Segeltechnik Feltz GmbH
Heiligenhafen
(vormals:
Lübeck)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.359,00 |
17.054,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
13.916,00 |
16.181,00 |
| II.
Sachanlagen |
443,00 |
873,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
118.090,09 |
117.678,26 |
| I.
Vorräte |
102.475,49 |
105.541,87 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.122,60 |
10.832,73 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.492,00 |
1.303,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.558,82 |
4.670,80 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
151.573,94 |
107.657,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
288.581,85 |
247.060,92 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
157.657,86 |
43.220,35 |
| III.
Bilanzverlust |
43.916,08 |
114.437,51 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
-151.573,94 |
-107.657,86 |
| B.
Rückstellungen |
2.500,00 |
2.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
286.081,85 |
244.560,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
288.581,85 |
247.060,92 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 242
ff.) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
aufgestellt. Ergänzend waren die Vorschriften des
GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
B. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
Die Gliederung der Bilanz erfolgt gem. §§
265 und 266 HGB.
Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des
Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer
linear abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit einem Anschaffungswert bis €
410,00 werden gem. § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Der am 01.10.2002 erworbene Firmenwert in Höhe
von € 30.000,00 wird auf 15 Jahre abgeschrieben unter
Berücksichtigung von § 255 Abs. 4 Satz 3 HGB a.
F..
Die in den Vorjahren gem. § 6 Abs. 2 a EStG
gebildeten Sammelposten für bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als €
150,00 bis € 1.000,00 werden weiterhin jährlich
mit 20 % gewinnmindernd aufgelöst.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten bewertet.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgt zum Nennwert.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt mit den
Erfüllungsbeträgen.
C. Angaben zur Bilanz
1. Forderungen
In den Forderungen sind Forderungen mit einer
Laufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von 9.322,60 €
(Vorjahr 8.032,73 €) und über einem Jahr in
Höhe von 2.800,00 € (Vorjahr 2.800,00 €)
enthalten.
2. Verbindlichkeiten
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr mit 176.175,25 €
(Vorjahr 124.214,32 €) und von über einem Jahr
mit 30.610,08 € (Vorjahr 39.543,00 €) sowie von
mehr als fünf Jahren mit 53.179,47 € (Vorjahr
55.803,60 €) ausgewiesen. Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern bestanden in Höhe von
26.117,05 € (Vorjahr 25.000,00 €).
D. Sonstige Angaben
Geschäftsführer sind Herr Peter Duwe und
Herr Sascha Schwarck. Sie sind alleinvertretungsberechtigt
und von den Bestimmungen des § 181 BGB befreit.
Lübeck, 23.11.2011
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