FFG
Verwaltungsgesellschaft mbH
Senden
(vormals: Erbach)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
361.631,12 |
348.168,96 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
360.470,22 |
348.097,15 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.160,90 |
71,81 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.141,41 |
8.604,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
362.772,53 |
356.773,78 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.000,00 |
-12.000,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
13.000,00 |
13.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
21.604,82 |
19.599,55 |
| III.
Jahresüberschuss |
7.463,41 |
-2.005,27 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.141,41 |
8.604,82 |
| B.
Rückstellungen |
8.000,00 |
6.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
354.772,53 |
350.773,78 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
62.000,00 |
67.500,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
362.772,53 |
356.773,78 |
Anhang
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Allgemeine Grundsätze und Methoden
Bei der Firma FFG Verwaltungs- GmbH, mit Sitz in
Senden handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft
i. S. d. § 267 HGB.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde von den Erleichterungsvorschriften
für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.
Die Bilanz wurden nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontenform aufgestellt. In der
Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie im Vorjahr die
Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Die im Vorjahr angewandten
Darstellungsgrundsätze und Bewertungsmethoden sind
beibehalten worden.
In der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist zu
jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
Soweit zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses notwendig wurden, sind diese im Anhang
erläutert.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträge,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind zum einen in der Bilanz gesondert bzw.
durch einen "Davon-Vermerk" ausgewiesen und zum anderen im
Anhang nochmals vollständig dargelegt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma FFG Verwaltungs- GmbH
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 HGB
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßen Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Das allgemeine Kredit-, Forderungsausfall- und
Zinsverlustrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag auf
den Forderungsbestand berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
In der Bilanz beziehen sich die Restlaufzeitvermerke
bei den Verbindlichkeiten auf die jeweilige Restschuld, so
dass dort nur ein Ausweis erfolgt, wenn die Restschuld
innerhalb eines Jahres bzw. nach 5 Jahren fällig ist.
Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG und nach § 285
Nr. 9c HGB
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen per
31.12.2016 Forderungen in Höhe von insgesamt EUR
294.015,24 sowie Verbindlichkeiten in Höhe von
insgesamt EUR 0,00.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
Geschäftsführer Günter Fülle vertreten.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 der Firma FFG
Verwaltungs- GmbH wird hiermit versichert.
FFG Verwaltungs- GmbH
Die Geschäftsführung
Senden, den 3. Mai 2018
sonstige Berichtsbestandteile
FFG Verwaltungs- GmbH
Die Geschäftsführung
Senden, den 3. Mai 2018
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.05.2018 festgestellt.
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