Autohaus Merz GmbHLiquidiert
Robert-Bosch-Straße 93, 73431 Aalen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 25.00% | |
| 25.00% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Autohaus Merz GmbH i.I.AalenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
Anhang zum 31.12.2012der Firma Autohaus Merz GmbH i.I. ,Robert-Bosch-Straße 93, 73431 AalenA. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Der Jahresabschluss der Firma i.I. wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Prüfungspflicht gem. § 316 HGB besteht nicht. Offenlegungspflicht gem. § 325 ff. HGB besteht. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Mit Beschluss des Amtsgerichts Aalen vom 01.09.2010 wurde über das Vermögen der Autohaus Merz GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Fritz Zanker, Stuttgart, ernannt. B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Bei der Bewertung ist das Vorsichtsprinzip zu Grunde gelegt worden. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen vorhersehbaren Risiken und Verluste wurden berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Bei den Gewinnen wurde das Realisationsprinzip angewendet. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Haftungsverhältnisse Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die nachfolgenden dargestellten Haftungsverhältnisse i. S. v. § 251 HGB zu vermerken: Sachverhalte Betrag Haftungsverhältnisse für Verbindlichkeiten aus selbstschuldnerische Bürgschaft für Darlehen von Robert und Eva GbR 387.165,00 Euro D. SONSTIGE PFLICHTANGABEN Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung der Merz GmbH durch:
Stuttgart, 28.06.2013 Fritz Zanker, Rechtsanwalt, Steuerberater, Insolvenzverwalter sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen