Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 214915
Eingetragen
19.2.2014
Branche
Veröffentlichung von Musikaufnahmen (Labels)Herstellung von Tonaufnahmen (Tonstudios)Herstellung von Musikinstrumenten
Gegenstand
Die Produktion und die Vermarktung von Aufnahmen musikalischer Darbietungen ausübender Künstler sowie deren weltweite gegenständlich und zeitlich uneingeschränkte Auswertung in jeder körperlichen und unkörperlichen Form, insbesondere auf Tonund Bildtonträger sowie im Wege des Digitalvertriebs sowie zu diesem Zweck die Untervertragnahme von Künstlern sowie die Lizenzierung von Aufnahmen durch die Gesellschaft.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Maximilian Göbl
seit 18.2.2020
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Sony Music Entertainment Germany GmbH
Germany
12.750 €
51.00%
Mach I Records GmbH & Co. KG
Germany
12.250 €
49.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

@@GrafikB1 Recordings GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024

Anhang

Allgemeine Hinweise und Angaben

Die B1 Recordings GmbH (im Folgenden kurz "B1" genannt) ist mit einem Stammkapital in Höhe von TEUR 25 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung in das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Nr. HRB 214915 B eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Berlin.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist ein abweichendes Geschäftsjahr (01. April - 31. März des Folgejahres).

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Nach den Kriterien des § 267 HGB handelt es sich um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 2 HGB wurden in Anspruch genommen.

Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung blieb im Geschäftsjahr 2023/2024 unverändert.

Im Umlaufvermögen werden in einem gesonderten Posten Vorauszahlungen an Repertoiregeber (Künstler) ausgewiesen. Der gesonderte Ausweis erfolgt gemäß § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB, da der Inhalt dieses Postens nicht von anderen vorgeschriebenen Posten gedeckt ist, und ein gesonderter Ausweis für eine transparente Darstellung der Vermögenslage notwendig ist.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden einige Angaben zu Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang gemacht.

Bilanzierung und Bewertung

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unverändert zum Vorjahr maßgebend:

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer 1 bis 15 Jahre entsprechend planmäßig linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet.

Die Abschreibungen auf bewegliche Sachanlagen erfolgen planmäßig linear. Die Nutzungsdauern der Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie der sonstigen Sachanlagen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt und bewegen sich zwischen zwei und dreiunddreißig Jahren.

Die im Berichtsjahr angeschafften geringwertigen Anlagegüter werden voll abgeschrieben.

Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn den Vermögensgegenständen dauerhaft ein niedrigerer Wert beizulegen ist.

Die im Umlaufvermögen ausgewiesenen Vorauszahlungen an Repertoiregeber werden zu Anschaffungskosten abzüglich verrechneter Einspielungen angesetzt. Bei Nichteinspielbarkeit werden die Vorauszahlungen individuell wertberichtigt. Durch nachträgliche Einspielungen gegenstandslos gewordene Wertberichtigungen werden im Jahr der Einspielung vereinnahmt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu ihrem Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Für zweifelhafte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden Einzelwertberichtigungen gebildet.

Liquide Mittel in Form von Bankguthaben werden zum jeweiligen Nennwert angesetzt.

Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital entspricht dem Stammkapital laut Gesellschaftsvertrag sowie der Handelsregistereintragung und ist voll eingezahlt. Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgen gem. § 272 HGB und § 286 Abs. 1 HGB.

Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Künftige Preis- und Kostensteigerungen sowie eine Abzinsung wurden nicht berücksichtigt, da sämtliche Rückstellungen innerhalb eines Jahres fällig sind und demnach der Charakter der Kurzfristigkeit zutrifft.

Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden mit dem Nennwert bewertet.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Umsätze gelten mit Lieferung und Leistung als realisiert.

Liquide Mittel, Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen wurden entsprechend dem Niederstwertprinzip bzw. Imparitätsprinzip entweder mit einem historischen Umrechnungskurs oder mit dem Stichtagskurs am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Für die Umrechnung von Transaktionen in Fremdwährungen wurden die Umrechnungskurse zum Zeitpunkt dieser Transaktion angesetzt. Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften werden erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.

Die Ermittlung der latenten Steuern gemäß § 274 HGB beruht auf temporären Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Bilanzansätzen. Insgesamt besteht zum Bilanzstichtag ein aktiver Saldo, der aus temporären Differenzen bei der Bewertung der Rückstellungen resultiert. Das Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde dahingehend ausgeübt, dass die sich insgesamt ergebende aktive latente Steuer nicht angesetzt wurde.

Erläuterung zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres ist dem beigefügtem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen TEUR 4.662 (i. Vj. TEUR 5.076) betreffen im Wesentlichen Sendeerlöse TEUR 2.867 (i. Vj. TEUR 2.323) sowie Erlöse aus Lizenzvergaben TEUR 715 (i. Vj. TEUR 2.687).

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von TEUR 1.618 (i. Vj. TEUR 1.928) betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen TEUR 1.618 (i. Vj. TEUR 1.928).

