Burg Pharma
GmbH
Bernburg
(Saale)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
560.037,00 |
581.495,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
468.187,00 |
565.999,00 |
| II.
Sachanlagen |
91.850,00 |
15.496,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.132.243,57 |
3.299.401,85 |
| I.
Vorräte |
2.582.239,86 |
2.553.258,57 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
463.782,46 |
730.667,91 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
86.221,25 |
15.475,37 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
32.083,78 |
41.376,93 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.409.184,84 |
740.048,07 |
| Aktiva |
5.133.549,19 |
4.662.321,85 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
100.000,00 |
100.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
865.048,07 |
-15.415,30 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
669.136,77 |
880.463,37 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.409.184,84 |
740.048,07 |
| B.
Rückstellungen |
107.316,55 |
80.817,39 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.026.232,64 |
4.581.504,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.078.645,63 |
1.755.918,42 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.947.587,01 |
2.825.586,04 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
6.576,32 |
|
| Summe
Passiva |
5.133.549,19 |
4.662.321,85 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Burg
Pharma GmbH, Bernburg (Saale) (Amtsgericht Stendal, 28474)
entsprechen in ihrer Darstellung und Gliederung den
gesetzlichen Vorschriften des HGB in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie des
GmbHG.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Zugrundelegung des Going-Concern-Prinzips. Die Gesellschaft
ist bilanziell überschuldet.
Dem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag
stehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von TEUR 6,576 gegenüber.
Die Geschäftsführung geht von einer
positiven Fortführungsprognose (Going-Concern-Prinzip)
der Gesellschaft aus. Dies wurde durch die revonnaH
Wirtschaftsberatung GmbH in einer positiven
Fortführungsprognose bestätigt. Bei Start Ups
stehen Anlaufverluste einer positiven
Fortführungsprognose grundsätzlich nicht entgegen
(s.a. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 20.07.2021, 12 W
7/21). Entsprechend dem IDW Standard S 11 wurde im Vorjahr
eine Überschuldungsprüfung vorgenommen und eine
positive Fortbestehensprognose ausgestellt. Aus der von der
Geschäftsleitung erstellten Liquiditätsplanung
für 2024 und 2025 ist erkennbar, dass eine drohende
Zahlungsunfähigkeit gemäß § 18 InsO
für die kommenden 12 Monate mit überwiegender
Wahrscheinlichkeit nicht besteht. Daraus folgt, dass die
Fortbestehensprognose nach § 19, Abs.2 InsO positiv
ist und somit keine Insolvenzantragspflicht wegen
Überschuldung besteht. Die Gesellschaft ist
gemäß § 267 HGB eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Erläuterungen zur Bilanz
Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Der entgeltlich erworbene und aktivierte
Geschäfts- oder Firmenwert wurde handelsrechtlich auf
eine Nutzungsdauer von 5 Jahren linear abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben. Die Entwicklung des
Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Dr. J. Leewe, Kaufmann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2024
festgestellt.
|