Stammdaten

Register
Amtsgericht Hanau HRB 5515
Vorher
Sperac-Bau-GmbH
Eingetragen
13.10.1995
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauAlle anderen spezialisierten Bautätigkeiten a. n. g.Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.
Gegenstand
die Durchführung sämtlicher Sanierungs-, Ausbau- und Renovierungsarbeiten im Innen- und Außenbereich.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dubravko Sperac
seit 28.7.2017
Prokura
Ivan Sperac
seit 5.2.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
70.00%
30.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Ivan Sperac
Frankfurt
70.00%
Stipe Bandov
Schöneck
30.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sperac Bau GmbH

Maintal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 121.134,00 45.780,00
I. Sachanlagen 121.134,00 45.780,00
B. Umlaufvermögen 228.818,83 234.266,62
I. Vorräte 159.617,20 161.497,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 45.403,92 65.705,44
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 24.448,91 30.185,30
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 23.797,71 7.064,18
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.402,75 4.506,98
Aktiva 352.355,58 284.553,60

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 83.064,94 57.526,88
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 31.526,88 -2.944,51
III. Jahresüberschuss 25.538,06 34.471,39
B. Rückstellungen 15.676,00 13.221,00
C. Verbindlichkeiten 252.492,43 209.558,95
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 165.427,65 197.352,57
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 87.064,78 12.206,38
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.122,21 4.246,77
Passiva 352.355,58 284.553,60

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Sperac-Bau GmbH, Maintal (Amtsgericht Hanau, HRB 5515) wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB).

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten (gemäß § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.

Die Bilanzierung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände (EDV-Software, Lizenzen) erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HGB), wobei voraussichtliche Nutzungsdauern zwischen 1 und 5 Jahren angenommen werden. Die Abschreibung erfolgt linear. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Ab dem Geschäftsjahr 2018 werden geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten von über Euro 250,00 und unter Euro 800,00 im Anlagevermögen erfasst und im jeweiligen Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten von bis zu Euro 250,00 werden direkt als Aufwand verrechnet.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253 Abs. 4 HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt, das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.

Die flüssigen Mittel in Form der Guthaben bei Kreditinstituten und des Kassenbestandes sind zu Nennwerten angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear pro rata temporis.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag bilanziert.

Die Bewertung der Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen erfolgt zu Erfüllungsbeträgen, ermittelt in der Höhe, wie sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Die erhaltenen Anzahlungen sind zu Netto-Nennwerten bilanziert. Das Wahlrecht nach § 268 Abs. 5 S. 2 HGB, die erhaltenen Anzahlungen offen von den unfertigen Leistungen abzusetzen, wird nicht in Anspruch genommen.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben zur Bilanz

Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Abs. 3 HGB)

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Forderungen gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von 0,00 EUR ausgewiesen.

Gesonderter Ausweis von in der Bilanz zusammengefassten Posten (§ 265 Abs. 7 HGB)

Wurden in der Bilanz zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung mit arabischen Zahlen versehene Posten zusammengefasst, sind sie im hier gesondert auszuweisen.

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) im Berichtsjahr ist als Anlage zu diesem Anhang dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 284 Abs. 3 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 HBG)

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten 24.448,91 Euro (VJ 30.185,30Euro) Forderungen gegenüber Gesellschaftern. Es handelt sich dabei um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 27.310,45 (Vorjahr: Euro 22.790,71).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro 87.064,78 (Vorjahr: Euro 46.771,24
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Beschäftigte Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 12.

Angaben zu den Mitgliedern der Geschäftsführung

Mitglieder der Geschäftsführung sind:

Ivan Sperac ausgeübter Beruf:
Kaufmann
Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

gez.Ivan Sperac

sonstige Berichtsbestandteile


Siehe Angaben unter dem Anhang


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2023 festgestellt.

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