Die sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich auf TEUR 214 (i. Vj. TEUR 276) und betreffen im Wesentlichen die sonstigen Forderungen an Sony Music Firmen in Höhe von TEUR 206 (i. Vj. TEUR 98).

Eigenkapital

Das Stammkapital über TEUR 25 ist vollständig eingezahlt. Es wird von Sony Music Entertainment Germany GmbH, Berlin, mit 51% und der Mach I Records GmbH & Co. KG, Berlin, mit 49% gehalten.

Aus dem Gewinnvortrag und dem Jahresüberschuss des Vorjahres erfolgten im Berichtsjahr zwei Ausschüttungen an die Gesellschafter von insgesamt TEUR 10.929.

Gewinnverwendung

Aus dem Jahresüberschuss wurden vorab insgesamt TEUR 3.600 an die Mach I Records GmbH & Co. KG ausgeschüttet. Der restliche Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 2.731 (i.Vj. TEUR 4.619) umfassen im Wesentlichen Rückstellungen für Honorare und Lizenzen (TEUR 1.991, i. Vj. TEUR 3.897), Weiterleitung an Profit Share-Partner (TEUR 484, i. Vj. TEUR 519) sowie ausstehende Rechnungen (TEUR 110, i. Vj. TEUR 154).

Verbindlichkeiten

31.03.2024 Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit
TEUR bis 1 Jahr
TEUR
über 1 Jahr
TEUR
davon über 5 Jahre
TEUR
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 329 329 0 0
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.569 1.569 0 0
3. sonstige Verbindlichkeiten 722 722 0 0
2.620 2.620 0 0
31.03.2023 Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit
TEUR bis 1 Jahr
TEUR
über 1 Jahr
TEUR
davon über 5 Jahre
TEUR
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 113 113 0 0
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.294 2.294 0 0
3. sonstige Verbindlichkeiten 749 749 0 0
3.156 3.156 0 0

Die Verbindlichkeiten betragen im Geschäftsjahr 2023/24 TEUR 2.620 (i. Vj. TEUR 3.156) und haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Erhaltene Anzahlungen beziehen sich überwiegend auf Vorauszahlungen von Lizenznehmern, die zum Großteil nach Abrechnung vereinnahmt bzw. an Künstler weitergeleitet werden TEUR 329 (i. Vj. TEUR 113).

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 1.569 (i. Vj. TEUR 2.294) betreffen Lizenzen mit TEUR 1.566 (i. Vj. TEUR 2.215) sowie sonstige Lieferungen und Leistungen mit TEUR 3 (i. Vj. TEUR 79).

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 722 (i. Vj. TEUR 749) betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer Zahllast TEUR 350 (i. Vj TEUR 526) sowie Verbindlichkeiten aus Steuern gem. § 50a EStG TEUR 239 (i. Vj. TEUR 199).

Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse

Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Künstlervorauszahlungen bestehen in Höhe von insgesamt TEUR 7.030 (i. Vj. TEUR 6.396).

31.03.2024 Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit
Art der Verpflichtung EUR bis 1 Jahr
EUR
über 1 Jahr
EUR
davon über 5 Jahre
TEUR
aus Künstlervorauszahlungen 7.030 1.416 5.614 0
7.030 1.416 5.614 0

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse (i.Vj. TEUR 0),

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt auf:

2023/24
TEUR
2022/23
TEUR
Lizenzvergaben 14.479 16.477
Digital 4.077 5.244
Tonträger 15 29
Erlösschmälerungen 0 -2
Gesamt 18.571 21.748

Sonstige betriebliche Erträge

Die unter den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von TEUR 975 (i. Vj. TEUR 1.402) zusammengefassten Posten bestehen im Wesentlichen aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen TEUR 743 (i. Vj. TEUR 1.064) sowie aus Weiterbelastungen in Höhe von TEUR 133 (i.Vj. TEUR 320).

Erträge aus der Fremdwährungsbewertung belaufen sich auf TEUR 84 (i. Vj. TEUR 18).

Materialaufwand

Es handelt sich ausschließlich um Aufwendungen für bezogene Waren, Logistik-, Fracht- und Umschlagskosten sowie um Aufwendungen für Honorare und Lizenzen.

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Die Abschreibungen betreffen planmäßige Wertminderungen des Sachanlagevermögens sowie der immateriellen Vermögensgegenstände.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.192 (i. Vj. TEUR 1.803) beinhalten im Wesentlichen sonstige Werbekosten TEUR 1.142 (i. Vj. TEUR 998), Reise- und Bewirtungskosten TEUR 301 (i. Vj. TEUR 399) sowie Beratungskosten TEUR 552 (i. Vj. TEUR 234).

Des Weiteren entstanden Verluste aus der Wertminderung des Umlaufvermögens TEUR 149 (i. Vj. TEUR 57), welche im Wesentlichen auf Wertberichtigungen von Lizenzvorauszahlungen in Höhe von TEUR 149 (i. Vj. TEUR 57) entfielen.

