Angaben
1.2.1 Geschäftsführer
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
Reinhard Beumer. Er vertritt die Gesellschaft allein und
ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Auf die Angabe der Bezüge der
Geschäftsführung wird unter Verweis auf
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Kredite an den Geschäftsführer sind nicht
vergeben worden.
Haftungsverhältnisse zugunsten der
Geschäftsführung wurden nicht eingegangen.
1.2.2 Haftungsverhältnisse und finanzielle
Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB oder
sonstige, nicht in der Bilanz ausgewiesene finanzielle
Verpflichtungen bestanden am Bilanzstichtag nicht. Es
bestanden Gewährleistungsverpflichtungen aus den
ausgeführten Bauleistungen. Patronatserklärungen
hat die Gesellschaft nicht abgegeben
.
1.2.3 Beteiligungen
Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen an
anderen Unternehmen.
1.2.4 Festellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 16. Dezember 2020 durch
die Gesellschafterversammlung festgestellt.
1.2.5 Vorschlag und Beschluss zur Ergebnisverwendung
Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen
und geht in den Posten "Vortrag nach Verwendung" der Bilanz
des Folgejahres ein.
Lieblingshof OT Petschow, 16. Dezember 2020
Reinhard Beumer
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2020 festgestellt.
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