Strnad TS
GmbH
Tornesch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
189.562,00 |
212.470,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
174.712,00 |
192.219,00 |
| II.
Sachanlagen |
14.850,00 |
20.251,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
570.146,15 |
591.012,19 |
| I.
Vorräte |
218.845,17 |
225.674,12 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
150.900,71 |
54.932,15 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
200.400,27 |
310.405,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.235,01 |
1.350,80 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter
Verlustanteil |
26.410,64 |
10.402,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
796.353,80 |
815.235,71 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/
Kapitalanteile |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
35.402,72 |
38.848,28 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
16.007,92 |
-3.445,56 |
| IV.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
(Passivausweis) |
26.410,64 |
10.402,72 |
| B.
Rückstellungen |
9.372,00 |
12.603,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
786.981,80 |
802.632,71 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
784.443,22 |
796.265,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
796.353,80 |
815.235,71 |
Anhang
Allgemeine
Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung
und Konsolidierung
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung des Jahresabschlusses wurden bei der Erstellung
des Anhangs in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Die Geschäftsleitung geht von der
Fortführung des Unternehmens aus (going-concern).
Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind
nicht erkennbar.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S.1, Abs. 3
HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen
erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen
Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.
Für
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis EUR 410,00 wurde
auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der
Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt. Die
Grundsätze der Poolbewertung nach § 6 Abs. 2a
EStG bei Wirtschaftsgütern mit Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurden
auch für die Handelsbilanz angewandt. Geringstwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bis EUR 150,00 wurden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§
253 Abs. 1 S.1 HGB).
Die Bewertung der
Vorräte und der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgte zu den Anschaffungskos- ten, soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB).
Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird
das
Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode
angewendet (§ 256 S.1 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem
Nominalbetrag des abzugrenzenden Aufwandes bilanziert und
bewertet worden.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S.2 HGB). Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs.2 S.1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs.1 S.2
HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Angaben zur Bilanz
Die
Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlagenspiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die
Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2
HGB).
Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben keine
Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: EUR 0).
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von EUR
91.941,46 (Vorjahr: EUR 0 ).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren bestehen nicht (Vorjahr: EUR 0).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG) betragen EUR 17.770,-
(Vorjahr: EUR 83.149,52). Hierfür besteht eine
Vereinbarung über einen Rangrücktritt.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
Sonstige Angaben
Zum Abschlussstichtag bestanden keine in der Bilanz
nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse im Sinne des
§ 251 HGB:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
den
Geschäftsführer Herrn Michael Strnad.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Der Jahresabschluss ist am 19.06.2014 von der
Gesellschafterversammlung festgestellt worden.
| Tornesch,
21.04.2015 |
__________________________
Michael Strnad
Geschäftsführer |
|