Aufwendungen aus der Fremdwährungsbewertung wurden im Geschäftsjahr 2023/24 mit TEUR 8 (i.Vj. TEUR 87) gebucht.

Finanzergebnis

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Im Geschäftsjahr 2023/24 entstanden Zinserträge in Höhe von TEUR 17 (i. Vj. TEUR 15).

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Im Geschäftsjahr 2023/24 entstandene Zinsaufwendungen von TEUR 11 (i.Vj. TEUR 1) beinhalten im Wesentlichen Zinsen für Steuern in Höhe von TEUR 11 (i.Vj. TEUR 1).

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Insgesamt ergibt sich im Geschäftsjahr 2023/2024 ein Steueraufwand in Höhe von TEUR 2.173 (i.Vj. TEUR 2.628), welcher aus der Zuführung der Rückstellung für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer resultiert.

Sonstige Angaben

Mitarbeiter

Die Firma beschäftigt keine Mitarbeiter.

Honorar des Abschlussprüfers

Die Kosten für den Abschlussprüfer wurden mit TEUR 35 (i. Vj. TEUR 25) angesetzt und entfallen vollständig auf Abschlussprüfungsleistungen.

Organe

Die Geschäftsführung setzt sich wie folgt zusammen:

 

Frau Bianca Wieczorek, Berlin, Kaufmännische Leiterin

 

Herr Maximilian Göbl, München, Jurist

Gesamtbezüge der Geschäftsführung

Die Geschäftsführung erhält keine Bezüge.

Beziehung zu Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Die B1 Recordings GmbH ist ein Joint Venture Unternehmen der Sony Music Entertainment Germany GmbH und der Mach I Records GmbH & Co. KG. Die B1 Recordings GmbH Ist kein Konzernunternehmen der Sony Music Gruppe.

 

Berlin, 27. Februar 2025

B1 Recordings GmbH

Geschäftsführung

Bianca Wieczorek

Maximilian Göbl

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024

1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung, Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft

1.1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

"Nachdem das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der deutschen Volkswirtschaft im vergangenen Jahr preisbereinigt um 0,2 % zurückgegangen ist, erwartet der Sachverständigenrat für dieses Jahr nur ein geringes BIP-Wachstum von 0,2 %. Allerdings ist davon auszugehen, dass die deutsche Wirtschaft im Jahresverlauf etwas an Fahrt gewinnt. So dürften die Inflation zurückgehen und die Nominallöhne steigen, sodass ein anhaltendes Wachstum der Realeinkommen im Verlauf des Jahres 2024 zu einer moderaten Belebung der privaten Konsumausgaben führt. Im Jahr 2025 ist darüber hinaus damit zu rechnen, dass die Investitionen das Wachstum stützen und die deutsche Volkswirtschaft um 0,9 % wachsen dürfte." Und weiter führt der Sachverständigenrat aus, "Die Verbraucherpreisinflation in Deutschland hat sich weiter verlangsamt. Vor allem die Energie- und Importpreise sind deutlich gesunken, und die Geldpolitik wirkt restriktiv auf die gesamtwirtschaftliche Nachfrage. Der Sachverständigenrat rechnet beim nationalen Verbraucherpreisindex in den Jahren 2024 und 2025 mit Steigerungsraten von 2,4 % bzw. 2,1 %, nachdem die Inflation im vergangenen Jahr noch bei 5,9 % lag. Der erhöhte heimische Preisdruck infolge gestiegener Arbeitskosten verhindert allerdings eine schnellere Normalisierung der Inflationsraten. Bei der Kerninflation ist mit Raten von 3,0 % im Jahr 2024 und 2,4 % im Jahr 2025 zu rechnen. Die Inflation im Euro Raum ist ebenfalls deutlich zurückgegangen. Daher ist davon auszugehen, dass die geldpolitische Straffung ihren Höhepunkt erreicht hat und es im Jahresverlauf zu ersten Zinssenkungen kommen wird. Damit dürften sich die Finanzierungsbedingungen im Prognosehorizont verbessern."

1.2. Branchenentwicklung

"Mit einem Plus von 6,3 Prozent und einem Gesamtumsatz von 2,21 Milliarden Euro war 2023 ein weiteres Wachstumsjahr für die die deutsche Musikindustrie. Im Ranking der Top-Märkte der Welt konnte Deutschland sogar noch einmal Platz 4 verteidigen. Zwar ist immer noch nicht wieder das Niveau des Spitzenjahres 1997 mit einem Umsatz von mehr als 2,7 Milliarden Euro erreicht, aber wir sehen die Fortsetzung einer seit mehreren Jahren anhaltenden dynamischen Entwicklung getragen von innovativen Partnerschaften zwischen Künstler:innen und Labels in einem sehr wettbewerbsintensiven Umfeld und beflügelt durch das Audio-Streaming (+8,4%) mit einem Marktanteil von inzwischen 74,8 Prozent. Der physische Markt (18,5%) blieb dabei durch ein erneutes deutliches Vinyl-Wachstum von 12,6 Prozent erfreulich stabil (+0,1%). Die CD gab zwar um 5,9 Prozent nach, sie war aber weiterhin klar zweitstärkstes Marktsegment (11,3%)."

