Green Sugar AGLiquidiert

01662 Meißen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 35748
Eingetragen
30.8.2016
Branche
Herstellung von ZuckerHerstellung von festen Brennstoffen aus pflanzlicher BiomasseForschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie
Gegenstand
Erforschung, Entwicklung und Vermarktung wirtschaftlicher Verfahren und Produkte der Biomassekonversion; Vermarktung und Lizenzierung dieser Verfahren und Produkte; Herstellung und Vertrieb von Grund- und Kraftstoffen aus Biomasse.

Historie

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Management

NameRolle
Matthias Schmidt
seit 30.8.2016
Vorstandsmitglied
Peter Dr. Schroeder
seit 30.8.2016
Vorstandsmitglied

Konzern- und Jahresabschlüsse

Green Sugar AG

Meißen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

943,00

1.886,00

II. Sachanlagen

379.351,00

537.137,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

56.278,84

30.819,16

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

39.564,88

59.722,90

C. Rechnungsabgrenzungsposten

2.003,37

3.322,23

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

I. Gezeichnetes Kapital

105.250,00

0,00

II. Kapitalrücklage

1.055.918,00

0,00

III. Bilanzverlust

1.544.964,64

0,00

Summe Aktiva

861.937,73

632.887,29



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

-. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

0,00

105.250,00

II. Kapitalrücklage

0,00

1.055.918,00

III. Bilanzverlust

0,00

868.627,46

A. Rückstellungen

7.050,00

2.000,00

B. Verbindlichkeiten

854.887,73

338.346,75

Summe Passiva

861.937,73

632.887,29

ANHANG

(1). Die Bilanz der Green Sugar AG, (Hermann- Grafe-Str.40, 01662 Meissen, Amtsgericht Dresden, HRB 35748) wurde entsprechend § 266 HGB gegliedert. Der Grundsatz der Unternehmensfortführung nach § 252 I Nr. 2 HGB wurde beachtet ebenso wie das Stetigkeitsgebot nach § 252 I Nr. 6 HGB. Es wurden die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wie im Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2016 angewendet.

Bei der Green Sugar AG handelt es sich um ein typisches F&E-Unternehmen, dessen Geschäftsmodell durch eine lange Vorlaufphase charakterisiert ist. Dieser Vorlaufphase folgt üblicherweise eine profitable Phase der Lizenzvergabe.

Mehrere führende Technologieunternehmen trauen der Green Sugar Technologie erhebliches Marktpotential zu und befinden sich derzeit in finalen Vertragsverhandlungen für Partnerschaften mit der Zielsetzung der Kommerzialisierung.

Die technologische und kommerzielle Machbarkeit der Technologie wurde in 2017 erneut von mehreren externen Gutachtern bestätigt. Auf Basis dieser Gutachten wurden zwei Förderprojekte bewilligt, die zum einen von der Sächsischen Aufbaubank (SAB) und zum anderen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert werden.

Die Green Sugar AG führt derzeit ein von einer hierfür spezialisierten Gesellschaft (Limited Auction) ein Verfahren zur Kapitalbeschaffung durch. Zielsetzung ist die Kommerzialisierung der in den vergangen zehn Jahren entwickelten Technologie zum Aufschluss beliebiger Biomasse.

Im Rahmen dieses Verfahrens sind von Interessenten positive und quantifizierte Angebote zur finanziellen und rechtlichen Umsetzung dieser Maßnahmen eingegangen, die den Vorstand der Gesellschaft zuverlässiger Weise zu einer Bilanzierung unter der Annahme der Going Concern Prämisse veranlasst haben. Diese Annahme ist jedoch mit Unsicherheiten behaftet, da

der positive Ausgang der Verhandlungen zur finanziellen und rechtlichen Umsetzung ungewiss ist und

der liquiditätsmäßigen Unterstützung durch Gesellschafter oder anderer rangrücktrittsbereiter Darlehensgeber bedarf.

Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung wurde gemäß § 275 II HGB nach dem Gesamtkosten­verfahren gegliedert.

In dem zu veröffentlichenden Jahresabschluss macht die Gesellschaft von den größenabhängi­gen Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften nach §§ 266 I S. 3, 276, 286 III, 288, 326 HBG und nach § 160 III AktG Gebrauch.

