Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 84700
Vorher
AKOM GmbH, Agentur für Marketing-Kommunikation
Eingetragen
29.6.1988
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Halten von Beteiligungen und Verwaltung eigenen Vermögens, weiter Erwerb, Veräußerung, Halten und Verwaltung von Beteiligungen und eigenen Vermögens sowie Erbringung von Beratungs- und Marketingdienstleistungen aller Art für Unternehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Anne Susanne Kußmaul
seit 28.3.2024
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Michael Joachim Kußmaul
Ottobrunn
51.200 €
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
37.50%
AdLads GmbHAufgelöst
35.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

PRO ATTA GmbH

Hohenbrunn

(vormals: München)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011

Bilanz zum 30. Juni 2011

Aktiva

Stand am 30.06.2011
Stand am 30.06.2010
A. Anlagevermögen
Finanzanlagen 254.457,47 248.602,50
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 197.808,62 67.975,89
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 213.514,18 215.839,90
665.780,27 532.418,29

Passiva

Stand am 30.06.2011
Stand am 30.06.2010
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 51.200,00 51.200,00
II. Kapitalrücklage 9.900,47 9.900,47
III. Gewinnvortrag 18.003,77 29.747,00
IV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 3.325,87 -11.743,23
82.430,11 79.104,24
B. Rückstellungen 469.489,89 416.113,56
C. Verbindlichkeiten 113.860,27 37.200,49
665.780,27 532.418,29

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2010 bis 30. Juni 2011

der PRO ATTA GmbH

I. Allgemeine Grundsätze

Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2011 der PRO ATTA GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Das Wahlrecht für den Ausweis von Pflichtangaben wird grundsätzlich dahingehend ausgeübt, dass sämtliche erforderlichen Angaben im Anhang enthalten sind.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264,267 I HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2,266 ff. HGB).

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 mit 20 v.H. abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 2 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

III. Erläuterungen der Bilanz

Bilanz

Aktiva

Anlagevermögen

Die Gesellschaft hält an der AKOM360 GmbH, MULTI CHANNEL MARKETING, München 95 v. H. des Stammkapitals. Der Jahresüberschuss beträgt für das Wirtschaftsjahr vom 1. Juli 2010 bis 30. Juni 2011 Euro 108.331,06, das gesamte Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2010 € 53.821,97.

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:

30.06.2011 30.06.2010
Gesamt
T€
davon mit Restlaufzeit von über einem Jahr
T€
Gesamt
T€
davon mit Restlaufzeit von über einem Jahr
T€
198 - 68 -

Passiva

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag Euro 51.200,00.

Rückstellungen

Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):

PCU-Bewertungsmethode (Projected Unit Credit Method)

durchschnittlicher Marktzins von 5,13% p.a.

© Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck

Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von € 46.069,00. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 I 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurde demgemäß 1/15, also € 3.071,27 den Pensionsrückstellungen zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2010 beträgt € 42.997,78 (Art. 67 II EGHGB)

Auf die Erläuterung der sonstigen Rückstellungen wird gemäß § 288 HGB verzichtet.

Verbindlichkeiten

Gesamt 30.06.2011
T€
davon Restlaufzeit Gesamt 30.06.2010
T€
davon Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
T€
von mehr als 5 Jahren
T€
bis zu 1 Jahr
T€
von mehr als 5 Jahren
T€
Verbindlichkeiten 114 114 - 37 37 -
- davon aus Steuern 12 12 - 11 11 -
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit - - - - - -

IV. Sonstige Angaben

Organe

Zum Bilanzstichtag war Herr Michael Joachim Kussmaul Geschäftsführer der Gesellschaft.

Finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen und sonstigen Verpflichtungen ist unerheblich.

 

München, 22. September 2011

PRO ATTA GmbH

Die Geschäftsleitung

Der Jahresabschluss wurde am 26. September 2011 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.

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