"Branchenexpertinnen gehen aktuell davon aus, dass der Gesamtumsatz der deutschen Musikindustrie weiter zulegen und bis 2026 auf insgesamt 2,6 Milliarden Euro wachsen wird. Das Streaming dürfte bereits am Jahresende 2024 die Marke von rund 2 Milliarden Euro erreichen. Hier sind die positiven Effekte durch die bereits vorgenommenen Preiserhöhungen der Streamingdienste berücksichtigt. Für die Jahre 2025 und 2026 rechnet die GfK beim Streaming mit Zuwachsraten im mittleren einstelligen Prozentbereich."

1.3. Leistungsindikatoren

Als finanzielle Leistungsindikatoren zur Steuerung des Unternehmens werden das Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) und die Umsatzerlöse herangezogen. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren wendet das Unternehmen zur Steuerung nicht an.

1.4. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft

Die B1 Recordings GmbH ist ein Joint Venture zwischen der Mach I Records GmbH & Co KG, Berlin, und der Sony Music Entertainment Germany GmbH, Berlin.

Der Vertrieb sowohl der physischen Produkte der Gesellschaft (Tonträger und Bildtonträger in Form von CD, DVD) als auch der digitalen erfolgt in Deutschland, Österreich und der Schweiz (GSA) durch die jeweiligen Sony Music Entertainment-Landesgesellschaften unter einem Vertriebsvertrag. Die weltweite Auswertung des Repertoires der Gesellschaft ist grundsätzlich als Lizenzvergabe an die jeweiligen Sony Music Entertainment-Gesellschaften strukturiert. Eine direkte Beziehung zu Handelskunden oder Digitalprovidern besteht mit Ausnahme von YouTube nicht.

Die Sony Music Entertainment ist weltweit weiterhin die zweitgrößte Musikvertriebsgesellschaft hinter dem Marktführer Universal Music.

Im Berichtsjahr erreichte die Gesellschaft einen geringeren Umsatz als im Vorjahr, trotzdem konnte das EBIT stabil zum Vorjahr gehalten werden.

Insgesamt wird die Lage der Gesellschaft als stabil beurteilt.

Die 3 bestverkauften Veröffentlichungen der Gesellschaft in Deutschland im Geschäftsjahr 2023/2024 waren die Veröffentlichungen von Cassö, Creeds, ALOK. Die Top 3-Auslandsverkäufe erreichten King Khan & BBQ Show, southstar, El Chombo.

2. Vermögens-, Finanz- und Ergebnisentwicklung

2.1. Umsatz- und Ergebnisentwicklung

Die Umsatzerlöse der Gesellschaft betragen im aktuellen Geschäftsjahr TEUR 18.571 (i. Vj. TEUR 21.748).

Mit Lizenzvergaben für die weltweite Auswertung des Repertoires der Gesellschaft erzielt die B1 den Hauptteil ihrer Erlöse in Höhe von TEUR 14.479 (i. Vj. TEUR 16.477).

Die Digitalumsätze im GSA-Raum werden im Berichtsjahr mit einem Wert von TEUR 4.077 (i. Vj. TEUR 5.244) festgestellt. Die Umsatzerlöse aus Tonträgerverkäufen sind im Berichtsjahr mit TEUR 15 (i. Vj. TEUR 29) bilanziert und spielen bei der Gesellschaft eine untergeordnete Rolle.

Erlösschmälerungen kürzen den Umsatz um TEUR 0 (i. Vj. TEUR 2).

Die sonstigen betrieblichen Erträge reduzieren sich auf TEUR 975 (i. Vj. TEUR 1.402). Im Wesentlichen resultiert der Rückgang aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen TEUR 743 (i. Vj. TEUR 1.064) sowie aus Weiterbelastungen in Höhe von TEUR 133 (i. Vj. TEUR 320).

Ein Betrag von TEUR 9.364 (i. Vj. TEUR 12.797) entfällt auf den Materialaufwand. Prozentual zum Umsatz machte er im Berichtsjahr 50% aus (i. Vj. 59%). Die Reduzierung der Materialaufwandsquote resultiert aus einer geringeren Lizenzbeteiligung von Künstlern und anderen Projektpartnern.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.192 (i. Vj. TEUR 1.803) beinhalten im Wesentlichen Werbekosten (TEUR 1.142, i. Vj. TEUR 998), Reisekosten und Bewirtung (TEUR 301, i. Vj. TEUR 399), Wertberichtigungen auf Lizenzvorauszahlungen (TEUR 149, i. Vj. TEUR 57) sowie Beratungskosten (TEUR 552, i.Vj. TEUR 234).

