Autohaus Merz GmbHLiquidiert

Robert-Bosch-Straße 93, 73431 Aalen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 500635
Eingetragen
30.5.1988
Branche
Einzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerGroßhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehörTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Gegenstand
Betrieb einer KFZ- Werkstätte einschließlich Handel mit Kraftfahrzeugen und branchenüblichem Zubehör

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

50.00% identifiziert50.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
25.00%
25.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Autohaus Peter Vogel GmbH
Germany
51.200 €
50.00%
Robert Merz
73460 Hüttlingen, Schmiedwiesenweg 11
25.600 €
25.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Autohaus Merz GmbH i.I.

Aalen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Umlaufvermögen 124.952,45 217.101,16
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 178,42 33.772,96
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 124.774,03 183.328,20
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 963.366,25 944.900,44
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.088.318,70 1.162.001,60

Passiva

   
  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 102.400,00 102.400,00
II. Kapitalrücklage 223.441,23 223.441,23
III. Verlustvortrag 1.270.895,06 1.147.472,03
IV. Jahresfehlbetrag 18.312,42 123.269,64
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 963.366,25 944.900,44
B. Rückstellungen 177.891,00 230.780,81
C. Verbindlichkeiten 910.427,70 931.220,79
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.088.318,70 1.162.001,60

Anhang zum 31.12.2012

der Firma Autohaus Merz GmbH i.I. ,Robert-Bosch-Straße 93, 73431 Aalen

A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Der Jahresabschluss der Firma i.I. wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Prüfungspflicht gem. § 316 HGB besteht nicht. Offenlegungspflicht gem. § 325 ff. HGB besteht.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

Mit Beschluss des Amtsgerichts Aalen vom 01.09.2010 wurde über das Vermögen der Autohaus Merz GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Fritz Zanker, Stuttgart, ernannt.

B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Bei der Bewertung ist das Vorsichtsprinzip zu Grunde gelegt worden. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen vorhersehbaren Risiken und Verluste wurden berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Bei den Gewinnen wurde das Realisationsprinzip angewendet.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.

Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte Betrag
Verbindlichkeiten 0,00 Euro

Haftungsverhältnisse

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die nachfolgenden dargestellten Haftungsverhältnisse i. S. v. § 251 HGB zu vermerken:

Sachverhalte Betrag

Haftungsverhältnisse für Verbindlichkeiten aus selbstschuldnerische Bürgschaft für Darlehen von Robert und Eva GbR 387.165,00 Euro

D. SONSTIGE PFLICHTANGABEN

Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane

Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung der Merz GmbH durch:

Insolvenzverwalter Fritz Zanker, Rechtsanwalt und Steuerberater

 

Stuttgart, 28.06.2013

Fritz Zanker, Rechtsanwalt, Steuerberater, Insolvenzverwalter

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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