Stammdaten

Register
Amtsgericht Düren HRB 1282
Vorher
Industrieabbruch H. Dabers GmbH
Eingetragen
4.2.1987
Branche
Entwicklung und Programmierung von InternetpräsentationenIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Gegenstand
der Industrieabbruch, die Montage und Demontage von technischen Anlagen, das Test & Testmanagement, die Projektleitung; die Softwareentwicklung sowie die Erstellung von Web-Sites, deren Entwicklung und deren Hosting.

Historie

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Management

NameRolle
Marcus Dabers
seit 9.4.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Merzenich
50.000 DM
100.00%

Beteiligungen

Konzern- und Jahresabschlüsse

Industrieabbruch H. Dabers GmbH

Merzenich

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

3154

3944

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

531322

561099

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

520654

509641

C. Rechnungsabgrenzungsposten

239

Summe Aktiva

1055369

1074684



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25565

25565

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

594539

617277

III. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-42304

-22738

IV. Eigenkapital insgesamt

577800

577800

620104

620104

B. Rückstellungen

474346

451690

C. Verbindlichkeiten

3223

2890

Summe Passiva

1055369

1074684

ANHANG

A. Allgemeine Angaben


Allgemeine Angaben zur Gliederung und Platzierung von Angaben im Jahresabschluss

Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem gesetzlichen Gliederungsschema unter Inanspruchnahme der für kleine Kapitalgesellschaften zulässigen Erleichterungen. Zusatzangaben werden nur vorgenommen, soweit sie für kleine Kapitalgesellschaften vorgeschrieben sind und nicht an anderer Stelle gemacht werden können.

Soweit Wahlrechte bei einzelnen Angaben bestehen, die alternativ im Anhang oder in der Bilanz bzw. GuV zu machen sind, erfolgt diese Angabe im Anhang. Der Anlagenspiegel einschließlich der Angaben zu den Abschreibungen des Geschäftsjahres, die Ergebnisverwendung und die Angaben zu den Gewinnrücklagen sind im Anhang dargestellt.


B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Aufstellung des Jahresabschlusses

Die Bilanzierung erfolgt unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) hinsichtlich Bilanzansatz und Bewertung als Handelsbilanz. Soweit steuerrechtlich abweichende Wertansätze angewendet werden, erfolgt eine Überleitungsrechnung.

Die Vorschriften des BilMoG werden erstmals für das Wirtschaftsjahr ab 01.01.2010 angewendet. Die Übergangsvorschriften der Artikel 66 und 67 des EGHGB wurden beachtet. Soweit Wertbeibehaltungswahlrechte bestehen, werden diese in Anspruch genommen. Auf die Anpassung von Vorjahreswerten wird. verzichtet.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Anlagevermögens

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten vermindert um planmäßige Abschreibungen ausgewiesen.

Bei den Neuzugängen wird gem. Richtlinie 7.4 Abs. 2 EStR die Abschreibung für die Wirtschaftsgüter pro - rata - temporis berechnet.

Die geringwertigen Wirtschaftsgüter im Wert bis EUR 150,00 werden im Jahr des Zugangs sofort abgezogen. Gemäß § 6 Abs. 2 EStG werden ab 2010 abnutzbare, bewegliche, selbständig nutzungsfähige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten netto EUR 150,00 bis EUR 410,00 betragen, in voller Höhe als Betriebsausgaben abgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen wird im Anlagenspiegel im Zugangsjahr gleichzeitig ein Abgang unterstellt. Die Sofortabschreibung von GWG stellt auch handelsrechtlich eine anerkannte Vereinfachungsregelung dar, sodass keine abweichende Bewertung zu erfassen ist.

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände und Finanzanlagen waren nicht zu bewerten.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Vorräte:

Bestände und Warenvorräte bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Es lagen keine teilfertigen oder fertigen Leistungen zum Bilanzstichtag vor.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:

Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen waren keine Ausfallrisiken erkennbar.

Rechnungsabgrenzungsposten:

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Einnahmen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Soweit der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als der Ausgabebetrag ist, wird der Unterschiedsbetrag auf der Aktivseite aufgenommen und über die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit durch planmäßige Abschreibungen getilgt.

Rückstellungen:

Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe des zu erwartenden Erfüllungsbetrages gebildet. Aufwendungen für innerhalb von drei Monaten nachzuholenden Instandhaltungen und Aufwendungen für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtungen waren am 31. Dezember 2010 nicht zu erwarten.

Aktive bzw. passive latente Steuern sind bei abweichender Bewertung als Unterschied zwischen dem tatsächlichen Ertragsteueraufwand gemäß Steuerbilanzgewinn und dem fiktiven Steueraufwand gemäß Handelsbilanzgewinn auszuweisen. Dabei ist die Verrechnung von aktiven und passiven latenten Steuern zu einer Position vorgesehen. Die hier zu beurteilende Kapitalgesellschaft zählt zu den sogenannten kleinen Kapitalgesellschaften und braucht daher die Vorschriften zu latenten Steuern nicht zu beachten.

Verbindlichkeiten:

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. Eine Abzinsung entfällt, wenn die Laufzeit der verbliebenen Verbindlichkeiten entweder unter einem Jahr liegt oder die Verbindlichkeiten marktüblich verzinst werden.


C. Erläuterungen zur Bilanz


1. Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen ergeben sich aus dem nachstehenden Anlagespiegel.

2. Allein nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommene (Mehr-) Abschreibungen im Anlage- oder Umlaufvermögen sowie aus steuerlichen Gründen unterlassene Zuschreibungen sind im Geschäftsjahr nicht zu verzeichnen.

3. In der Position Sonstige Vermögensgegenstände sind keine Beträge enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen.

4. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält keine Abgrenzungen für Finanzierungsaufwendungen.

5. Die Bewertung der Pensionsverpflichtung erfolgte gemäß dem vorliegenden Wertgutachten unter Berücksichtigung des Teilwertverfahrens mit einem Rechnungszins von 5,15 % und der Annahme einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren. Weitere Eckdaten sind dem Gutachten zu entnehmen.

Die Rückstellung berücksichtigt den Vorjahresbetrag zuzüglich der berechneten Zuführung für das Jahr 2010 sowie 1/15 des Anpassungsbetrages aus der Bewertungsumstellung zum 01.01.2010.

Der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung besteht lt. Wertgutachten zum 31.12.2010 in Höhe von EUR 497.456,00. Aus der Verteilung des Umstellungsbetrages zum 01.01.2010 ergibt sich eine verbleibende Unterdeckung (nicht ausgewiesene Rückstellung) in Höhe von EUR 36.410,00. Dieser Betrag wird bis zum Jahr 2024 der Rückstellung in jährlichen Raten von EUR 2.601,00 zugeführt.

6. Für die gebildeten Sonstigen Rückstellungen beträgt die Restlaufzeit i. d. R. nicht mehr als ein Jahr. Eine Abzinsung erfolgte daher nicht.

7. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden nicht.

8. Handelsrechtlich ergibt sich im Berichtsjahr eine abweichende Steuerberechnung. Diese latenten Steuern werden wegen der Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nicht ausgewiesen.

9. Bei der Beurteilung der Vorjahresbilanz ergeben sich zum 01.01.2010 aus den Wertfortführungen im Anlagevermögen und den übrigen Bewertungen der Bilanzpositionen keine Beträge, die in die Gewinnrücklagen einzustellen wären.


D. Sonstige Angaben


1. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden nicht.

2. Mitglied der Geschäftsführung war im Geschäftsjahr:

Frau Helene Ermes

3. Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführerin bestanden nicht bzw. wurden im Geschäftsjahr nicht gewährt.

4. Es bestanden folgende Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin:

Forderungen EUR 271,67
Gewährte Darlehen EUR 504.696,24
Verbindlichkeiten keine

5. Der Jahresabschluss der Gesellschaft unterliegt nicht der Prüfungspflicht durch einen Abschlussprüfer im Sinne von § 316 des Handelsgesetzbuches.

 

Helene Ermes

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.01.2012

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