Zur Steuerung der Gesellschaft wird als finanzieller Leistungsindikator der Jahresüberschuss korrigiert um das Zinsergebnis und die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (EBIT) und die sonstigen Steuern verwendet, welches sich von TEUR 8.543 auf TEUR 7.888 reduziert hat. Als Gründe werden unter anderem die geringeren Inlandsumsätze identifiziert.

2.2. Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme verringerte sich im Geschäftsjahr 2023/2024 um TEUR 882 auf TEUR 16.793.

Vorauszahlungen an Repertoiregeber saldiert mit ihren Wertberichtigungen betragen im Berichtsjahr TEUR 4.286 (i. Vj. TEUR 4.515).

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte betreffen überwiegend Forderungen aus Lizenzeinnahmen in Höhe von TEUR 4.641 (i. Vj. TEUR 5.038).

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von TEUR 1.618 (i. Vj. TEUR 1.928) betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen TEUR 1.618 (i. Vj. TEUR 1.928).

Die Gesellschaft verfügt im Geschäftsjahr 2023/2025 über ein Eigenkapital von TEUR 7.848 (i. Vj. TEUR 5.955).

Verhältnis zwischen EBIT als finanzieller Leistungsindikator und dem Eigenkapital zeigt einen Quotienten von 101% gegenüber 143% im letzten Geschäftsjahr.

Die Eigenkapitalrentabilität bei einem quotalen Vergleich zwischen Jahresüberschuss und Eigenkapital reduzierte sich auf 75% (i. Vj. 100%).

Die wesentlichen Rückstellungen umfassen die Posten Steuern (TEUR 3.594, i. Vj. TEUR 3.945), Honorare und Lizenzen (TEUR 1.991, i. Vj. TEUR 3.897), Weiterleitung an Profit Share-Partner (TEUR 484, i. Vj. TEUR 519) sowie ausstehende Rechnungen (TEUR 110, i. Vj. TEUR 154).

Die Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2.620 (i. Vj. TEUR 3.156) bestehen zu einem wesentlichen Teil aus abgerechneten und noch nicht ausbezahlten Lizenzen (TEUR 1.566, i. Vj. TEUR 2.215) und aus Steuern in Höhe von TEUR 588 (i. Vj. TEUR 725).

Des Weiteren bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 3 (i.Vj. TEUR 79) sowie aus erhaltenen Anzahlungen (TEUR 329, i. Vj. TEUR 113).

3. Risiko- und Chancenbericht

Im Folgenden werden durch die Bildung einer absteigenden Rangordnung die Risiken und Chancen der Gesellschaft entsprechend ihrer relativen Bedeutung dargestellt. Die Bedeutung ermittelt sich aus der Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Auswirkung auf die Erreichung der Prognose bzw. der angestrebten Ziele.

Die Geschäftsführung hat die folgenden wesentlichen Risiken und Chancen identifiziert, welche gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert sind.

3.1. Risiken

(a) Wolfgang Boss als Key Person

Das Wachstum der Gesellschaft ist stark abhängig von Wolfgang Boss, der sämtliche A&R-Aufgaben übernimmt und damit für das Akquirieren neuer Künstler, Produzenten und Musiktitel verantwortlich ist. In diesem Bereich gibt es keinen Ersatz, so dass B1 Recordings bei einem Verlust von Herrn Boss im Wesentlichen nur noch den Musikkatalog auswerten kann und somit von Jahr zu Jahr an Umsatz und Gewinn verlieren wird. Eine Existenzbedrohung ist dadurch nicht gegeben, da die Gesellschaft keine wesentlichen Fixkosten aufweist und die Auswertung der Katalogrechte mit großer Wahrscheinlichkeit profitabel erfolgen wird.

Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist als gering einzuschätzen.

(b) Entwicklung des Musikgeschäftes

Das Musikgeschäft ist prinzipiell sehr wechselhaft: Der Erfolg einzelner Künstler oder Genres kann sehr schnell vergehen, und das Aufspüren der nächsten Trends ist für viele Musiklabels überlebenswichtig. Die Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg wären hoch, allerdings ist eine Eintrittswahrscheinlichkeit als gering einzustufen.

B1 hat ein starkes Netzwerk an Produzenten und Lizenzgebern aufgebaut, über das regelmäßig neue Produkte zur Veröffentlichung anstehen.

Daher können einzelne Misserfolge, auslaufende Verträge mit einzelnen Künstlern oder das Abflachen von Teilmärkten das Ergebnis der Gesellschaft nicht wesentlich beeinflussen.

(c) Entwicklung der Lieferantenstruktur

Die Gesellschaft ist aufgrund ihres vernachlässigbaren physischen Geschäfts von Lieferanten nicht abhängig.

(d) Entwicklung der IT-Risiken

Bei den IT-Systemen ist B1 auf die Systeme der Sony Music Entertainment angewiesen.

