Industrieabbruch H. Dabers GmbH
Merzenich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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II. Sachanlagen
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3154
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3944
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III. Finanzanlagen
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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531322
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561099
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III. Wertpapiere
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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520654
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509641
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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239
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Summe Aktiva
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1055369
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1074684
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25565
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25565
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II.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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594539
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617277
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III.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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-42304
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-22738
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IV. Eigenkapital insgesamt
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577800
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577800
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620104
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620104
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B. Rückstellungen
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474346
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451690
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C. Verbindlichkeiten
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3223
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2890
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Summe Passiva
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1055369
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1074684
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ANHANG
A. Allgemeine Angaben
Allgemeine Angaben zur Gliederung und Platzierung von
Angaben im Jahresabschluss
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach dem gesetzlichen
Gliederungsschema unter Inanspruchnahme der für kleine
Kapitalgesellschaften zulässigen Erleichterungen.
Zusatzangaben werden nur vorgenommen, soweit sie für
kleine Kapitalgesellschaften vorgeschrieben sind und nicht
an anderer Stelle gemacht werden können.
Soweit Wahlrechte bei einzelnen Angaben bestehen, die
alternativ im Anhang oder in der Bilanz bzw. GuV zu machen
sind, erfolgt diese Angabe im Anhang. Der Anlagenspiegel
einschließlich der Angaben zu den Abschreibungen des
Geschäftsjahres, die Ergebnisverwendung und die
Angaben zu den Gewinnrücklagen sind im Anhang
dargestellt.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Aufstellung des Jahresabschlusses
Die Bilanzierung erfolgt unter Berücksichtigung
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
hinsichtlich Bilanzansatz und Bewertung als Handelsbilanz.
Soweit steuerrechtlich abweichende Wertansätze
angewendet werden, erfolgt eine Überleitungsrechnung.
Die Vorschriften des BilMoG werden erstmals für
das Wirtschaftsjahr ab 01.01.2010 angewendet. Die
Übergangsvorschriften der Artikel 66 und 67 des EGHGB
wurden beachtet. Soweit Wertbeibehaltungswahlrechte
bestehen, werden diese in Anspruch genommen. Auf die
Anpassung von Vorjahreswerten wird. verzichtet.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des
Anlagevermögens
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellkosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen ausgewiesen.
Bei den Neuzugängen wird gem. Richtlinie 7.4
Abs. 2 EStR die Abschreibung für die
Wirtschaftsgüter pro - rata - temporis berechnet.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter im Wert bis
EUR 150,00 werden im Jahr des Zugangs sofort abgezogen.
Gemäß § 6 Abs. 2 EStG werden ab 2010
abnutzbare, bewegliche, selbständig
nutzungsfähige Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten netto EUR 150,00 bis EUR 410,00
betragen, in voller Höhe als Betriebsausgaben
abgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen wird im
Anlagenspiegel im Zugangsjahr gleichzeitig ein Abgang
unterstellt. Die Sofortabschreibung von GWG stellt auch
handelsrechtlich eine anerkannte Vereinfachungsregelung
dar, sodass keine abweichende Bewertung zu erfassen ist.
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände und Finanzanlagen waren
nicht zu bewerten.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Vorräte:
Bestände und Warenvorräte bestanden zum
Bilanzstichtag nicht.
Es lagen keine teilfertigen oder fertigen Leistungen
zum Bilanzstichtag vor.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände:
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen waren keine Ausfallrisiken
erkennbar.
Rechnungsabgrenzungsposten:
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden für
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden für
Einnahmen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie
Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Soweit der Erfüllungsbetrag einer
Verbindlichkeit höher als der Ausgabebetrag ist, wird
der Unterschiedsbetrag auf der Aktivseite aufgenommen und
über die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit durch
planmäßige Abschreibungen getilgt.
Rückstellungen:
Rückstellungen werden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung für ungewisse
Verbindlichkeiten in Höhe des zu erwartenden
Erfüllungsbetrages gebildet. Aufwendungen für
innerhalb von drei Monaten nachzuholenden Instandhaltungen
und Aufwendungen für Gewährleistungen ohne
rechtliche Verpflichtungen waren am 31. Dezember 2010 nicht
zu erwarten.
