CSite GmbH
58mBearbeitung und Veredlung von Kunststoffwaren
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Guido Brink-Spalink seit 20.6.2007 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GSH Grafschafter Splitt Handel GmbHWilsumJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben Die GSH Grafschafter Splitt Handel GmbH hat ihren Sitz in Wilsum und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Osnabrück (Reg.Nr. HRB201129). Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft bezogen
auf die Größenmerkmale des
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungs-posten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rech-nungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HBG sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. Das übernommene Stammkapital der durch Verschmelzung übertragenden Rechtsträger wird als Kapitalrücklage ausgewiesen. 2. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Gewinne sind berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjah-res sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Die durch Ver-schmelzung übertragenden Vermögenswerte und Schulden sind zu den Buchwerten der vorherigen Rechtsträger übertragen worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um lineare Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Geringwer-tige Wirtschaftsgüter bis EUR 800,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Marktpreis bzw. beizulegen-den Wert am Abschlusstichtag abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen erkennbare Risiken und ungewisse Verpflich-tungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. C. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen enthalten Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 194.349,96. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, mit für die Beurteilung der Finanzlage wesentlicher Bedeutung, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. D. Sonstige Angaben Die GSHGrafschafterSplittHandelGmbH hat im Geschäftsjahr 2024 durchschnittlich 10 Arbeitnehmer (ohne Geschäftsführung und Auszubildende) beschäftigt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmel-zungsvertrages vom 24.05.2024 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafter-versammlung vom 24.05.2024 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 24.05.2024 mit der B-FLY GmbH mit Sitz in Wilsum (Amtsgericht Osnabrück HRB 212125) und der BSV GmbH Brink-Spalink Vermögens- und Verwal-tungsgesellschaft mit Sitz in Wilsum (Amtsgericht Osnabrück HRB 204464) verschmol-zen. Die Verschmelzung erfolgte rückwirkend mit dem Jahreswechsel 2023/2024. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 14.06.2024. Die Geschäftsführung wurde im Geschäftsjahr 2024 wahrgenommen durch: Guido Brink-Spalink, Neuenhaus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder.
Neuenhaus, den 27. Februar 2025 gez. Guido Brink-Spalink, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 7.3.2025. |
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