Nachdem der Sony Konzern bereits öffentlich gewordenen Cyberangriffen ausgesetzt war, hat der Sony Music Bereichsvorstand zahlreiche Abwehr- und Vorsichtsmaßnahmen beschlossen, vorgegeben und umgesetzt. Eine dieser Maßnahmen war die bestmögliche Schulung aller Sony Mitarbeiter. Dies geschieht auf verschiedenste Arten, eine ist z.B. das periodische Erklären, Wiederholen und Prüfen der Sony Sicherheitsstandards via Intranet Videokurs.

Auch wurde beispielsweise ein "phishing report button" im E-Mail-Konto verankert, um bei zweifelhaften Emails eine schnelle Überprüfung zu gewährleisten.

Somit ist das Risiko insgesamt als gering einzustufen.

(e) Entwicklung des Musikmarktes

Der Musikmarkt befindet sich nach einer langen Talfahrt in einer Wachstumsphase. Ein weiterer physischer Marktrückgang kann bei der Gesellschaft zu keinen nennenswerten Umsatz- und Ergebnisrückgängen führen.

Im Geschäftsjahr 2023/2024 ist der erzielte Umsatz leicht unter Vorjahresniveau. Aufgrund einer Reklassifizierung der YouTube-Erlöse weist die G+V geringere Inlandsumsätze als das Vorjahr aus. Die Auslandsumsätze im Vorjahr sind durch außerordentlich hohe TikTok-Erlöse geprägt. Dies konnte im abgeschlossenen Geschäftsjahr nicht wiederholt werden.

Bei den Kunden konzentriert sich der Digitalmarkt auf die großen internationalen Player wie Amazon, Apple iTunes, Spotify und Youtube (Google). Es ist immer wieder zu beobachten, dass sich Kundenstrukturen verändern, z.B. aktuell durch Tik Tok oder die Musiknutzung bei Facebook. Erfahrungsgemäß hatte eine Neuordnung der Kundenkonzentration nie wesentlichen Einfluss auf den Erfolg der Unternehmung.

Eine Risikokonzentration auf der Künstlerseite ist nicht gegeben, da zwar Hits einen wesentlichen Anteil am Umsatz der Gesellschaft bilden, die aber bisher von unterschiedlichen Künstlern beigetragen wurden. Die Fähigkeit, neue Hits unter Vertrag zu nehmen, macht die Gesellschaft unabhängig von einzelnen Künstlern. Somit ist das Risiko insgesamt als sehr gering einzustufen.

(f) Folgen des Russland/Ukraine-Kriegs

Der Wegfall der Lizenzeinnahmen aus Russland und der Ukraine hat keine nennenswerten finanziellen Konsequenzen mit sich gebracht.

Zusammenfassung der Risiken

Risikobezeichnung Risikograd Eintrittswahrscheinlichkeit Einfluss auf die Gesellschaft
Key Person hoch gering gering
Entwicklung des Musikgeschäftes hoch gering gering
Entwicklung der Lieferantenstruktur niedrig gering sehr gering
Entwicklung der IT-Risiken hoch gering gering
Entwicklung des Musikmarktes niedrig unwahrscheinlich sehr gering
Russland/Ukraine-Krieg niedrig hoch gering

Die Gesellschaft ist bezüglich Marktrisiken wie die Umsatz- und Kundenrisiken sowie die wichtigsten Vertragsrisiken in das Risikomanagementsystem der Sony Music Entertainment Germany eingebunden. Ziel des Risikomanagementsystems ist es, mögliche Risiken aus operativen Geschäften zu erkennen und zu steuern.

Dieses Risikomanagementsystem hat sich als ein sehr wichtiger Baustein bei der Einschätzung des weiteren Geschäftsverlaufs der Gesellschaft herausgestellt.

Daher liegen derzeit keine bestandsgefährdenden Risiken nach Ansicht der Geschäftsführung vor.

3.2. Chancen

Die Chancen im Musikmarkt und damit auch der Gesellschaft liegen im überproportionalen Anstieg der digitalen Umsätze.

Die neuen Geschäftsmodelle (pay-per-track, Abonnementsmodell, Beteiligung an Werbeumsätzen) haben sich gegen die Konkurrenz der illegalen Tauschbörsen durchgesetzt, sodass wir festhalten, dass der Umsatzrückgang mit physischen Tonträgern durch Digitalerlöse überkompensiert wurde.

Diesen Fakt beurteilen wir als nachhaltig. Es ist uns gelungen in den letzten aufeinanderfolgenden Jahren mit dieser Entwicklung abzuschließen.

Mit Konsumenten- und Wettbewerbsanalysen sowie Technologietrends werten wir weitere Potenziale aus.

Gesamteinschätzung

Nach Evaluierung aller Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung kann abschließend festgestellt werden, dass insgesamt derzeit keine Anzeichen für die Risiken erkennbar sind, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können.

4. Prognosebericht

Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft wird sich in Modell und Struktur im Geschäftsjahr 2024/2025 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023/2024 nicht wesentlich ändern.