(2). Die Zugänge zum Anlagevermögen werden mit den Anschaffungskosten, zuzüglich An­schaffungsnebenkosten, abzüglich Skonti bewertet. Das Anlagevermögen wurde unter Zugrundelegung der amtlichen Abschreibungstabellen nach der linearen Methode abgeschrieben.

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten zur Weiterentwicklung der vorhandenen Pilotanlage wurden so genau wie zulässig aus der vorhandenen Finanzbuchhaltung auf die Anlage aktiviert

Seit dem Geschäftsjahren 2011 bis zum Geschäftsjahr 2014 wurden die geringwertigen Wirtschaftsgüter bei Anschaffungskosten zwischen 150 und 410 EUR sofort abgeschrieben und als Abgang erfasst. Aus den Zugängen der Geschäftsjahre 2015 und 2017 zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde jeweils ein Sammelposten gebildet, der innerhalb von fünf Jahren abgeschrieben wird. In Übereinstimmung mit dem Handelsrecht nach § 284 HGB, wurde die Wahlmöglichkeit des Steuerrechts nach § 6 Abs. 2a EStG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 KStG in Anspruch genommen, da nur ein unwesentlicher Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vorliegt. Die Abschreibung ist durch den Wechsel der Methode 2015 um 686,00 EUR und 2016 um 561,00 EUR geringer als bei der Methode der Sofortabschreibung. In 2017 wurde wieder die Sofortabschreibung gewählt.

Das Anlagevermögen wird in Anlage 4 aufgegliedert, welche Bestandteil dieses Anhangs ist.

(3). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bilanziert, so­weit nicht individuelle Einzelrisiken durch Wertabschläge zu berücksichtigen sind.

(4). Es wurden Kosten für betriebliche Versicherungen aktiv abgegrenzt.

(5). Der nicht durch Eigenkapital gedeckt Fehlbetrag setzt sich wie folgt zusammen (Vorjahr: Eigenkapital)

31.12.2017

EUR

31.12.2016

EUR

Gezeichnetes Kapital

105.250,00

105.250,00

Kapitalrücklage gebildet

1.055.918,00

1.055.918,00

1.161.168,00

1.161.168,00

Verlustvortrag

868.627,46

432.442,58

Jahresfehlbetrag

676.337,18

436.184,88

Bilanzverlust

-1.544.964,64

-868.627,46

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

(Vorjahr: Eigenkapital)

-383.796,64

292.540,54,

In diesem Zusammenhang ist auf die Erläuterung (1) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie (7.) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern zu verweisen.

(6). Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden ausreichende Rückstellungen gebildet. Die Steuerrückstellung betrifft die Umsatzsteuer nicht fällig und die sonstige Rückstellung die Jahresabschlusskosten.

(7). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig und unbesichert. Nach § 30 I GmbHG und § 39 I Nr. 5 InsO treten bei einer bilanziellen Überschuldung die Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern im Rang hinter alle übrigen Verbindlich­keiten zurück.

Verbindlichkeiten sind entsprechend § 253 I HGB i. V. m. § 5 EStG mit ihrem Erfüllungsbetrag, Rentenverpflichtungen mit dem Barwert angesetzt.

(8). Während des Geschäftsjahres waren durchschnittlich sieben Arbeitnehmer (Vorjahr: vier Arbeitnehmer) beschäftigt.

(9). Der Aufsichtsrat wird gebildet von:

Herr Dr. Rainer Busch, Baden-Baden, Dozent und selbständiger Berater

Herr Klaus- Dieter Neske, Hamburg, Wirtschaftsprüfer

Frau Dr. Annikki Schoolmann, Güster, selbstständige Beraterin

(10). Geschäftsführung:

Herr Matthias Schmidt, Dresden

Herr Dr. Peter Schroeder, Güster

Herr Robin Kazemieh-Aghdam, Hamburg

Die Vorstände sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Dresden, den 11. Juni 2018

gez. Matthias Schmidt; Dr. Peter Schroeder; Robin Kazemieh-Aghdam

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15. Juni 2018

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