Aktive bzw. passive latente Steuern sind bei
abweichender Bewertung als Unterschied zwischen dem
tatsächlichen Ertragsteueraufwand gemäß
Steuerbilanzgewinn und dem fiktiven Steueraufwand
gemäß Handelsbilanzgewinn auszuweisen. Dabei ist
die Verrechnung von aktiven und passiven latenten Steuern
zu einer Position vorgesehen. Die hier zu beurteilende
Kapitalgesellschaft zählt zu den sogenannten kleinen
Kapitalgesellschaften und braucht daher die Vorschriften zu
latenten Steuern nicht zu beachten.
Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
passiviert. Eine Abzinsung entfällt, wenn die Laufzeit
der verbliebenen Verbindlichkeiten entweder unter einem
Jahr liegt oder die Verbindlichkeiten marktüblich
verzinst werden.
C. Erläuterungen zur Bilanz
1. Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die
Abschreibungen ergeben sich aus dem nachstehenden
Anlagespiegel.
2. Allein nach steuerrechtlichen Vorschriften
vorgenommene (Mehr-) Abschreibungen im Anlage- oder
Umlaufvermögen sowie aus steuerlichen Gründen
unterlassene Zuschreibungen sind im Geschäftsjahr
nicht zu verzeichnen.
3. In der Position Sonstige
Vermögensgegenstände sind keine Beträge
enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich
entstehen.
4. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
keine Abgrenzungen für Finanzierungsaufwendungen.
5. Die Bewertung der Pensionsverpflichtung erfolgte
gemäß dem vorliegenden Wertgutachten unter
Berücksichtigung des Teilwertverfahrens mit einem
Rechnungszins von 5,15 % und der Annahme einer pauschalen
Restlaufzeit von 15 Jahren. Weitere Eckdaten sind dem
Gutachten zu entnehmen.
Die Rückstellung berücksichtigt den
Vorjahresbetrag zuzüglich der berechneten
Zuführung für das Jahr 2010 sowie 1/15 des
Anpassungsbetrages aus der Bewertungsumstellung zum
01.01.2010.
Der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung
besteht lt. Wertgutachten zum 31.12.2010 in Höhe von
EUR 497.456,00. Aus der Verteilung des Umstellungsbetrages
zum 01.01.2010 ergibt sich eine verbleibende Unterdeckung
(nicht ausgewiesene Rückstellung) in Höhe von EUR
36.410,00. Dieser Betrag wird bis zum Jahr 2024 der
Rückstellung in jährlichen Raten von EUR 2.601,00
zugeführt.
6. Für die gebildeten Sonstigen
Rückstellungen beträgt die Restlaufzeit i. d. R.
nicht mehr als ein Jahr. Eine Abzinsung erfolgte daher
nicht.
7. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren bestanden nicht.
8. Handelsrechtlich ergibt sich im Berichtsjahr eine
abweichende Steuerberechnung. Diese latenten Steuern werden
wegen der Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften nicht ausgewiesen.
9. Bei der Beurteilung der Vorjahresbilanz ergeben
sich zum 01.01.2010 aus den Wertfortführungen im
Anlagevermögen und den übrigen Bewertungen der
Bilanzpositionen keine Beträge, die in die
Gewinnrücklagen einzustellen wären.
D. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden nicht.
2. Mitglied der Geschäftsführung war im
Geschäftsjahr:
Frau Helene Ermes
3. Vorschüsse und Kredite an die
Geschäftsführerin bestanden nicht bzw. wurden im
Geschäftsjahr nicht gewährt.
4. Es bestanden folgende Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin:
Forderungen EUR 271,67
Gewährte Darlehen EUR 504.696,24
Verbindlichkeiten keine
5. Der Jahresabschluss der Gesellschaft unterliegt
nicht der Prüfungspflicht durch einen
Abschlussprüfer im Sinne von § 316 des
Handelsgesetzbuches.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 30.01.2012
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