Käthe Kunz Invest GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jakob Gellert seit 11.2.2026 | Geschäftsführer |
Andrea Gellert seit 19.2.2010 | Prokura |
Cornelius Gellert seit 16.10.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FURORE-WERBUNG GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023
I.
Grundsätzliches zum Jahresabschluss
Die Furore-Werbung GmbH mit Sitz in Berlin ist im
Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB
122589 B eingetragen. Die Gesellschaft ist am 29. Juli 2009
gegründet worden.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) sowie der ergänzenden
Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr, die
Vorjahreszahlen sind vergleichbar.
In Ausübung des Wahlrechts nach § 265 Abs. 5
S. 2 HGB wurde der Posten "Sonderposten für
Investitionszuschüsse" eingefügt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.
S. d. § 267 Abs. 1 HGB und nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a und 288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss ist unter dem Grundsatz der
Unternehmensfortführung erstellt.
Zur Bewertung der einzelnen Vermögens- und
Schuldposten bemerken wir Folgendes:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer
voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im
Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben.
Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger linearer
Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig und werden unter
Zugrundelegung ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Soweit die beizulegenden Werte einzelner
Vermögensgegenstände ihren Buchwert
unterschreiten, werden bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen. Bei Wegfall der Gründe für die
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.
Für das Vorratsvermögen ist zum Bilanzstichtag
eine Inventuraufnahme erfolgt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB bewertet. Das
strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag
beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen,
deren Realisierung mit erkennbaren Risiken behaftet ist,
werden angemessene Wertabschläge vorgenommen;
uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.
Liquide Mittel sind mit dem Nennbetrag bewertet.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert und in
Übereinstimmung mit dem Ausweis im Handelsregister
bilanziert.
Sonderposten für Investitionszuschüsse zum
Anlagevermögen werden mit Erhalt der Zuwendung bzw.
Bestätigung des Anspruchs und Erfüllung der
sachlichen Voraussetzungen gebildet und über die
Abschreibungsdauer der bezuschussten
Vermögensgegenstände ertragswirksam
aufgelöst.
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass die
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in
Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist, um zukünftige (Sachleistungs- und)
Zahlungsverpflichtungen abzudecken.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Der Ansatz passiver latenter Steuern (TEUR 1)
unterbleibt aufgrund größenabhängiger
Erleichterung.
III.
Erläuterungen und Angaben zu einzelnen Posten des
Jahresabschlusses
Die Nutzungsdauer der erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände beträgt zwischen 1 und
3 Jahren. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung werden über eine
Nutzungsdauer von 3 bis 25 Jahren abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Jahr des
Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.
Sämtliche Forderungen sind wie im Vorjahr innerhalb
eines Jahres fällig.
Kautionen in Höhe von TEUR 14 (VJ: TEUR 14) haben
eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Alle übrigen sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen in Höhe
von TEUR 4 (VJ: TEUR 0).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen TEUR 137 (VJ: TEUR 183) und resultieren mit TEUR
137 (VJ: TEUR 118) aus Lieferungen und Leistungen und mit
TEUR 0 (VJ: TEUR 65) aus unter den sonstigen
Verbindlichkeiten ausgewiesenen Darlehen.
Verbindlichkeiten aus Steuern betragen zum
Bilanzstichtag TEUR 11 (VJ: TEUR 27).
Verbindlichkeiten im Rahmen sozialer Sicherheit werden zum
Bilanzstichtag mit TEUR 2 (VJ: TEUR 1)
ausgewiesen.
IV.
sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2023 waren gemäß §
267 Abs. 5 HGB durchschnittlich 12 Mitarbeiter
(Vorjahr: 12) beschäftigt.
Alleiniger Geschäftsführer im Berichtsjahr war
Cornelius Gellert.
Die Angabe der Geschäftsführerbezüge
unterbleibt mit Hinweis auf § 286
Abs. 4 HGB.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen resultieren aus
laufenden Mietverträgen von jährlich ca. TEUR 123
und laufenden Dienstleistungsverträgen von
jährlich ca. TEUR 2.
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Berichtspflichtige Vorgänge mit wesentlichem
Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
sind nach dem Bilanzstichtag nicht eingetreten.
Berlin, den 25. Juni 2024
(Cornelius Gellert)
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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