Für das Geschäftsjahr 2024/2025 wird mit einem im unteren einstelligen Prozentbereich liegenden Anstieg des Gesamtumsatzes im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023/2024 gerechnet. Das EBIT wird sich aufgrund der bereits abgeschlossenen Transformation vom physischen zum digitalen Umsatz analog zum Umsatz entwickeln.

Wir weisen Jedoch darauf hin, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können.

 

Berlin, 27. Februar 2025

B1 Recordings GmbH

Geschäftsführung

Bianca Wieczorek

Maximilian Göbl

BILANZ

AKTIVA

31.03.2024
EUR
31.03.2024
EUR
31.03.2023
EUR
31.03.2023
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 8.302,00 14.291,00
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 2.267,00 5.667,00
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten 2.267,00 5.667,00
II. SACHANLAGEN 6.035,00 8.624,00
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.035,00 8.624,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 20.804.552,42 17.660.034,64
I. VORAUSZAHLUNGEN AN REPERTOIREGEBER 4.286.252,83 4.515.250,53
II. FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 10.514.674,44 7.279.745,41
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.661.981,35 5.075.597,21
2. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.618.490,12 1.927.827,60
davon gegen Gesellschafter EUR 1.618.490,12 (i.Vj. EUR 1.927.827,60)
3. sonstige Vermögensgegenstände 4.234.202,97 276.320,60
III. KASSENBESTAND, BUNDESBANKGUTHABEN, GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN UND SCHECKS 6.003.625,15 5.865.038,70
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 224,45
SUMME: 20.812.854,42 17.674.550,09

PASSIVA

31.03.2024
EUR
31.03.2024
EUR
31.03.2023
EUR
31.03.2023
EUR
A. EIGENKAPITAL 11.867.239,14 5.955.247,87
I. GEZEICHNETES KAPITAL 25.000,00 25.000,00
II. GEWINNVORTRAG 0,00 0,00
III. JAHRESÜBERSCHUSS 11.842.239,14 5.930.247,87
B. RÜCKSTELLUNGEN 6.325.588,10 8.563.671,80
1. Steuerrückstellungen 3.594.323,17 3.944.656,26
2. sonstige Rückstellungen 2.731.264,93 4.619.015,54
C. VERBINDLICHKEITEN 2.620.027,18 3.155.630,42
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 329.330,95 113.144,87
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.569.066,38 2.293.423,14
3. sonstige Verbindlichkeiten 721.629,85 749.062,41
davon aus Steuern EUR 588.158,00 (i. Vj. EUR 724.920,63)
SUMME: 20.812.854,42 17.674.550,09

GEWINN - UND VERLUSTRECHNUNG

2023/2024
EUR
2023/2024
EUR
2022/2023
EUR
2022/2023
EUR
1. Umsatzerlöse 18.571.441,06 21.748.270,14
2. sonstige betriebliche Erträge, 231.847,93 1.401.700,01
davon Erträge aus Währungsumrechnung EUR 17.550,43 (i. Vj. EUR 19.525,81)
3. Materialaufwand 8.620.476,28 12.796.669,64
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 11.606,38 21.191,67
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 381.294,49 251.197,63
c) Aufwendungen für Honorare und Lizenzen 8.227.575,41 12.524.280,34
4. Abschreibungen 7.437,22 7.238,76
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 7.437,22 7.238,76
5. sonstige betriebliche Aufwendungen, 2.191.921,89 1.802.587,17
davon Aufwendungen aus Währungsumrechnung EUR 8.384,28 (i. Vj. EUR 87.480,45)
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 17.246,00 15.396,52
davon aus Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis EUR 0,00 (i. Vj. EUR 4.979,52)
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 11.342,00 1.329,00
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2.172.831,98 2.628.170,01
9. Ergebnis nach Steuern 5.816.525,62 5.929.372,09
10. sonstige Steuern -95.465,65 -0,43
11. Jahresüberschuss 5.911.991,27 5.929.372,52

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023/2024

Anschaffungskosten
01.04.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
31.03.2024
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten 17.000,00 0,00 0,00 17.000,00
17.000,00 0,00 0,00 17.000,00
II. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 26.725,30 2.901,22 8.772,15 20.854,37
26.725,30 2.901,22 8.772,15 20.854,37
43.725,30 2.901,22 8.772,15 37.854,37
Kumulierte Abschreibungen
01.04.2023
EUR
Abschreibungen des Geschäftsjahres
EUR
Afa Abgänge
EUR
31.03.2024
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten 11.333,00 3.400,00 0,00 14.733,00
11.333,00 3.400,00 0,00 14.733,00
II. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 18.101,30 4.037,22 7.319,15 14.819,37
18.101,30 4.037,22 0,00 14.819,37
29.434,30 7.437,22 0,00 29.552,37
Buchwerte
31.03.2024
EUR
31.03.2023
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten 2.267,00 5.667,00
2.267,00 5.667,00
II. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.035,00 8.624,00
6.035,00 8.624,00
8.302,00 14.291,00
Beschluss der Gesellschafter der B1 Recordings GmbH Decision passed by the shareholders of B1 Recordings GmbH
Die Gesellschafter der oben genannten Firma sind SONY MUSIC Entertainment Germany GmbH mit 51% Beteiligung und Mach I Records GmbH & Co. KG, Berlin mit 49% Beteiligung. The shareholders of the above named company are SONY MUSIC Entertainment Germany GmbH with 51% capital share and Mach I Records GmbH & Co. KG, Berlin with 49% capital share.
Unter Verzicht auf alle Frist- und Formvorschriften des Gesellschaftervertrages wird Folgendes beschlossen: Waiving the formal requirements of the bylaws regarding convocation and agenda the following resolutions were put to the meeting and carried unanimously:
1. Feststellung des Jahresabschlusses 1. Approval and adoption of the annual statement of accounts
Die Geschäftsleitung hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.04.2023 - 31.03.2024 zur Feststellung vorgelegt. The managing directors have presented for approval and adoption the annual statement of accounts for the business year from 01.04.2023 - 31.03.2024
Die Bilanz der Gesellschaft weist eine Bilanzsumme von EUR 16.792.854,42 und einen Jahresüberschuss von EUR 5.911.991,27 für das Geschäftsjahr aus. The balance sheet of the Company amounts to EUR 16.792.854,42 with a profit for the period of EUR 5.911.991,27.
Der Abschluss wird hiermit festgestellt. The statement of accounts is hereby adopted.
2. Ergebnisverwendungsbeschluss 2. Distribution of result
Der Jahresüberschuss soll zu 100% an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Die Kapitalertragssteuer wird von der Gesellschaft einbehalten. 100% of the net profit for the year is to be distributed to the shareholders. The capital gains tax is withheld by the company.
Der Betrag verteilt sich wie folgt: The amount is distributed as follows:
An die Gesellschafterin Sony Music Entertainment Germany GmbH: EURO 1.900.113,91 To the shareholder Sony Music Entertainment Germany GmbH: EURO 1.900.113,91
An die Gesellschafterin Mach 1 Records GmbH & Co. KG, Berlin: EURO 4.011.877,09 To the shareholder Mach 1 Records GmbH &. Co. KG, Berlin: EURO 4.011.877,09
Die Ausschüttung an die Gesellschafterin Mach 1 Records GmbH & Co. KG, Berlin reduziert sich um die bereits geleisteten Vorabausschüttungen. Mit Gesellschafterbeschlüssen vom 15.04.2024 wurde die Vorabausschüttung in Höhe von EUR 3.600.000,00 beschlossen. Die Vorabausschüttung wurden am 02.05.2024 in Höhe von EUR 3.600.000,00 an die Gesellschafterin Mach 1 Records GmbH & Co. KG, Berlin ausgeschüttet. The distribution to the shareholder Mach 1 Records GmbH & Co. KG, Berlin is reduced by the advance distributions already paid. Advance distributions of EUR 3,600,000.00 were resolved by shareholder resolution dated 15th of April 2024. The advance distributions were paid out in the amount of EUR 3.600.000,00 to the shareholder Mach 1 Records GmbH & Co. KG, Berlin on 2nd of May 2024.
Aufgrund der wirksam abgetretenen Dividendenansprüche der Machl GmbH & Co. KG an die Sony Music Entertainment Germany GmbH, ist der verbleibende Gewinnanteil der Mach 1 Records GmbH & Co. KG in Höhe von EUR 411.877,09 an die Sony Music Entertainment Germany GmbH auszuzahlen. Die Ausschüttung an den Gesellschafter Sony Music Entertainment Germany erfolgt zum 10.04.2025. Due to the effectively assigned dividend claims of Mach1 GmbH & Co. KG to Sony Music Entertainment Germany GmbH, the profit share of Mach 1 Records GmbH & Co. KG in the amount of EUR 411.877,09 must be paid out to Sony Music Entertainment Germany GmbH. The distributor to the shareholder Sony Music Entertainment Germany GmbH will be made on 10th of April 2025.
3. Entlastung 3. Discharge of managing directors
Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 01.04.2023 - 31.03.2024 Entlastung erteilt. The managing directors are discharged in respect of their conduct of the business of the Company for the business year 01.04.2023 - 31.03.2024

 

Berlin,

Mach I Records GmbH & Co. KG

Represented by / Vertreten durch

Bianca Wieczorek

 

Berlin

SONY MUSIC Entertainment Germany GmbH

Represented by/Vertreten durch

Christoph Behm

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die B1 Recordings GmbH, Berlin

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der B1 Recordings GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der B1 Recordings GmbH, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. März 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Berlin, 3. März 2025

Forvis Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Hendrik Jung, Wirtschaftsprüfer

Dario Gomoll, Wirtschaftsprüfer

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